Mast-Genehmigungen...

Antworten
Fario
Santiago 7
Beiträge: 602
Registriert: Do 19. Aug 2004, 15:15

Mast-Genehmigungen...

#1

Beitrag von Fario »

Hallo Forum!
Hier mal eine rechtliche Frage:

mal angenommen, man stellt bei der Gemeinde einen Antrag auf Aufstellung eines Masten mit z.B. 10m reine Masthöhe, welcher von der Gemeinde nicht genehmigt wird.
Gibt es denn eine höhere Instanz, an die man sich als Nächstes wenden kann? Ich denke da an eine Einrichtung (z.B. Landratsamt o.Ä.), deren Entscheidung über der der Gemeinde steht. Ich meine, mal gehört zu haben, dass man da Hirarchie-mäßig noch "höher rauf" kann...?

Weiß da vielleicht jemand was drüber?
Danke vorweg schonmal!

Gruß
Richard
Ein stiller Mensch ist ruhig, solange man ihm nicht über´s Maul fährt.
13CN146
Santiago 6
Beiträge: 453
Registriert: Mo 6. Dez 2004, 22:50
Standort in der Userkarte: Bonn
Wohnort: Ganz in der Nähe von den 7 Bergen und den 7 Zwergen

Re: Mast-Genehmigungen...

#2

Beitrag von 13CN146 »

Hallo!

Es kommt immer ganz auf die örtlichen Gegebenheiten an!

Z.B. sind in NRW Antennenmasten (incl. Antenne!) bis zu einer Bauhöhe von 10m Genehmigungsfrei. Es gibt allerdings zahlreiche weitere Bestimmungen, die dieses auf Gemeinde/Stadt/Landkreisebene genau regeln. Eine Gemeinde kann jederzeit Verfügen, dass Du Deinen Mast wieder abbauen musst, wenn Du zB Abstandsflächen zum Nachbarn verletzt. Ebenso, wenn Du vielleicht in einem historischen Ortskern oder in einem reinem Wohngebiet wohnst! Es gibt sehr viele Gründe, die eine Gemeinde hervorbringen kann!
Um genau herauszufinden, was Du darfst und was nicht, schau mal in die LBO (Landesbauordnung) sowie in die Gemeindeordnung rein, die für Dich zutrifft.

Fakt ist, wenn die Gemeinde sagt NÖ, dann kannst Du nichts machen!

Ich habe das ganze schon mehrfach in NRW und RP durchgekaut! Die Gemeinden sitzen immer am längeren Hebel!

73 vom kleinen Nils
Zuletzt geändert von 13CN146 am Mo 11. Feb 2008, 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
if its got tits or transistors, you’re gonna have problems with it!
Amateurfunk ist die teuerste Möglichkeit für kostenlose Kommunikation.
Fario
Santiago 7
Beiträge: 602
Registriert: Do 19. Aug 2004, 15:15

Re: Mast-Genehmigungen...

#3

Beitrag von Fario »

Hallo Nils!
Danke für dein Statement.
Dann sieht´s nicht so rosig aus für mich. Auf lange Sicht wollte ich schon noch was höher rauf, obwohl´s für die 8m Masthöhe (vom Boden weg) eigentlich ganz gut läuft.
Aber ich kenn den..."Herrn", der hier bei mir im Ort für solche Genehmigungen zuständig ist, ganz gut, und weiß daher, was das für einer ist...

Meine jetzigen 8m hab ich einfach mal aufgestellt und das Beste gehofft. Das ist jetzt drei Jahre her, und bis jetzt hat noch keiner meiner Nachbarn (oder sonstwer) irgendwas geäußert. Und ich werde mich weiterhin ruhig und gesetzes-konform verhalten. Schlafende Hunde soll man nicht wecken...

Gruß
Richard
Zuletzt geändert von Fario am Di 12. Feb 2008, 07:53, insgesamt 1-mal geändert.
Ein stiller Mensch ist ruhig, solange man ihm nicht über´s Maul fährt.
Fario
Santiago 7
Beiträge: 602
Registriert: Do 19. Aug 2004, 15:15

Re: Mast-Genehmigungen...

#4

Beitrag von Fario »

Nochmal Hallo!

Hab inzwischen mal bissl gegoogelt: auch hier in BW sind Höhen bis zu 10m genehmigungsfrei. Allerdings müßte -streng genommen- eine "Standort-Anmeldung" erfolgen, ebenfalls bei der Gemeinde. Sowas halte ich für eine Genehmigung hintenrum, aber naja...

Nun kommt´s noch darauf an: 10m von wo weg?? Vom Boden? Vom Fußpunkt des Masten...? Natürlich sollte man erstmal annehmen, vom Boden weg, aber dieser Punkt wurde nirgends genau ausgeführt. Ein Schelm wär´, wer da Böses denkt: ich packe einfach auf mein 15m hohes Haus noch eine 10m lange Mast-Antennen-Kombi, und schwupp-di-wupp - schon hab ich 25m bis zur Antennenspitze Bild
Aber ich denke, den Prozess würde man auch verlieren... Bild

Gruß
Richard
Zuletzt geändert von Fario am Di 12. Feb 2008, 07:51, insgesamt 1-mal geändert.
Ein stiller Mensch ist ruhig, solange man ihm nicht über´s Maul fährt.
Yaesu FT857D

Re: Mast-Genehmigungen...

#5

Beitrag von Yaesu FT857D »

Fario schrieb am 12.02.2008 07:50 Uhr:
Nochmal Hallo!

Hab inzwischen mal bissl gegoogelt: auch hier in BW sind Höhen bis zu 10m genehmigungsfrei. Allerdings müßte -streng genommen- eine "Standort-Anmeldung" erfolgen, ebenfalls bei der Gemeinde. Sowas halte ich für eine Genehmigung hintenrum, aber naja...

Nun kommt´s noch darauf an: 10m von wo weg?? Vom Boden? Vom Fußpunkt des Masten...? Natürlich sollte man erstmal annehmen, vom Boden weg, aber dieser Punkt wurde nirgends genau ausgeführt. Ein Schelm wär´, wer da Böses denkt: ich packe einfach auf mein 15m hohes Haus noch eine 10m lange Mast-Antennen-Kombi, und schwupp-di-wupp - schon hab ich 25m bis zur Antennenspitze Bild
Aber ich denke, den Prozess würde man auch verlieren... Bild

Gruß
Richard
Hallo Richard,das kannst du gleich mal vergessen!
Die DIN/ISO -Norm setzt dir klare Grenzen,wieweit du einen Mast auf das Dach deines Hauses bauen darfst und kannst.Freie Länge über Dach max. 6m.Daher kann man auch nur solche Rohrmaste(Schiebemaste)kaufen,die bis dahin ausgezogen werden können...
Alles darüber hinaus,muss von einem Statiker geprüft und vom zuständigen Bauamt genehmigt werden.(also nicht wie z.B. in Frankreich)

Soweit ich weis,gibt es generell in den meisten LBO eine Freigabe von 10m über Grund,jedoch einige unterscheiden dann manchmal zwischen mit und ohne Antenne.Einige schlaue Funkamateure,bauten sich im letzten Fall,einen 10m Mast auf und bauten oben via Kettenrotor und Oberlager einen 5m langen Drehrohrmast drauf oder sie deklarierten den Gittermast generell bei der Baubehörde,nicht als Antennenmast sondern als Fahnenmast(natürlich später mit Fahne).Die gelten in den meisten LBO bis 10m über GRUND auch als genehmigungsfrei.... Bild

73 und 55 Helmut DO5PZ/HB9TOE/KC7TKQ
Fario
Santiago 7
Beiträge: 602
Registriert: Do 19. Aug 2004, 15:15

Re: Mast-Genehmigungen...

#6

Beitrag von Fario »

Hallo Helmut!
Ich dachte es mir schon...
Deshalb auch der Einwurf mit dem "Prozess verlieren".

Aber 10m über´s Dach will ich garnicht, 3 oder 4m würden mir reichen.
Aber bis dahin geht noch einiges Wasser die Lauter runter (Lauter = kleines Flüsschen hier im Ort... Bild ).

Viele Grüße
Richard
Ein stiller Mensch ist ruhig, solange man ihm nicht über´s Maul fährt.
Benutzeravatar
homo_transmittens
Santiago 3
Beiträge: 196
Registriert: Mo 24. Mai 2004, 07:31
Wohnort: Köln am Rhein

Re: Mast-Genehmigungen...

#7

Beitrag von homo_transmittens »

Mal wieder das übliche Sprüchlein vorweg: Dies ist KEINE Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner Diskussionsbeitrag.

Ich hab für NRW auch schon mal was gelesen davon, dass, wenn der Mast auf ein Haus gesetzt wird, gelten die "berühmten" 10 Meter erst ab dem Durchtrittspunkt duchs Dach. Andernorts kann es auch die Firsthöhe sein, ab der die 10 Meter gerechnet werden.

Weiter gilt, wenn ein Bürger juristisch gegen eine Anordnung des Bürgermeisters/Oberbürgermeisters/Stadtdirektors/Oberstadtdirektors/Landrats ... vorgehen will, muss er Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Generell muss jeder Bescheid auch eine Information darüber enthalten, wie man sich gegen diesen Bescheid zur Wehr setzen kann. Das steht unter der schönen Überschrift: Rechtsbehelfsbelehrung. Ohne eine solche Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Bescheid wahrscheinlich ungültig. Aber bitte im konkreten Fall einen Rechtsanwalt fragen!

73
Michael
Zuletzt geändert von homo_transmittens am Do 14. Feb 2008, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
Nenn' mich Waschbär -- nur mobil qrv
(Das Avatar-Bild habe ich selbst im Kölner Zoo fotografiert)
13CK101

Re: Mast-Genehmigungen...

#8

Beitrag von 13CK101 »

Moin Moin, nun möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben. Ich habe 1995 einen Versatower 14 m genehmigen lassen. Dies war ein ziemlicher Aufwand. Ich hatte mir extra einen Achitekten mit ins Boot genommen wegen dem Fundament und Statik.Dieses wurde zum Bauamt gegeben, und dann ging es los.
Ich mußte mir Einverständniserklärungen holen von 5 Nachbarn rundum, der Witz ist ich mußte mir sogar selbst schriftlich eine Genehmigung erteilen. :think: Natürlich mußte die Gemeinde auch zustimmen.
Nachdem ich alles hatte und mit feude zum Bauamt ging, da kam der nächste Hammer ! Nun hatte er irgentwo gelesen ( zu dem Zeitpunkt war das noch neu ) das man ja nun eine EMV Berechnung braucht. Darauf antwortete ich das ich ne Menge Leute kenne die größere Masten haben, und die brauchten das nicht. Nun bekam ich die Antwort," ich bestehe darauf, sonst können sie das vergessen" !
Also taperte ich frustriert wieder von dannen und suchte mir jemanden der diese Berechnungen machen konnte. Eins kann ich mit Sicherheit sagen, ich bin gelernter Elektroinstallateur, aber was da für Berechnungen zustande kamen, da kann mir keiner erzählen das daß der Futzi vom Bauamt auch nur ansatzweise was davon verstand.
Naja endlich dann nach einen halben Jahr war es dann geschaft, die Genehmigung kam :banane:
Natürlich ist es im jeden Bundesland verschieden und ich denke das nicht jeder der hier gepostet hat einen Versatower aufbauen will, sondern einen Rohrmast oder ähnliches.
Schön ist es nur das wenn es darum geht eine 50 Meter hohes Windkraftwerk zu genehmigen, egal wo, egal wem es stört, die Dinger pflanzen sie überall hin, aber son kleiner Funkmast, da laufen sie Sturm.Weil sie alle denken das durch die enorme Leistung einer CB Funkstation oder auch AFU Station, sie alle Krebs bekommen und anschließend Geschwüre am Kopf haben wie der Elefantenmann.
Aber das ist das Bürokratenland Deutschland.
Viel Spaß bei unserem gemeinsamen Hobby.

Gruß Axel
Silberfuchs
Santiago 6
Beiträge: 447
Registriert: Sa 23. Okt 2004, 14:40
Kontaktdaten:

Re: Mast-Genehmigungen...

#9

Beitrag von Silberfuchs »

Hallo nur so am Rande ich wohne auf 630Nn,mein Haus ist 15 meter hoch,mein Mast oben drauf 8 davon 6 überm Dach plus I Max 7,25,und das seit 29 Jahren,hab noch nie von der Gemeinde oder von der Stadt,eine beschwerde oder sonst was wegen der höhe gehört,obwohl mein Haus im Ort auf dem höchsten Punkt seht und meine Antenne weit hin sicht bar ist.


Silberfuchs JD 08

Am Mike dr Hartwig :wave:
13CK101

Re: Mast-Genehmigungen...

#10

Beitrag von 13CK101 »

Moin, das mag wohl sein auf deinem Haus. Aber versuche mal auf dem Grundstück einen Gittermast zu genehmigen, da kommt freude auf.
Gruß Axel
Yaesu FT857D

Re: Mast-Genehmigungen...

#11

Beitrag von Yaesu FT857D »

Das Thema wurde hier und in anderen Funkforen schon zigmal durchgenommen.
Fakt ist, das in einem Land wie Deutschland, die Bürokratie überhand genommen hat.
Fakt ist auch, dass viele Leute durch ihre Rechtsschutzversicherungen oder durch ihre Stellung in der Gesellschaft, (siehe Nachbar in einer nordhessischen Kleinstadt Nähe Baunatal;Abgeordnete in einer bayerischen Stadt) dem einen wie dem anderen Nachbarn einen solchen "Funkmast" nicht gönnt.
Die Gründe sind hinreichend bekannt, oder? (Landschaftsbild verändert, Krankheiten seitdem der Mast/Antenne steht usw.)

Man darf aber auch nicht verschweigen, dass durch solche Masten wenn sie unsachgemäss aufgebaut sind, Gefahren für Leib und Leben, sowie für Sachwerte anderer entstehen KÖNNEN....
Daher gibt es diese Bauvorschriften nicht ohne Grund. In vielen Bundesländern, sind Maste bis 10m über GRUND genehmigungsfrei. (das dort explizit von Antennen- oder Fahnenmast und Mast mit/ohne Antenne gesprochen wird, lasse ich mal aussen vor)
Alles über diese Höhe hinaus, ist von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde zu genehmigen. Das dabei eine Statik und Pläne für diese Genehmigung dann vorgelegt werden müssen, hat seinen Grund in der Haftung. Um sich einer Haftung durch Schäden für die Allgemeinheit zu entziehen, lässt sich die Baubehörde das vorlegen. Kommt es zu einem Schaden, ist auf jeden Fall die Behörde fein raus. Der Besitzer des Mastes, sollte trotzdem eine Haftpflichtversicherung haben, die Schäden durch diesen Mast abdeckt. (z.B. fällt im Orkan um und zerstört dem Nachbarn sein Gartenhaus)
Antworten

Zurück zu „Recht - Allgemeines“