...ich glaube das wird noch meine Lieblingsrubrik, die Meckerecke
Aber mal im Ernst, ...bin wirklich sehr enttäuscht von der President Grant die als "postalisches" (RegTP`isches Gerät hört sich ja blöd an) angeboten wird!
Über Leistung, Qulalität und Mod wird`s wahrscheinlich nix zu meckern geben, aber darum geht`s
ja nicht.
Da ich bis jetzt immer nur die Export-Version in den Händen hatte, dachte ich zumindest man hätte dem
Gerät in der EU-Version zumindest anstelle des Bandwählers einen NF-Tonregler spendiert oder sonst irgenwas mehr oder weniger nützliches. Aber nein: "Der Bandwähler ist bei dieser Version unnützlich"...steht
da kurz und knapp in der Anleitung.
Aber was mir wirklich ernsthaft zum Nachdenken bringt ist folgendes:
Wie soll ich einem Cop begreiflich machen, daß das ein zugelassenes Gerät ist? (Bei einer LKW-Kontrolle hab` ich nämlich kurzzeitig andere Sachen im Kopf als Funkgeräte
)
Mal angenommen dieser Cop kennt sich ein bisschen aus in der Materie, wie erklär` ich zum Beispiel den noch vorhandenen und beschrifteten Bandwähler?......und vor allem: Wie erklär ich jemandem glaubhaft, daß das Gerät nur die maximal zugelassenen 4 Watt abgibt......bei dem fetten Kühlkörper hintendran?
Auf dem Gerät befindet sich nämlich keine Spur von Hinweis auf eine EU Zulassung!
Auch bleibt zu bezweifeln ob die mitgelieferte "briefmarkengroße" Konformitätserklärung meine
Aussagen glaubhafter machen wird.
Klar, im Nachhinein kann man`s schon beweisen, aber wenn`s Gerät erstmal eingezogen ist,
ist schon mal `ne ganze Menge Ärger und Papierkram vorprogrammiert..........oder seh` ich das falsch?
Enttäuschung über EU Grant Classic!
Enttäuschung über EU Grant Classic!
Hauptsache `s funkt....ioniert !
- benson04
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Re: Enttäuschung über EU Grant Classic!
einem Kunden von mir wurde kürzlich von der polizeiwache feuchtwangen sogar die 48 Multi eingezogen...er hat mich dann angerufen , und ich hab den herren dort erstmal die neuesten zulassungsbestimmungen gefaxt. dann erst hat er es wiederbekommen. Also mach besser nen Bogen um Feuchtwangen...oder nimm halt die mitgelieferten Papiere bezüglich der EN Norm mit , dann sollte eigentlich ja alles klappen. Wenn man allerdings an einen gerät , der nur was sucht , um IRGENDWAS zu finden , wirst du auch da schlechte karten haben...zumindest vorerst. Gute und vor allem unfallfreie Fahrt weiterhin
Gruss Benson
Gruss Benson
DL8JRH JO53BF
Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. Heinrich Heine (1797 – 1856)
http://www.Bensons-Funktechnik.de
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- Santiago 7
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Re: Enttäuschung über EU Grant Classic!
Hier in der Schweiz wurden alle geprüften Geräte mit einer Nummer versehen. Wenn man
hier in eine Kontrolle fährt, wird nur nach dieser Nummer gesucht und wenn keine vorhanden
ist sagt man dem Gerät adjeu. Bei den neueren Geräten ist eine Vignette drauf mit der Aufschrift
" CE " .
Gibt es bei euch in Deutschland auch solche Vignetten mit einer Post-Zulassungsnummer resp.
in den EU Länder?
hier in eine Kontrolle fährt, wird nur nach dieser Nummer gesucht und wenn keine vorhanden
ist sagt man dem Gerät adjeu. Bei den neueren Geräten ist eine Vignette drauf mit der Aufschrift
" CE " .
Gibt es bei euch in Deutschland auch solche Vignetten mit einer Post-Zulassungsnummer resp.
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- Brock
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Re: Enttäuschung über EU Grant Classic!
Soweit ich weiß nur normale CE-Aufkleber, ggf mit einer Nummer versehen
Re: Enttäuschung über EU Grant Classic!
Hmmm...ja klar, eine Herstellungs-ID ist drauf...aber wie wetvoll ist die, wenn die originale beigefügte Konformitätserklärung "Marke Universal" ist und sowieso wie selbst kopiert aussieht?
Und CE?......Ich dachte das sagt nur aus daß man sich nicht verletzen kann, wenn einem das Gerät auf den Fuß fällt ?
Und CE?......Ich dachte das sagt nur aus daß man sich nicht verletzen kann, wenn einem das Gerät auf den Fuß fällt ?
Hauptsache `s funkt....ioniert !
- DAS601
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Re: Enttäuschung über EU Grant Classic!
Hm ich denke da ist Stabo respektive das Mutterhaus President gefragt.
Offensichtlich ist die Konformitätserklärung nicht gerade das Gelbe vom Ei. Und gerade diese ist ja DAS gewichtige Argument den Offiziellen gegenüber!
CE sagt nur, daß der Hersteller bestätigt, daß die in der CE-Regelung verfaßten Kriterien erfüllt werden.
(Beispiel: EMV-Werte)
Gruss
Christian
Offensichtlich ist die Konformitätserklärung nicht gerade das Gelbe vom Ei. Und gerade diese ist ja DAS gewichtige Argument den Offiziellen gegenüber!
CE sagt nur, daß der Hersteller bestätigt, daß die in der CE-Regelung verfaßten Kriterien erfüllt werden.
(Beispiel: EMV-Werte)
Gruss
Christian
O dominus misit sapientiae!