Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

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ax73
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#31

Beitrag von ax73 »

Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
Wolf
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#32

Beitrag von Wolf »

Stimmt, aber um das Anbringen irgendwelcher Lampen oder Regale in der Wohnung gings ja auch nicht.

Es ging um "Bohren, Dübeln etc." im Zusammenhang mit Eingriffen in die Bausubstanz bei der Errichtung einer Antenne auf dem bzw. am Balkon (wovon i.d.R. auch die Außenhaut des Hauses betroffen sein dürfte).

Gruß
Wolf :-)
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ax73
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#33

Beitrag von ax73 »

Das ist doch jetzt Korinthenkackerei. Wer auf seinem Balkon ein Loch bohrt schädigt doch nicht automatisch
die Bausubstanz.
Übrigens erschöpfen sich die Google-Ergebnisse nicht im Titeltext des links.
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Mikado
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#34

Beitrag von Mikado »

DF5WW hat geschrieben:...Naja, gute Nacht und träum weiter. Du redest von einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen und davon das der einzelne Vermieter durch die Eigentümerversammlung muss aber die Realität heisst Besitzer eines Wohnblocks, Mietverträge ohne Antennengenehmigung und eben keine Eigentumswohnungen.
Jürgen, bei Alleineigentum eines Wohnblocks sieht die Sache natürlich wieder anders aus, und damit nicht unbedingt besser. Ob sozialer Wohnungsbau, Bauriesen etc. sei mal dahingestellt. Unmöglich ist das nicht, aber viele Baukomplexe haben auf Grund von Abschaffung von Gemeinschaftsantennen auf den Dächern und dem damit gesparten Blitzschutz gar keinen Bock, das baulich wieder zuzulassen. Durch TV und Rundfunk über Kabel, dvb-t und über Internet kann da auf diese Alternativen verwiesen werden. Egal wie, wenn der Eigentümer oder Verwalter keine Funkantenne will und damit nicht genehmigt, ist ganz schnell Ende der Diskussion...

Bei Wohnblocks in Gegenden, wo an Balkons oder Fassaden die Satellitenschüsseln wuchern wie Pilze an einem halbtoten Baum, wird keiner wegen der Optik einer CB-Antenne meckern. Wohnt man da hoch kann man auch mit Behelfsantennen ganz gut was schaffen. Ob Mobilantenne mit Drahtradials, Boomerang etc. außen ans Fensterbrett mit etwas Abstand angeklemmt, nicht angeschraubt, oder auf dem Balkon ebenfalls nicht fest montiert ist besser als nix.

73 Mikado
...wenn 10 deziBel ein Bel sind, sind dann 20dB nicht ein ZwieBel? :O))
Wolf
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#35

Beitrag von Wolf »

ax73 hat geschrieben:Das ist doch jetzt Korinthenkackerei. Wer auf seinem Balkon ein Loch bohrt schädigt doch nicht automatisch
die Bausubstanz.
Übrigens erschöpfen sich die Google-Ergebnisse nicht im Titeltext des links.
Es geht ja auch nicht um jedes popelige Bohrloch.

Vielleicht einigen wir uns darauf, dass eine im Balkonbereich angebrachte fest mit dem Mauerwerk verbundene CB-Funkantenne zu Problemen mit dem Vermieter führen könnte.
(Und darauf, dass eine Google-Suche nicht unbedingt zu Horten der Wahrheit führen muss. ;-))

Friede den Hütten
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Wolf
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#36

Beitrag von Wolf »

In dem PDf "Amateurfunkantennenanlagen in Wohngebieten", auf das ich weiter oben verlinkt hatte, ist DF2VD auch auf die Errichtung von Antennen auf Balkons eingegangen (ab Seite 10 im PDF).

Gruß
Wolf :-)
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DeltaFox

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#37

Beitrag von DeltaFox »

Es ging um "Bohren, Dübeln etc." im Zusammenhang mit Eingriffen in die Bausubstanz bei der Errichtung einer Antenne auf dem bzw. am Balkon (wovon i.d.R. auch die Außenhaut des Hauses betroffen sein dürfte).
Genau, und wo liegt der Unterschied zwischen einem 6mm Dübel/Loch für einen Bilderrahmen und einem 6mm Dübel/Loch für eine Antennenhalterung?
Was du auf deinem Balkon machst, ist innerhalb deiner Mietsache! Egal ob es nun ausserhalb des Gebäudes ist oder nicht!
Du interpretierst ein wenig zuviel in den Begrifflichkeit "an die Bausubstanz". Wenn du ein Loch bohrst, geht es in jedem Fall an die Bausubstanz, da du i.d.R für einen festen Halt eines Bildes o.Ä. das Mauerwerk triffst.
Niemand wird es dir verbieten könne, wenn du bspw. eine Halterung für eine unscheinbare Mobilantenne an die Wand bringst!

Juristisch macht es keinen Unterschied ob Antenne oder ein Gitter für deine Balkonpflanzen, oder wie erwähnt eine Uhr oder Bild....
Es gibt Leute, die haben sich ihren ganzen Balkon mit Sammeltellern voll gehangen und für jeden Teller ein 6mm loch gebohrt!
Mein Nachbar bspw. hat einen Stahlschrank auf dem Balkon stehen, den er an das Mauerwerk auf seinem Balkon geschraubt hat!
Alles legitim solange es INNERHALB des Balkons ist! Und ich rede jetzt nicht von der Fassade ausserhalb des Balkons!
Irrtum! Die Bausubstanz wird schon dann verändert wenn z.B. die Dämmung beschädigt wird.
Jaja genau! Wie gesagt, bohre ich ein Loch in eine Wand egal ob in der Wohnung oder auf dem Balkon, treffe ich unweigerlich auf die Bausubstanz.
Es ist im Mietrecht nicht die Frage, ob ich auf die Bausubstanz treffe, sondern ob ich diese verändere! Als Veränderungen gelten wie erwähnt große Eingriffe oder das anbringen schwerer oder größerer Objekte.
Aber keine Antennenhalterung für bspw. eine Mobilantenne oder Bild, oder Teller oder Uhr....
Hierbei geht es um was ganz anderes, als um das Befestigen von Dingen an der Wand! Hierbei geht es um die Frage, ob es Sicherheitsbedenken geben könnte bei Veränderungen an der Bausubstanz!
Bspw. einen Durchbruch an einer tragenden Wand! Sollte nie vom Mieter in Eigenregie vollzogen werden! Hingegen wird ein 6mm Loch in der Wand nicht gleich die ganze Statik des Hauses verbiegen! Genau so wenig, wird sich die Energiebilanz des Hauses drastisch verschlechtert, mache ich das auf dem Balkon und treffe die Isolierung!
Nur in Sachen Isolierung, sollte man sicherheitshalber den Vermieter fragen, ob ggf. Dämmung auf dem Balkon vorhanden ist! Ist dies nicht der Fall, kann man bedenkenlos bohren...
Wo hast Du diesen Blödsinn her?
Entstammt dem allgemein in Deutschland gültigem Wohnmietrecht!
Das wäre so als wenn Du in einen Mietwagen ein Loch bohrst um eine Antenne zu montieren.


Doeskopp unter uns, wenn man keine Ahnung hat.....
Du vergleichst hier gerade Äpfel mit Birnen! Der Mietwagen wird dir gemäß vertraglicher Nutzungsbedingungen überlassen!
Da würde ich an deiner Stelle bei Gelegenheit mal in solche Nutzungsbedingungen schauen, da steht nämlich was du mit dem Fahrzeug darfst und was nicht!
Dieses Fahrzeug wird dir zur Verfügung gestellt um von A nach B zu kommen, oder auch G. Und ggf. um Dinge zu transportieren...

Eine Wohnung, wird dir gleichermaßen zur Nutzung zur Verfügung gestellt! Nur ist das Wohnmietrecht wesentlich komplexer als der Vertrag eines Mietwagen.
Gerichte haben schon lange vor deiner Logik entschieden, was im Rahmen eines Mietverhältnisses im Wohnrecht gestattet ist und was nicht!
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RundFunker
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#38

Beitrag von RundFunker »

Hallo zusammen.

Da der TE ja erst eine Wohnung sucht ein paar Tips wie ich das damals gehandhabt habe.

Nach einer Wohnung ausschau halten wo der Balkon durch große Bäume umrandet ist, so das man von z.B. Strasse oder Fußweg nicht hinsehen kann.
Kann zwar sein das im WInter wenn das Laub fehlt die Antennen sichtbar sind aber dann beschwert sich auch keiner mehr. Bei mir jedenfalls.

Wohnung möglichst weit oben, nicht nur wegen der Reichweite sondern auch deshalb das man nicht mit zu vielen Nachbarn (oberhalb) abklären muss ob Antenne
vor dem Fenster stört.

Ich hatte damals meine Boomerang (2,70m rum) einfach ans Balkongeländer geschraubt und meinen Nachbarn oben drüber gefragt ob ihn das stört.
Dazu hatte ich ihm eine Flasche guten Wein mitgebracht und dann war das überhaupt kein Problem.

Er hätte auch nix gegen eine noch höhere Antenne gehabt. Als das geklärt war ging ich zum Vermieter und fragte nicht ob ich darf sondern das der
Nachbar schon eingewilligt hätte und somit keine Beschwerden zu erwarten sind. Damit war es meinem Vermieter egal.

Im laufe der nächsten 6 Jahre kam dann noch eine Discone und eine 10m Drahtantenne für die tieferen Bänder hinzu.

Keinerlei Probleme gehabt mit dieser Vorgehensweise.

Vielleicht hilft das dem TE etwas weiter.

Gruß
Rundfunker
Wenn eine Spule eine INduktivität besitzt, hat dann ein Kondensator eine OUTduktivität ??
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Mikado
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#39

Beitrag von Mikado »

...na DU hast ja die Ahnung mit Löffeln gefressen ...
:dlol:
...wenn 10 deziBel ein Bel sind, sind dann 20dB nicht ein ZwieBel? :O))
Pantau48

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#40

Beitrag von Pantau48 »

Dieses Problem mit einer Antenne könnte auch auf mich zukommen. Da hab ich mir noch gar keine Gedanken drüber gemacht.
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doeskopp
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#41

Beitrag von doeskopp »

DeltaFox hat geschrieben: Entstammt dem allgemein in Deutschland gültigem Wohnmietrecht!
Das kenne ich nur zu gut und kann aus Erfahrung berichten. Wenn ein Mieter ohne Erlaubnis die Dämmung anbohrt oder die Optik der Fassade verhunzt gibts was auf die Nuss. Alles schon da gewesen und gerichtlich bestätigt. Wenn Du Vermieter wärst wüsstest Du das.
Doeskopp unter uns, wenn man keine Ahnung hat.....
Du vergleichst hier gerade Äpfel mit Birnen! Der Mietwagen wird dir gemäß vertraglicher Nutzungsbedingungen überlassen!
Ach? Und zur vertraglichen Nutzung einer Wohnung gehört es Löcher in die Aussenwände zu bohren? Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sogar untersagt werden das bestimmte Innenwände angebohrt werden.
Wenn Du es mit dem Vermieter vertraglich vereinbart hast, oder er es Dir sonstwie erlaubt, kannst Du bohren bis der Arzt kommt. Darum geht es hier allerdings nicht. Lesen und verstehen.........
Eine Wohnung, wird dir gleichermaßen zur Nutzung zur Verfügung gestellt! Nur ist das Wohnmietrecht wesentlich komplexer als der Vertrag eines Mietwagen.
Gerichte haben schon lange vor deiner Logik entschieden, was im Rahmen eines Mietverhältnisses im Wohnrecht gestattet ist und was nicht!
Wer behauptet das es nicht komplex ist? In solchen Fällen wie dem beschriebenen ist die Rechtsprechung allerdings eindeutig. Wer die Bausubstanz beeinträchtigt (eine beschädigte undichte Aussenhaut gehört dazu) zahlt. Wie viele Wohnungen hast Du schon vermietet? Vermutlich keine.

Grüße from Doeskopp
DeltaFox

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#42

Beitrag von DeltaFox »

Doeskopp, bevor du mich weiterhin "Doesbaddelst" lesen und verstehen!

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Nue ... ws9722.htm

Interessant dabei ist folgendes:

Nur geringfügige Substanzverletzungen

Vielmehr liege eine Einrichtungsmaßnahme vor, zu der ein Mieter auch dann berechtigt sei, wenn sie mit geringfügigen Substanzverletzungen - hier Bohrungen in dem Metallrahmen - verbunden sei. Das Anbringen einer Wäschetrockenvorrichtung auf dem Balkon fügt sich insoweit nahtlos in die von der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen ein, denen gemeinsam sei, dass Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände an den Wänden der Wohnung befestigt werden.

Der Satz, hat seinen Umstand darin begründet, dass a) der Balkon zur Wohnung gehört und b) ich in meiner Wohnung durchaus Löcher bohren darf ohne den Vermieter zu fragen! Damit sagt das Gericht aus, dass Bohren auf dem Balkon statthaft ist!

Hör auf mir was erzählen zu wollen, Herr Vermieter....
Das die Auffassungen mancher Vermieter an der Realität vorbeigehen, ist ja gemeinhin nichts Neues!

Nebenbei rede ich nicht von der Aussenwand, sondern vom Wohnbereich Balkon! Als Vermieter müsstest du wissen, wo hier der Unterschied liegt!
Mit Absicht habe ich geschrieben, besteht die Gefahr die Isolierung anzubohren, sollte man vorher fragen. Aber das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Vermieter
geringfügige Substanzverletzungen hinnehmen muss! Darunter fällt auch ein kleines Loch in der Fassade innerhalb des Balkons und somit die Isolierung! Im Vorliegenden Fall bezieht sich das Gericht aber auf die Balkonbrüstung.

Ist hingegen keine Isolierung vorhanden, hat es dich als Vermieter von vornherein nicht zu interessieren ob ich auf meinem Balkon bohre!

Allgemein, was sagt der Anwalt aufgrund dieses Urteils: http://www.anwaltonline.com/urteile/son ... s_176.html
Zitat: Ebenso wie in der Wohnung ist es zulässig, auf dem Balkon Bohrungen durchzuführen.

Du solltest es lesen Doeskopp, das erweitert deinen Horizont als Vermieter...
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KLC
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#43

Beitrag von KLC »

Ich habe da leider gar keine Ahnung , bin aber leider in der Bredoullie, daß ich hier Antennenmäßig wohl mittelfristig tätig werden muß , will ich aktiv (also fast tagtäglich) am CB-Funk (und später vllt. AFu) teilnehmen. :thup:
:banane: Nur wenn ich meine Vector 4000 und meine SY3 (Rotoren habe ich auch) entsprechend der letzten Erkenntnisse montieren will, werde ich nicht nur zweifelhaften Erfolg in der Funkpraxis haben, oder von den anderen Breaken nicht ernstgenommen werden. :think:

:shock: Meine Liebe Gattin könnte sich noch daran erfreuen, an die SY3 die Wäsche zu hängen, aber mit der Vektor in der Dachgeschoßwohnung mit gerade 2,5m Deckenhöhe :grrr: gibts wohl die nächsten Wochen kein "Schmusi" und "bohren" ist dann auch nicht mehr so :sdown: .

:sdown: Na nützen mir auch keine juristischen Spitzfindigkeiten , mit denen ich meine Vermieter übern Tisch ziehen und Löcher in die Wand bohren könnte.

:clue:
SAARLAND
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#44

Beitrag von guglielmo »

Mir fällt da noch folgendes ein. Man ist ja nicht unbedingt auf eine Außenantenne angewiesen. Wenn man Zugang zu einem geräumigen Dachboden hat und dieser nicht mit Metallfolie isoliert ist kann man auch einiges erreichen. Ich selber funke mit einer unter Dach Antenne (Groundplane) seite drei Jahren im VHF Bereich. Trotz unter Dach hatte ich schon Verbindungen von Hamburg nach Braunschweig und Kühlungsborn. MIT CB sollte so etwas auch funktionieren.
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doeskopp
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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#45

Beitrag von doeskopp »

DeltaFox hat geschrieben: Hör auf mir was erzählen zu wollen, Herr Vermieter....
Das die Auffassungen mancher Vermieter an der Realität vorbeigehen, ist ja gemeinhin nichts Neues!
Dachte ichs mir doch. Ein militanter Mietrechtler. :dlol:
Nebenbei rede ich nicht von der Aussenwand, sondern vom Wohnbereich Balkon! Als Vermieter müsstest du wissen, wo hier der Unterschied liegt!
Und ob. Bei uns liegen die Balkone aussen. Ich kenne auch niemanden der die Dinger nach innen bauen würde.
Aber das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Vermieter
geringfügige Substanzverletzungen hinnehmen muss! Darunter fällt auch ein kleines Loch in der Fassade innerhalb des Balkons und somit die Isolierung!
Du solltest Dich mal mit den Themen Bau und Isolierung beschäftigen. Dann wirst Du begreifen das ein Bohrloch sehr teuer werden kann. Da macht der Anwalt nix dran. Immer schön fragen.
Ist hingegen keine Isolierung vorhanden, hat es dich als Vermieter von vornherein nicht zu interessieren ob ich auf meinem Balkon bohre!
Den Eigentümer hat es immer zu interessieren was andere mit seinem Eigentum anstellen. Das ist nämlich nicht nur zum verschenken da.
Allgemein, was sagt der Anwalt aufgrund dieses Urteils: http://www.anwaltonline.com/urteile/son ... s_176.html
Zitat: Ebenso wie in der Wohnung ist es zulässig, auf dem Balkon Bohrungen durchzuführen.
Dann bohr mal schön drauf los. Wenn der Anwalt im Internet das schreibt isses schon ok.......
Du solltest es lesen Doeskopp, das erweitert deinen Horizont als Vermieter...
Danke für die Tips. Sowas habe ich händeringend gesucht.....

Grüße from Doeskopp
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