Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

odo
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Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#31

Beitrag von odo »

[quote="6367";p="194439"]... Besser wäre wenn er jemanden stört der nichts mit Funk zu tun hat. ...[/quote]


Ja, das ist der richtige Ansatz.
Der ungefähre Standort lässt sich auf ein paar hundert Meter genau immer per Mobile mit RF-Gain ermitteln.
Dann, wenn er wieder trägert die "Servicenummer" der BNetzA (per Mobil-Phone mit Prepaid-Karte und unterdrückter Rufnummer) anrufen und Störungen beim Fernsehempfang und "komische Stimmen" melden. Dabei eine beliebige Strasse in der Nähe des Störenfrieds und als Name -falls verlangt- eine "Sammelbezeichnung" angeben.
Der geneigte BNetzA-Mitarbeiter wird dann sogleich eine Peilung vornehmen und den "Peak" feststellen wenn wieder der Träger gedrückt wird und ggf. nachfragen ob gerade wieder Störungen sind und sein Empfangssignal ins Telefon einspielen.
Wenn man die eigene CB-Funke (leise!) mitlaufen lässt und dazu den Fernseher kann man da schon ne Menge erreichen um das Signal an der fernbedienten Peilstation zu verifizieren...
Das wird dann beim ersten mal sicher nur protokolliert.
Leider wird der BNetzA-Mitarbeiter keine Adresse weitergeben.

Wenn man dann immer wieder anruft wenn wieder gestört wird werden die bei der BNetzA schon wach werden.
Aber ihr solltet euch schon sicher sein dass der Störer mit deutlich erhöhter Leistung sendet und möglichst eine Oberwellenschleuder verwendet :-)
:wave: :wave:
odo
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