Unter normalen Umständen ist das nicht ganz korrekt. Zitat aus deinem link, Beitrag Nr. 30:RangeLudwig hat geschrieben: ↑Do 14. Sep 2023, 04:19Meines Wissens ist eine garantieübernahme bei Weitergabe des Gerätes ausgeschlossen.
Ebenfalls wichtig ist, dass eine Garantie sozusagen übertragbar ist. Das bedeutet, dass auch bei einem privaten Weiterverkauf einer Ware der Garantieanspruch bestehen bleibt. Die Gewährleistung erlischt, sobald ein Produkt weiterverkauft wird.
Allerdings muss auch berücksichtigt werden, was man im zweiten link aus Beitrag 16 lesen kann - unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen ist eine Gewährleistung bei weiter verkauften Geräten eben doch gegeben.