CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
Hallo Leute,
hier ein interessanter "Artikel aus dem FUNKMAGAZIN 03.2010":
Verwaltungsvorschriften für "nichtöffentlichen mobilen Landfunk" veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat am 3. März 2010 eine überarbeitete Version ihrer "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk" (VVnömL) veröffentlicht.
In diesen Verwaltungsvorschriften sind die Details für die Vergabe von Einzelfrequenzzuteilungen an die verschiedenen Nutzergruppen des "nichtöffentlichen mobilen Landfunks" (z.B. Betriebsfunk, Bahnfunk etc.) geregelt.
Auch der CB-Funk gehört zum "nichtöffentlichen mobilen Landfunk". Er kann jedoch seit dem Jahre 2003 aufgrund einer Allgemeinzuteilung betrieben werden. Einzelfrequenzzuteilungen sind im CB-Funk nur noch für die Nutzung der Kanäle 41 bis 80 mit Feststationen in den sog. "Schutzzonen" erforderlich. Dies wird im Abschnitt 12 der Verwaltungsvorschriften erläutert.
Die Verwaltungsvorschriften können im Internet unter http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18297.pdf heruntergeladen werden.
- wolf -
allet jute aus BÄRLIN
DN3ND / Tina und DL7ANJ / Klaus
hier ein interessanter "Artikel aus dem FUNKMAGAZIN 03.2010":
Verwaltungsvorschriften für "nichtöffentlichen mobilen Landfunk" veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat am 3. März 2010 eine überarbeitete Version ihrer "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk" (VVnömL) veröffentlicht.
In diesen Verwaltungsvorschriften sind die Details für die Vergabe von Einzelfrequenzzuteilungen an die verschiedenen Nutzergruppen des "nichtöffentlichen mobilen Landfunks" (z.B. Betriebsfunk, Bahnfunk etc.) geregelt.
Auch der CB-Funk gehört zum "nichtöffentlichen mobilen Landfunk". Er kann jedoch seit dem Jahre 2003 aufgrund einer Allgemeinzuteilung betrieben werden. Einzelfrequenzzuteilungen sind im CB-Funk nur noch für die Nutzung der Kanäle 41 bis 80 mit Feststationen in den sog. "Schutzzonen" erforderlich. Dies wird im Abschnitt 12 der Verwaltungsvorschriften erläutert.
Die Verwaltungsvorschriften können im Internet unter http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18297.pdf heruntergeladen werden.
- wolf -
allet jute aus BÄRLIN
DN3ND / Tina und DL7ANJ / Klaus
DL7ANJ OV D20, 439.275 MHz,145.300 MHz, D-Star, APRS
!! Satzzeichen retten Leben !!
?? Wir essen jetzt Opa ??
!! Satzzeichen retten Leben !!
?? Wir essen jetzt Opa ??
-
- Santiago 8
- Beiträge: 853
- Registriert: So 26. Okt 2008, 14:34
- Standort in der Userkarte: Baden-Württemberg
- Wohnort: JN48MT
- Kontaktdaten:
Re: CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
Man sollte ergänzend erwähnen, daß 2003 lediglich die Anmelde- und Gebührenpflicht auch für die letzten bisher anmelde- und gebührenpflichtigen Geräte (nämlich die, die über 12 Kanäle AM verfügen) weggefallen ist. CB-Funk ansich gibt es als "Jedermannfunk" seit Sommer 1975 (d.h. ab diesem Zeitpunkt fiel der sog. Bedarfsträgernachweis weg), bereits vorher gab es im 27MHz-Bereich Funkbetrieb z.B. bei Vereinen und Organisationen, die "Bedarf für Funk" hatten - sog. "Autohilfsclubs" etc.
CB Daktari, Op. Clerence, JN48MT
Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de
Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de
Re: CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
[quote="6355";p="222562"]Man sollte ergänzend erwähnen, daß 2003 lediglich die Anmelde- und Gebührenpflicht auch für die letzten bisher anmelde- und gebührenpflichtigen Geräte (nämlich die, die über 12 Kanäle AM verfügen) weggefallen ist. CB-Funk ansich gibt es als "Jedermannfunk" seit Sommer 1975 (d.h. ab diesem Zeitpunkt fiel der sog. Bedarfsträgernachweis weg), bereits vorher gab es im 27MHz-Bereich Funkbetrieb z.B. bei Vereinen und Organisationen, die "Bedarf für Funk" hatten - sog. "Autohilfsclubs" etc.[/quote]
Deine Anmerkung hat aber absolut nichts mit dieser allgem. verbindlichen Verwaltungsanweisung zu tun:
Deine Anmerkung hat aber absolut nichts mit dieser allgem. verbindlichen Verwaltungsanweisung zu tun:
Für den CB Funk relevant sind hier nur die verwaltungstechnischen Maßgaben zur Schutzzonenreglung für die nationale Frequenzzuteilung von Kanal 41-80 festgehalten...In diesen Verwaltungsvorschriften sind [lediglich] die Details für die Vergabe von Einzelfrequenzzuteilungen an die verschiedenen Nutzergruppen des "nichtöffentlichen mobilen Landfunks" (z.B. Betriebsfunk, Bahnfunk etc.) geregelt.
Re: CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
[quote="5363";p="222568"]
Für den CB Funk relevant sind hier nur die verwaltungstechnischen Maßgaben zur Schutzzonenreglung für die nationale Frequenzzuteilung von Kanal 41-80 festgehalten... [/quote]
Wovor wollen die uns denn schützen?
Grüße from Doeskopp
Für den CB Funk relevant sind hier nur die verwaltungstechnischen Maßgaben zur Schutzzonenreglung für die nationale Frequenzzuteilung von Kanal 41-80 festgehalten... [/quote]
Wovor wollen die uns denn schützen?
Grüße from Doeskopp
Re: CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
[quote="7315";p="222569"][quote="5363";p="222568"]
Für den CB Funk relevant sind hier nur die verwaltungstechnischen Maßgaben zur Schutzzonenreglung für die nationale Frequenzzuteilung von Kanal 41-80 festgehalten... [/quote]
Wovor wollen die uns denn schützen?
Grüße from Doeskopp[/quote]
... lieber DK, das dient nur zum Verstrahlungsschutz des Auslands vor deutschen Hardcore-Bergbreakern und sonstigen, hiesigen QRO/Dominator-Funkern....
Für den CB Funk relevant sind hier nur die verwaltungstechnischen Maßgaben zur Schutzzonenreglung für die nationale Frequenzzuteilung von Kanal 41-80 festgehalten... [/quote]
Wovor wollen die uns denn schützen?
Grüße from Doeskopp[/quote]
... lieber DK, das dient nur zum Verstrahlungsschutz des Auslands vor deutschen Hardcore-Bergbreakern und sonstigen, hiesigen QRO/Dominator-Funkern....
Re: CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
[quote="5363";p="222572"]
... lieber DK, das dient nur zum Verstrahlungsschutz des Auslands vor deutschen Hardcore-Bergbreakern und sonstigen, hiesigen QRO/Dominator-Funkern.... [/quote]
@hf-doktor
Ich verstehe. "Von diesem unserem Lande darf nie wieder QRM ausgehen!"
Grüße from Doeskopp
... lieber DK, das dient nur zum Verstrahlungsschutz des Auslands vor deutschen Hardcore-Bergbreakern und sonstigen, hiesigen QRO/Dominator-Funkern.... [/quote]
@hf-doktor
Ich verstehe. "Von diesem unserem Lande darf nie wieder QRM ausgehen!"
Grüße from Doeskopp
Re: CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
[quote="7315";p="222579"][quote="5363";p="222572"]
... lieber DK, das dient nur zum Verstrahlungsschutz des Auslands vor deutschen Hardcore-Bergbreakern und sonstigen, hiesigen QRO/Dominator-Funkern.... [/quote]
@hf-doktor
Ich verstehe. "Von diesem unserem Lande darf nie wieder QRM ausgehen!"
Grüße from Doeskopp[/quote]
Also die QRM-schleudern raus aus den Fenstern!!!
... lieber DK, das dient nur zum Verstrahlungsschutz des Auslands vor deutschen Hardcore-Bergbreakern und sonstigen, hiesigen QRO/Dominator-Funkern.... [/quote]
@hf-doktor
Ich verstehe. "Von diesem unserem Lande darf nie wieder QRM ausgehen!"
Grüße from Doeskopp[/quote]
Also die QRM-schleudern raus aus den Fenstern!!!
-
- Santiago 9+15
- Beiträge: 2446
- Registriert: Mi 5. Okt 2005, 22:13
- Standort in der Userkarte: 67433 Neustadt
- Wohnort: Neustadt a.d. Weinstr.
Re: CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
Eine Frage am Rande:
Was ist daran neu?
Wenn ich mich recht erinnere stand auf der Zulassung damals schon "nömL". Das war wohl auch der Grund um Weltempfänger bei 26,1 MHz zu begrenzen.
Was ist daran neu?
Wenn ich mich recht erinnere stand auf der Zulassung damals schon "nömL". Das war wohl auch der Grund um Weltempfänger bei 26,1 MHz zu begrenzen.
Re: CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
[quote="3587";p="222612"]Wenn ich mich recht erinnere stand auf der Zulassung damals schon "nömL".[/quote]
In den 70ern hieß es noch "nöbL": beweglicher Landfunk.
Wann es umbenannt wurde von "beweglich" auf "mobil", weiß ich allerdings auch nicht; vermutlich aber wohl 1991/92 (FTZ-->ZZF-->BZT).
73, Werner.
In den 70ern hieß es noch "nöbL": beweglicher Landfunk.
Wann es umbenannt wurde von "beweglich" auf "mobil", weiß ich allerdings auch nicht; vermutlich aber wohl 1991/92 (FTZ-->ZZF-->BZT).
73, Werner.
-
- Santiago 8
- Beiträge: 853
- Registriert: So 26. Okt 2008, 14:34
- Standort in der Userkarte: Baden-Württemberg
- Wohnort: JN48MT
- Kontaktdaten:
Re: CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
5363 hat geschrieben:[quote="6355";p="222562"]Man sollte ergänzend erwähnen, daß 2003 lediglich die Anmelde- und Gebührenpflicht auch für die letzten bisher anmelde- und gebührenpflichtigen Geräte (nämlich die, die über 12 Kanäle AM verfügen) weggefallen ist. CB-Funk ansich gibt es als "Jedermannfunk" seit Sommer 1975 (d.h. ab diesem Zeitpunkt fiel der sog. Bedarfsträgernachweis weg), bereits vorher gab es im 27MHz-Bereich Funkbetrieb z.B. bei Vereinen und Organisationen, die "Bedarf für Funk" hatten - sog. "Autohilfsclubs" etc.
Deine Anmerkung hat aber absolut nichts mit dieser allgem. verbindlichen Verwaltungsanweisung zu tun:
Für den CB Funk relevant sind hier nur die verwaltungstechnischen Maßgaben zur Schutzzonenreglung für die nationale Frequenzzuteilung von Kanal 41-80 festgehalten... [/quote]In diesen Verwaltungsvorschriften sind [lediglich] die Details für die Vergabe von Einzelfrequenzzuteilungen an die verschiedenen Nutzergruppen des "nichtöffentlichen mobilen Landfunks" (z.B. Betriebsfunk, Bahnfunk etc.) geregelt.
Meine Anmerkung hat nichts mit der allgemein verbindlichen Verwaltungsanweisung zu tun???? Ooooh, pöhse Falle, pööööhse Falle...
Warum hab ich dann geglaubt, in dem Post einen ganz klaren Bezug zum CB-Funk zu lesen - nicht zuletzt, da er sich schon laut Titel ganz klar auf CB-Funk bezieht...
Aber gut, wenn du ernsthaft der Meinung bist, daß mein Hinweis zum CB-Funk nichts mit einer VV zum CB-Funk zu tun hat... - DU hast recht, und ich meine Ruhe. Denn dann können wir beide so bleiben, wir wir sind - und ich bin gut so....
n diesen Verwaltungsvorschriften sind die Details für die Vergabe von Einzelfrequenzzuteilungen an die verschiedenen Nutzergruppen des "nichtöffentlichen mobilen Landfunks" (z.B. Betriebsfunk, Bahnfunk etc.) geregelt.
Auch der CB-Funk gehört zum "nichtöffentlichen mobilen Landfunk". Er kann jedoch seit dem Jahre 2003 aufgrund einer Allgemeinzuteilung betrieben werden. Einzelfrequenzzuteilungen sind im CB-Funk nur noch für die Nutzung der Kanäle 41 bis 80 mit Feststationen in den sog. "Schutzzonen" erforderlich. Dies wird im Abschnitt 12 der Verwaltungsvorschriften erläutert.
In diesem Sinne: Hosianna...
CB Daktari, Op. Clerence, JN48MT
Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de
Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de
Re: CB-Funk gehört zum nichtöffentlichen mobilen Landfunk
[quote="6355";p="222636"]
Aber gut, wenn du ernsthaft der Meinung bist, daß mein Hinweis zum CB-Funk nichts mit einer VV zum CB-Funk zu tun hat... - DU hast recht, und ich meine Ruhe. Denn dann können wir beide so bleiben, wir wir sind - und ich bin gut so.
In diesem Sinne: Hosianna...
[/quote]
... keep cool...
Ich habe mich hier im Forum daran gewöhnt, dass ein Grossteil der Antworten zu einem Thema nicht unbedingt etwas mit der Themenüberschrift und/oder mit dem ursrünglichen Startbeitrag zu tun haben muss.
Und manche Leute können scheinbar keine Überschriften lesen oder begreifen, um was es geht.... und müssen dennoch ihren Senf dazugeben... auch wenn es nicht passt, inhaltlich verdreht dargestellt wird oder Schnee von gestern ist....
Aber gut, wenn du ernsthaft der Meinung bist, daß mein Hinweis zum CB-Funk nichts mit einer VV zum CB-Funk zu tun hat... - DU hast recht, und ich meine Ruhe. Denn dann können wir beide so bleiben, wir wir sind - und ich bin gut so.
In diesem Sinne: Hosianna...
[/quote]
... keep cool...
Ich habe mich hier im Forum daran gewöhnt, dass ein Grossteil der Antworten zu einem Thema nicht unbedingt etwas mit der Themenüberschrift und/oder mit dem ursrünglichen Startbeitrag zu tun haben muss.
Und manche Leute können scheinbar keine Überschriften lesen oder begreifen, um was es geht.... und müssen dennoch ihren Senf dazugeben... auch wenn es nicht passt, inhaltlich verdreht dargestellt wird oder Schnee von gestern ist....
... aber nur für die Kanäle 4-15 ist der Bedarfsträgernachweis entfallen, für die anderen K-Kanäle war auch weiterhin ein Bedarfsnachweis für eine Einzelzuteilung erforderlichClerence - Sat 1. May 2010, 10:19 hat geschrieben:
Man sollte ergänzend erwähnen, daß 2003 lediglich die Anmelde- und Gebührenpflicht auch für die letzten bisher anmelde- CB-Funk ansich gibt es als "Jedermannfunk" seit Sommer 1975 (d.h. ab diesem Zeitpunkt fiel der sog. Bedarfsträgernachweis weg)
Nicht nur vorher, sondern danach auch. Die K-Kanäle wurden bis in die 80er Jahre weiterhin von Bedarfsträgern genutzt...bereits vorher gab es im 27MHz-Bereich Funkbetrieb z.B. bei Vereinen und Organisationen, die "Bedarf für Funk" hatten - sog. "Autohilfsclubs" etc.