Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

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grinsekater
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#16

Beitrag von grinsekater »

[quote="4697";p="211451"]
Beim loslassen der PTT Taste am Gerät oder am Hand-Mike erzeugt
das Gerät einen ganz kurzen Klick.
[/quote]

Aber achtet darauf wirklich jemand, wenn der Hub (und die Leistung) stimmt? :clue:

Kenne bisher keinen Fall, wo man sich jemanden gegriffen hat, der im PMR/Freenet-Bereich nicht gerade mit "fetter" Leistung >5 Watt und Hochantenne aufgefallen ist. Auch hier liest man darüber irgendwie gar nichts.

Und selbst wenn jemand mit einem solchen Gerät angetroffen wird, solange nicht (durch Messprotokolle usw.) nachgewiesen wird, dass er das Gerät auch im Sendebetrieb genutzt hat, ist es doch sehr schwierig, ihm ein Bussgeld draufzudrücken.

Muss aber letztlich eh jeder selbst wissen, was er wo betreibt. :clue:

73, Andy
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wasserbueffel
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#17

Beitrag von wasserbueffel »

[quote="315";p="211454"][quote="4697";p="211451"]
Beim loslassen der PTT Taste am Gerät oder am Hand-Mike erzeugt
das Gerät einen ganz kurzen Klick.
[/quote]

Aber achtet darauf wirklich jemand, wenn der Hub (und die Leistung) stimmt? :clue:

Kenne bisher keinen Fall, wo man sich jemanden gegriffen hat, der im PMR/Freenet-Bereich nicht gerade mit "fetter" Leistung >5 Watt und Hochantenne aufgefallen ist. Auch hier liest man darüber irgendwie gar nichts.

Und selbst wenn jemand mit einem solchen Gerät angetroffen wird, solange nicht (durch Messprotokolle usw.) nachgewiesen wird, dass er das Gerät auch im Sendebetrieb genutzt hat, ist es doch sehr schwierig, ihm ein Bussgeld draufzudrücken.

Muss aber letztlich eh jeder selbst wissen, was er wo betreibt. :clue:

73, Andy[/quote]

Dann sag das mal den Leuten(3 Funker) die hier morgens um 9 Uhr Besuch bekamen.
Ist noch kein Jahr her.
Machten im Freenetband Betrieb mit 5 Watt an externer Antenne.
Nix mit erhöhter Hub unerlaubter Frequenz etc.
Stand so auch im Messprotokoll(habs gelesen)
Machten auf Kabelfernsehen Störungen.
Passiert zwar nicht so schnell auf PMR (mit normaler Leistung und Handgerät).
Sind nun gottseidank nicht vorbestraft(Ordnungswidrigkeit),
aber ist schon ganz lustig wenn morgens die Polizei mit Duchsuchungsbefehl
und die Beamten des Messdienstes vor der Tür stehen.
Für das Geld was sie bezahlten könnte man einen schönen Urlaub machen.
Ich wär mir da gar nicht so sicher.

Gruss Walter
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grinsekater
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#18

Beitrag von grinsekater »

[quote="4697";p="211460"]
Machten auf Kabelfernsehen Störungen.
[/quote]

Dann hätten wir ja auch schon den Grund.

Das ist allerdings ein grundsätzliches Problem bei Freenet, allerdings bekommt man das (da der entsprechende Kabelkanal ja fast genau da liegt, wo sich auch Freenet abspielt, also nix mit Oberwellen!) auch mit zugelassenen Handfunkgeräten mit Gummiwurst hin, wenn auch nicht ganz so weit. Hab ich selbst schon gehabt, in meiner ehemaligen Wohnung.
Hier, wo ich jetzt wohne, gibt es zum Glück kein Kabel-TV, da läuft alles über Satellit. :)

73, Andy
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#19

Beitrag von Kampffunker 01 »

[quote="4697";p="211460"][quote="315";p="211454"][quote="4697";p="211451"]
Beim loslassen der PTT Taste am Gerät oder am Hand-Mike erzeugt
das Gerät einen ganz kurzen Klick.
[/quote]

Aber achtet darauf wirklich jemand, wenn der Hub (und die Leistung) stimmt? :clue:

Kenne bisher keinen Fall, wo man sich jemanden gegriffen hat, der im PMR/Freenet-Bereich nicht gerade mit "fetter" Leistung >5 Watt und Hochantenne aufgefallen ist. Auch hier liest man darüber irgendwie gar nichts.

Und selbst wenn jemand mit einem solchen Gerät angetroffen wird, solange nicht (durch Messprotokolle usw.) nachgewiesen wird, dass er das Gerät auch im Sendebetrieb genutzt hat, ist es doch sehr schwierig, ihm ein Bussgeld draufzudrücken.

Muss aber letztlich eh jeder selbst wissen, was er wo betreibt. :clue:

73, Andy[/quote]

Dann sag das mal den Leuten(3 Funker) die hier morgens um 9 Uhr Besuch bekamen.
Ist noch kein Jahr her.
Machten im Freenetband Betrieb mit 5 Watt an externer Antenne.
Nix mit erhöhter Hub unerlaubter Frequenz etc.
Stand so auch im Messprotokoll(habs gelesen)
Machten auf Kabelfernsehen Störungen.
Passiert zwar nicht so schnell auf PMR (mit normaler Leistung und Handgerät).
Sind nun gottseidank nicht vorbestraft(Ordnungswidrigkeit),
aber ist schon ganz lustig wenn morgens die Polizei mit Duchsuchungsbefehl
und die Beamten des Messdienstes vor der Tür stehen.
Für das Geld was sie bezahlten könnte man einen schönen Urlaub machen.
Ich wär mir da gar nicht so sicher.

Gruss Walter[/quote]

Einen Durchsungsbefehl wegen einer Ordnugswidrigkeit (keine Straftat) das will ich sehen :?: Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht und da soll ein Richter wegen mutmaßlicher Funkstörungen einen Durchsungsbefehl unterschreiben. Wahrscheinlich gibts die von Zweckform im Abreißblock, neuerdings. Und beim R.A.D. muss man dann aufpassen das kein SEK kommt. :roll:
Zuletzt geändert von Kampffunker 01 am Mi 10. Feb 2010, 00:38, insgesamt 2-mal geändert.
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wasserbueffel
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#20

Beitrag von wasserbueffel »

[quote="315";p="211461"][quote="4697";p="211460"]
Machten auf Kabelfernsehen Störungen.
[/quote]

Dann hätten wir ja auch schon den Grund.

Das ist allerdings ein grundsätzliches Problem bei Freenet, allerdings bekommt man das (da der entsprechende Kabelkanal ja fast genau da liegt, wo sich auch Freenet abspielt, also nix mit Oberwellen!) auch mit zugelassenen Handfunkgeräten mit Gummiwurst hin, wenn auch nicht ganz so weit. Hab ich selbst schon gehabt, in meiner ehemaligen Wohnung.
Hier, wo ich jetzt wohne, gibt es zum Glück kein Kabel-TV, da läuft alles über Satellit. :)

73, Andy[/quote]

Ich sende mit einem orginal Handfunkgerät(Maxon SL 25) und normaler Leistung.
Ergebnis DSF,RTL und Pro 7 nur noch schwarzer Bildschirm.
Die Kabelnetze sind nicht dicht,ist vielerorts so!
Gehe ich 250 Meter vom Haus weg,ist nichts mehr mit Störung!
Nun stell Dir mal vor wie weit das mit 5 Watt und Hochantenne geht!!
Gruss Walter
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#21

Beitrag von Kampffunker 01 »

[quote="4697";p="211466"][quote="315";p="211461"][quote="4697";p="211460"]
Machten auf Kabelfernsehen Störungen.
[/quote]

Dann hätten wir ja auch schon den Grund.

Das ist allerdings ein grundsätzliches Problem bei Freenet, allerdings bekommt man das (da der entsprechende Kabelkanal ja fast genau da liegt, wo sich auch Freenet abspielt, also nix mit Oberwellen!) auch mit zugelassenen Handfunkgeräten mit Gummiwurst hin, wenn auch nicht ganz so weit. Hab ich selbst schon gehabt, in meiner ehemaligen Wohnung.
Hier, wo ich jetzt wohne, gibt es zum Glück kein Kabel-TV, da läuft alles über Satellit. :)

73, Andy[/quote]

Ich sende mit einem orginal Handfunkgerät(Maxon SL 25) und normaler Leistung.
Ergebnis DSF,RTL und Pro 7 nur noch schwarzer Bildschirm.
Die Kabelnetze sind nicht dicht,ist vielerorts so!
Gehe ich 250 Meter vom Haus weg,ist nichts mehr mit Störung!
Nun stell Dir mal vor wie weit das mit 5 Watt und Hochantenne geht!!
Gruss Walter[/quote]


Das beruht auf Gegenseitigkeit fahr mal z.B. mit 145,150 MHz (AmateurfunkDIENST) in der Gegend rum. Was da nicht so alles ins Afu-Band strahlt, die berühmten S6 Störungen, liegt meist an falsch / unfachmänich installierten Kabelanschlüssen und Verkabelungen in den Haushalten, da wird oft noch die alte TV-Antenne mit "eingeschleift". Dazu wird noch Koaxkabel verwendet was der heute vorgeschrieben Dämpfung nicht mehr entspricht, sind nicht immer die Bösen Funker schuld.
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wasserbueffel
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#22

Beitrag von wasserbueffel »

@Kampffunker

Schrei hier mal nicht so laut.
Die Herren wissen schon was sie düfren oder nicht,
die machen das nicht nur einmal im Jahr.

Ordnungswidrigkeit war es nach dem Verfahren(dank Anwalt).
Wenn die Bundesnetzagentur erscheint bringen die auch direkt
den Beamten mit der das "Papierchen" hat!
Sonst kommen die erst gar nicht!

Noch was für Dich

Mit dem neuen TKG wurde der ursprüngliche § 15 FAG vollständig aufgehoben. Eine Verurteilung nach § 15 FAG kann es somit nicht mehr geben.
Aber auch im neuen TKG gibt es mit den §§ 94 und 95 zwei Strafvorschriften, die eine Frei-heitsstrafe bei Zuwiderhandlungen gegen das TKG androhen.
Nach diesen Strafvorschriften macht man sich jedoch nur noch dann strafbar, wenn man Minispione etc. besitzt und benutzt. Im Gesetz werden diese Sender allgemein als „Sendeanlagen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören“, beschrieben.
Im TKG wird somit die „schwerste“ Strafe ausschließlich demjenigen angedroht, der Abhöranlagen etc. unbefugt besitzt.

Ordnungswidrigkeiten sind zwar wie Straftaten rechtswidrige und schuldhafte Handlungen, unterscheiden sich jedoch dadurch, daß sie einen weniger schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung bilden und daher kein kriminelles Unrecht enthalten.
Ordnungswidrigkeiten werden deshalb nicht mit Strafe, sondern mit Geldbuße geahndet; sie werden nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern durch die Verwaltungsbehörde verfolgt. Ein weiterer sehr entscheidener Unterschied zu den Straftatbeständen ist, daß Ordnungswid-rigkeiten - anders als Straftaten - nicht zwingend verfolgt werden müssen. Die Verwaltungsbehörde kann in Ausnahmefällen von einer Verfolgung absehen (!), die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat jedoch grundsätzlich nicht.
In der Konsequenz bedeutet dieses, daß bei einem Verstoß gegen das TKG durch Betreiben eines Piratensenders die zuständige Verwaltungsbehörde nicht zwangsläufig ein Bußgeld verhängen muß. Ist die Verwaltungsbehörde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen der Meinung, die Verfolgung des Verstoßes sei nicht notwendig, könnte sie das Verfahren auch einstellen.
Wurde hier im genannten Falle auch gemacht bei Zahlung von 800!! Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Gruss Walter
Kampffunker 01
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#23

Beitrag von Kampffunker 01 »

[quote="4697";p="211469"]@Kampffunker

Schrei hier mal nicht so laut.
Die Herren wissen schon was sie düfren oder nicht,
die machen das nicht nur einmal im Jahr.

Ordnungswidrigkeit war es nach dem Verfahren(dank Anwalt).
Wenn die Bundesnetzagentur erscheint bringen die auch direkt
den Beamten mit der das "Papierchen" hat!
Sonst kommen die erst gar nicht!

Noch was für Dich

Mit dem neuen TKG wurde der ursprüngliche § 15 FAG vollständig aufgehoben. Eine Verurteilung nach § 15 FAG kann es somit nicht mehr geben.
Aber auch im neuen TKG gibt es mit den §§ 94 und 95 zwei Strafvorschriften, die eine Frei-heitsstrafe bei Zuwiderhandlungen gegen das TKG androhen.
Nach diesen Strafvorschriften macht man sich jedoch nur noch dann strafbar, wenn man Minispione etc. besitzt und benutzt. Im Gesetz werden diese Sender allgemein als „Sendeanlagen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören“, beschrieben.
Im TKG wird somit die „schwerste“ Strafe ausschließlich demjenigen angedroht, der Abhöranlagen etc. unbefugt besitzt.

Ordnungswidrigkeiten sind zwar wie Straftaten rechtswidrige und schuldhafte Handlungen, unterscheiden sich jedoch dadurch, daß sie einen weniger schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung bilden und daher kein kriminelles Unrecht enthalten.
Ordnungswidrigkeiten werden deshalb nicht mit Strafe, sondern mit Geldbuße geahndet; sie werden nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern durch die Verwaltungsbehörde verfolgt. Ein weiterer sehr entscheidener Unterschied zu den Straftatbeständen ist, daß Ordnungswid-rigkeiten - anders als Straftaten - nicht zwingend verfolgt werden müssen. Die Verwaltungsbehörde kann in Ausnahmefällen von einer Verfolgung absehen (!), die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat jedoch grundsätzlich nicht.
In der Konsequenz bedeutet dieses, daß bei einem Verstoß gegen das TKG durch Betreiben eines Piratensenders die zuständige Verwaltungsbehörde nicht zwangsläufig ein Bußgeld verhängen muß. Ist die Verwaltungsbehörde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen der Meinung, die Verfolgung des Verstoßes sei nicht notwendig, könnte sie das Verfahren auch einstellen.
Wurde hier im genannten Falle auch gemacht bei Zahlung von 800!! Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Gruss Walter[/quote]

@Walter

Ich wollte nicht schreien :holy: , aber sei doch mal ehrlich wie z.B. beim R.A.D. was da an Leistung so offen auf dem Band zugegeben wird, da müsste ja wirklich dann fast das SEK kommen :banane: . Bezüglich deinen Ausführungen magst Du recht haben, aber in Deutschland gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ob der da gewahrt ist bei dem was Du oben geschildert hast? Das mag anders aussehen, wenn sicherheitsrelevante Funkdienste oder Geräte gestört werden, aber bei 5 Watt auf Freenet doch eher unwahrscheinlich. Oder da ist vorher schon was gelaufen und die waren schon auf dem "Monitor" bei der BeNetzA.

Solche Sache sind im Normalfall (Ausnahmen bestätigten die Regel) auch ohne Anwalt keine Straftat mehr.

Für diejenigen die es intressiert einige kurze intressante Abhandlungen zu private Funkanwender / Bundesnetzagentur findet man auf der HP von Michael Riedel.
Zuletzt geändert von Kampffunker 01 am Mi 10. Feb 2010, 01:22, insgesamt 1-mal geändert.
Sigma

Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#24

Beitrag von Sigma »

Schon einmal darüber nachgedacht, dass vor und hinter dem 149 MHz Freenetbereich der reguläre Betriebsfunk vergeben ist. Und wenn jetzt zum Bleistift jemand um ca. 50 oder 100 KHz mit seinem kostenpflichtigen Betriebsfunk durch deine höhere (illegale) Sendeleistung und auch mit deinen 5 KHz Hub ein massives Splättern erzeugt, weil zum Beispiel keine Aufträge verstanden oder weitergegeben werden können, dann gibt es richtig Ärger! Möglicherweise stünde sogar noch eine zivile Schadensersatzklage im Raum, weil dem Unternehmen möglicherweise Aufträge durch deine illegalen Störaktionen weggebrochen sind.

Man sollte die Sache also nicht so leichtfertig sehen und locker aus dem Handgelenk abwinken.

Ausserdem muss die Bundesnetzagentur heute nicht mehr zwingend mit einem Messwagen in der Gegend mit drehenden Antennen herumfahren. Da gibt es inzwischen viel bessere und zuverlässigere Messmethoden der Behörde, die nur wenigen bekannt sind und in nur wenigen Sekunden das Ziel/Standort ausgemacht haben. Der Rest ist dann nur noch Feinarbeit!
Kampffunker 01
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#25

Beitrag von Kampffunker 01 »

[quote="1663";p="211472"]Schon einmal darüber nachgedacht, dass vor und hinter dem 149 MHz Freenetbereich der reguläre Betriebsfunk vergeben ist. Und wenn jetzt zum Bleistift jemand um ca. 50 oder 100 KHz mit seinem kostenpflichtigen Betriebsfunk durch deine höhere (illegale) Sendeleistung und auch mit deinen 5 KHz Hub ein massives Splättern erzeugt, weil zum Beispiel keine Aufträge verstanden oder weitergegeben werden können, dann gibt es richtig Ärger! Möglicherweise stünde sogar noch eine zivile Schadensersatzklage im Raum, weil dem Unternehmen möglicherweise Aufträge durch deine illegalen Störaktionen weggebrochen sind.

Man sollte die Sache also nicht so leichtfertig sehen und locker aus dem Handgelenk abwinken.

Ausserdem muss die Bundesnetzagentur heute nicht mehr zwingend mit einem Messwagen in der Gegend mit drehenden Antennen herumfahren. Da gibt es inzwischen viel bessere und zuverlässigere Messmethoden der Behörde, die nur wenigen bekannt sind und in nur wenigen Sekunden das Ziel/Standort ausgemacht haben. Der Rest ist dann nur noch Feinarbeit![/quote]

Locker aus Handgelenk abwinken tue ich es nicht, das es nicht in Ordnug ist und Ilegal steht außer Frage nur wenn man das teilweise so hört wird das ja mit Straftaten wie Raub, Körperverletzung hier gleichgestellt. Und wenn die Behörde ein Interesse dran hätte jeden vom Band zu holen der "unposttalisch" funkt, wäre dies aufgrund der von Dir beschrieben Messmethoden grundsätzlich ein einfaches!? aber offensichtlich wegen der Verhältnismäßigkeit tut sie es nicht, fängt bei der Betriebstechnik an, die selbst auf CB, Freenet et. kein rechtsfreier Raum ist. Von den Gerätschaften mal ganz abgesehen.

Und wenn Sie einen beim Frass haben hat man auch ein Problem, klar.

Du schreibst oben durch "Deine" illegalen Störaktionen. Mit solchen Äußerungen sollten man vielleicht etwas vorsichtig sein :wink: , es ging hier nicht um mich und was ich tue. Mir stehen ausreichend Frequenzen zur Verfügung wo ich legal bis zu 100 Watt funken darf und demnächst vielleicht noch mehr :banane: , zumal ja hier jeder immer legal und mit "postalischen" Geräten funkt :tup:

So jetzt habe ich aber genug Senf zu dem Thema gegeben.
Zuletzt geändert von Kampffunker 01 am Mi 10. Feb 2010, 02:01, insgesamt 5-mal geändert.
Sigma

Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#26

Beitrag von Sigma »

So ist es, es müsste die Verhältnismaßigkeit vorliegen. Wenn also niemand gestört wird, gibt es wenig Grund aktiv zu werden. Kommt es aber dazu, dann steht das Recht auf der Seite der BNA.
Zu früheren Zeiten des guten alten Posthörnchens, da wurden Schwarzfunker noch tatsächlich kriminalisiert und buchstäblich gejagt. Ich habe es selber miterlebt! - und dieser Messbeamte (i.R.) der ehemaligen Deutschen Bundespost sitzt mir heute als OM im OV gegenüber. Wenn es nach ihm ginge, müssten die guten alten Zeiten wieder kommen.

Die o. g. Formulierung bezieht sich allgemeingesprochen auf diejenigen, die mit illegalen (nicht erlauben) Geräten senden. Aber der betroffene Hund bellt bekanntlich!
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#27

Beitrag von grinsekater »

[quote="4697";p="211469"]

Ordnungswidrigkeit war es nach dem Verfahren(dank Anwalt).
[/quote]

Wie meinst Du das mit "dank Anwalt"? Nutzung einer Frequenz ohne Zuteilung ist immer eine Owi, völlig unabhängig vom Anwalt. Was mich hier aber etwas irritiert, ist die Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung. Bei einem Owi-Verfahren?

Sowas ist, soweit ich weiss, doch allenfalls bei Strafverfahren üblich, wenn das Gericht das Straf-Verfahren gegen Geldauflage (nach § 153 ff StPO) einstellt. Damit entgeht der Beschuldigte/Angeklagte dann -z. B. wegen geringer Schuld oder mangels öffentlichem Interesse usw.- einer Vorstrafe. Und Vorstrafen gibt es bei Bussgeldverfahren ja nicht.

Und was war mit den Kosten des Messeinsatzes? Die stellt die BnetzA doch solchen "Übeltätern" auch gern in Rechnung.

[quote="1663";p="211477"]So ist es, es müsste die Verhältnismaßigkeit vorliegen. Wenn also niemand gestört wird, gibt es wenig Grund aktiv zu werden. Kommt es aber dazu, dann steht das Recht auf der Seite der BNA.
[/quote]

So in etwa sehe ich das auch. Wer niemanden stört, gehört auch (weitgehend) in Ruhe gelassen. :thup:

Hier (auf agz.de) ist übrigens mal eine interessante Rechtsauffassung zum Thema "schwarzfunken" und (nicht) "stören" zu finden.
BUNDESNETZAGENTUR DULDET SCHWARZFUNK.

Mal ganz lesenswert. :)

73, Andy
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Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#28

Beitrag von wasserbueffel »

315 hat geschrieben:[quote="4697";p="211469"]


Wie meinst Du das mit "dank Anwalt"? Nutzung einer Frequenz ohne Zuteilung ist immer eine Owi, völlig unabhängig vom Anwalt. Was mich hier aber etwas irritiert, ist die Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung. Bei einem Owi-Verfahren?

Und was war mit den Kosten des Messeinsatzes? Die stellt die BnetzA doch solchen "Übeltätern" auch gern in Rechnung.

73, Andy
[/quote]

Denk dran wer schon mal aufgefallen ist,wird ein bischen anders "behandelt".
Waren die Kumpel aber nicht.

Sie hatten die Möglichkeit "entweder oder".
Messeinsatz mit Kosten und Einstellung des Verfahrens(ca 1500 Euro) wurde beantragt.
Oder Zahlung von 800 Euro an gemeinn. Verein(Kinderkrebshilfe) und Rest auf Kosten des Staates.
Dieses wurde so vom Anwalt vorgeschlagen und da sie nicht einschlägig vorbelastet waren,
wurde es so vereinbart.Wird heute öfters auch so in Strassenverkehrssachen gemacht,
finde ich ganz ok.

Ps.
Den Riedel kenn ich auch,dann versuch den mal für einen "angemessenen" Preis zu bekommen.
Da sind die 800 Euro bestimmt billiger.
Gruss Walter
Mickeymouse

Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#29

Beitrag von Mickeymouse »

Wenn du AFU hast, weißt du, wie du mit dem Gerät umgehst bzw. machst ja keine Störungen. Ob du auf 446 oder 433 bzw. 149 oder 145 MHz sendest ist doch egal. Würde mich nicht verrückt machen lassen. Auch wegen Sendeleistung würde ich mir keinen Kopf machen. Das Ausland tut es ja auch nicht. Diese Walkie Talkies jedenfalls taugen nicht viel. Dann lieber Wouxun oder ein anderes modifiziertes Gerät. Hätte auch kein Problem damit, mit dem blauen Wunder auf Sendung zu gehen.
Mickeymouse

Re: Verwendung: Amateur-Handfunkgerät wie PMR-Handfunkgerät?

#30

Beitrag von Mickeymouse »

Leider sind es noch viel zu vielen in Deutschland, die sich diesen dämlichen Vorschriften mit Sendeleistung, Geräte etc. beugen. Und die Franzosen betreibe 80 Kilowatt starke Radiosender, die weit über der Grenze ein hören deutscher Sender im Autoradio teilweise unmöglich macht.
Das Ausland, insbesondere der Ostblock würde sich über diese Diskussion halb totlachen.
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