Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

Hornisse

Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#31

Beitrag von Hornisse »

Wolf hat geschrieben:Nö, die Richtlinie gilt generell für Funkanlagen (auch für Empfänger)
Danke für die Aufklärung, ist ja wirklich unglaublich... Bei Sendern hätte ich's ja noch ansatzweise verstanden, aber bei reinen Empfangsgeräten :shock: :?
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doeskopp
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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#32

Beitrag von doeskopp »

Neues von TP-Link. Es soll wohl doch etwas anders laufen als befürchtet.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 12827.html

Grüße from Doeskopp
13RF279

Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#33

Beitrag von 13RF279 »

Was die Router angeht glaube ich, das es Primär eher weniger um die WLAN Parameter geht.
Da steckt was ganz anderes dahinter, die Software der Router währe für NSA und co. durch kurz oder langfristig Entdeckte Sicherheitslücken leichter Angreifbar, wenn es keine Updates mehr gibt.
Eine Statische Software in Sicherheitsrelevanten Bereichen kann nicht gut gehen.
Wenn verhindert wird das man eine Alterntiv Software installieren kann, macht es das ganze noch leichter für die Abhör Behörden.
Herzlich Willkommen in der Welt der USA.
73' Peter
noone
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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#34

Beitrag von noone »

Kauft eure Geräte in Russland!
13RF279

Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#35

Beitrag von 13RF279 »

noone hat geschrieben:Kauft eure Geräte in Russland!
?????????
Wolf
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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#36

Beitrag von Wolf »

doeskopp hat geschrieben:
Wolf hat geschrieben: Ich denke, wie sollten zunächst mal schauen, wie die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll (bisher gibt es ja noch nicht mal einen Referentenentwurf dazu).
Das wird die international agierenden Routerhersteller wohl kaum davon abhalten die Änderungen jetzt schon vorzunehmen.
Die geforderten Änderungen stehen im Detail ja noch gar nicht fest. Es ist m.E. wenig sinnvoll, über eine praktischen Umsetzung zu diskutieren, wenn Details dazu vom Gesetzgeber überhaupt noch nicht festgelegt sind.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#37

Beitrag von Wolf »

Hornisse hat geschrieben:
Wolf hat geschrieben:Nö, die Richtlinie gilt generell für Funkanlagen (auch für Empfänger)
Danke für die Aufklärung, ist ja wirklich unglaublich... Bei Sendern hätte ich's ja noch ansatzweise verstanden, aber bei reinen Empfangsgeräten :shock: :?
So ganz neu ist das nicht: Die bisherige Regelung (FTEG) gilt grundsätzlich auch schon für reine Empfangsanlagen. Ausgenommen sind bisher nur Empfänger, die "nur für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen bestimmt sind".

Diese Ausnahme soll in Zukunft wegfallen.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#38

Beitrag von noone »

Wolf hat geschrieben:
Hornisse hat geschrieben:
Wolf hat geschrieben:Nö, die Richtlinie gilt generell für Funkanlagen (auch für Empfänger)
Danke für die Aufklärung, ist ja wirklich unglaublich... Bei Sendern hätte ich's ja noch ansatzweise verstanden, aber bei reinen Empfangsgeräten :shock: :?
So ganz neu ist das nicht: Die bisherige Regelung (FTEG) gilt grundsätzlich auch schon für reine Empfangsanlagen. Ausgenommen sind bisher nur Empfänger, die "nur für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen bestimmt sind".

Diese Ausnahme soll in Zukunft wegfallen.

Gruß
Wolf :-)
So was gab es schon mal, damals als Allwellenradios nur bis 26.1 MHz bzw nur die Radiobereiche empfangen durften. Ist
schon lange her. Aber man hat umgebaut und irgendwie wird man auch jetzt eine Umgehung erreichen und wenn man altes Material verwendet, dann verkaufen die Hersteller eben weniger alte Geräte gibt es aber in Millionenstückzahlen, eine andere Variante ist, daß das Equiment in spezieller Version in einem anderen Gehäuse geliefert wird oder die Rasp-Pi Gemeinde ein Board baut in das man zur Vervollständigungen einen Nano-Rasp einstecken kann.
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KLC
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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#39

Beitrag von KLC »

Ich verlinke gerade die entsprechende Nachricht von der ARD, die der Saarländische Rundfunk diese Woche so euphorisch darbrachte , als würde "eine Mauer fallen".
:link: http://www.tagesschau.de/inland/wlan-entwurf-101.html
Mir fiel dazu dieses Thema ein, vor allem die letzte Meldung im Thema hierzu mit gelanter Firmware.

:clue: Und es widerspricht in dem Sinne unseren letzten Stand.
Oder , wenn man überall eine Verschwörung erkennen will , doch nicht ??

Daß ich im Zusammenhang
"Dies wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben", hofft der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. ....
lesen darf, ist wahrlich noch ein Grund zum depressiven Unkentum.

Mir persönlich macht es Angst, daß unsere Regierung "und ihre Verbündeten" den "schnellen Internetzugang" intensiv vorantreiben wollen. Allen Argumenten mit der Zeit gehen zu müssen, halte ich hierzu entgegen , daß den gleichen politischen Mächten eine soziale Vorsorge/Absicherung ziemlich zuwider ist , und der meines Erachtens für eine moderne zukunftsgewandte und tolerante deutsche Gesellschaft fundamental wichtige "Finanz-Barriere-freie Zugang" zur Bildung (zur Bildung bei Eignung bis zum Studiumsabschluß) für die eigenen Bürger , immer noch ein frommer Wunschtraum ist.

:nono: Wer aber denkt , daß jetzt dem "Freifunk" eine Tür aufgemacht wird, oder anderweitig, daß die goldgräber-stimmungsvolle Wilderei durch Abmahner und ähnliche Rechtsverdreher auf dem saftigen Weideland des datentauschenden Internets etwas eingeschränkt wird, darf sich auf eine weitere Enttäuschung gefaßt machen.
"Deutschland verharrt weiter in digitaler Steinzeit"

Für Privatleute oder Vereine wie die Freifunker, die offene WLAN-Zugänge verbreiten wollen, sieht das neue Gesetz allerdings weiterhin keine Erleichterungen vor. "Private WLAN-Anbieter müssen ihre Nutzer zusätzlich namentlich kennen - ....
NEIN ! Ich will nicht eine "freibeuterische Liberalisierung" geistigen Eigentums. Aber es der darum gehenden Thematik und der HOT-Spot-Diskussion hier, wird immer noch deutlich , daß das "Rechtsgebahren" hinsichtlich Urheberrecht & geistiges Eigentum, hauptsächlich auf der Bestrafung/"finanziellen Züchtigung" von teilweise unbedarften Leuten manifestiert.
:book: Hier ist leider das Parade-Beispiel von der schuldigen Oma , die keine fundierte und aufgefrischte jurustische Ausbildung hat, die ihrem Enkel auch aus Gründen der technischen Unwissenheit , leider nicht verbot/verweigerte, sich auf irgendeinem Portal die neuen Bravo-Hits zu loaden.
:book: Die Meldungen aus 2012 bis 2014 , wo findige Winkeladvokaten bei REDTUBE & YOUPORN - ... ääh - ... -Zuschauern, einen lustigen Reibach machen konnten, ist ein weiteres Beispiel, wie der Gesetzgeber , der im Grunde erstmal seiner Bevölkerung in seinem Land verpflichtet sein sollte, diese Bevölkerung gerne an solche Klientel offenbart. Daß in diesem Fall die meisten von den betroffenen Wxxxrn dann rekapitulierbar lieber mal was bezahlt haben , als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen oder eine Fachanwältin zu Rate zu ziehen, unterstreicht umso mehr den Beigeschmach von Abzocke & Betrug.

Also .... :clue: Eine flächendeckende Vernetzung zur Freude von Fake-Bookern , NSA, Amazonen, Consum-Managern und Ad-Brokern wird voran getrieben .
Eine - richtige - Freiheit und ein "-Spiel-" Raum für sagen wir mal zeitgemäßes, technisches Interesse und Innovation wird dem gemeinen Bürger vorenthalten.
Schade ...

Ich weiß ja auch nicht, wo das noch hinführen soll ...
Rolf :wave:
Zuletzt geändert von KLC am Fr 13. Mai 2016, 23:22, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#40

Beitrag von doeskopp »

KLC hat geschrieben: Ich weiß ja auch nicht, wo das noch hinführen soll ...
Das werden wir sehen wenn es ein Gesetz gibt. Bisher ist es lediglich eine Absichtserklärung. Spekulationen bringen nix.

Grüße from Doeskopp
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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#41

Beitrag von doeskopp »

Die Störerhaftung ist nur einer von vielen Aspekten die man als Betreiber tunlichst berücksichtigen sollte.

Alle die jetzt von der grenzenlosen Freiheit träumen sollten sich mal folgendes zu Gemüte führen.......

https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... in-risiko/

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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#42

Beitrag von doeskopp »

Dann holen wir das Ding nochmal hoch. Eben gelesen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 74991.html

Grüße from Doeskopp
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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#43

Beitrag von Wolf »

Ich habe den Eindruck, dass in dieser Sache auch gern mal ein bisschen Panik gemacht wird. Seit Anfang dieses Jahres hat sich da nicht wirklich viel getan. Ende Juli hatte des BMWi einen Referentenentwurf des neuen Funkanlagengesetzes herausgebracht, mit dem die besagte EU-Richtlinie 2014/53/EU in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Entwurf durfte vier Wochen lang kommentiert werden, seitdem herrscht Funkstille.

Vor allem fehlt immer noch die von der EU-Kommission vorzunehmende Einteilung von Funkanlagen in bestimmte Geräteklassen bzw. -kategorien. Davon ist abhängig, welche Funkanlagen Einschränkungen unterliegen (zum Beispiel Maßnahmen gegen das Aufspielen "fremder" Firmware).

Die auf Heise geäußerte Kritik, dass nicht genügend "notifizierte Stellen" zur Verfügung stehen, kann ich nicht nachvollziehen. Am Konformitätsbewertungsverfahren ändert sich kaum was. Hersteller mit einem eigenen Qualitätssicherungssystem können wie bisher ihre Konformitätserklärung selbst erstellen. Und auch in den Fällen, in denen eine "notifizierte Stelle" (private HF-Labore) beteiligt ist. ist das meist nur ein routigemäßiger Vorgang, bei dem die Konstruktionsunterlagen auf Plausibilität geprüft werden.

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
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Re: Was wird jetzt aus dem"Freifunk"?

#44

Beitrag von hf-doktor »

Wolf hat geschrieben:
Hornisse hat geschrieben:
Wolf hat geschrieben:Nö, die Richtlinie gilt generell für Funkanlagen (auch für Empfänger)
Danke für die Aufklärung, ist ja wirklich unglaublich... Bei Sendern hätte ich's ja noch ansatzweise verstanden, aber bei reinen Empfangsgeräten :shock: :?
So ganz neu ist das nicht: Die bisherige Regelung (FTEG) gilt grundsätzlich auch schon für reine Empfangsanlagen. Ausgenommen sind bisher nur Empfänger, die "nur für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen bestimmt sind".

Diese Ausnahme soll in Zukunft wegfallen.

Gruß
Wolf :-)

Beispiel für eine "Empfangsanlage". Mein Aussentemperatursensor der Heizungsanlage mit Funkuhrenmodul für den Empfang von DCF77
für die Schaltuhr
fumodul.jpg
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