Amateurfunk Frage???

Heinz.E

Re: Amateurfunk Frage???

#31

Beitrag von Heinz.E »

frage sie Löcher in den Bauch
Frage mal die Verona , die hat das auch gehelft



Wenn man schon den großen hansel raushängen läßt , dann bitte auch mit allen Belegen. Ergo : Rufzeichen Schweiz , Rufzeichen USA , Rufzeichen DL

Apropos Rufzeichen DL : Für ein Klasse A hat's nicht gereicht ? DO bekommt doch jeder Vorschüler ...oder wie war das ???

Nun mal Butter bei die Fische !

Gruß Heinz
Benutzeravatar
Radnor
Santiago 9+30
Beiträge: 3118
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 23:15

Re: Amateurfunk Frage???

#32

Beitrag von Radnor »

Yaesu FT847 schrieb am 02.01.2007 00:47 Uhr:Für weitere Nachfrage: http://wireless2.fcc.gov/UlsApp/UlsSear ... icense.jsp
Gib dort KC7TKQ ein.
Das ist eine amtliche Seite,denn die FCC ist sowas wie die BNA bei uns hier.Nur für die,die meinen,wieder alles verdrehen zu müssen:Dort taucht nur noch mein Name und der Status auf,denn der Datenschutz in den USA,ist trotz 11.September nicht löchrig geworden...
naja nicht ganz:

/edit 13RO763
**** persönliche Angaben wurden entfernt ******
Solange das nicht vom betreffenden OM selbst kommt,
werden wir das hier nicht öffentlich stehen lassen
/edit 13RO763

Nur mal so: wenn du doch so auf Datenschutz aus bist, wieso läßt du dann bei deinem DO Call die komplette Anschrift anzeigen? Kann man ja auch einen Teilwiderspruch erklären, dann steht nur noch Call und Name...

73 Klaus
Zuletzt geändert von Radnor am Di 2. Jan 2007, 01:35, insgesamt 1-mal geändert.
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
Yaesu FT857D

Re: Amateurfunk Frage???

#33

Beitrag von Yaesu FT857D »

Zuerst mal DANKE an Romeo Oscar(13RO763)der etwas unterbunden hat,was ich so nicht geschrieben hätte!
Ganz einfach:Wer weitere Fragen hat,warum schreibt er nicht eine kurze PN an mich?
Benutzeravatar
Radnor
Santiago 9+30
Beiträge: 3118
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 23:15

Re: Amateurfunk Frage???

#34

Beitrag von Radnor »

Yaesu FT847 schrieb am 02.01.2007 04:44 Uhr:

Zuerst mal DANKE an Romeo Oscar(13RO763)der etwas unterbunden hat,was ich so nicht geschrieben hätte!
...dann würde ich auch das hier entfernen:
73 Klaus
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
Loop

Re: Amateurfunk Frage???

#35

Beitrag von Loop »

Auch wenn es einigen hier nicht gefällt:

Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet!!!!!!!!


Das schreibt zumindest die Bundesnetzargentur .
Benutzeravatar
Radnor
Santiago 9+30
Beiträge: 3118
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 23:15

Re: Amateurfunk Frage???

#36

Beitrag von Radnor »

Loop schrieb am 10.01.2007 19:16 Uhr:
Auch wenn es einigen hier nicht gefällt:

Der Empfang von Amateurfunksendungen ...ist in Deutschland jedermann gestattet!!!!!!!!
...aber nur bei Geräten mit CE! Zeichen Bild

73 Klaus

PS. für alle Ungläubigen hier noch der Link zur http://www.bundesnetzagentur.de/enid/amateurfunk
Zuletzt geändert von Radnor am Mi 10. Jan 2007, 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
Loop

Re: Amateurfunk Frage???

#37

Beitrag von Loop »

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/amateurfunk
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... nfo_41.pdf

Empfänger
Jeder Empfänger mit einem CE-Kennzeichen wird von den Behörden – unabhängig von seinem
Frequenzbereich – als ein "ganz normales Radio" aufgefaßt. Nach dem Telekommunikationsgesetz
in seiner Fassung vom 31.7.96 gilt für den Empfang mit den dort als "Funkanlagen" bezeichneten
Radios folgendes: "Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt
sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs
dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, … anderen nicht mitgeteilt werden.
Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten
Personenkreis bestimmt sind, … bleiben unberührt."



Zugelassene Funkgeräte
Für jedermann zugelassen sind grundsätzlich drei verschiedene Gruppen von Funkgeräten:
CB-, LPD- und FreeNet-Funkgeräte. CB-Funkgeräte mit CEPT-Zulassung (40 Kanäle in FM) sind
anmelde- und gebührenfrei. LPD-Funkgeräte und FreeNet-Handys dürfen generell anmelde- und
gebührenfrei betrieben werden. Sämtliche zugelassenen Funkgeräte tragen das CE-Kennzeichen;
sie dürfen nur im Rahmen ihrer Zulassungsbedingungen benutzt und nicht verändert bzw. mit
ungenehmigten Zusatzgeräten zusammengeschaltet werden.
Für Infos über 80-Kanal-Funkgeräte klicken sie bitte hier.



Amateurfunk-Transceiver
Hier gilt das Amateurfunkgesetz in seiner Fassung vom 23.6.97 sowie die Amateurfunkverordnung
vom 23.12.97. Zu unterscheiden ist nach
• Amateurfunkgeräten mit CE-Kennzeichen und
• Amateurfunkgeräten ohne CE-Kennzeichen.
Grundsätzlich brauchen Amateurfunkgeräte kein CE-Kennzeichen zu tragen, dürfen dann allerdings
empfangs- wie sendeseitig nur von entsprechend ermächtigten Personen benutzt werden.
Amateurfunkgeräte mit CE-Kennzeichen dürfen hingegen von jedermann empfangsseitig genutzt
werden – etwa, wenn man sich durch eine Hörtätigkeit auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten möchte.
Sendeseitig dürfen Amateurfunkgeräte nur von staatlich geprüften Funkamateuren im Rahmen ihrer
Amateurfunkklasse genutzt werden:

* Klasse 1: alle Frequenzbereiche mit max. Sendeleistung
* Klasse 2: alle Frequenzbereiche oberhalb von 30 MHz mit max. Sendeleistung;
seit 15. August 2003 sind auch die Bereiche unterhalb 30 MHz erlaubt
* Klasse 3: 2 m und 70 cm mit max. 10 W effektiver Strahlungsleistung
* Ausbildungsbetrieb: je nach Amateurfunkklasse des ausbildenden Funkamateurs
und unter dessen Aufsicht

Die max. Sendeleistung beträgt je nach Band bis zu 750 W, näheres ist der Anlage 1 der
"Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DV-AFuG)" zu entnehmen.

Die 10 W EIRP für Klasse 3 ergeben sich aus:
Sendeleistung des Transceivers minus Verluste aus Kabel und Anpassung plus Antennengewinn
über isotropem Strahler.Ein Dipol hat gegenüber einem isotropen Strahler einen Gewinn von 2,15 dB
Gewinn, so daß sich – ohne Berücksichtigung von Verlusten – eine am Transceiver einzustellende
Sendeleistung von 6,1 W Leistung von 10 W EIRP ergibt. Bis auf wenige Spezialbereiche des
Amateurfunks reichen die 10 W EIRP für alle Aktivitäten auf diesen Bändern aus – vom Simplex-
Betrieb über Relaisfunk-Verkehr bis hin zu Packet Radio.
Zuletzt geändert von Loop am Do 11. Jan 2007, 07:23, insgesamt 1-mal geändert.
Yaesu FT857D

Re: Amateurfunk Frage???

#38

Beitrag von Yaesu FT857D »

At Radnor und Loop:"...aber nur bei Geräten mit CE! Zeichen"
Welches "richtige Amateurfunkgerät" hat ein CE Zeichen?Meines Wissens keines,egal ob Icom 7400,Yaesu FT1000MP,Kenwood TS2000 ect. drauf steht...?Die meisten Amateurfunkgeräte die ein CE Zeichen tragen,sind nur zum Empfangen für SWL`s gedacht,sind Scanner oder Freenet/LPD/PMR Geräte.Die zählen nicht zu dem Kreis der AFU-Geräte,solange sie nicht modifiziert worden sind,um entweder auf AFU oder anderen Bereichen zu senden.Dann erlischt die Zulassung und damit auch das CE Zeichen.
Nochmal von der Seite der BNA:"Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung mit personengebundener Rufzeichenzuteilung."
Das heisst in meinem Verständnis als Funkamateur,1.um ein Amateurfunkgerät in BETRIEB zu nehmen,benötigt man/frau eine Zulassung zum Amateurfunkdienst.2.Um wenigstens mit einem Amateurfunkgerät zu HÖREN,muß er/sie es einschalten und damit nimmt er/sie das Gerät in BETRIEB.
"Die nationale Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland bilden das Amateurfunkgesetz(AFuG) und die Amateurfunkverordnung (AFuV) einschließlich der Ersten Verordung zur Änderung der Amateurfunkverordnung."
Daher findet das TKG(das übrigens,mehrmals in der Fassung wie Loop es wiedergegeben hat,geändert wurde)auf Amateurfunkgeräte,meiner Meinung nach,keine Anwendung.
Weiter hat Loop aus dem TKG folgendes "Jeder EMPFÄNGER mit einem CE-Kennzeichen wird von den Behörden – unabhängig von seinem Frequenzbereich – als ein "ganz normales Radio" aufgefaßt. "
Also hier ist keine Rede von AMATEURFUNKGERÄTEN mit oder ohne CE Zeichen...?!
Und weiter heisst es:"Grundsätzlich brauchen Amateurfunkgeräte kein CE-Kennzeichen zu tragen, dürfen dann allerdings
empfangs- wie sendeseitig nur von entsprechend ermächtigten Personen benutzt werden.
Amateurfunkgeräte mit CE-Kennzeichen dürfen hingegen von jedermann empfangsseitig genutzt
werden – etwa, wenn man sich durch eine Hörtätigkeit auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten möchte.
Sendeseitig dürfen Amateurfunkgeräte nur von staatlich geprüften Funkamateuren im Rahmen ihrer
Amateurfunkklasse genutzt werden: ..."
Was dann folgt,ist durch die letzten Änderungen hinsichtlich Amateurfunkgesetz bzw. Änderungen der Amateurfunkverordnung geändert worden.(ab 01.09.2006)

Weitere Kommentare meinerseits erübrigen sich,da ich als Funkamateur,die entsprechenden Gesetze zu BESITZ und BETRIEB von Amateurfunkgeräten(ob mit oder ohne CE Zeichen)kennen und anwenden MUSS!

Vy,73 de Helmut
Benutzeravatar
Radnor
Santiago 9+30
Beiträge: 3118
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 23:15

Re: Amateurfunk Frage???

#39

Beitrag von Radnor »

@ FT847
auch in obigem Posting hast Du mal wieder nicht vergessen zu erwähnen, daß Du Funkamateur bist...kurzer Tipp: übernimm doch einen solchen Hinweissatz in Deine Signatur dann sparst Du Dir die Tipperei.

Zu Deinem Posting fällt mir ehrlich gesagt nicht mehr allzuviel ein...bis auf die Ähnlichkeit zu dem Verhaltens eines kleinen Kindes, welches weinend mit den Füßen auf den Boden trampelt, weil es seinen Willen nicht bekommt.
Zitat BNA: Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung...
was bitte gibt es da nicht zu verstehen? Ruf halt mal an wenn Du das geschriebene Wort nicht verstehst Bild

Gerade ein Funkamateur sollte soviel "Arsch in der Hose" haben, auch mal zugeben zu können sich geirrt zu haben, anstatt sich zu winden wie ein Aal und so verzweifelt wie krankhaft nach Argumenten zur Stützung der eigenen (sich als nicht zutreffend herausgestellten) Meinung zu suchen.

Einfach mal sagen: "oh, da habe ich mich wohl geirrt, danke für die Aufklärung" ...zeugt von Größe.

...ja aber...das heißt für mich...und so weiter ...stempelt zum Clown Bild

73 Klaus
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
Yaesu FT857D

Re: Amateurfunk Frage???

#40

Beitrag von Yaesu FT857D »

Radnor,wenn man wie du,seit Tagen hier und auf Funk,vehement die Gesetze dermassen für dich und andere "zurechtbiegt" und andere wie mich zurechtweisen will,obwohl diese nur die Wahrheit schreiben/sagen,der sollte in die große Politik gehen,um solche und andere Gesetze,die deiner Meinung nach ungerecht sind,zu ändern bzw. gar nicht entstehen zu lassen.
Ach,ich vergaß,du bist doch ein Funkamateur seit ein paar Wochen...oder?Dann müßte dir der Wortlaut,der entsprechenden Gesetze und deren §§ auch bekannt sein.Nur du legst es für Nichtfunkamateure(Schwarzfunker)so aus,du suggerierst denen damit,mit CE Zeichen ausgestattete Amateurfunkgeräte,darf man besitzen UND damit indirekt BETREIBEN.
Nur,um mit einem anderen Beispiel zu kontern und zu verdeutlichen worum es geht:
Ich kann und darf einen PKW BESITZEN,ein Motorrad mit 750ccm BESITZEN,aber ich DARF mit meinem alten Führerschein Klasse3,nur einen PKW in BETRIEB setzen,sprich damit fahren und NICHT mit dem 750ccm starken Motorrad!Das wäre einem Führerscheininhaber der alten Klasse1a vorbehalten.Ich darf noch nicht mal auf dem eigenen Grundstück/Hof,den Motor vom Motorrad laufen lassen.Das wäre eine Inbetriebnahme und damit Fahren ohne Fahrerlaubnis.Darüber gibt es sogar ein Gerichtsurteil.Falls es jemand genau wissen will,der googelt mal danach...

So,noch ein paar Zitate aus einem Beitrag in der CB-Funk(wurde vor 2 Jahren eingestellt) aus dem Jahre 1994(man beachte das Jahr!):
"Besonders traurig wird es,wenn sich erwachsene Menschen,wie kleine Kinder zanken,wer wem wohl einen Träger gestellt hat und wer wen wie bezeichnet hat.Ohne Prügelstrafe als geeignetes Mittel der Erziehung halten zu wollen,glaube ich aber sagen zu dürfen,daß man diesen Zeitgenossen in aller Sorgfalt einmal den Hosenboden stramm ziehen sollte,um das pädagogische Ziel,nämlich den vernünftigen Umgang mit seinem Mitmenschen,zu erreichen"
"Tres faciunt collegium!(Drei bilden einen Verein).So könnte man eine weitere Eigenheit der Funker umschreiben.Es werden Funkklubs gebildet,um in Eintracht gemeinsame Ziele und Gemütlichkeit zu erreichen.Soweit die Therorie,jetzt zur Praxis:Sobald der Verein groß ist,werden Fraktionen gebildet und intrigiert wie in der großen Politik.Der eine schimpft den anderen S........der so titulierte tritt von seinem Amt zurück..."
"Meist ziehen in solchen Klubs diejenigen den kürzeren,die noch ein bißchen Anstand und Achtung vor sich und ihren Mitmenschen haben.Übrig bleibt die Elite deren IQ,nicht mal für ein mittelklassiges Kreuzworträtsel reicht!"
Und weiter heisst es:
"Sicher gibt es auch andere Funker:einige sind mir persönlich bekannt.Das sind ganz patente Frauen und Männer,mit denen man "Pferde stehlen" kann,die sich nicht die "99" wünschen und wo der eine dem anderen hilft."

Also,was dort geschildert wird,kann man hier auf das Forum(Verein)übertragen.
Traurig aber wahr... Bild
Benutzeravatar
Radnor
Santiago 9+30
Beiträge: 3118
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 23:15

Re: Amateurfunk Frage???

#41

Beitrag von Radnor »

ich biege weder etwas zurecht noch möchte ich jemanden zurechtweisen, daß ist ganz klar Dein Part ...und das hier und insbesondere auf Funk...das ganze Getippsel stimmt genausowenig wie man mit dem alten Führerschein Klasse 1a ein 750ccm Motorrad fahren darf. Auch dachte ich, daß Du nicht mehr auf meine Postings reagieren wolltest...aber klar, wieso sollte gerade das stimmen wenn Du es schreibst Bild

Also nicht ablenken mit irgendwelchem zusammengeklaubtem Wissen aus dritter Hand sondern "Butter bei die Fisch"

Fakt ist: Zitat BNA: Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung...

...hierum geht es in diesem Thread

73 Klaus
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
Benutzeravatar
forstmeister
Santiago 9+15
Beiträge: 1841
Registriert: Mo 2. Feb 2004, 19:15
Standort in der Userkarte: Böblingen

Re: Amateurfunk Frage???

#42

Beitrag von forstmeister »

Yaesu FT847 schrieb am 12.01.2007 01:47 Uhr:
At Radnor und Loop:"...aber nur bei Geräten mit CE! Zeichen"
Welches "richtige Amateurfunkgerät" hat ein CE Zeichen?Meines Wissens keines,egal ob Icom 7400,Yaesu FT1000MP,Kenwood TS2000 ect. drauf steht...?Die meisten Amateurfunkgeräte die ein CE Zeichen tragen,sind nur zum Empfangen für SWL`s gedacht,sind Scanner oder Freenet/LPD/PMR Geräte.Die zählen nicht zu dem Kreis der AFU-Geräte,solange sie nicht modifiziert worden sind,um entweder auf AFU oder anderen Bereichen zu senden.Dann erlischt die Zulassung und damit auch das CE Zeichen.
Drehe mal deinen FT-847 um, dann siehts du es.
Mein FT-847 hat es zumindest und den habe ich vor 8 oder 9 Jahren gekauft.
Ich habe übrigens auch den oben erwähnten FT-1000MP, der hat auch eines. Auch
meine Mobil- und Handfunkgeräte von Yaesu, Kenwood und Icom haben alle CE.
Kein CE hat z.B. mein Backup-Rig FT-767GX und die FL-7000 sowie ein FT-470, da zu alt.
Grauimporte aus den USA haben normalerweise keines.

Achja, es ging hier übrigens nie um das Senden auf irgendwelchen Frequenzen
sondern immer nur, ob man es ohne Lizenz als RX betreiben oder besitzen darf, gell ?!

73
Bernd

PS:
Bild Bild Bild
Zuletzt geändert von forstmeister am Sa 13. Jan 2007, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.qrz.com/db/dk5bm
QO-100: 10489880,00kHz
Loop

Re: Amateurfunk Frage???

#43

Beitrag von Loop »

BNA: Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung...


Ach lassen wir das, die Bundesnetzargentur biegt sich das Gesetz ja nur zurecht . LOOOL

@ Yaesu FT847

Ich hab nichts gegen dich aber als Amateurfunker schreibst du so einen Müll.
Ich würde mich an deiner Stelle mal richtig belesen.

Tip: EMV - Gesetz / CE - Zeichen/ Konformitätszeichen . Dort steht auch : Das Inverkehrbringen von Gäräten ohne diese Kenntlichmachung ist im Bereich der Europäischen Union ( EU ) nicht zulässig.

Ohne CE - Zeichen , dürften die nach der neuen Gesetzgebung nicht mal betrieben werden auser als Amateurfunker .

Doch wenn du da Störungen machst , kann es sehr teuer werden und die Lizenz ist auch schnell weg.

Fällt dir nicht auf, das dich hier schon Anfänger auslachen ?
Loop

Re: Amateurfunk Frage???

#44

Beitrag von Loop »

Nur du legst es für Nichtfunkamateure(Schwarzfunker)so aus,du suggerierst denen damit,mit CE Zeichen ausgestattete Amateurfunkgeräte,darf man besitzen UND damit indirekt BETREIBEN.

Alle Nichtfunkamateure sind Schwarzfunker ?????

Bild Was rauchst du denn für Zeug ? Bild
Maulwurf
Santiago 9+15
Beiträge: 2446
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 22:13
Standort in der Userkarte: 67433 Neustadt
Wohnort: Neustadt a.d. Weinstr.

Re: Amateurfunk Frage???

#45

Beitrag von Maulwurf »

Weiter oben steht mehrmals :

Zitat BNA: Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung...

SENDEN bedeutet nicht EINSCHALTEN oder HÖREN !

Außerdem darf jeder auf seinem eingefriedeten Grundstück fahren was er will, sei es Auto, Motorrad oder LKW und zwar mit oder ohne Führerschein. Es muß nur sichergestellt seim, daß sonst niemand aus versehen hineinfahren kann.

viel Spaß noch
73 Stefan
Antworten

Zurück zu „Recht - Allgemeines“