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Antennenmast Genehmigung

Verfasst: Di 2. Sep 2014, 07:54
von DK5VQ
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich jemand im Baurecht aus.
Ich habe einen Westower SP60 (18m, 3 Schüsse, teleskopier- und kippbar) angeboten bekommen und werde den auch kaufen. :banane:
Der Vorbesitzer hat den Mastfuß nicht direkt einbetoniert sondern quasi eine Hülse/Köcher einbetoniert in den das Fußteil eingelassen und wieder herausgezogen werden kann. Er sagt, das wäre in Niedersachsen genehmigungsfrei gewesen, da transportabel. Er hatte wohl einen Bekannten beim Bauamt der ihm dies so bestätigt hat.
Ich finde in der Landesbauordnung RLP aber nirgendwo so einen Passus.
Wer weiß hier mehr ?

Re: Antennenmast Genehmigung

Verfasst: Di 2. Sep 2014, 12:52
von Wolf
Hallo TS50,

die Auskunft des Vorbesitzers war vielleicht nicht ganz vollständig:

Laut Niedersächsischer Bauordnung sind "ortsveränderliche Antennenanlagen" (ohne 10m-Begrenzung) in Niedersachsen nur dann baugenehmigungsfrei, wenn sie "für längstens drei Monate aufgestellt werden".
-> http://www.bauordnungen.de/Niedersachsen (dort im PDF Seite 84, Punkt 4.7)

In der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz gibt es offenbar tatsächlich keinen derartigen Passus. Dort ist nur die übliche Regelung zu finden, dass Masten incl. Antenne bis zu 10 Metern Höhe baugenehmigungsfrei sind. :-(

Gruß
Wolf

Re: Antennenmast Genehmigung

Verfasst: Di 2. Sep 2014, 12:53
von DK5VQ
So habe ich das auch interpretiert...

Gesendet als UHF Fax

Re: Antennenmast Genehmigung

Verfasst: Di 2. Sep 2014, 17:05
von Toni P.
Nach drei Monaten umlegen und nach einem Tag wieder aufrichten. Dann läuft die Frist wieder drei Monate?

Also Verordnungen gibt es ...