Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
Hallo,
Nehmen wir mal an , jemand würde bei Ebay ein Eigenbaugerät verkaufen. Der Käufer (nennen wir ihn DAU)
ist der Meinung, dass "12-Volt" nur eine empfehlung für die Betriebsspannung ist und knallt 230 ~V rein.
Haftet dann der Verkäufer für den angerichteten Schaden ?
Bin mal auf eure Meinungen gespannt.
73
Nehmen wir mal an , jemand würde bei Ebay ein Eigenbaugerät verkaufen. Der Käufer (nennen wir ihn DAU)
ist der Meinung, dass "12-Volt" nur eine empfehlung für die Betriebsspannung ist und knallt 230 ~V rein.
Haftet dann der Verkäufer für den angerichteten Schaden ?
Bin mal auf eure Meinungen gespannt.
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Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
du kannst ja deine ganzen Geräte, welche für den 12V Betrieb "empfohlen" sind, gerne mit 230V AC befeuern und dann mal den Verkäufer mit Garantie kommen mal sehen was er dir erzählt.
schon eigentlich für eine solche, sorry , "behinderte" Frage müsste man den Käufer körperliche Schmerzen zufügen
schon eigentlich für eine solche, sorry , "behinderte" Frage müsste man den Käufer körperliche Schmerzen zufügen
Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
Ja ach ne, es geht nur einfach darum was ist wenn...
Beispiel : Der User betreibt das Gerät mit 20 Volt statt mit 12.
Wenn ihm nun die Bude abfackelt, kann man mir etwas.
Logik greift im deutschen Recht nicht, siehe aktuell auf heise.de.
Da gibt es eine Hausdurchsuchung bei jemanden der auf wikileaks verlinkt , weil dort
die Kipo-Sperrlisten liegen. Über 6 Umwege verlinkt auch das LG Karlsruhe auf die Seite.
Toll, oder ?
Beispiel : Der User betreibt das Gerät mit 20 Volt statt mit 12.
Wenn ihm nun die Bude abfackelt, kann man mir etwas.
Logik greift im deutschen Recht nicht, siehe aktuell auf heise.de.
Da gibt es eine Hausdurchsuchung bei jemanden der auf wikileaks verlinkt , weil dort
die Kipo-Sperrlisten liegen. Über 6 Umwege verlinkt auch das LG Karlsruhe auf die Seite.
Toll, oder ?
- Charly Alfa
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Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
Boh/r, was soll der Kindergartenquatsch!
Sichere Dich schriftlich ab bevor du was an den Man/n bringst.
(Hinweis: KEINE Haftung, KEINE Garantie,bla bla bla)
Egal ob Selbsbau oder "geklauft"
Dann ist der Käufer für sein eigenes "tun" verantwortlich!
endE auS bastA
Haste es nicht gemacht so
73 de Charly
@Admin close/t hier mal und nicht vergessen
Sichere Dich schriftlich ab bevor du was an den Man/n bringst.
(Hinweis: KEINE Haftung, KEINE Garantie,bla bla bla)
Egal ob Selbsbau oder "geklauft"
Dann ist der Käufer für sein eigenes "tun" verantwortlich!
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- Santiago 9+30
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Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
[quote="5845";p="179454"]Hallo,
Nehmen wir mal an , jemand würde bei Ebay ein Eigenbaugerät verkaufen. Der Käufer (nennen wir ihn DAU)
ist der Meinung, dass "12-Volt" nur eine empfehlung für die Betriebsspannung ist und knallt 230 ~V rein.
Haftet dann der Verkäufer für den angerichteten Schaden ?
Bin mal auf eure Meinungen gespannt.
73[/quote]
Als "Inverkehrbringer" insbesondee von elektrischen und elektronischen Geräten hat man eine ganze Latte von Richtlinien zu befolgen.
Das fängt mit der "CE" und den damit zusammenhängenden Prüfungen an und hört mit der deutschsprachigen Bedienungsanleitung noch nicht auf.
Wenn der Verkäufer erstmal soweit ist kann man weitersehen.
odo
Nehmen wir mal an , jemand würde bei Ebay ein Eigenbaugerät verkaufen. Der Käufer (nennen wir ihn DAU)
ist der Meinung, dass "12-Volt" nur eine empfehlung für die Betriebsspannung ist und knallt 230 ~V rein.
Haftet dann der Verkäufer für den angerichteten Schaden ?
Bin mal auf eure Meinungen gespannt.
73[/quote]
Als "Inverkehrbringer" insbesondee von elektrischen und elektronischen Geräten hat man eine ganze Latte von Richtlinien zu befolgen.
Das fängt mit der "CE" und den damit zusammenhängenden Prüfungen an und hört mit der deutschsprachigen Bedienungsanleitung noch nicht auf.
Wenn der Verkäufer erstmal soweit ist kann man weitersehen.
odo
Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
Ja eben, und genau hier ist ja das Problem :
Privater Verkauf von Basteleien aus Platzgründen.
Ich verkaufe es zwar als "Elektroschrott, Benutzung auf eigene Gefahr und
die Benutzung ist in einigen Ländern womöglich nur Funkamateuren gestattet (war zumindest mal so ),
aber sicher bin ich mir trotzdem nicht.
Privater Verkauf von Basteleien aus Platzgründen.
Ich verkaufe es zwar als "Elektroschrott, Benutzung auf eigene Gefahr und
die Benutzung ist in einigen Ländern womöglich nur Funkamateuren gestattet (war zumindest mal so ),
aber sicher bin ich mir trotzdem nicht.
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- Santiago 9+30
- Beiträge: 6274
- Registriert: Di 1. Feb 2005, 22:46
- Standort in der Userkarte: 12627 Berlin
- Wohnort: Berlin
Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
[quote="5845";p="179469"]Ja eben, und genau hier ist ja das Problem :
Privater Verkauf von Basteleien aus Platzgründen.
Ich verkaufe es zwar als "Elektroschrott, Benutzung auf eigene Gefahr und
die Benutzung ist in einigen Ländern womöglich nur Funkamateuren gestattet (war zumindest mal so ),
aber sicher bin ich mir trotzdem nicht.[/quote]
Das "Benutzung auf eigene Gefahr" ist schon grenzwertig.
"Die Inbetriebnahme der Geräte kann zu Schäden am Gerät oder an angeschlossenen Geräten führen. Die Weiterverwendung -ausser für Recyclingzwecke- ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Käufer für Schäden haftbar."
So jedenfalls würde ich das als juristischer Laie formulieren.
Aber wenn Du ganz sicher gehen willst lass das von einem Fachjuristen prüfen.
odo
Privater Verkauf von Basteleien aus Platzgründen.
Ich verkaufe es zwar als "Elektroschrott, Benutzung auf eigene Gefahr und
die Benutzung ist in einigen Ländern womöglich nur Funkamateuren gestattet (war zumindest mal so ),
aber sicher bin ich mir trotzdem nicht.[/quote]
Das "Benutzung auf eigene Gefahr" ist schon grenzwertig.
"Die Inbetriebnahme der Geräte kann zu Schäden am Gerät oder an angeschlossenen Geräten führen. Die Weiterverwendung -ausser für Recyclingzwecke- ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Käufer für Schäden haftbar."
So jedenfalls würde ich das als juristischer Laie formulieren.
Aber wenn Du ganz sicher gehen willst lass das von einem Fachjuristen prüfen.
odo
- DAS601
- Santiago 9+15
- Beiträge: 2107
- Registriert: Do 21. Nov 2002, 20:20
- Standort in der Userkarte: Nordbaden
Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
[quote="1904";p="179458"]schon eigentlich für eine solche, sorry , "behinderte" Frage müsste man den Käufer körperliche Schmerzen zufügen [/quote]
[quote="212";p="179466"]Boh/r, was soll der Kindergartenquatsch![/quote]
Mann Mann Mann Jungs (und Mädels ),
ich finde manchmal die Art und den Tonfall wie auf Fragen - mögen sie auch naiv oder unbedarft sein - reagiert wird, unter aller Kanone.
Kann man denn nicht versuchen, wenigstens ein bisschen sachlich zu bleiben?
In letzter Zeit artet das ab und an wieder aus --> keine gute Visitenkarte!
Gruß
Christian
DAS601
[quote="212";p="179466"]Boh/r, was soll der Kindergartenquatsch![/quote]
Mann Mann Mann Jungs (und Mädels ),
ich finde manchmal die Art und den Tonfall wie auf Fragen - mögen sie auch naiv oder unbedarft sein - reagiert wird, unter aller Kanone.
Kann man denn nicht versuchen, wenigstens ein bisschen sachlich zu bleiben?
In letzter Zeit artet das ab und an wieder aus --> keine gute Visitenkarte!
Gruß
Christian
DAS601
O dominus misit sapientiae!
Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
In den USA wäre sowas nicht unmöglich. Beispiel: Hat ein Raucher der vom Rauchen Lungenkrebs bekam, gegen den Zigarettenherrsteller geklagt, mit der Begründung das Krebs durch rauchen nicht auf der Packung gestanden hat! Er bekam Recht und erhielt viel Geld! Das ist in Deutschland nicht so!
Micha
Micha
Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
Ja, bei den Rauchern damals, die Zigarettenindustrie hat jahrzehntelang abgestritten dass Rauchen etwas mit
Lungenkrebs zu tun hat. Jetzt bekommt sie die Retourkutsche ....
Und ich meine die Frage durchaus ernst :
Ich halte es für seeeehr unwarscheinlich, dass hier irgendetwas abfackelt oder sonstwas.
Aber ich hab auch noch eine kleine PA mit 2 mal PL36 , macht so 50-60 Watt, nicht viel, aber ist auch für
den FT817 gedacht. Und bei entsprechender HV machen die beiden Röhren auch gut und gerne 150+ Watt.
Und hier besteht schon Gefahr : Heiße Röhren, hohe Spannung etc. Ich hab die eigentlich nur ein paar mal in
Betrieb, sieht halt schön aus. Inzwischen hab ich aber eine kleine Transistor-PA gebaut, ähnliche Leistung, aber viel handlicher und
ich brauch keinen Netzstecker.
Würde sie gerne zum Audioverstärker umbauen, aber dann brauch ich einen Übertrager...
Und wenn ich sie bei Ebay reinstelle bekomm ich wohl viel Geld dafür.
Lungenkrebs zu tun hat. Jetzt bekommt sie die Retourkutsche ....
Und ich meine die Frage durchaus ernst :
Ich halte es für seeeehr unwarscheinlich, dass hier irgendetwas abfackelt oder sonstwas.
Aber ich hab auch noch eine kleine PA mit 2 mal PL36 , macht so 50-60 Watt, nicht viel, aber ist auch für
den FT817 gedacht. Und bei entsprechender HV machen die beiden Röhren auch gut und gerne 150+ Watt.
Und hier besteht schon Gefahr : Heiße Röhren, hohe Spannung etc. Ich hab die eigentlich nur ein paar mal in
Betrieb, sieht halt schön aus. Inzwischen hab ich aber eine kleine Transistor-PA gebaut, ähnliche Leistung, aber viel handlicher und
ich brauch keinen Netzstecker.
Würde sie gerne zum Audioverstärker umbauen, aber dann brauch ich einen Übertrager...
Und wenn ich sie bei Ebay reinstelle bekomm ich wohl viel Geld dafür.
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- Santiago 9+30
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Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
[quote="5845";p="179498"]
Und wenn ich sie bei Ebay reinstelle bekomm ich wohl viel Geld dafür.[/quote]
Dann geht das im Prinzip nur als "Bausatz" den der "versierte" Käufer auf eigenes Risiko fertigstellen muss.
Auch wenn das nur die Röhren sind (die der am besten in einer separatren Aution erwerben muss und) die er nur noch einstöpseln muss.
odo
Und wenn ich sie bei Ebay reinstelle bekomm ich wohl viel Geld dafür.[/quote]
Dann geht das im Prinzip nur als "Bausatz" den der "versierte" Käufer auf eigenes Risiko fertigstellen muss.
Auch wenn das nur die Röhren sind (die der am besten in einer separatren Aution erwerben muss und) die er nur noch einstöpseln muss.
odo
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- Santiago 8
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Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
Also, ich denke dass ein entsprechender Hinweiß zur Beschreibung bei Verkauf eines Gerätes völlig aus reichen Müsste !!
Re: Rechtliche Lage beim Verkauf eines selbstgebauten Geräts
Na gut Odo, dann zieh ich die Röhren raus und schreibe dazu :
Sie bieten hier auf die abgebildeten Teile. Richtig zusammengebaut entsteht eine PA.
So oder in der Art
Wobei man dann nicht an die Stecker der Anodenkappen kommen sollte
Sie bieten hier auf die abgebildeten Teile. Richtig zusammengebaut entsteht eine PA.
So oder in der Art
Wobei man dann nicht an die Stecker der Anodenkappen kommen sollte