Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
Jetzt habe ich mal eine Frage..... "Darf" ein lizenzierter Amateurfunker mit einem nicht lizenzierten ..(also eigentlich "Schwarzfunker") Funker auf Amateurfunkfrequenzen funken ?
Macht man sich "strafbar" ...??? kann man die Lizenz verlieren ?
73... hugochen
Macht man sich "strafbar" ...??? kann man die Lizenz verlieren ?
73... hugochen
- ornoeule
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Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
soweit ich weiss darf er nicht sprechen mit nem schwarzfunker
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Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
@ Hugochen
nein ein lizenzierter Amateurfunker darf nicht mit einem nicht lizenzierten Funker auf den dafür Vorgesehen Amateurfunk Frequenzen funken. der Amateurfunker hat sofort die Sendung mit einem nicht Lizenzierten Funker ein zu stellen und Dieses an die Bundesnetzagentur mit zu teilen.
Hugochen oder was denkst du warum wohl jeder Amateurfunker ein Rufzeichen hat. und er dieses alle 10 Minuten zu sagen hatt .
Das Gesetz sieht für Schwarzfunker bis zu 5 Jahre Gefängniß vor !!
nein ein lizenzierter Amateurfunker darf nicht mit einem nicht lizenzierten Funker auf den dafür Vorgesehen Amateurfunk Frequenzen funken. der Amateurfunker hat sofort die Sendung mit einem nicht Lizenzierten Funker ein zu stellen und Dieses an die Bundesnetzagentur mit zu teilen.
Hugochen oder was denkst du warum wohl jeder Amateurfunker ein Rufzeichen hat. und er dieses alle 10 Minuten zu sagen hatt .
Das Gesetz sieht für Schwarzfunker bis zu 5 Jahre Gefängniß vor !!
Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
Darum machen manche Schwarzfunker die AFU-Lizenz um nicht den Anschluß zu verlieren oder Ihre Jackson oder 857 verkaufen zu müssen
(wie bei den Extrembreakern) und verschwinden hier aus dem Forum.
(wie bei den Extrembreakern) und verschwinden hier aus dem Forum.
Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
[quote="798";p="152905"]@ Hugochen
nein ein lizenzierter Amateurfunker darf nicht mit einem nicht lizenzierten Funker auf den dafür Vorgesehen Amateurfunk Frequenzen funken. der Amateurfunker hat sofort die Sendung mit einem nicht Lizenzierten Funker ein zu stellen und Dieses an die Bundesnetzagentur mit zu teilen.
Hugochen oder was denkst du warum wohl jeder Amateurfunker ein Rufzeichen hat. und er dieses alle 10 Minuten zu sagen hatt .
Das Gesetz sieht für Schwarzfunker bis zu 5 Jahre Gefängniß vor !![/quote]
Ich höhre auf 80 m und 45 m ständig Schwarzfunker die sich angeregt mit Amateurfunkern unterhalten
stellenweise sind es recht anspruchsvolle Runden ! Es gibt auch viele funkamateure auf der 27,555
nein ein lizenzierter Amateurfunker darf nicht mit einem nicht lizenzierten Funker auf den dafür Vorgesehen Amateurfunk Frequenzen funken. der Amateurfunker hat sofort die Sendung mit einem nicht Lizenzierten Funker ein zu stellen und Dieses an die Bundesnetzagentur mit zu teilen.
Hugochen oder was denkst du warum wohl jeder Amateurfunker ein Rufzeichen hat. und er dieses alle 10 Minuten zu sagen hatt .
Das Gesetz sieht für Schwarzfunker bis zu 5 Jahre Gefängniß vor !![/quote]
Ich höhre auf 80 m und 45 m ständig Schwarzfunker die sich angeregt mit Amateurfunkern unterhalten
stellenweise sind es recht anspruchsvolle Runden ! Es gibt auch viele funkamateure auf der 27,555
Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
Das Gesetz sieht für Schwarzfunker bis zu 5 Jahre Gefängniß vor !!
Sicher? Ich dachte immer 10 Jahre Zuchthaus, plus im Anschluß Sicherheitsverwahrung.
In ganz schweren Fällen sogar Rübe ab.
Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
Solange man(n) es nicht weiss,das einer keine Lizens hat !!
Und nachsehen im Callbook etc.bringt auch nicht viel.
Also,ich spreche mit jedem,mit dem man sich gut unterhalten kann.
Und wenn ich rauskriege,das er kein "echtes"Call hat,dann eben Überzeugungsarbeit.
Vllt macht er dann ja schnell die Klasse E.
Ist doch einfach,oder?
Wenn nicht,neue QRG und weiter gehts.
Und nachsehen im Callbook etc.bringt auch nicht viel.
Also,ich spreche mit jedem,mit dem man sich gut unterhalten kann.
Und wenn ich rauskriege,das er kein "echtes"Call hat,dann eben Überzeugungsarbeit.
Vllt macht er dann ja schnell die Klasse E.
Ist doch einfach,oder?
Wenn nicht,neue QRG und weiter gehts.
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Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
Ist doch geil, wenn man auf 10m CQ ruft, dann ein "Delta Ähhhh Echo Lima Alpha" reinkommt, irgendwas erzählt und man ihm
dann kurz und schmerzlos klar macht, das man ihn zwar gut hört, er sich aber wohl um 1 MHz vertan hat und man gerne mit
ihm wieder sprechen wird, sobald er seine Lizenz gemacht hat
löst sich das Problem von selbst...
dann kurz und schmerzlos klar macht, das man ihn zwar gut hört, er sich aber wohl um 1 MHz vertan hat und man gerne mit
ihm wieder sprechen wird, sobald er seine Lizenz gemacht hat
Nein nein, das ist alles viel zu harmlos. Er wird zu 10 Jahren Dauer-CB-Packet-Radio-Deutschland-Convers verurteilt... damitSicher? Ich dachte immer 10 Jahre Zuchthaus, plus im Anschluß Sicherheitsverwahrung.
In ganz schweren Fällen sogar Rübe ab.
löst sich das Problem von selbst...
Funkaktiv beruflich und privat - Funk-Erdgeschoß-Eggolsheim - Geräte-Dealer, auch für dich habe ich den passenden Stoff!
Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
@DO1MOX
Aber warum sind dann extra Amateurfunk Frequenzen für liz/unliz Vorgesehen, wenn liz/unliz dort gar nicht funken dürfen ?nein ein lizenzierter Amateurfunker darf nicht mit einem nicht lizenzierten Funker auf den dafür Vorgesehen Amateurfunk Frequenzen funken.
- PMRFreak
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Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
Welche Frequenzen sind damit gemeint? Doch hoffentlich nicht die LPD-Frequenzen?Aber warum sind dann extra Amateurfunk Frequenzen für liz/unliz Vorgesehen, wenn liz/unliz dort gar nicht funken dürfen ?
Diese liegen zwar mitten im 70cm-Amateurfunkbereich, gegenseitige Kommunikation ist aber nicht vorgesehen und für
den Amatööööör auch nicht gestattet (strafbar ist hier das völlig falsche Wort).
Funkaktiv beruflich und privat - Funk-Erdgeschoß-Eggolsheim - Geräte-Dealer, auch für dich habe ich den passenden Stoff!
Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
[quote="446";p="152917"]
Interessiert mich auch...
Diese liegen zwar mitten im 70cm-Amateurfunkbereich, gegenseitige Kommunikation ist aber nicht vorgesehen und für
den Amatööööör auch nicht gestattet mit einen AFU-TRX, mit LPD -Gerät ja(strafbar ist hier das völlig falsche Wort).[/quote]
Welche Frequenzen sind damit gemeint? Doch hoffentlich nicht die LPD-Frequenzen?Aber warum sind dann extra Amateurfunk Frequenzen für liz/unliz Vorgesehen, wenn liz/unliz dort gar nicht funken dürfen ?
Interessiert mich auch...
Diese liegen zwar mitten im 70cm-Amateurfunkbereich, gegenseitige Kommunikation ist aber nicht vorgesehen und für
den Amatööööör auch nicht gestattet mit einen AFU-TRX, mit LPD -Gerät ja(strafbar ist hier das völlig falsche Wort).[/quote]
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Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
@ ARMOREDcoreNEXUS
ich habe ja auch nie gechriben dass es keine Schwarzfunker im AFU gibt. es ging ja auch viel mehr darum wie die Gesetzes Lage aussieht.
Und so lange ich nicht damit gestört werde ist mir dass Relativ egal. und wer beim Schwarzfunken erweicht hat dann eben auch die Konsequenzen dafür zu Tragen .
ich habe ja auch nie gechriben dass es keine Schwarzfunker im AFU gibt. es ging ja auch viel mehr darum wie die Gesetzes Lage aussieht.
Und so lange ich nicht damit gestört werde ist mir dass Relativ egal. und wer beim Schwarzfunken erweicht hat dann eben auch die Konsequenzen dafür zu Tragen .
Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
Moin !
... Und zwar dürfen nichtlizensierte mit dem Ausbildungsrufzeichen eines Lizensierten ganz legal Betrieb machen. (DN Präfix)
Jörg
Das sind nicht gesonderte Frequenzen sondern das geht anders...Aber warum sind dann extra Amateurfunk Frequenzen für liz/unliz Vorgesehen, wenn liz/unliz dort gar nicht funken dürfen ?
... Und zwar dürfen nichtlizensierte mit dem Ausbildungsrufzeichen eines Lizensierten ganz legal Betrieb machen. (DN Präfix)
Jörg
Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
Und um ethnisch korrekt zu bleiben.
Was passiert eigentlich, wenn ich anstelle auf einen Weißfunker treffe ??
Das scheint mir wohl eine Gesetzeslücke.....
Was passiert eigentlich, wenn ich anstelle auf einen Weißfunker treffe ??
Das scheint mir wohl eine Gesetzeslücke.....
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Re: Ist das Funken mit einem NICHTlizenzierten strafbar ?
[quote="DO1MOX";p="152924"]@ ARMOREDcoreNEXUS
ich habe ja auch nie gechriben dass es keine Schwarzfunker im AFU gibt. es ging ja auch viel mehr darum wie die Gesetzes Lage aussieht.
Und so lange ich nicht damit gestört werde ist mir dass Relativ egal. und wer beim Schwarzfunken erwischt wird der hat dann eben auch die Konsequenzen dafür zu Tragen !!
ich habe ja auch nie gechriben dass es keine Schwarzfunker im AFU gibt. es ging ja auch viel mehr darum wie die Gesetzes Lage aussieht.
Und so lange ich nicht damit gestört werde ist mir dass Relativ egal. und wer beim Schwarzfunken erwischt wird der hat dann eben auch die Konsequenzen dafür zu Tragen !!