gundi2og schrieb am 17.05.2006 12:53 Uhr:
Kater war damals wo noch keine 40 kanal erlaubt waren.Zollgrenze bei Österreich.Anmachen,Strom war da und der Kanal ging weiter als bis 15. noch vor der Grenze ausgebaut.Gerät weg,Anzeige fallengelassen.Auch kein Bußgeld.
Gruß
Gundi
Ach so, dann isses klar. Wie lange liegt das schon zurück, in etwa?
Damals galt aber auch noch das Fernmeldeanlagengesetz (FAG), wo "Schwarzsenden" noch ne Straftat war. (bis zu 2 Jahren Haft)
Und auch schon der Besitz von bestimmten Geräten war ja sogar zeitweise mal verboten, oder das "errichten und betreiben".
Nur haben sich die Zeiten und die Gesetze nun mal geändert, und wenn ein Gesetz so formuliert ist, daß einem eine Handlung nachgewiesen werden muss, dann isses halt so.
Bei einigen hier habe ich den Eindruck, daß sie nur wollen, daß Emu_dbi987 "bestraft" wird, "weil man ja nicht mit Exportgeräten und Brenner funkt".
Ich bin auch noch in anderen -z. B. juristischen- Foren unterwegs, und da wundert mich dann doch das Rechtsverständnis und die Leichtgläubigkeit einiger hier.
Wenn ihm die OWI
nachzuweisen ist, soll er auch gern bezahlen. Aber eben nur dann.
Und es ist nun mal sein
Recht, jede Angabe zur Sache zu verweigern, und einen Anwalt einzuschalten. Warum sollte er darauf verzichten?
Damit einige hier (von der "früher-war-alles-anders-Fraktion") sich eins in´s Fäustchen lachen können, daß es wieder mal einen "Dummen" erwischt hat?
Selbst belasten -z. B. durch ein "Geständnis"- muss er sich übrigens auch nicht.
73, Andy