Petition zur Störungsbearbeitung BNA

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TangoLimaAlpha
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Petition zur Störungsbearbeitung BNA

#1

Beitrag von TangoLimaAlpha »

Hallo
Weis jemand wo man bei der Petition Zeichnen kann?
Alle Links im Netz verweisen nur zu eine PDF Datei.

Es geht um die "Petition zur Verfahrensanweisung und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen" von DJ5IL.
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Wolf
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Re: Petition zur Störungsbearbeitung BNA

#2

Beitrag von Wolf »

Online-Petitionen könntest Du HIER mitzeichnen. Aber bei der Petition von DJ5IL handelt es sich meines Wissens nicht um eine Online-Petition, sondern um eine "klassische" Petition. Die kann man nicht mitzeichnen.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Petition zur Störungsbearbeitung BNA

#3

Beitrag von TangoLimaAlpha »

Welchen Sinn soll dann die Petition haben wenn man da nicht mitzeichnen kann?
Da ist die gleich schon an mangel der nicht mitzeichnemöglichkeit zum scheitern verurteilt.
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hotelsierra1
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Re: Petition zur Störungsbearbeitung BNA

#4

Beitrag von hotelsierra1 »

TangoLimaAlpha hat geschrieben:Welchen Sinn soll dann die Petition haben wenn man da nicht mitzeichnen kann?
Da ist die gleich schon an mangel der nicht mitzeichnemöglichkeit zum scheitern verurteilt.
Eine Petition kann auch von einer Einzelperson eingereicht werden. Vielleicht will der Petent ja nur sein eigenes Anliegen voran bringen und sucht gar keine Mitstreiter?

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Re: Petition zur Störungsbearbeitung BNA

#5

Beitrag von TangoLimaAlpha »

Ich denke das je mehr mitstreiter unterschreiben desto höher ist die warscheinlichkeit das die Petition erfolg hat.
Aber als einzelperson sehe ich so gut wie keine Chance das die Stattgegben wird.

In der zwischenzeit hab ich mit verschiedene Suchworte nach dieser Petition gesucht allerdings lande ich immer wieder an das verlinkte PDF Dokument.
Auch in dieser gibt es keine hinweise zur Petition (Weblink) und wie man Zeichnen kann.
Es ist auch kein Formular zu finden was man ausfüllt und per Post wegschicken muss.

Mir kommt es so vor das man nur ein wenig wirbel erzeugen will für nichts.
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Re: Petition zur Störungsbearbeitung BNA

#6

Beitrag von Wolf »

Klassische Einzelpetitionen sind beim Deutschen Bundestag der Normalfall. Das ist ja auch kein Wunder, denn das Petitionsrecht gibts schon seit Bestehen des Grundgesetzes, Online-Petionen dagegen erst seit 2005.

Wenn es sich nicht um eine "öffentliche Petition" handelt, kannst Du auch nichts "zeichnen". Vielleicht verwechselst Du das mit diesen privaten "Petitions"-Portalen, die sich äußerlich einen "wichtigen" Anstrich geben und den Eindruck erwecken, man könne durch seine Unterschrift irgendwas bewirken, obwohl sie keinerlei rechtliche Wirkung haben.

Ob eine Petition im Petitionsausschuss behandelt wird, ist nicht von der Zahl irgendwelcher Mitzeichner abhängig, sondern vom Inhalt der Petition.

Die Bedeutung von Petitionen wird oft überschätzt. Normalerweise holt der Petitionsausschuss eine Stellungnahme der betroffenen Behörde zum Inhalt der Petition ein und beendet die Petition im besten Fall mit einer Empfehlung. Eine Weisungsbefugnis hat Petitionsausschuss nicht.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Petition zur Störungsbearbeitung BNA

#7

Beitrag von Wolf »

Wer wissen will, was in den "Anweisungen" der BNetzA zur Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst steht (die DJ5IL in seiner Petition heftig krisiert), der kann die Dokumente bei mir unter
http://www.funkmagazin.de/docs/pmd-anweisungen.zip
runterladen. Das zuständige Referat hat sie mir auf Anfrage freundlicherweise zugesandt.

Auch der DARC hatte die "Anweisungen" zuvor zum Download bereitgestellt, allerdings nur für Mitglieder.

Gruß
Wolf :-)
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