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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Di 6. Jan 2015, 21:14
von DE6PET
Manuel82 hat geschrieben:Meine Aussage bezog sich rein auf die Tatsache, dass es seit vielen Jahren mobilen Amateurfunk gibt - ungeachtet dessen, was in früheren Gesetzen stand.
Ist so wie mit alten KfZ-Führerscheinen:

Die haben Bestandsschutz, obwohl es zwischenzeitlich
ganz andere Bestimmungen und Verordnungen gibt ...

Beispiel:

Ich habe noch den alten 1-2-3 Führerschein, mit dem
man fast alles fahren darf. Aber wenn man nun einen
neuen Führerschein macht, steht etwas anderes drin,
auch wenn das selbe gemeint ist.

Was übertragen auf den Amateurfunkschein bedeutet:

Früher standen Angaben drin (wie z.B. die Feststation),
welche in neuen Dokumenten nicht mehr stehen. Diese
alten Angaben sind also nicht mehr relevant, weil sich
die Bestimmungen mittlerweile vereinfacht haben ...

Gruß
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Do 8. Jan 2015, 19:30
von Sloop
Funkgeräte fallen nicht unter das Handyverbot

Das sagt TÜV Nord dazu

Und DARC meint ...
Amateurfunk nicht betroffen - Handy-Verbot für Fahrzeugführer

Am 01.02.2001 wird das so genannte Handy-Verbot in Kraftfahrzeugen durch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft treten. Die Straßenverkehrsordnung wird danach folgende weitere Bestimmung enthalten: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Das Handy-Verbot gilt damit auch für Radfahrer und umfasst dabei sämtliche Bedienfunktionen wie das Anwählen, die Versendung von Kurznachrichten (SMS) oder das Abrufen von Daten im Internet etc. Zuwiderhandlungen werden ab dem 01.04.2001 mit einem Verwarngeld von 60,- DM geahndet. Für Radfahrer beträgt das Verwarngeld 30,- DM.

Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des mobilen Autotelefons/Handys beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat.

Sprich, wer sein Handy zum Telefonieren in die Hand nehmen muss, darf nur noch aus dem stehenden Fahrzeug telefonieren.

Eine Untersuchung von Verkehrsexperten aus dem Jahre 1997 habe - so die Begründung für die neue Vorschrift - ergeben, dass 1996 dem Telefonieren am Steuer zumindest mit ursächlich zuzurechnen waren 20 Tote, 100 Schwer- und 450 Leichtverletzte. 1996 gab es in Deutschland allerdings nur rund 5,5 Mio. Mobiltelefone. Neuere Schätzungen gehen heute (Jahr 2001) von einer Zahl über 20 Mio. aus, Tendenz steigend.

Das Verbot gilt nicht, wenn das Handy zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss, es also beispielsweise mittels Sprachsteuerung oder Tastendruck oder eben Freisprecheinrichtung bedient werden kann.

Wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass sich durch die Benutzung einer Freisprecheinrichtung während des Telefongesprächs sowohl die Unsicherheitsfehler als auch die Fahrfehler im Vergleich zu einem Gespräch ohne Freisprecheinrichtung um mehr als 50 % reduzieren lassen. Auf technische Vorgaben, die die Gestaltung der Einrichtungen betreffen, die während der Benutzung, das Aufnehmen oder Halten des Mobiltelefons oder des Hörers des Autotelefons entbehrlich macht, ist vom Gesetzgeber zunächst verzichtet worden, um technische Entwicklungen, die der Verkehrssicherheit entgegenkommen, nicht zu behindern.

Funkgeräte fallen bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht unter das Handy-Verbot.

Aufgrund der differenzierten Beurteilung, z. B. dass beim Funk im Gegensatz zum Mobiltelefon kein psychischer Druck besteht, sofort antworten zu müssen, andere Bedienfunktionen vorhanden sind etc., wurde es abgelehnt, Funkgeräte in das Verbot mit einzubeziehen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, Polizei, usw.) und auch nicht der Amateurfunk betroffen.

Unseren Mitgliedern empfehlen wir, neben ihrer Genehmigungsurkunde diese Ausführungen für evtl. Kontrollen im Fahrzeug mitzuführen.

Christina Volmer, Juristische Verbandsbetreuung DARC e.V.

Dieser Text ist im Mitglieder-Service-Bereich unter Juristische-Verbandsbetreuung der DARC Homepage, http://www.darc.de zu finden.

Und hier auch ein bekannter Rechtsfall, als ein Handfunkgerät im Auto verwendet wurde. Nachzulesen HIER UNTER DIESEM LINK. Da heißt es z.B.:
[...]Das Amtsgericht Sonthofen geht ohne Weiteres davon aus, dass ein (Hand-)Sprechfunkgerät
unter den in der StVO verwendeten Begriff „Mobil- oder Autotelefon“ einzuordnen ist.
Dies ist jedoch mit dem Wortlaut der Vorschrift als äußerste Grenze der zulässigen Auslegung
nicht vereinbar. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch dient ein Telefon zur Führung
von Gesprächen im öffentlichen Fernsprechnetz. Diese Definition trifft auf Funkgeräte
nicht zu. § 23 Absatz 1a StVO verbietet daher nicht die Benutzung oder Bedienung von
Funkgeräten.

Dies lässt sich auch einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle2 entnehmen, nach dem
Funkgeräte grundsätzlich nicht als Auto- oder Mobiltelefone zu qualifizieren sind. Eine
Ausnahme gilt nur dann, wenn ein Funkgerät benutzt wird, mit dem auch eine Kommunikation
im öffentlichen Fernsprechnetz möglich ist. Bei solchen sogenannten Kombinationsgeräten
erfüllt jede Art der Bedienung, auch wenn sie nicht der Kommunikation im öffentliche
Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Absatz 1a StVO.
Die Benutzung von herkömmlichen Funkgeräten ohne Telefonfunktion wird daher vom
Handyverbot der StVO nicht erfasst.[...]
Und wenn dir irgendwer eine Anzeige anhängen will, dann soll er das doch gerne machen. Der kann viel sagen und machen, aber nicht gegen geltendes Recht drüberschauen. DERJENIGE, der dir was anhängen will, muss dir das übrigens beweisen, nicht DU-->IHM

73,
Michael

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Do 8. Jan 2015, 20:21
von Wolf
Alles schön und gut, lieber Michael, aber um das "Handyverbot am Steuer" geht es hier nicht...

Gruß
Wolf :-)

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Do 8. Jan 2015, 21:15
von doeskopp
Wolf hat geschrieben:Alles schön und gut, lieber Michael, aber um das "Handyverbot am Steuer" geht es hier nicht...

Gruß
Wolf :-)
Allmählich wird der Thread zu lang und es ist recht mühsam alles zu lesen. Deswegen mal ein Tip für alle AFUs:

Wenn sie euch anhalten tarnt euch einfach als CB-Funker. Das spart unnötige Erklärungen und ihr müsst schlimmstenfalls eine Frage beantworten: "Wie, CB-Funk gibts auch noch?"

Grüße from Doeskopp

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Do 8. Jan 2015, 21:22
von 13PL
:dlol: :dlol: :dlol: :dlol:

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Do 8. Jan 2015, 23:14
von Sloop
@Wolf: Achso, ich hab das falsch verstanden. Jetzt verstehe ich was du meinst, nachdem ich mir den Anfangsthread NOCHMALS durchgelesen habe. Naja, die geposteten Links von mir können aber sicherlich nicht schaden :-)

Mal im Ernst, wenn ich ein Funkamateur mit Zulassung bin und ein Polizist mich auf der Strasse anhält und mir verbietet weiter zu funken, oder gar zwingt mein Afu-Gerät auszuschalten, dann würde ich den brav gegen meine Scheibe weiterquatschen lassen. WENN überhaupt jemand so etwas verbietet, dann ist es sicherlich kein Polizist auf der Straße, denn der hat von AFu und BNetzA keinen blassen Schimmer. Und da es nicht sein Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiet ist, hat er ganz einfach nix zu melden. Du ziehst ja auch nicht deine Hose aus wenn du vom Polizisten dazu aufgefordert worden wurdest, oder? Und wenn er dennoch meint, dass er das könne und gewaltsam oder gegen den Willen des Betreibers irgendwelche Gegenstände anfässt, wegnimmt/beschlagnahmt oder sonstwas damit anstellt, dann wird er auch dafür Sorge tragen müssen da er gegen diverse Punkte angezeigt und angefahren werden könnte. Kein "normaler" Polizist würde einen zwingen das Afu-Gerät auszuschalten oder gar deswegen eine Anzeige erteilen. Und falls doch ==> RA suchen und verklagen

Fertisch :book:

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Do 8. Jan 2015, 23:18
von Mikado
doeskopp hat geschrieben:...Wenn sie euch anhalten tarnt euch einfach als CB-Funker. Das spart unnötige Erklärungen und ihr müsst schlimmstenfalls eine Frage beantworten: "Wie, CB-Funk gibts auch noch?"

Grüße from Doeskopp
Wenn ich jetzt gemein wäre, könnte ich noch einen draufgeben: Wenn man intelligent ist, kann man sich doof stellen. Andersherum ist das deutlich schwieriger!

Aber... ich bin nicht gemein! Und ich mag auch keine Pauschalisierungen. Die stimmen generell nicht! :lol:

73 Mikado

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Fr 9. Jan 2015, 06:40
von grinsekater
doeskopp hat geschrieben:
Wenn sie euch anhalten tarnt euch einfach als CB-Funker.
Hahahahaa! :lol: :tup:

73, Andy

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Do 16. Jul 2015, 19:03
von Wolf
Nicht nur Amateurfunkgeräte im Auto können der Polizei höchst verdächtig vorkommen - mitunter reicht offenbar auch schon ein Smartphone bei einem Fußgänger...

https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... martphone/

Kopfschüttelnder Gruß
Wolf

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Do 16. Jul 2015, 22:52
von 88MR717
Uralte Thematik. Für Polizisten ist ersteinmal alles illegal, was irgendwie ungewöhnlich ist. Das betrifft nicht nur den Funk. Könnte da ein Lied von singen. Wer nichts wird, wird....Polizist.:D

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Sa 13. Aug 2016, 15:24
von DocEmmettBrown
Mir schwant nichts Gutes:
Bald auch CB- und Amateurfunkgeräte am Steuer verboten? :o
Die wollen wohl jegliche "Kommunikationselektronik" ohne Freisprecher verbieten.

73 de Daniel

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Sa 13. Aug 2016, 16:56
von ThorstenDK
Gibt es eigentlich vernünftige vv Mikes mit VOX Funktion?

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Sa 13. Aug 2016, 17:23
von Yaesu FT857D
DocEmmettBrown hat geschrieben:Mir schwant nichts Gutes:
Bald auch CB- und Amateurfunkgeräte am Steuer verboten? :o
Die wollen wohl jegliche "Kommunikationselektronik" ohne Freisprecher verbieten.

73 de Daniel
Daniel, nichts ohne Ausnahme....
Will der Herr Dobrindt dem Engel Gabriel vorgreifen, was in D noch an Funkgeräten für in KFZ verkauft werden darf?
Sind dann nur noch Funkgeräte erlaubt, die eine Möglichkeit des freihändig Sprechens (Vox-Funktion) möglich machen?
Werden dann alle alten Funkgeräte zu Elektroschrott, bloss weil da keine Freisprecheinrichtung anschliessbar bzw. Vox-Funktion möglich ist?

Im übrigen: Der Verkehrsminister darf Vorschläge unterbreiten....
Beschlossen wird eine Änderung von Gesetzen und Verordnungen, immer noch durch den Bundesrat und Bundestag mit 2/3 Mehrheit.
Oder habe ich was verpasst?

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Sa 13. Aug 2016, 17:50
von Wolf
Yaesu FT847 hat geschrieben: (...)
Im übrigen: Der Verkehrsminister darf Vorschläge unterbreiten....
Beschlossen wird eine Änderung von Gesetzen und Verordnungen, immer noch durch den Bundesrat und Bundestag mit 2/3 Mehrheit. (...)
Nö, die StVO ist nur eine Rechtsverordnung, kein formelles Gesetz. Sowas kann das Ministerium "selbst machen". Zustimmen muss der Bundesrat, weil Länderinteressen betroffen sind.

Gruß
Wolf :-)

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

Verfasst: Sa 13. Aug 2016, 18:14
von Yaesu FT857D
Wolf hat geschrieben: Zustimmen muss der Bundesrat, weil Länderinteressen betroffen sind.

Gruß
Wolf :-)
Eben, weil Länderinteressen betroffen sind.
Dazu zählen (denke ich) auch die, welche Firmen in ihren Bundesländern haben, die entweder Funkgeräte verkaufen oder zumindest irgendwie damit zu tun haben
und Hersteller inkl. Zulieferer von PKW, LKW, Bussen und sonstigen Nutzfahrzeugen, da dort ja Funkgeräte verbaut werden sollen.....
Was passiert dann mit den EMV-Entwicklungslaboren? Geringere Arbeiten, weniger Mitarbeiter usw....
Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen....

Aber so kurz gedacht wie bei dem Herrn Minister, naja....
Würde der besser mal in die Erforschung des Strassenbelages, des Betons das die länger halten oder Flüsterbremsen bei den Bahnwaggons investieren,
als solche Verordnungen zu ändern, die schlussendlich dem Staat schaden.
Oder Stuttgart 21, einige Milliarden Mehrkosten für den Steuerzahler, die wären besser in Brücken wie der Leverkusener A1 Brücke aufgehoben!
Wie heisst es so schön bei der Vereidigung: "den Nutzen mehren, Schaden von ihm abzuwenden..."