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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 00:09
von Wolf
hf-doktor hat geschrieben:(...)
Umgekehrt AFU Gerät als Freenetfunke allerdings nicht. Denn dann begeht er (FA) eine OWI und riskiert auch entsprechende Bussgelder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (Verwaltungsgericht).
Beispiele aus der Praxis Verwaltungsgericht gibt es... z.B. Nutzung eines AFU TRX im Freenet durch FA...
Hmm, gibts zu einer solchen Entscheidung eine Quelle?

In solchen Verfahren gehts i.d.R. darum, dass mit zu hoher Leistung gesendet wurde und nicht um das Gerät, das dazu benutzt wurde.

Gruß
Wolf :-)

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 02:01
von hf-doktor
Wolf hat geschrieben:
hf-doktor hat geschrieben:(...)
Umgekehrt AFU Gerät als Freenetfunke allerdings nicht. Denn dann begeht er (FA) eine OWI und riskiert auch entsprechende Bussgelder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (Verwaltungsgericht).
Beispiele aus der Praxis Verwaltungsgericht gibt es... z.B. Nutzung eines AFU TRX im Freenet durch FA...
Hmm, gibts zu einer solchen Entscheidung eine Quelle?

In solchen Verfahren gehts i.d.R. darum, dass mit zu hoher Leistung gesendet wurde und nicht um das Gerät, das dazu benutzt wurde.

Gruß
Wolf :-)
Gibts... auch ein Aktenzeichen. Nutzung AFU Gerät auf Freenet -in welchen Zusammenhang auch immer (ging wohl um Leistung und zu breiter Aussendung?!)-
Diese "nicht bestimmungsgemässe Nutzung" muss eine OWI gewesen sein. Denn ohne OWI >keine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht.
War mal bei RA Riedel auf der Seite. Leider hat er das ja alles von seiner Seite entfernt...


Aber nur unter dem Aspekt §11 FTEC einen Betrieb mit z.B. einen AFU Gerät oder Chinakracher zu legitimieren, reicht nicht. Für den bestimmungsgemässen Zweck -z.B. um ein Gerät für CB, PMR oder Freenet benutzen zu können- müssen je nach Anwendungsbereich spezielle ETSI Normen
(die besagten EN 300 / 301 XYZ Nummern) eingehalten werden. Denn genau diese definieren letztendlich ein PMR, CB und Freenetgerät.
Unter diesem Aspekt sollte man mal den Begriff "bestimmungsgemäss" betrachten und sich vllt .nicht nur an §11 FTEC hochziehen.
Denn die grundsätzliche Anforderungen erfüllen alle Geräte, aber nicht die speziellen für die jeweilige Funkanwendung erforderlichen.

Sonst könnte man sich diese ganzen (Selbst-)Zertifizierungen / Erklärungen der Konformität explizit zur entspr. Anwendung (CB, PMR, Freenet) auch sparen.

Eine erforderliche, bestimmte/spezielle EN 300/301..., wie sie für Freenet/PMR erforderlich ist, wirst du z.B. auf einem VHF/UHF AFU TRX bzw in der Erklärung des Herstellers nicht finden. Somit werden nach meiner Auffassung auch nicht die grundlegenden Voraussetzungen für den Betrieb dort erfüllt....

So in etwa meine Auffassung.

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 18:02
von korkely
Hallo zusammen,

ich war auch zu dem Thema auf der Suche nach einer Antwort und habe dies gefunden:

http://www.funkmagazin.de/01037.htm

Kurz gesagt: Andere Antenne ja, aber Zitat aus dem o. g. Link: Voraussetzung ist in jedem Falle, dass die zulässige Strahlungsleistung von 0,5 Watt (ERP) nicht überschritten wird.

Übrigens gilt dies auch für PMR.

Und vor allem sollte man nicht mit AFO-Geräten am anderen Ende des Dachantennenkabels senden. Denn dies ist für nichtlizensierte Hobbyfunker schon mal sowieso nicht erlaubt. Besitzen ja, anmachen und NUR zuhören ja, aber dann darf mit dem Gerät kein Sendebetrieb möglich sein (kein PTT-Mic z. B. angeschlossen). Ob dies allerdings juristisch aus meiner Sicht korekt ist, dafür übernehme ich keine Verantwortung. Aber im Störfall und wenn dann die BNA mit ner Durchsuchungserlaubnis vor der Türe steht und solch ein Gerät dann angeschlossen an Antenne und Strom vorfindet, ob das dann wirklich einen Unterschied macht wenn kein Mic daran angeschlossen ist mag ich mal bezweifeln.

Nun ja jeder kann von mir aus betreiben was ER/Sie will, dafür ist jeder letztlich selbst verantwortlich. Ich darf im Straßenverkehr auf der Autobahn auch nicht den Lehrer spielen wenn mich bei erlaubten 100 KM/H jemand mit 150 überholen will.

Noch etwas, die BNA geht quasie davon aus das auch ein Hobbyfunker die Strahlungsleistung berechnen kann. Denn in der Vfg Nr.11/2016 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk unter § 3 Nebenbestimmung und dann weiter unten unter Hinweise (6) kann man die Formel finden, hier der Link:
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=5

Vereinfacht steht es bei Wikipedia so:
ERP = Ps x Gd
Ps = … In die Antenne eingespeiste Leistung (in Watt)
Gd = … Antennengewinn (dB) gegenüber einem Halbwellendipol (dimensionslos)

EIRP = ERP x 1,64

Und wer das alles aus dem vorgenannten Artikel des FM-Funkmagazins so nicht glaubt oder glauben will... Dazu habe ich gestern eine Anfrage an die BNA geschrieben ob ich da etwas missverstanden habe. Auch dem FM-Funkmagazin habe ich aktuell noch mal die Frage gestellt ob ich das richtig verstanden habe das man eine Dachantenne quasie betreiben darf wenn man die 0,5 Watt ERP einhält.

Und noch etwas, viele schreiben immer "ende der Diskusion". Ich schreibe das nicht nur ich werde dazu auch nicht weiter hier etwas schreiben, auch ob ich die Antworten von der BNA oder dem FM-Funkmagazin hier auszugsweise einstelle, behalte ich mir vor. Denn viele hier haben viele MEINUNGEN geschrieben. Nichts was ich bisher hier in diesem Thread gelesen habe hat mich konkret weitergebracht (keine Fakten). Dazu zähle ich auch den Verweis auf dieverse EN-Normen und Konformitätsverweise etc. in denen kein Wort davon steht das eine Externe Antenne verboten ist (siehe dazu auch den Artikel vom FM-Funkmagazin und deren Kommentar dazu):
Die Rechtslage stellt sich folgendermaßen dar:
Es ist richtig, dass die "Freenet"-Allgemeinzuteilung keine Angaben über "zulässige" Antennen oder Antennen-Anschlussarten enthält. Es gibt darin auch keine Regelung, die technische Änderungen an den Geräten ausdrücklich "verbietet".


Ich wünsche allen Antenneantwortsuchenden viel Spaß mit Ihren Dachantennen und den daran angeschlossenen "postalischen" Freenetfunkgeräten!

Und noch etwas, auch AFO-Funker müssen sich an die in dem Freenetbereich zulässigen Sendeleistung von 0,5 Watt halten, so wie mich ein AFO-Funker informiert hat. Also auch die müssen die Strahlungsleistung ausgehend von Ihren Dachantennen mit viel dB-Gewinn dann einhalten. Und ich weis bzw. kenne einige AFO-Funker die sich mit uns auf dem Freenetbereich auch unterhalten (oft natürlich mit mehr Leistung als 0,5 Watt). Wie gesagt, mir ist das egal, jeder so wie ER/Sie das mag, ich bin ja auch nicht immer mit nem Persilschein unterwegs.

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 19:17
von grinsekater
Was bitte ist denn ein "AFO-Funker"? :shock:


73, Andy

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 19:19
von Toni
Na Andy, das sind die Funker in der Air Force One. :wink:

73

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Sa 2. Feb 2019, 20:06
von Grundig-Fan


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Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: So 3. Feb 2019, 00:03
von DocEmmettBrown
grinsekater hat geschrieben: Sa 2. Feb 2019, 19:17Was bitte ist denn ein "AFO-Funker"? :shock:
Na, das sind die Amateurfonker. :dlol:

73 de Daniel

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: So 3. Feb 2019, 00:17
von BWO
DocEmmettBrown hat geschrieben: So 3. Feb 2019, 00:03Na, das sind die Amateurfonker. :dlol:
Nein, das sind Funkamatore. ;)

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Mo 8. Jul 2019, 18:23
von 64Digger295
Ich hab eben nochmal bei der BNA nachgelesen,
da steht nichts von fest am Gerät montierter Antenne.

NBA Vfg. 60/2019

73 Digger

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 10:50
von guglielmo
Ich kann mir etwas unter einem AO Funker vorstellen. Was das verrate ich aber nicht. Insider wissen bescheid. AFO habe ich aber noch nie gehört oder gelesen. :dlol:

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 12:28
von wasserbueffel
Alte Frequenz Ochsen..............

Walter

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Mi 17. Jul 2019, 13:19
von doeskopp
Und nu? Gibts ausser geistigem Dünnpfiff sonst noch was zum Thema zu berichten?

Grüße from Doeskopp

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 13:25
von guglielmo
O.K. Wenn Ihr alleine nicht voran kommt muss ich wohl weiter helfen. Hier brandaktuelle Informationen.

Zitat Wikipedia:
--------------------
Mit der Amtsblattverfügung Nr. 60/2019[2] hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Nutzungsbedingungen für den Freenet-Funk angepasst. So wurde die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) von 0,5 Watt auf 1 Watt erhöht. Das Verbot der Freenet-Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 m wurde aufgehoben. In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind jedoch weiterhin lediglich 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet.

Im Rahmen der Nachbarstaatenregelung dürfen keine schädlichen Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten verursacht werden. Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf Aufforderung der Bundesnetzagentur unverzüglich den Sendebetrieb auf den beanstandeten Frequenzen einzustellen.

Freenet-Funkgeräte müssen den Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Es dürfen beispielsweise nur Funkanlagen verwendet werden, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Zudem muss jedem Gerät eine Konformitätsbescheinigung beiliegen.

Mit Freenet-Geräten ist eine realistische Reichweite von 500 m bis 5 km (abhängig von Hindernissen wie Häusern, Bäumen usw.) zu erreichen. Die Signaldämpfung ist nicht so hoch wie bei den auf höheren Frequenzen angesiedelten Jedermannfunkanwendungen SRD und PMR446. Die Antennen der Geräte sind oft abnehmbar, so dass man sie zur Erhöhung der Reichweite durch leistungsfähigere ersetzen kann. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass durch den Antennengewinn die abgestrahlte Leistung 1 Watt nicht übersteigt.
--- Zitat Ende ---

Zusammenfassung:
Ja man darf externe Antennen an die Geräte anschließen. Es gibt jedoch die Einschränkung das die abgestrahlte Leistung nicht 1 Watt übersteigt.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Freenet_(Funkanwendung)

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 15:00
von wasserbueffel
Wikipedia ist ein Nutzerportal.
Da kann jeder was reinschreiben!(wie auch der letzte Satz,der subjektiv hinzugefügt wurde)

Bei der BnetzA die Amtsblattverfügungen sind von gesetzlicher Natur,kein Wikipedia Eintrag.

Walter

Re: Externe Antenne bei Freenet nun legal???

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 15:22
von Wingman
Solange man von einem solchen Handfunkgerät die Antenne abnehmen kann und falls es eine Hochantenne rein für Freenet gibt sehe ich da kein Problem, außerdem, wo kein Kläger da kein Richter.

Gruß

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