Antennenmast Genehmigung
Verfasst: Di 2. Sep 2014, 07:54
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich jemand im Baurecht aus.
Ich habe einen Westower SP60 (18m, 3 Schüsse, teleskopier- und kippbar) angeboten bekommen und werde den auch kaufen.
Der Vorbesitzer hat den Mastfuß nicht direkt einbetoniert sondern quasi eine Hülse/Köcher einbetoniert in den das Fußteil eingelassen und wieder herausgezogen werden kann. Er sagt, das wäre in Niedersachsen genehmigungsfrei gewesen, da transportabel. Er hatte wohl einen Bekannten beim Bauamt der ihm dies so bestätigt hat.
Ich finde in der Landesbauordnung RLP aber nirgendwo so einen Passus.
Wer weiß hier mehr ?
vielleicht kennt sich jemand im Baurecht aus.
Ich habe einen Westower SP60 (18m, 3 Schüsse, teleskopier- und kippbar) angeboten bekommen und werde den auch kaufen.
Der Vorbesitzer hat den Mastfuß nicht direkt einbetoniert sondern quasi eine Hülse/Köcher einbetoniert in den das Fußteil eingelassen und wieder herausgezogen werden kann. Er sagt, das wäre in Niedersachsen genehmigungsfrei gewesen, da transportabel. Er hatte wohl einen Bekannten beim Bauamt der ihm dies so bestätigt hat.
Ich finde in der Landesbauordnung RLP aber nirgendwo so einen Passus.
Wer weiß hier mehr ?