Von Polizei angehalten Funke weg ):
Von Polizei angehalten Funke weg ):
Wurde am 20.04.2006 zufällig von der Polizei angehalten. Ein Polizist war gleich stuzig gegenüber meinem Funkgerät (President Jackson) meine Antenne (Wilson 5000 1,80 m) war aber im Auto und Funke war auch aus. Als er dann noch den Brenner (50 Watt ssb 25 Watt FM) unter dem Sitz sah sagte er das ist dochj auch nicht alles legal etc...
Ende vom Spiel sie haben alles mitgenommen Funke, Mic, S-Meter, Brenner und Antenne. Jetzt bekam ich einen Breif von der Bundesnetzagentur ein Brief:
Verfahren wegen einer Ordnungswiedrigkeit gem. §55 und §149 des TKG
Meine Frage ist nun habe ich diese Geräte in diesem Moment überhaupt genutzt??? oder nur besessen!?
Wie gesagt Funke aus, Antenne ab Brenner auch aus...
Der Brenner befand sich unter der hinteren Sitzbank auf der Beifahrerseite und war gar nicht mit Koaxial Kabel in dem "Antennenkreislauf" eingebunden.
Mir wird aber vorgeworfen mit 21,7 Watt zu viel zu senden (Funke selber macht nur 4 W) und gesendet habe ich an dem Tag auch nicht damit!
Würde mich über eine Antwort freuen
Ende vom Spiel sie haben alles mitgenommen Funke, Mic, S-Meter, Brenner und Antenne. Jetzt bekam ich einen Breif von der Bundesnetzagentur ein Brief:
Verfahren wegen einer Ordnungswiedrigkeit gem. §55 und §149 des TKG
Meine Frage ist nun habe ich diese Geräte in diesem Moment überhaupt genutzt??? oder nur besessen!?
Wie gesagt Funke aus, Antenne ab Brenner auch aus...
Der Brenner befand sich unter der hinteren Sitzbank auf der Beifahrerseite und war gar nicht mit Koaxial Kabel in dem "Antennenkreislauf" eingebunden.
Mir wird aber vorgeworfen mit 21,7 Watt zu viel zu senden (Funke selber macht nur 4 W) und gesendet habe ich an dem Tag auch nicht damit!
Würde mich über eine Antwort freuen
Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Ich kenne mich da nicht so gut aus, aber der Besitz eines Brenners und einer Jackson ist ja legal und wenn die nur rumliegen und nicht eingebaut sind oder damit gefunkt wird, kann dir wahrscheinlich auch nichts nachgewiesen werden!
Zuletzt geändert von yaesu-User am Di 16. Mai 2006, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Meines wissen nach müssen sie dich live erwischen und einziehen dürfen sie die geräte sowieso nicht mehr weil keine straftat.
Das wäre ja so als wenn sie beim falschparken dein auto wegnehmen
Das wäre ja so als wenn sie beim falschparken dein auto wegnehmen
Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
hm, ja die Jackson hätte ich schon nur anmachen müssen aber die Antenne war nicht angeschlossen zwar dabei aber nicht angeschlossen aber die Polizei kann nicht behaupten ich hätte die Geräte betrieben es sei denn es gilt als Betreibung wenn das Ding im AUto iss aber momentan nicht nutzfähig da Antewnne nicht drauf
Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Ja so sehe ich das auch aber sie haben es nunmal getan
Wie soll ich mich denn nun dazu äußern??? Werde gewiss nicht zugeben dass ich die Frequenzen genutzt habe da ich es ja nicht habe zumindest nicht im angegebenen Zeitraum
Werde es abstreiten mit der Begründung dass die Geräte nicht Betriebsbereit bzw angeschlossen waren
Wie soll ich mich denn nun dazu äußern??? Werde gewiss nicht zugeben dass ich die Frequenzen genutzt habe da ich es ja nicht habe zumindest nicht im angegebenen Zeitraum
Werde es abstreiten mit der Begründung dass die Geräte nicht Betriebsbereit bzw angeschlossen waren
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Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Vielleicht helfen dir diese Beiträge:
http://16805.rapidforum.com/topic=104178946449
http://16805.rapidforum.com/topic=104178428656
http://16805.rapidforum.com/topic=104179819111
http://16805.rapidforum.com/topic=104178946449
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Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Emu_dbi987:
Hallo,
haben die das Gerät sichergestellt (mit Deinem Einverständnis) oder beschlagnahmt (gegen Deinen Willen)?
Im zweiten Fall müsste nämlich ein Richter bestätigen, daß die Beschlagnahme rechtens war.
Hast Du irgendwelche Angaben zur Sache gemacht, im Gespräch mit den Polizisten?
Hat das Gerät eine CE-Kennzeichnung?
Selbst wenn es ein Exportgerät (mit CE) ist, darfst Du es empfangsmässig betreiben (auf 10 Meter Amateurfunk zum Beispiel!)
Um Dir die OWi nachweisen zu können, müssten die Dich schon beim Sendebetrieb erwischt haben, bzw. dem Gericht Datum und Zeitpunkt des Sendebetriebs mit diesem Gerät und dieser Leistung belegen können. (Durch Messungen bspw.)
Was wollen die denn jetzt in dem Brief konkret von Dir?
Am Besten einen Anwalt einschalten, ein Profi auf diesem Sektor (auch hier im Forum vertreten) ist z. B. http://www.lawfactory-cologne.de
Wenn Du jetzt nichts falsch machst, müsste das wohl eingestellt werden können.
73, Andy
Hallo,
haben die das Gerät sichergestellt (mit Deinem Einverständnis) oder beschlagnahmt (gegen Deinen Willen)?
Im zweiten Fall müsste nämlich ein Richter bestätigen, daß die Beschlagnahme rechtens war.
Hast Du irgendwelche Angaben zur Sache gemacht, im Gespräch mit den Polizisten?
Hat das Gerät eine CE-Kennzeichnung?
Selbst wenn es ein Exportgerät (mit CE) ist, darfst Du es empfangsmässig betreiben (auf 10 Meter Amateurfunk zum Beispiel!)
Um Dir die OWi nachweisen zu können, müssten die Dich schon beim Sendebetrieb erwischt haben, bzw. dem Gericht Datum und Zeitpunkt des Sendebetriebs mit diesem Gerät und dieser Leistung belegen können. (Durch Messungen bspw.)
Was wollen die denn jetzt in dem Brief konkret von Dir?
Am Besten einen Anwalt einschalten, ein Profi auf diesem Sektor (auch hier im Forum vertreten) ist z. B. http://www.lawfactory-cologne.de
Wenn Du jetzt nichts falsch machst, müsste das wohl eingestellt werden können.
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Jo den habe ich genau meinen ersten Beitrag gesendet...
Also ich habe gesagt zu den Bullen das ich das zeug zwar habe aber nicht illegal betreibe und ich habe auf jeden Fall gefragt wieso sie denn mein S-Meter mitnehmen wollen bzw Antenne daran kann ja nix illegal sein...
Ob ce zeichen weiss ich net genau hab das gerät ja nicht mehr
Mit dem Brief wollen sie mir die Gelegenheit geben mich zu äußern ob ich das zugebe etc habe nein schnmal angekreuzt denn eine Nutzung gebe ich nicht zu da sie ja nix gemessen haben und ich ja auch nix benutzt habe (-:
Also ich habe gesagt zu den Bullen das ich das zeug zwar habe aber nicht illegal betreibe und ich habe auf jeden Fall gefragt wieso sie denn mein S-Meter mitnehmen wollen bzw Antenne daran kann ja nix illegal sein...
Ob ce zeichen weiss ich net genau hab das gerät ja nicht mehr
Mit dem Brief wollen sie mir die Gelegenheit geben mich zu äußern ob ich das zugebe etc habe nein schnmal angekreuzt denn eine Nutzung gebe ich nicht zu da sie ja nix gemessen haben und ich ja auch nix benutzt habe (-:
Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Wieso haben die eigentlich die Antenne Mitgenommen das dürfen die doch garnich (Diebstahl). Das wäre doch das selbe wenn die zuhause an der Türe Klingeln und sagen das is nicht legal was sie da machen wir nehmen jetzt ihre Antenne und Fuke mit oder ????
Die spinnen doch langsam
Die spinnen doch langsam
Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Ich will ja nicht gehässig sein aber so eine Lektion hilft beim Lernen !Emu_dbi987 schrieb am 16.05.2006 18:47 Uhr:
Wurde am 20.04.2006 zufällig von der Polizei angehalten. Ein Polizist war gleich stuzig gegenüber meinem Funkgerät (President Jackson) meine Antenne (Wilson 5000 1,80 m) war aber im Auto und Funke war auch aus. Als er dann noch den Brenner (50 Watt ssb 25 Watt FM) unter dem Sitz sah sagte er das ist dochj auch nicht alles legal etc...
Ende vom Spiel sie haben alles mitgenommen Funke, Mic, S-Meter, Brenner und Antenne. Jetzt bekam ich einen Breif von der Bundesnetzagentur ein Brief:
Verfahren wegen einer Ordnungswiedrigkeit gem. §55 und §149 des TKG
Meine Frage ist nun habe ich diese Geräte in diesem Moment überhaupt genutzt??? oder nur besessen!?
Wie gesagt Funke aus, Antenne ab Brenner auch aus...
Der Brenner befand sich unter der hinteren Sitzbank auf der Beifahrerseite und war gar nicht mit Koaxial Kabel in dem "Antennenkreislauf" eingebunden.
Mir wird aber vorgeworfen mit 21,7 Watt zu viel zu senden (Funke selber macht nur 4 W) und gesendet habe ich an dem Tag auch nicht damit!
Würde mich über eine Antwort freuen
Es geht hier nicht um Besitzen oder Nutzen, sondern um die Betriebsbereitschaftsmöglichkeit.
Da heißt es:
Wenn mit wenigen Handgriffen eine illegale Sendeanlage..., etc.! Und das ist hier der Fall.
Der Brenner hat zwar keinen angeschlossenen "Antennenkreislauf", befand sich aber irgendwo geräteseitig oder antennenseitig in Verbindung und vermutlich am Netz. Ansonsten hätte man den Brenner und den Rest des Sortiments nicht konfisziert.
Schließlich hast du eine fix und fertig komplette illegale Funkanlage im Auto, die innerhalb 2 bis 3 Minuten in Betrieb genommen werden kann!
Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
@sigma: wenn das so einfach wäre, dann wäre der Besitz strafbar, was eindeutig nicht der Fall ist.
@Emu.. : greife einfach den Vorschlag mit dem (richtigen) Rechtsanwalt auf und die Sache wird sich klären können..
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Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
WO heisst es das? Aus welches Gesetz beziehst Du Dich hier genau?Sigma schrieb am 16.05.2006 20:31 Uhr:
Es geht hier nicht um Besitzen oder Nutzen, sondern um die Betriebsbereitschaftsmöglichkeit.
Da heißt es:
Wenn mit wenigen Handgriffen eine illegale Sendeanlage..., etc.! Und das ist hier der Fall.
!
Der entscheidende Passus in §149 TKG lautet:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
.............
10. ohne Frequenzzuteilung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 eine Frequenz nutzt,
Unter Frequenznutzung versteht man Sendebetrieb.
Und ist dieser ihm zweifelsfrei nachzuweisen? Und welche Frequenz hat er denn genau unerlaubt genutzt, mit diesem Gerät? Ob das der Polizeibeamte, der das Teil sichergestellt/beschlagnahmt hat, wohl aufklären kann?
73, Andy
Zuletzt geändert von grinsekater am Di 16. Mai 2006, 21:47, insgesamt 1-mal geändert.
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Natürlich können sie, diese ist ein Bestandteil einer nicht genehmigten Sendevorrichtung! Anhand der Antenne kann festgestellt werden, ob diese für die ausgehende Leistung geeignet war.CB-West3 schrieb am 16.05.2006 20:23 Uhr:
Wieso haben die eigentlich die Antenne Mitgenommen das dürfen die doch garnich (Diebstahl). Das wäre doch das selbe wenn die zuhause an der Türe Klingeln und sagen das is nicht legal was sie da machen wir nehmen jetzt ihre Antenne und Fuke mit oder ????
Die spinnen doch langsam
Aber abgesehen davon können die das bei Dir zuhause auch, wenn deine illegale Funkanlage mit der Antenne betrieben wird. Jedoch müssen hier dem Richter Begründungen für einen Durchsuchungsbeschluss nachgewiesen werden.
Im Auto ist das etwas anderes, bei einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle wird oftmals "Gefahr in Verzug" ins Spiel gebracht. Es könnten ja auch möglicherweise Drogen oder Waffen versteckt sein. Allein diese Annahme räumt den Sheriffs besondere Rechte ein. Insbesondere, da sich das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegt, genießt man kein Hausrecht.
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Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Auch bei Wohnungdurchsuchungen kann ggf. Gefahr im Verzuge angenommen werden.Sigma schrieb am 16.05.2006 20:47 Uhr:
Aber abgesehen davon können die das bei Dir zuhause auch, wenn deine illegale Funkanlage mit der Antenne betrieben wird. Jedoch müssen hier dem Richter Begründungen für einen Durchsuchungsbeschluss nachgewiesen werden.
Entscheidend ist hier aber doch, ob die vorgeworfene OWi Emu_dbi987 auch nachgewiesen werden kann. Falls nicht, wird das Verfahren eingestellt.
73, Andy
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Re: Von Polizei angehalten Funke weg ):
Ich denke auch, dass ein Polizist wohl so weit kombinieren kann, ob der Brenner nur mit dem Auto transportiert wird oder ob er auch für die Nutzung vorgesehen ist.
Ähnliches gilkt auch bei Schreckschusswaffen:
Ohne kleinen Waffenschein ist dir das Führen ausserhalb befriedeten Eigentums verboten, wenn du sie transportieren willst muss es schon ersichtlich sein, dass du sie wirklich nur transportieren willst, also nicht geladenes Magazin in einer Tasche, Waffe in der anderen:-) Du kannst sogar Probleme bekommen wenn du Muniton und Waffe gleichzeitig transportierst, da die Waffe ja schnell schussbereit gemacht werden könnte......
Das wäre ja zu vergleichen mit dem Brenner, welcher angeschlossen ist oder zumindest für den Anschluss vorbereitet ist...
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Ohne kleinen Waffenschein ist dir das Führen ausserhalb befriedeten Eigentums verboten, wenn du sie transportieren willst muss es schon ersichtlich sein, dass du sie wirklich nur transportieren willst, also nicht geladenes Magazin in einer Tasche, Waffe in der anderen:-) Du kannst sogar Probleme bekommen wenn du Muniton und Waffe gleichzeitig transportierst, da die Waffe ja schnell schussbereit gemacht werden könnte......
Das wäre ja zu vergleichen mit dem Brenner, welcher angeschlossen ist oder zumindest für den Anschluss vorbereitet ist...