TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

Yaesu FT857D

Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#16

Beitrag von Yaesu FT857D »

hf-doktor hat geschrieben:
Angelschein bzw. Saisonscheine sind deutlich teurer.
Billiger geht das Hobby mit Briefmarkensammeln, Bierdeckel, Kronenkorken und leeren Yogurtbechern.... ohne laufende Gebühren

Appropos Sammeln:

Gehst mal 6-8 Tage Pfandflaschen aus Mülleimern sammeln.
Dann hast du diesen Posten locker wieder drinne...
Naja...beim Angeln wirst du höchstens mal vom Hundegebell "gestört"....
Beim Funken von Zuhause, stört dich evtl. das PLC Gedudele, das Schaltnetzteil Made in China des Nachbarn usw., welches von der BnetzA nicht mehr stillgelegt werden darf!
Trotz Gebühren für 2 Jahre für insgesamt fast 70.- Euros (nicht die EMV-Gebühr vergessen!)....

Pfandflaschen sammeln? Wie denn? Bin Schwerbehindert, kann (und darf) aktuell wegen eines nicht verschuldeten Unfalls, gar nicht laufen.
Ich darf gar nicht an die Zeit in 20 Jahren denken, wenn die Rente nicht zum Leben reicht, Pfandflaschen sammeln zum Alltag werden könnte
und noch 1-2 Nebenjobs trotz Behinderung, ausüben muss...Aber das ist ein anderes Thema, welches in den Stammtisch gehört. :seufz:
Wolf
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Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#17

Beitrag von Wolf »

heavybyte hat geschrieben:
DD1GG hat geschrieben:Das die Beiträge zu entrichten sind, ist doch klar. Wer das nicht rafft, soll doch keine Lizenz machen.
Soll das heissen, der Staat darf verlangen was er will, diskutieren darüber ist nicht erlaubt?
(...)
Natürlich darf so etwas hinterfragt werden, und im Falle er TKG/EMVG-Beiträge sollte man das auch unbedingt tun.

Im Gegensatz zu Steuern oder festen Gebührensätzen müssen die TKG/EMVG-Beiträge jährlich aufgrund der tatsächlich angefallenen Kosten für die einzelnen Nutzergruppen ermittelt werden.

Dabei hat die Behörde (anfangs RegTP, später BNetzA) in den ersten Jahren fürchterlich rumgemurkst und wurde erst durch Verwaltungsgerichtsurteile in ihre Schranken verwiesen. Wenn betroffene Funker nicht geklagt hätten, würde die Behörde möglicherweise heute noch so rummurksen. (Ein vom Deutschen Aero-Club unterstützter Musterprozess läuft immer noch.)

Weil die Höhe der Beiträge aufgrund der in dem betreffenden Jahr tatsächlich angefallenen Kosten berechnet werden muss, sollten natürlich auch die zugrunde liegeden Basisdaten veröffentlicht werden. Die Behörde weigert sich bis heute, das zu tun. (Ich hab'se heute mal anfordert.)

Gruß
Wolf :-)
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Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#18

Beitrag von DB1VT »

Yaesu FT857D hat geschrieben: Beim Funken von Zuhause, stört dich evtl. das PLC Gedudele, das Schaltnetzteil Made in China des Nachbarn usw., welches von der BnetzA nicht mehr stillgelegt werden darf!
wieso darf die sowas nicht stilllegen?
Yaesu FT857D

Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#19

Beitrag von Yaesu FT857D »

DB1VT hat geschrieben:
Yaesu FT857D hat geschrieben: Beim Funken von Zuhause, stört dich evtl. das PLC Gedudele, das Schaltnetzteil Made in China des Nachbarn usw., welches von der BnetzA nicht mehr stillgelegt werden darf!
wieso darf die sowas nicht stilllegen?
Thomas, bei PLC macht das EMVG und der neue Grenzwert (sobald der unterschritten wird) die BnetzA völlig machtlos....
Bei einem Schaltnetzteil eines Gerätes z.B., musst du den Nutzer darauf hinweisen, diese Störungen vom Hersteller des Gerätes beseitigen zu lassen.
Du hast als demjenigen, der durch dieses Teil gestört wird, nur einen Anspruch auf dem Zivilklageweg, gegen den Nutzer eines solchen Teiles.
Die BnetzA ist (in meinen Augen) zum zahnlosen Tiger mutiert, auch wenn du als FA bei denen dich wegen so etwas beschweren tust.
Recht haben und Recht bekommen, sind 2 Paar Schuhe in unserem Land geworden....
Wolf
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Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#20

Beitrag von Wolf »

Yaesu FT857D hat geschrieben:
DB1VT hat geschrieben:
Yaesu FT857D hat geschrieben: (...)
wieso darf die sowas nicht stilllegen?
Thomas, bei PLC macht das EMVG und der neue Grenzwert (sobald der unterschritten wird) die BnetzA völlig machtlos....
(...)
Bitte nimms mir nicht übel, aber das ist ein Märchen. Weder ein angeblich "neuer Grenzwert" noch das EMVG machen die BNetzA bei PLC-Störungen "völlig machtlos".

Im EMVG ist klar bestimmt, dass Betriebsmittel so beschaffen sein müssen, dass von ihnen verursachte elektromagnetische Störungen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und TK-Geräten nicht möglich ist (wobei es völlig egal ist, ob es sich bei dem störenden Betriebsmittel um PLC, ein Schaltnetzteil oder irgendwas anderes handelt).

Ein Grund, warum die BNetzA ein störendes Gerät nicht "stilllegt", liegt nicht an fehlender gesetzlicher Befugnis, sondern u.a. daran, dass sie das Gerät erst einmal bestimmen und in einer Stilllegungs-Verfügung exakt bezeichnen müsste. Dazu wäre es in den meisten Fällen erforderlich, die Wohnung/das Haus zu betreten, in dem sich das störende Gerät befindet. Wenn der Wohnungs-/Haus-Inhaber die BNetzA-Mitarbeiter nicht hereinlässt und auch sonst die Mitarbeit verweigert, sind die Möglichkeiten der BNetzA erschöpft. Das Erwirken eines Durchsuchungsbeschlusses dürfte (bei Störung einer Hobbyfunk-Anwendung) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit scheitern.

Wir sollten das realistisch sehen: Für uns sind Störungen insbesondere der Kurzwelle extrem nervig und die Beseitigung sehr wichtig. Die breite Öffentlichkeit interessiert sowas nicht (die wissen vermutlich nicht mal. dass es sowas wie "Kurzwelle" überhaupt gibt). Was uns natürlich nicht davon abhalten sollte, weiterhin öffentlich auf störenden Elektronik-Schrott wie z.B. PLC hinzuweisen.

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
Yaesu FT857D

Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#21

Beitrag von Yaesu FT857D »

So Wolf, dann nimm mir nicht übel, dass ich als FA und Normalbürger wütend bin, dass
- jedermann ein PLC-Gedöns in Betrieb nehmen darf
- seine Umwelt damit stören darf, sodass andere nichts mehr auf der KW hören können
- andere wie wir FA usw., EMVG-Beiträge bezahlen müssen
- trotzdem die Betreiber solcher PLC-Anlagen die BnetzA auslachen können, da das GG ihre Wohnung/Haus beschützt
und nur per Durchsuchungsbeschluss (den ein Richter wegen Hobbyfunkstörung kaum bis gar nicht erlässt) eingelassen werden müssen
- das eine negative Seite der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ist
usw...
Die Schieflage besteht schon seit vielen Jahren und nichts aber auch gar nichts wurde dagegen unternommen :wall:
Im Gegenteil...
Knickriem

Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#22

Beitrag von Knickriem »

mmmhhhh...schon komisch, aber es gibt Länder, die erheben für den Amateurfunk gar keine Gebühren.

Ich war überrascht, als mir ein Funkamateur aus Kanada (VE3EOG, der leider schon verstorben ist) auf Echolink erzählt hat, dass der Amateurfunk in Kanada

nicht einen Cent kostet.

Warum in Kanada keine Gebühren erhoben werden, obwohl auch dieser Staat ansonsten Gebühren und Steuern zum Überleben erhebt und es auch

eine Behörde ähnlich der Bundesnetzagentur gibt, wo die Leute auch Gehälter bekommen, konnte mir noch keiner erzählen.

Gibt es noch andere Länder, die für den Amateurfunk keine Gebühren erheben ?? waren die USA nicht auch so ein Land ??

Und ach ja, ich weiß, wir sind in Deutschland und nicht in Kanada, ändert aber trotzdem nichts an diesen Phänomen.
Yaesu FT857D

Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#23

Beitrag von Yaesu FT857D »

@Knickriem:
Ja in den USA (bei der FCC) kostet eine "Verlängerung" deiner US-Lizenz für weitere 10 Jahre so ca. 6 US $ ....
Sonst nichts extra an Gebühren. :banane:
Knickriem

Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#24

Beitrag von Knickriem »

Hallo Helmut !


Ich weiß jetzt nicht, wie viel Euro 6 Dollar sind, aber selbst bei 6 Euro in 10 Jahren an Gebühren,

da würde ich persönlich keinen Einspruch erheben.

Dann erheben die USA also auch so gut wie keine Gebühren für den Amateurfunk und hier in Deutschland wird man jedes Jahr

mit fast 30 Euro in meinen Augen ausgeraubt und ausgeplündert.

Aber der Funkamateur in Deutschland ist ja Gesetzestreu und erhebt niemals Widerspruch.

Wie der Spruch etwas weiter oben, der es richtig treffend ausdrückt :

"Um ein besonders gutes Mitglied einer Schafherde zu sein, muss man vor Allem eines sein, ein Schaf."

Und Funkamateure in Delta-Lima sind besonders anhängliche Schafe.
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Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#25

Beitrag von ROMEO 1 »

Knickriem hat geschrieben:...hier in Deutschland wird man jedes Jahr mit fast 30 Euro in meinen Augen ausgeraubt und ausgeplündert.

Aber der Funkamateur in Deutschland ist ja Gesetzestreu und erhebt niemals Widerspruch.

Wie der Spruch etwas weiter oben, der es richtig treffend ausdrückt :

"Um ein besonders gutes Mitglied einer Schafherde zu sein, muss man vor Allem eines sein, ein Schaf."

Und Funkamateure in Delta-Lima sind besonders anhängliche Schafe.
Das ist ziemlich starker Tobak. Du hättest den Beitrag von Wolf weiter oben mal richtig lesen sollen.

73, Horst
Knickriem

Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#26

Beitrag von Knickriem »

Das ändert jetzt genau was an der Tatsache, das zum Beispiel für das Jahr 2015 ganze 31,46 Euro an Gebühren erhoben werden,

wenn ich mir den Beitrag jetzt nochmal durchlese und sich daran trotzdem gar nichts ändert ??

Was ich in dem anderen Beitrag von "Wolf" lese, ist die weitere Tatsache, dass von der Bundesnetzagentur die Veröffentlichung der Basisdaten bis Heute verweigert

wird und das wird sicherlich aus seinen Grund haben, was für einer das auch immer ist.
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Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#27

Beitrag von ROMEO 1 »

Aller guten Dinge sind drei. Einen Versuch hast du also noch, richtig zu lesen. Der Einfachheit halber, habe ich den entscheidenden Satz hier noch einmal eingefügt und unterstrichen:
Wolf hat geschrieben: Wenn betroffene Funker nicht geklagt hätten, würde die Behörde möglicherweise heute noch so rummurksen. (Ein vom Deutschen Aero-Club unterstützter Musterprozess läuft immer noch.)

Gruß
Wolf :-)
Viel Erfolg beim Lesen.

73, Horst
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Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#28

Beitrag von 13DL04 »

Yaesu FT857D hat geschrieben:@Knickriem:
Ja in den USA (bei der FCC) kostet eine "Verlängerung" deiner US-Lizenz für weitere 10 Jahre so ca. 6 US $ ....
Sonst nichts extra an Gebühren. :banane:
Seit wann zahlt man für eine Verlängerung seiner US-Lizenz bei der FCC Gebühren?
Ich habe seit fast 25 Jahren eine US Lizenz. Die einzigen Gebühren die ich bezahlt habe, waren die Prüfungsgebühren.

P.S.: Ja, für meine deutschen Lizenzen zahle ich Gebühren.
73' de "HORNSBY" (Wer Klartext redet, riskiert verstanden zu werden.)
Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute allezeit;
aber alle Leute allezeit zum Narren halten kann man nicht. (Abraham Lincoln)
Yaesu FT857D

Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#29

Beitrag von Yaesu FT857D »

13DL04 hat geschrieben:
Yaesu FT857D hat geschrieben:@Knickriem:
Ja in den USA (bei der FCC) kostet eine "Verlängerung" deiner US-Lizenz für weitere 10 Jahre so ca. 6 US $ ....
Sonst nichts extra an Gebühren. :banane:
Seit wann zahlt man für eine Verlängerung seiner US-Lizenz bei der FCC Gebühren?
Ich habe seit fast 25 Jahren eine US Lizenz. Die einzigen Gebühren die ich bezahlt habe, waren die Prüfungsgebühren.
OK...Dann bist du ein "US-Citizen" (also Staatsangehöriger der USA)? Dann zahlst du bei der "Verlängerung" (ausser Porto) nix.....
Bist du z.B. Deutscher und hast die US-Lizenz, musst du an die FCC bei einer Verlängerung inkl. Postporto ca. diese 6 US-Dollar rechnen.....
Aber das wusstest du bereits?
Anmerkung: Ich hatte 2006 zuletzt meine US-Lizenz verlängern lassen. Daher weiss ich das.
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Re: TKG-/EMVG-Beiträge für 2015/2016 festgelegt

#30

Beitrag von 13DL04 »

Nein, man musste für eine Verlängerung noch nie zahlen. Porto war im übrigen auch nicht zu entrichten. Porto gehört heute im übrigen der Vergangenheit an, man macht heute alles nur noch online. Auch die neue Urkunde kann man online ausdrucken.
Weder ein US-Staatsbürger noch ein Non-US zahlt damals und heute für eine Verlängerung seiner Lizenz. Ich habe 1995 meine US-Lizenz gemacht und somit 2005 verlängert. Und das ohne Gebühren. Die Urkunde bekam man zugeschickt und zwar nur an eine gültige US Adresse. Ins Ausland hat die FCC nie verschickt.

Diese gültige Adresse darf auch eine Mail Service Adresse sein. Wenn man sich von diesem Mail Service die Urkunde zuschicken lassen wollte, musste man einmalig 5$ für das Einrichten dieses Dienstes bezahlen und man hatte die Möglichkeit sich zwei Briefsendungen ins Ausland verschicken zu lassen.

Ich habe damals für die Prüfung irgendwie 6$ und eine paar krumme Cents bezahlt. Vielleicht sind daher die 6$.

Da ich sowohl eine gültige US Adresse, wie auch eine Adresse in DL besitze, entfallen bei mir die Gebühren für solchen Dienst. Die FCC hat nie für eine Lizenzverlängerung Gebühren verlangt, ausser bei der Prüfung.

BTW: Eine Verlängerung der US Lizenz geht schon länger nur noch so: http://wireless.fcc.gov/uls/index.htm?job=home
73' de "HORNSBY" (Wer Klartext redet, riskiert verstanden zu werden.)
Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute allezeit;
aber alle Leute allezeit zum Narren halten kann man nicht. (Abraham Lincoln)
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