http://www.bundesnetzagentur.de/enid/amateurfunk
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... nfo_41.pdf
Empfänger
Jeder Empfänger mit einem CE-Kennzeichen wird von den Behörden – unabhängig von seinem
Frequenzbereich – als ein "ganz normales Radio" aufgefaßt. Nach dem Telekommunikationsgesetz
in seiner Fassung vom 31.7.96 gilt für den Empfang mit den dort als "Funkanlagen" bezeichneten
Radios folgendes: "Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt
sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs
dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, … anderen nicht mitgeteilt werden.
Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten
Personenkreis bestimmt sind, … bleiben unberührt."
Zugelassene Funkgeräte
Für jedermann zugelassen sind grundsätzlich drei verschiedene Gruppen von Funkgeräten:
CB-, LPD- und FreeNet-Funkgeräte. CB-Funkgeräte mit CEPT-Zulassung (40 Kanäle in FM) sind
anmelde- und gebührenfrei. LPD-Funkgeräte und FreeNet-Handys dürfen generell anmelde- und
gebührenfrei betrieben werden. Sämtliche zugelassenen Funkgeräte tragen das CE-Kennzeichen;
sie dürfen nur im Rahmen ihrer Zulassungsbedingungen benutzt und nicht verändert bzw. mit
ungenehmigten Zusatzgeräten zusammengeschaltet werden.
Für Infos über 80-Kanal-Funkgeräte klicken sie bitte hier.
Amateurfunk-Transceiver
Hier gilt das Amateurfunkgesetz in seiner Fassung vom 23.6.97 sowie die Amateurfunkverordnung
vom 23.12.97. Zu unterscheiden ist nach
• Amateurfunkgeräten mit CE-Kennzeichen und
• Amateurfunkgeräten ohne CE-Kennzeichen.
Grundsätzlich brauchen Amateurfunkgeräte kein CE-Kennzeichen zu tragen, dürfen dann allerdings
empfangs- wie sendeseitig nur von entsprechend ermächtigten Personen benutzt werden.
Amateurfunkgeräte mit CE-Kennzeichen dürfen hingegen von jedermann empfangsseitig genutzt
werden – etwa, wenn man sich durch eine Hörtätigkeit auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten möchte.
Sendeseitig dürfen Amateurfunkgeräte nur von staatlich geprüften Funkamateuren im Rahmen ihrer
Amateurfunkklasse genutzt werden:
* Klasse 1: alle Frequenzbereiche mit max. Sendeleistung
* Klasse 2: alle Frequenzbereiche oberhalb von 30 MHz mit max. Sendeleistung;
seit 15. August 2003 sind auch die Bereiche unterhalb 30 MHz erlaubt
* Klasse 3: 2 m und 70 cm mit max. 10 W effektiver Strahlungsleistung
* Ausbildungsbetrieb: je nach Amateurfunkklasse des ausbildenden Funkamateurs
und unter dessen Aufsicht
Die max. Sendeleistung beträgt je nach Band bis zu 750 W, näheres ist der Anlage 1 der
"Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG)" zu entnehmen.
Die 10 W EIRP für Klasse 3 ergeben sich aus:
Sendeleistung des Transceivers minus Verluste aus Kabel und Anpassung plus Antennengewinn
über isotropem Strahler.Ein Dipol hat gegenüber einem isotropen Strahler einen Gewinn von 2,15 dB
Gewinn, so daß sich – ohne Berücksichtigung von Verlusten – eine am Transceiver einzustellende
Sendeleistung von 6,1 W Leistung von 10 W EIRP ergibt. Bis auf wenige Spezialbereiche des
Amateurfunks reichen die 10 W EIRP für alle Aktivitäten auf diesen Bändern aus – vom Simplex-
Betrieb über Relaisfunk-Verkehr bis hin zu Packet Radio.