Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

13KR
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#16

Beitrag von 13KR »

Wolf hat geschrieben:Es ist m.W. nirgendwo verbindlich vorgeschrieben, dass im Amateurfunk bei der Rufzeichennennung das internationale Buchstabieralphabet benutzt werden muss.
Dann lies mal Par. 11 Abs. 1 der Amateurfunkverordnung und anschließend Vfg Nr. 13 / 2005:

"Rufzeichenanwendung
Zur Sicherstellung der Identifikation hat der Funkamateur die für den jeweiligen Verwendungszweck zugeteilten
Rufzeichen entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 2 AFuV zu übermitteln.
Bei der Übertragungsart Phonie ist dabei das in Anhang 6 Buchstabe b) Kapitel 1 der CEPT-Empfehlung
T/R 61-02 oder ITU RR Anhang 14 enthaltene Buchstabieralphabet zu verwenden.
Bei allen anderen analogen Betriebsarten in Morsecode, Schrift oder Bildübertragung ist das Rufzeichen
entsprechend lesbar einzufügen.
Bei digitalen Betriebsarten, deren Decodierverfahren nicht allgemein öffentlich zugänglich ist, muss die
Rufzeichengabe in analoger Form eingefügt werden.
Bei Frequenzen über 1,2 GHz, die nicht exklusiv dem Amateurfunk zugewiesen sind, kann ein Verstoß
zur sofortigen Anordnung der Betriebseinstellung führen und den Widerruf von Zuteilungen gemäß § 13
AFuV zur Folge haben."

Toni P. hat geschrieben:Welche Behörde, mit welcher gesetzlichen Begründung hat für so etwas Zeit und Geld?
13SD180 hat geschrieben:Soll mir mal einer schreiben weil ich nicht nach Nato Alphabet buchstabiert hab...dem werd ich wat husten!
Flunder hat geschrieben:Deinem Anwalt übergeben wenn Rechtsschutz vorhanden. Fertsch! Der setzt nur einen Einzeiler auf und das wars.

Vorsicht, Leute !!
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Mr_President
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#17

Beitrag von Mr_President »

Sowas hab ich aber auch noch nie gehört... :think:
Das schaut mir wirklich sehr nach einen Scherz aus! :dlol:
Wenn Katzen lecken Schwanz und Pfoten, beginnt die Nacht der Funkchaoten!
Zum Gedenken an Manta-01, der diesen Spruch vor ca. 30 Jahren gedichtet hatte!

DX-Call: 13TH3118, Thomas | QTH: Coburg/Oberfranken | QRV: Kanal 15 (27.135 MHz) USB
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Toni P.
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#18

Beitrag von Toni P. »

Danke für die Quellen. Ich habe es gerne noch mal nachgelesen. Auch weil es die neuesten Erläuterungen noch nicht zu lange gibt. Bei meiner Prüfungsvorbereitung vor 18 Jahren erklärte man mir die Richtigkeit der Verwendung des sogenannten NATO-Alphabetes. Dass die Realität anders ist weiß jeder. Nun aber zurück zum obigen Fall. Die Identifizierung des Rufzeicheninhabers ist ja nicht unbedingt gefährdet. Hat er sich etwa nach mehrmaliger Bitte, weil nicht verstanden, geweigert zu buchstabieren? Auch spricht die Verordnung nur davon, dass ein Verstoß geahndet werden "kann". Wie teuer?

Auch wiederhole ich gerne meine Fragen.
Zintus
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#19

Beitrag von Zintus »

Moin,

wenn das wirklich war ist (bzw. wäre) dann gebe ich dieses Jahr noch meine Lizenz zurück. Das kann nicht wahr sein.

Zintus
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Funk40
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#20

Beitrag von Funk40 »

Die Behörde liest hier mit. Die sind doch nicht blöd. Bei all den "Insider-Informationen" die hier preisgegeben werden, kriegen die doch das Futter in den Hals geworfen. Dann mal viel Spass beim Zahlen.
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grinsekater
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#21

Beitrag von grinsekater »

Funk40 hat geschrieben:Die Behörde liest hier mit. Die sind doch nicht blöd. Bei all den "Insider-Informationen" die hier preisgegeben werden, kriegen die doch das Futter in den Hals geworfen. Dann mal viel Spass beim Zahlen.
Na ja, was der Bussgeldbescheid wegen "grenzwertiger" Nennung des Rufzeichens nun ausgerechnet mit irgendwelchen hier durchgesickerten "Insiderinformationen" zu tun haben soll, wirst Du uns bestimmt noch näher erläutern (können), oder? :D

73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
29dk02
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#22

Beitrag von 29dk02 »

Kann das Schreiben hier nicht mal hochgeladen werden?
So ganz glaube ich die Geschichte immer noch nicht....
73 de Michael
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Yankee-Hotel
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#23

Beitrag von Yankee-Hotel »

Hallo
das Rufzeichen muss ja wohl eindeutig lesbar gewesen sein, ansonsten wäre der Bußgeldbescheid wohl nicht angekommen.
Was der Quatsch nun soll weiß ich auch nicht. :dlol:
Ich fahre auch viel DX auf der KW und benutze dann auch mal Y-Yokohama, B- Boston, N- Norway oder Yuri, Boris, Natascha. :banane:

74 de Harald :wave:
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#24

Beitrag von 13SD180 »

Das is doch total bekloppt! Naja..wenn sich andere so abzocken lassen..deren Sache! Schön blöd! :think:

Wer zahlt is selber schuld.. :dlol: .

Da braucht wohl jemand Geld zu Weihnachten wa? :dlol:

"Die Behörde liest hier mit" ...kein Wunder dat die Ihre Aufgaben nicht vernünftig erledigen oder ewig brauchen! :think:

So ein Quatsch..naja..
..."5/9++..WHAT IS YOUR CALL..???" <-- Denkt mal drüber nach! :-) ;-)
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PMRFreak
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#25

Beitrag von PMRFreak »

Nachdem der Threadersteller sich weder äußert noch das geschwärzte Dokument als Scan zur Verfügung eingestellt
hat, ist das wohl unter "Themen, die aufregen, aber schnell vergessen werden" abzuhaken. Schade.
Funkaktiv beruflich und privat - Funk-Erdgeschoß-Eggolsheim - Geräte-Dealer, auch für dich habe ich den passenden Stoff!
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Wiesel
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#26

Beitrag von Wiesel »

Er wird wohl dem Rat folgen sich in laufenden Verfahren nicht öffentlich zu äußern.... Ansonsten geht es mal wieder wild zu hier:

Par. 11 Abs. 1 der Amateurfunkverordnung und anschließend Vfg Nr. 13 / 2005:

"Rufzeichenanwendung
Zur Sicherstellung der Identifikation hat der Funkamateur die für den jeweiligen Verwendungszweck zugeteilten
Rufzeichen entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 2 AFuV zu übermitteln.
Bei der Übertragungsart Phonie ist dabei das in Anhang 6 Buchstabe b) Kapitel 1 der CEPT-Empfehlung
T/R 61-02 oder ITU RR Anhang 14 enthaltene Buchstabieralphabet zu verwenden.


Zitat KR13

Wie richtig erkannt handelt es sich um eine CEPT Empfehlung. Das Nicht-Einhalten einer Empfehlung kann nicht mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. Ich kann mir ja auch noch aussuchen ob ich die T/R 61-02, die ITU RR Anhang 14 oder eben die CEPT Empfehlung als Buchstabenquelle wähle.

Da an den Vorfall Anzunehmenderweise kein öffentliches Interesse besteht wird die Behörde kaum von alleine tätig geworden sein. Ich vermute eher eine Anzeige eines "Funkfreundes", dann muß sie was tun, selbst wenn das auf so juristisch wackligen Beinen steht. Wäre dann wohl ein Präzedenzfall an dem man sich künftig orientieren kann.

Wenn ich Afu betreiben würde müßte ich wohl sowas wie eine Bußgeldflatrate aushandeln, deswegen lasse ich das auch lieber.
- Wenn Sie nichts vorhaben sind Sie hier genau richtig -
Wolf
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#27

Beitrag von Wolf »

13KR hat geschrieben:
Dann lies mal Par. 11 Abs. 1 der Amateurfunkverordnung und anschließend Vfg Nr. 13 / 2005:

"Rufzeichenanwendung
Zur Sicherstellung der Identifikation hat der Funkamateur die für den jeweiligen Verwendungszweck zugeteilten
Rufzeichen entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 2 AFuV zu übermitteln.
Bei der Übertragungsart Phonie ist dabei das in Anhang 6 Buchstabe b) Kapitel 1 der CEPT-Empfehlung
T/R 61-02 oder ITU RR Anhang 14 enthaltene Buchstabieralphabet zu verwenden.
Bei allen anderen analogen Betriebsarten in Morsecode, Schrift oder Bildübertragung ist das Rufzeichen
entsprechend lesbar einzufügen.
Bei digitalen Betriebsarten, deren Decodierverfahren nicht allgemein öffentlich zugänglich ist, muss die
Rufzeichengabe in analoger Form eingefügt werden.
Bei Frequenzen über 1,2 GHz, die nicht exklusiv dem Amateurfunk zugewiesen sind, kann ein Verstoß
zur sofortigen Anordnung der Betriebseinstellung führen und den Widerruf von Zuteilungen gemäß § 13
AFuV zur Folge haben."
Über die rechtliche Relevanz dieser Verfügung Nr. 13/2005 kann man streiten, denn das Amateurfunkgesetz ermächtigt die ausführende Behörde lediglich, Details in einer förmlichen Rechtsverordnung (der Amateurfunkverordnung) zu regeln, nicht jedoch in irgendwelchen nachgeschalteten "Verfügungen".

Wie dem auch sei: Fest steht auf jeden Fall, dass eine (nach Auffassung der BNetzA) "fehlerhafte" Rufzeichennennung keine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld belegt werden kann. Die Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände sind ganz klar in § 9 des Amateurfunkgesetzes aufgeführt. Dies sind: Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst bzw. ohne zugeteiltes Rufzeichen (§ 3 Abs. 3) oder zum "Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten" ($ 5 Abs. 4 Nr. 2) und das Verbot der Nachrichtenübermittlung an Dritte (§ 5 Abs. 5 Satz 2).

Alle diese Tatbestände liegen hier eindeutig nicht vor.

Gruß
Wolf :-)
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David
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#28

Beitrag von David »

Über die rechtliche Relevanz dieser Verfügung Nr. 13/2005 kann man streiten, denn das Amateurfunkgesetz ermächtigt die ausführende Behörde lediglich, Details in einer förmlichen Rechtsverordnung (der Amateurfunkverordnung) zu regeln, nicht jedoch in irgendwelchen nachgeschalteten "Verfügungen".
Streiten! Und genau das sollte man auch machen, bzw. Versuchen. Wir haben bzw. mussten schon einiges hinnehmen die letzten Jahre.


Nein, ich werde solche schrieben nicht an Fremde schicken, die ich persönlich nicht kenne! Das versteht sich glaube auch von selber. Die Angst ist bei mir auch viel zu groß, dass ich dafür belangt werden kann. (Auch, wenn es unberechtigt ist). Mir geht es darum, dass es an die Öffentlichkeit kommt, was für unsinnige Schreiben zugeschickt werden oder im Umlauf ist. Man sollte im Sinne der Verordnung für den Funkamateur handeln und nicht gegen das Bedürfnis und Interesse der Funker. Mir ist jedenfalls die Lust am Funken erstmal für einige Zeit vergangen. Einen kleinen Kommentar möchte ich mir noch erlauben. Wir leben in einem Land, wo freie Meinungsäußerung herrscht. Solange man keine Person, Organisationen, usw. persönlich Kritisiert werden, kann einer auch nicht zu Verantwortung gezogen werden, soweit zumindest die Theorie in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn sich in der Geschichte etwas bewegt, dann werde ich wieder schreiben, aber es besteht so wieso kein öffentliches Interesse, also gehe ich auch davon aus, wie schon beschrieben würde, dass es eingestellt wird, im Sinne des Funkamateurs, wie viele sinnlose Sachen in der Vergangenheit auch. Die meisten Sachen erfährt man doch erst durch die AGZ-EV und andere Vereinen. Auch das Urteil, was es vor Jahren mal gab, wo ein Hersteller belangt würde, weil man bei einem CB Funkgerät 4,1 Watt gemessen hatte. Da kann man doch nur noch den Kopf schütteln!

Außerdem habe ich die 20 Euro gar nicht, weil mein Einkommen es gar nicht zulässt! Desweiteren habe ich nichts weiter gemacht, als mein Hobby ausgeübt, was mir Spaß und Freude bereitet, Auf solche Ideen muss man doch erstmal kommen, dass hat doch nichts mehr mit Menschlichkeit zu tun. Aber ich rege mich schon wieder viel zu sehr auf, dass ist es eigentlich gar nicht wert!

Zahlen muss ich ja auch nicht, weil es ja auch nicht wörtlich geschrieben steht, in der aufgeführten Verordnung, dass man das Rufzeichen wörtlich nach dem Alphabet durchsagen muss. Es muss für jeden Verständlich sein und das ist es nach meiner Meinung auch, also verstehe ich das ganze hier so wieso nicht, was das eigentlich soll.

Aber ich kann mir gut vorstellen, dass einige schwarze Scharfe dies noch befürworten. Das sind in meinen Augen keine Funkamateure mit Herz und Seele. Die rudern nur mit dem Ruder mit und freuen sich über einiges, was für den einen oder anderen negativ erscheint.
http://www.funkbasis.de

Eisenbahn Funkamateure in der Stiftung BSW Region OST
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grinsekater
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#29

Beitrag von grinsekater »

David hat geschrieben:
Nein, ich werde solche schrieben nicht an Fremde schicken, die ich persönlich nicht kenne! Das versteht sich glaube auch von selber. Die Angst ist bei mir auch viel zu groß, dass ich dafür belangt werden kann. (Auch, wenn es unberechtigt ist). Mir geht es darum, dass es an die Öffentlichkeit kommt, was für unsinnige Schreiben zugeschickt werden oder im Umlauf ist.
Blödsinn.

Du kannst das Schreiben selbstverständlich einscannen, dann die personenbezogenen Daten schwärzen bzw. unkenntlich machen (Deine Daten und den Namen des Unterschreibers) und das Ganze dann "anonymisiert" hier als Bild einstellen. Wenn Die ein Bussgeld erlassen, müssen sie sich auch explizit auf eine Vorschrift mit Paragraphen und Gesetz/Verordnung beziehen, die dieses Bussgeld begründet.

Nur dann können wir hier beurteilen, was es damit überhaupt auf sich hat. Nur vom "Erzählen" allein kann Dir niemand konkrete Ratschläge geben, das muss man im Wortlaut gelesen haben.

Wenn Du das nicht willst, schreib das doch wenigtens im genauen Wortlaut ab und poste es hier. Von welcher Aussenstelle der BNetzA kam das denn überhaupt?

73, Andy
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Mr_President
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Re: Behörde schickt Bußgeld wegen falscher Rufzeichennennung

#30

Beitrag von Mr_President »

Paragraphen Reiterei, wie es sich eben in DL auf Amateurfunk zuträgt!
Alles etwas versteift und verstaubt!
Normal sollte man daraufhin gar kein Rufzeichen mehr nennen, dann können die Idioten auch keine Bußgeldbescheide verschicken! :dlol:

73's Mr_President
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