Verstaerkermikrofone zulaessig?

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Anonymous

Verstaerkermikrofone zulaessig?

#1

Beitrag von Anonymous »

Hallo Kollegen,
sind Verstaerkermikrofone heutzutage zulaessig? Krame gerade nach 25jahren Pause meinen alten Funkkram aus und Frage mich, ob ich mittlerweile ein solches Mikro betreiben darf. Fand dazu nichts bei der RegTp.
Gruss und Dank,
Grillmaster

ps. in Aachen noch jemand QRV?
CB-Kompi

Re: Verstaerkermikrofone zulaessig?

#2

Beitrag von CB-Kompi »

Ja, schau ´mal hier rein:

http://www.st-ac.de

55 & 73
Stephan (Kompi)
QTH: 52457 Aldenhoven
2 oder 38 FM oder 12 USB
Anonymous

Re: Verstaerkermikrofone zulaessig?

#3

Beitrag von Anonymous »

hallo grillhaus!

hab mal einen artikel gelesen,weiss leider nicht mehr wo,der besagte :standmikes mit lock-funktion seien nicht zulässig.beim los lassen der taste müsse diese in den off-status zurück gehen.
naja,kenne aber auch keinen fall wo das mike eingezogen wurde.

73 klaus
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Wingman
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Re: Verstaerkermikrofone zulaessig?

#4

Beitrag von Wingman »

@Kleischer

Das stimmt, dass die Lock Funktion nicht zulässig ist (wohl wegen der Gefahr vor mutwilligen Trägerstellern). Als die RegTP mal bei mir war, hätten sie mein Standmike beinahe mitgenommen. Sie meinten aber, die Lock Taste sei defekt, obwohl das garnicht der Fall war Bild
Also so eng wird das mittlerweile wohl nicht mehr gehandhabt denk ich, außerdem : Wo kein Kläger, da kein Richter.

Gruß Wingman - Stefan
Bild Bild Bild
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Re: Verstaerkermikrofone zulaessig?

#5

Beitrag von moeppikf »

@ Yankee :

die Antwort von CB-Kompi war schon zutreffend - bzgl. der Schlußfrage ob noch wer im Aachener Land QRV sei. Bild

@ grillhaus :

Wichtig ist halt welches Funkgerät Du mit welchem Mikrofon bestücken willst.

Das steht in den Zulassungen der einzelnen Geräte drin - wichtig vorallem bei älteren 40 Kanal -Geräten Bild

Please Input - dann werden Sie geholfen Bild
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Re: Verstaerkermikrofone zulaessig?

#6

Beitrag von moeppikf »

Fallbeispiel mit Zulassung von Mikrofonen an CB-Geräten :

Stabo magnum m (alte Version 1988) =
"5. eine vierpolige Mikrofonbuchse für ein dynamisches Mikrofon oder für das Verstärker-Mikrofon "Optimike" der Fa. Stabo"
Diese Zulassung grenzt den Betrieb mittels eines anderen Mikrofon´s mit Verstärkung ein indem nur das Optimike zugelassen wurde für die magnum m.

Albrecht AE 4800 Zulassung von 1991 =
"6. eine sechspolige Anschlußbuchse "Mic" für beliebige Mikrofone. Nicht zulässig sind Mikrofone mit Sprachschalter oder Feststelltasten"

Als Sprachschalter gelten alle zusätzlichen Features die die Stimme des Betreibers verfremden (Echo, Delay, Robotstimme,etc.) und als Feststelltaste eben halt die gute alte "Lock-Taste" welche ein dauerhaftes oder pausenloses Senden eines modulierten oder unmodulierten Signals ermöglicht.

Daher halt auch die Frage nach dem genutzten Gerät - die alte silberne PC 40 war für keinerlei Verstärkermikrofone zugelassen z.B. ;
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