Neues von Rechtsanwalt Riedel
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- Santiago 9
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Neues von Rechtsanwalt Riedel
Hallo,
Rechtsanwalt Michael Riedel berichtet auf seiner Website über drei neue Entscheidungen zum TK-Recht:
http://www.lawfactory.de/News.html
Gruß
Wolf
Rechtsanwalt Michael Riedel berichtet auf seiner Website über drei neue Entscheidungen zum TK-Recht:
http://www.lawfactory.de/News.html
Gruß
Wolf
- David
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Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Ganz ehrlich! Wenn ich die Bußgelder sehe schwebt mir nichts Gutes im Bezug auf meine noch ausstehende Entscheidung!
(Absatz: Verzicht und Anspruch auf Rufzeichenzuteilung)
55 & 73 David
(Absatz: Verzicht und Anspruch auf Rufzeichenzuteilung)
55 & 73 David
- grinsekater
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Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
(Erst?) Verzicht und (dann wieder?) Anspruch? Oder wie jetzt? Verstehe ich nicht....
Zu den Riedel-Fällen: Da hat also die Detektei auf Afu-QRGs (über ein Relais?) Betrieb gemacht und auf Grund von "Formfehlern"(?) ist das Ganze eingestellt worden?
73, Andy
Zu den Riedel-Fällen: Da hat also die Detektei auf Afu-QRGs (über ein Relais?) Betrieb gemacht und auf Grund von "Formfehlern"(?) ist das Ganze eingestellt worden?
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
- lichtenberger
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Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Lest auch mal die unterste Meldung vom 24.04.2011 durch!
- limahotel77
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Re: AW: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Hahaha. Gibts ja garnichtlichtenberger hat geschrieben:Lest auch mal die unterste Meldung vom 24.04.2011 durch!
- KLC
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Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Es erfüllt uns Funker natürlich mit Schadenfreude und es ist auch nur aufgrund einer OWi.
Aber ich finde es schon etwas bedenklich, daß diese ganze Aktion (Vorbereitete Hausdurchsuchung, wenn ich das in den geldwerten Arbeitsaufwand eines Dienstleistungsunternehmen überschlage, sind wir schnell im 4stelligen T€uro-Bereich) durch den Formfehler "der falsche Kläger hat geklagt" den Bach runter ist.
Mein Lieblingsaufsatz ist : ・26.08.2003: „Recht auf Antenne“ von deutschen Funkamateuren in EA (ziemlich weit unten)
Aber ich finde es schon etwas bedenklich, daß diese ganze Aktion (Vorbereitete Hausdurchsuchung, wenn ich das in den geldwerten Arbeitsaufwand eines Dienstleistungsunternehmen überschlage, sind wir schnell im 4stelligen T€uro-Bereich) durch den Formfehler "der falsche Kläger hat geklagt" den Bach runter ist.
Mein Lieblingsaufsatz ist : ・26.08.2003: „Recht auf Antenne“ von deutschen Funkamateuren in EA (ziemlich weit unten)
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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- Santiago 9
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Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Hallo,
in seinem Newsletter vom 8. Mai 2014 berichtet Rechtsanwalt Riedel über drei neue Fälle:
http://lawfactory.de/PDF/Newsletter%20Aktuell.pdf
(siehe dazu auch http://www.funkmagazin.de/090514.htm )
Gruß
Wolf
in seinem Newsletter vom 8. Mai 2014 berichtet Rechtsanwalt Riedel über drei neue Fälle:
http://lawfactory.de/PDF/Newsletter%20Aktuell.pdf
(siehe dazu auch http://www.funkmagazin.de/090514.htm )
Gruß
Wolf
- Foliant
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Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Leck mich doch am...
99,9% aller bisherigen Amokläuferterroristenlinksrechtsobenuntenfaschisten haben ein oder mehrere male in ihrem Leben Brot gegessen!
Darf ein Lizenzinhaber da nun 'allgemein' beleidigt sein?
Ihr seid alle Amokläuferterroristenlinksrechtsobenuntenfaschisten!Auch habe sich ein Anfangsverdacht bereits alleine daraus ergeben, weil der Betroffene lizenzierter Funkamateur sei.!
99,9% aller bisherigen Amokläuferterroristenlinksrechtsobenuntenfaschisten haben ein oder mehrere male in ihrem Leben Brot gegessen!
Darf ein Lizenzinhaber da nun 'allgemein' beleidigt sein?
13PR87 - Wellenfilet, der hochfränkische Milliwattfunker
Weniger Fernsehen - mehr durchsehen!
Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Das sind ja schlagkräftige Gründe nie eine Lizenz zu machen. Dieses Land ist so krank...
Skip: Wostok
Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Ja soweit sind wir gekommen....
Einer Behörde wird auch vor Gericht mehr "geglaubt" als wie einem bis dahin unbescholtenen Bürger
und Funkamateure sind schon anfangsverdächtig, wenn in deren Umgebung schon geringste Störungen auftreten.
Man kann es fast tagtäglich mitbekommen, wie Leute immer mehr vor Gericht klagen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen.
Kein Wunder wenn Gerichte auf Jahre überlastet sind und Gerichtsverfahren länger dauern.
Einer Behörde wird auch vor Gericht mehr "geglaubt" als wie einem bis dahin unbescholtenen Bürger
und Funkamateure sind schon anfangsverdächtig, wenn in deren Umgebung schon geringste Störungen auftreten.
Man kann es fast tagtäglich mitbekommen, wie Leute immer mehr vor Gericht klagen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen.
Kein Wunder wenn Gerichte auf Jahre überlastet sind und Gerichtsverfahren länger dauern.
- grinsekater
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Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Anscheinend haben die Richter in diesem Fall nicht mal zur Kenntnis genommen, dass das sichergestellte Gerät schon allein technisch gar nicht für die vorgeworfene Tat geeignet war.....Yaesu FT847 hat geschrieben:Ja soweit sind wir gekommen....
Einer Behörde wird auch vor Gericht mehr "geglaubt" als wie einem bis dahin unbescholtenen Bürger
und Funkamateure sind schon anfangsverdächtig, wenn in deren Umgebung schon geringste Störungen auftreten.
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
- Mike India
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Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Ich sag nix..... Habe Kopfschmerzen. Der ganze schei.... iss doch voll Verpeillt.grinsekater hat geschrieben:Anscheinend haben die Richter in diesem Fall nicht mal zur Kenntnis genommen, dass das sichergestellte Gerät schon allein technisch gar nicht für die vorgeworfene Tat geeignet war.....Yaesu FT847 hat geschrieben:Ja soweit sind wir gekommen....
Einer Behörde wird auch vor Gericht mehr "geglaubt" als wie einem bis dahin unbescholtenen Bürger
und Funkamateure sind schon anfangsverdächtig, wenn in deren Umgebung schon geringste Störungen auftreten.
73, Andy
Wo soll das alles noch enden........
Gruß Rainer
- KLC
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Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Ja , es ist schon beängstigend, aber nicht verwunderlich.
Wenn hier in Deutschland das gros der Gesetze einer Legislative entstammt, deren Attribute man im Regelfall mit Inkompetenz und Korrumpierbarkeit signifiziert, scheint es schon fast logisch. Da kann die Judikative ja nicht grundlegend anders verfahren , wenn die Grundlagen ja schon "versaut" sind. Außerdem werden Richter ja schon erst recht nicht vom Volk gewählt.
Rolf
Wenn hier in Deutschland das gros der Gesetze einer Legislative entstammt, deren Attribute man im Regelfall mit Inkompetenz und Korrumpierbarkeit signifiziert, scheint es schon fast logisch. Da kann die Judikative ja nicht grundlegend anders verfahren , wenn die Grundlagen ja schon "versaut" sind. Außerdem werden Richter ja schon erst recht nicht vom Volk gewählt.
Rolf
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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- Turner+3
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Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
24.04.2011: § 145 STGB § 148 TKG !
§ 149 ABS. 1 NR. 10 TKG !
CB FUNK MIT AMATEURFUNKGERÄT !
Kurz nachdem ein CB Funker im Sommer 2008 mit einem
Amateurfunkgerät auf dem Köterberg den Funkbetrieb auf
einer für den CB Funk zugewiesenen Frequenz mit dem
selbstgewähl ten Rufzeichen “ROTER BARON”
aufgenommen hatte, erschien ein Polizeibeamter und
beschlagnahmte das Funkgerät. Er soll die auf dem
Köterberg befindliche BOS Funkstelle gestört und
dadurch den Tatbestand des Missbrauchs von Notrufen
und des Abhörens von Nachrichten verwirklicht haben.
Das Amtsgericht Detmold bestätigte die Beschlagnahme
wegen des Verdachts des Abhörens von Nachrichten.
Das Ermittlungsverfahren wurde im Januar 2009 gemäß §
170 Abs. 2 StPO eingestellt und an die Zweig- und
Bußgeldstelle Mülheim der Bundesnetzagentur zur
Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abgegeben. Der
erfahrene Sachbearbeiter der Bundesnetzagentur
erkannte bei dem Sachverhalt kein ordnungswidriges
Verhalten und gab das Amateurfunkgerät an den
betroffenen “ROTEN BARON” heraus. !
AG Detmold - 2 Gs 1122/08 - Beschluss vom 20.08.2008
(RR). !
Quelle: Homepage RA Riedel, www.lawfactory.de
CB auf 4 m, ***kicher***
§ 149 ABS. 1 NR. 10 TKG !
CB FUNK MIT AMATEURFUNKGERÄT !
Kurz nachdem ein CB Funker im Sommer 2008 mit einem
Amateurfunkgerät auf dem Köterberg den Funkbetrieb auf
einer für den CB Funk zugewiesenen Frequenz mit dem
selbstgewähl ten Rufzeichen “ROTER BARON”
aufgenommen hatte, erschien ein Polizeibeamter und
beschlagnahmte das Funkgerät. Er soll die auf dem
Köterberg befindliche BOS Funkstelle gestört und
dadurch den Tatbestand des Missbrauchs von Notrufen
und des Abhörens von Nachrichten verwirklicht haben.
Das Amtsgericht Detmold bestätigte die Beschlagnahme
wegen des Verdachts des Abhörens von Nachrichten.
Das Ermittlungsverfahren wurde im Januar 2009 gemäß §
170 Abs. 2 StPO eingestellt und an die Zweig- und
Bußgeldstelle Mülheim der Bundesnetzagentur zur
Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abgegeben. Der
erfahrene Sachbearbeiter der Bundesnetzagentur
erkannte bei dem Sachverhalt kein ordnungswidriges
Verhalten und gab das Amateurfunkgerät an den
betroffenen “ROTEN BARON” heraus. !
AG Detmold - 2 Gs 1122/08 - Beschluss vom 20.08.2008
(RR). !
Quelle: Homepage RA Riedel, www.lawfactory.de
CB auf 4 m, ***kicher***
Zuletzt geändert von Turner+3 am Fr 9. Mai 2014, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
Je suis Charlie, ihr Fusselbartträger!
- Foliant
- Santiago 9+15
- Beiträge: 2429
- Registriert: Mo 18. Jun 2012, 21:21
- Standort in der Userkarte: Naila
- Kontaktdaten:
Re: Neues von Rechtsanwalt Riedel
Läääääängst bekannt: http://www.funkbasis.de/viewtopic.php?f ... 30#p267752
13PR87 - Wellenfilet, der hochfränkische Milliwattfunker
Weniger Fernsehen - mehr durchsehen!