Das neue ElektroG2 und seine Auswirkungen auf den EU-Handel

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OE3
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Das neue ElektroG2 und seine Auswirkungen auf den EU-Handel

#1

Beitrag von OE3 »

Hallo Kollegen!

Ich habe gerade beim Ralf folgendes auf der 1. Seite gefunden...................ich zitiere:

Durch ein neues Elektro-Gesetz können wir ab 1.Oktober 2015 an Privatkunden ins Ausland leider keine Waren mehr verschicken!
:?: :?: :?:

Wer kann da mal vernünftig Auskunft geben? Da würde ich ja als Österreicher (Privatkunde), bei keinem Händler in DE mehr was elektronisches (Funkgerät usw.)
bestellen können????? :clue:

Wer weiß mehr darüber? Bitte Posten! DANKESCHÖN.

73 aus OE3 :wave:
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Rechtschreibfehler sind gewollt, dass es auch wirklich "ALLE"verstehen-HIHI.


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genesis91
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#2

Beitrag von genesis91 »

Das steht so auch bei Markus drauf.

Gib mal in Google Elektrogesetz ein.
Gruß, Martin

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PMRFreak
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#3

Beitrag von PMRFreak »

Das ist kein "neues Elektro-Gesetz in DE", sondern eine EU-weite Regelung des ElektroG2.

Große Firmen werden das schultern können. Aktuell prüft z.B. Amazon seine Händler auf Einhaltung dieser Richtlinien
und da hat es selbst sehr große und bekannte Firmen getroffen, die aktuell nicht mehr ins EU-Ausland liefern.

Es betrifft übrigens NUR den Versand direkt an den Endverbraucher. Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer ist
kein Problem, denn da muß sich der Empfänger um Einhaltung der Richtlinien kümmern. Sollte der Händler allerdings
nur für den Eigenbedarf bestellen, dann ist das wieder je nach Land verschieden. Es ist kaum zu durchblicken... alles Gaga!

Zum Thema Auslandsversand:

Hintergrund:
http://www.bvoh.de/elektrog-erste-abmah ... nehaendler

http://www.it-recht-deutschland.de/?p=282016

Kosten am Beispiel Österreich über 2000 Euro inkl. MWSt. pro Jahr! (und dann ist noch kein Cent verdient):

Mit unserem europaweiten Service bieten wir Ihnen eine Komplettlösung zur Abwicklung der Auflagen und Pflichten, die aus den WEEE Richtlinien resultieren an.
Sie können sich so auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und auf eine rechtssichere, risikofreie Abwicklung verlassen.

Vertrag inklusive folgender Dienstleistungen:

1. Stammregistrierung im gewünschten Zielland
2. Terminüberwachung/Verlängerung der Registrierung
3. Ergänzungsregistrierungen
4. Regelmäßige Mengenmeldungen an die verantwortlichen Stellen im Zielland
5. Übernahme sämtlicher Kommunikation und des Schriftverkehrs mit dem Zielland
6. Organisation der Entsorgung und Verwertung mit unseren Fachpartnern im jeweiligen Zielland
7. Sämtliche, mit diesen operativen Aufgaben verbundene Organisation und Administration
8. Erfüllung sämtlicher Archivierungs- und Nachweispflichten

Kostenübersicht

• Dienstleistungen der take-e-way

Stammregistrierung pro EU-Land im 1. Jahr 500,00 €
Jahrespauschale pro EU-Land in den Folgejahren 450,00 €
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer!

sowie zusätzlich

• administrative Gebühren des Ziellandes

Die jeweiligen Gebühren und Entsorgungskosten geben wir eins zu eins weiter.
In Österreich fällt jährlich eine Mindestpauschale über etwa 880 Euro an. Desweiteren fallen Entsorgungskosten je verkauften Stücks an. Diese lassen sich erst nach genauer Beschreibung Ihrer Produkte mit Bildern abschätzen.
Diese Registrierung ist für jedes EU-Land separat erforderlich. Für 10 Länder kommt so schnell eine Summe von über 10000 Euro netto PRO JAHR zusammen.

Weitere Pflichten für Hersteller, welcher man auch als Händler, der Elektroprodukte an Endverbraucher in die Nachbarländer verschickt, sind auch
noch vorhanden. Alleine der administrative Aufwand bei der Breite unseres Sortimentes ist ein derartiger Zeitaufwand, dass es sich leider nicht mehr lohnt.

Den lokalen Händler in den jeweiligen Ländern wird es sicher freuen. Er kann seine Preise jetzt wieder "lockerer" gestalten. Dies ist sicher auch im Sinne der
Konzerne, die ihre Vertreter in den entsprechenden Gremien sitzen haben, welche widerum über solche Regelungen entscheiden.

Wer sich nicht registrieren will (weil es sich einfach nicht lohnt), wird ein hohes Abmahnrisiko in Verbindung mit einem Gerichtsverfahren im Zielland (!)
eingehen, da die Konkurrenz natürlich nicht gerne sehen würde, wenn sie selbst auf das lukrative Geschäft verzichten muß, der "Kollege" aber alles ignoriert
und weitermacht...

Testkäufe von den Wettbewerbsverbänden gab es teilweise auch schon. Halt alles toll in der EU, gell.

Und ganz sicher ist: An den Recyclingquoten usw. wird sich garantiert nichts ändern. Nur füllen sich jetzt die Dienstleister
und die Registrierungsorgane ihre Geldbörsen.

P.S. Komisch, kaum habe ich den Hinweis auf der Seite, schon werden andere Kollegen auch wach (Jörn ist nicht gemeint, der wußte das alles schon).
Bin mal gespannt, ob sich da noch was ändert. Ich befürchte aber, das wird nur noch schlimmer...


73
Markus
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Wolf
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#4

Beitrag von Wolf »

Es geht um die EU-Richtlinie 2012/19/EU, in der u.a. die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten geregelt wird.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 071:de:PDF

Diese Richtlinie muss in einzelnen EU-Staaten jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland muss dazu das sog. "Elektro-Gesetz" geändert werden. Bisher ist das noch nicht geschehen, die Änderung wird aber denmnächst erwartet.

Das Problem für Händler, die in andere EU-Länder liefern, ist (vereinfacht gesagt) folgendes:

Die Händler müssen sicherstellen, dass für belieferten Kunden in dem betreffenden EU-Land Rückgabemöglichkeiten bestehen. Die verschiedenen EU-Länder können dafür besondere Regelungen zur Rückgabe von Altgeräten schaffen. In der Regel geschieht dies daurch, dass die Händler in den verschiedenen Ländern jeweils eine kostspielige Entsorger-Registrierung vornehmen müssen.

In Österreich ist die EU-Richtlinie bereits umgesetzt worden. Näheres ist in OE in der sog. "Elektroaltgeräteverordnung" geregelt. Darin ist bereits geregelt, dass sich die Händler die oben genannte Registrierung vornehmen müssen.

Weil die Registrierungsprozedur viel Geld kostet, lohnt sich für die Händler der Verkauf ins Ausland nicht mehr.

Wenn sich der Händler nicht registriert, drohen Abmahnungen. Weil Österreich die Richtlinie schon umgesetzt ist, drohen jetzt schon "nicht registrierten" Händlern, die nach Österreich liefern, solche Abmahnungen.

Gruß
Wolf :-)

Ups, eben gesehen: Habe mit Markus gedoppelt...
Ulrichstein1
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#5

Beitrag von Ulrichstein1 »

https://de.wikipedia.org/wiki/Warenverkehrsfreiheit
Die Warenverkehrsfreiheit, auch Freier Warenverkehr, gehört zu den vier Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union. Der Freie Warenverkehr ist in den Artikeln 28 bis 37 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt.

Die Warenverkehrsfreiheit wird durch die Zollunion und das Verbot von mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung begründet.

Die Warenverkehrsfreiheit gilt für alle Waren im Sinne von Art. 28 Abs. 2 AEUV, „... die aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden“.

Als Maßnahme gleicher Wirkung gelten nach der vom europäischen Gerichtshof entwickelten „Dassonville-Formel“, alle staatlichen Maßnahmen die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern.
Sonst pochen die EU-Fuzzies immer auf die Warenverkehrsfreiheit gegenüber den Mitgliedsstaaten. Hier behindern sie diese selbst. Würde ich rechtlich prüfen lassen.
55 & 73 de Ulrichstein 1

Heimat-QTH1:
35327 Ulrichstein, Vogelsberg, Hessen
Locator JO40ON, 570 m üNN

Heimat-QTH2:
56337 Eitelborn (hier kein Funkbetrieb an der 100)
DeltaausLima
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#6

Beitrag von DeltaausLima »

...zum Kotzen dieses neue Gesetz. Füllt die Kassen der Lobbiarbeiter in Berlin und bringt rein gar nie nichts für die Umwelt.
Die Händler vor Ort haben die Nachteile auszubaden.
ICH habe die nicht gewollt, die das jetzt zu verantworten haben.
Es wird dringend Zeit, daß einige mal nachdenken bevor sie ein Kreuz auf dem Zettel machen...

Ich stecke jetzt den Kopf wieder in den Sand, ist besser so !
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OE3
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#7

Beitrag von OE3 »

Danke an Euch, für die Aufklärung!

Für mich ist das eine große Schei.e, sonst nichts. Ach mehr schreibe ich gar nicht dazu, das bringt mir sonst wieder weiße Haare und ich habe schon einige :lol:

Nochmals Dank für die Aufklärung!

73 Reinhard :wave:
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DocEmmettBrown
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#8

Beitrag von DocEmmettBrown »

DeltaausLima hat geschrieben:Es wird dringend Zeit, daß einige mal nachdenken bevor sie ein Kreuz auf dem Zettel machen...
Ich glaube, ich weiß schon, was ich bei nächster Gelegenheit wählen werde, und sei es auch nur, um andere Parteien mutwillig zu ärgern. Wenn die mich ärgern, darf ich das umgekehrt auch. Soch!

73 de Daniel
gernstel
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#9

Beitrag von gernstel »

Was braucht ein Versandhändler mit sämtlichem Lager und Logistik im Inland 'Verwertungsverträge' mit 'Verwertern' im Ausland?
Die von Leuten aus dem Ausland zugesandten Altgeräte wird er ja wohl kaum ins jeweilige Ausland zur Verwertung zurückschicken, sondern vor Ort entsorgen.
Klassischer Fall von Lobbyarbeit. Vielleicht aber auch der Versuch, direkte Einkäufe aus China (z.B. via eBay) wie auch das Freihandelsabkommen mit den USA einzuschränken.
ThorstenDK
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#10

Beitrag von ThorstenDK »

Diese verdammten Raffgeier in Brüssel. Handeln immer nach dem Motto: Irgendwo muss ja noch Kohle abzugreifen sein.
Diese Regelunge sind doch BULLSHIT!
Also bedeutet das, wenn ich in NL Antennen oder Geräte bestelle, dürfen die nicht nach D liefern.
Habe ich doch richtig verstanden? Kann man da nicht gegen angehen? z.B. die "direkt ab werk" Lieferanten aus Fernost?
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Wolf
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#11

Beitrag von Wolf »

Die kostspielige Teilnahme-/Registrierungspflicht an einem Rücknahme- und Verwertungssystem gilt im EU-"Ausland" eigentlich nur für Hersteller,

Leider gibt es aber einen Konstruktionsfehler in der EU-Verordnung. Er besteht darin, dass HÄNDLER, die innerhalb der EU Elektro- oder Elektronikgeräte "mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik" direkt an private Haushalte vertreiben, als HERSTELLER gelten.

Damit trifft solche Händler die volle Wucht der Regelungen, die für Hersteller gelten, eben auch die teure Registrierungspflicht.

"Verboten" ist es nicht, in andere EU-Länder zu liefern. Der betreffende Händler müsste sich halt in jedem EU-Land, in das er liefern will, registrieren lassen bzw. sonstwie an einem dortigen Rücknahmesystem teilnehmen (abhängig davon, wie die EU-Verordnung in dem betreffenden Land umgesetzt ist). Und weil das mit erheblichen Kosten verbunden ist, lohnt es sich für kleine Händler nicht (wie Markus oben schon schrieb).

Gruß
Wolf :-)
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#12

Beitrag von Wolf »

ThorstenDK hat geschrieben:(...)
Also bedeutet das, wenn ich in NL Antennen oder Geräte bestelle, dürfen die nicht nach D liefern.
(...)
Doch, das "darf" er. In DL ist die Verordnung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gruß
Wolf :-)
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CB-Funker
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#13

Beitrag von CB-Funker »

Die Frage ist auch wer will dieses Gesetz eigentlich kontrollieren, und in welcher Form soll kontrolliert werden. Ich glaube kaum das man jedes einzelne Paket auf Technik röntgen wird, und dann je nachdem rausziehen wird das wäre ja ein Megeaufwand :think:
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88MR717
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#14

Beitrag von 88MR717 »

Die Frage ist auch wer will dieses Gesetz eigentlich kontrollieren, und in welcher Form soll kontrolliert werden. Ich glaube kaum das man jedes einzelne Paket auf Technik röntgen wird, und dann je nachdem rausziehen wird das wäre ja ein Megeaufwand :think:
Das ist ein nachvollziehbarer Gedanke. Aber bedenkst Du auch, daß wir unter uns massenweise Denunzianten haben, die all ihre Zeit und teilwiese auch viel Geld dafür ausgeben, daß es uns allen schlechter geht. Hast ja oben gelesen: Die machen Testkäufe und schwärzen dann die Händler an. Solchen Leuten ist es wichtiger, daß es allen anderen schlechter geht, als daß es ihnen selbst besser geht. Solche Leute machen soetwas überhaupt erst möglich.

DocEmmettBrown: Dann schaue aber bitte ganz genau, wo Du Dein Kreuz hinmachst. Der Charakter der anfangs noch so netten Unbekannten wird bei näherer Bekanntschaft erst entblößt :wink:
Und denjenigen, die man ärgern wollte, hilft man womöglich noch. Ein Verbrecher hackt dem anderen kein Auge aus, weiß man doch.
Hier in Hamburg gabs bei den letzten paar Wahlen leider keinen sinnvollen Platz für irgendwelche Kreuze, hatte deshalb auch keine gemacht.

Das wichtigste aber: Da können wir uns ja jetzt schonmal auf höhere Preise (oder zumindest auf erstmal nicht weiter sinkende Preise) einstellen. Genau, wie es uns letztens noch versprochen wurde.
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PMRFreak
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Re: Ab 1.10.2015 neues Elektro-Gesetz in DE????

#15

Beitrag von PMRFreak »

Die Frage ist auch wer will dieses Gesetz eigentlich kontrollieren, und in welcher Form soll kontrolliert werden. Ich glaube kaum das man jedes einzelne Paket auf Technik röntgen wird, und dann je nachdem rausziehen wird das wäre ja ein Megeaufwand :think:
Das ist doch auch gar nicht nötig. Jedes verschickte Paket ist doch hier in der Buchhaltung zu 100% nachvollziehbar. Ein Testkauf nach 6 Monaten, man verschickt es und gerät
an den Falschen. Jetzt rückwirkend feststellen, was seit Start der Neufassung des ElektroG2 in das Zielland verkauft wurde und neben der Bußgelder das noch entsprechend abrechnen.

Will man so ein Risiko wirklich eingehen für die paar Kröten, welche noch an den Funkartikeln verdient sind? Nein. Ich und viele andere Kollegen nicht. Das es genügend geben wird,
die sich einen %&/"§&$%§ darum scheren, solche Regelungen zu beachten, sieht man ja jetzt schon deutlich. Aber ich gehöre da nicht dazu, ich hafte mit dem kompletten Privatvermögen,
wenn etwas in der Art passiert. Das muß ich nicht haben. Sorry.
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