Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

guglielmo
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Re: Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

#16

Beitrag von guglielmo »

Ersteinmal Fakten:

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/PMR-Funk

"Der Frequenzbereich ist in sechzehn Kanäle im 12,5-kHz-Raster unterteilt. Zur Vermeidung von Nachbarkanalstörungen direkt unterhalb von 446,0 MHz wurde das Kanalraster gegenüber der normalen Anordnung, bei der der erste Kanal genau die Frequenz 446,00000 MHz erhalten hätte, um 6,25 kHz und damit um eine halbe Kanalbreite angehoben (also auf 446,00625 MHz). Aufgrund des für Quarz-gesteuerte Geräte besonderen Rasters von 6,25 kHz erschwerte man gleichzeitig die Einsatzmöglichkeit von nicht zugelassenen Geräten, wie z.B. Amateurfunkgeräten mit erheblich größerer Sendeleistung als den zugelassenen 500 Milliwatt. Inzwischen beherrschen Amateurfunkgeräte mit digitaler Frequenzabstimmung aber das hier verwendete 6,25 kHz Raster."

Schlusfolgerung:
Wenn man ein einem modernes AFU-Gerät besitzt, kann man unter gewissen Voraussetzungen auch auf den PMR Frequenzen unauffällig arbeiten.

1. Man muss das AFU-Gerät so umkonfigurieren, das man auf diesen Frequenzen auch senden kann. Normalerweise geht dies nicht.
2. Dann muss man den Betriebsmodus so einstellen wie im Wiki Artikel beschrieben. Das setzt gewisse Erfahrungen und Kenntnisse voraus.
3. Es ist wichtig die Leistung so zu begrenzen, das man nicht auffällt.

Tipp:
Unbeachtet der Beschreibung oben, kann ich den Missbrauch von AFU-Geräten für solche Zwecke nicht empfehlen. Ich selber habe ein VHF-AFU-Gerät und kann auch auf den PMR Frequenzen mithören und könnte ebenso senden. Genau dies tu ich aber nicht. Einmal aus Fairnissgründen gegenüber anderen legalen Nutzern und dann auch noch, weil es sich nicht lohnt damit aufzufliegen. Der Ärger ist größer als jeder Nutzen. Wenn ich PMR funken möchte, dann verwende ich ein legales PMR Gerät, was ich ebenfalls besitze. Wenn Dich das Funken derart reizt, dann gönne Dir ein AFU Lizenz. Man muss kein Physik-Nobelpreisträger sein um die Prüfung zu bestehen. Die Vorteile einer Lizenz rechtfertigen den ganzen Aufwand. Mit Klasse E kannst Du alle zugelassenen Betriebsarten mit VHF/UHF bis 75 Watt funken auf den meisten Kurzwellenbändern mit 100 Watt und mit Klasse A steht Dir in vielen Bereichen eine Leistung bis 750 Watt offen.
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Re: Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

#17

Beitrag von guglielmo »

Nachtrag: Bevor es ein Anderer bemerkt und korrigiert. Ich kann es oben nicht mehr korrigieren. Ich schrieb VHF-AFU-Funkgerät aber meinte eine UHF-AFU-Funkgerät.
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Re: Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

#18

Beitrag von Wolf »

guglielmo hat geschrieben:Ersteinmal Fakten:
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/PMR-Funk
(...)
"Fakten", naja... Ich schätze Wikipedia sehr, aber manchmal stehen auch Sachen drin, die die Leute wohl aus reinem "Bauchgefühl" reingeschrieben haben.

Der Zusammenhang zwischen dem PMR446-Frequenzraster und der Erschwerung des Einsatzes "nicht zugelassener" Geräte ist reine Spekulation und gehört eigentlich nicht in eine Enzyklopädie. (Von dem Umstand, dass es Funkgeräte-"Zulassungen" schon lange nicht mehr gibt, mal ganz abgesehen.)

Auch der Titel des Wiki-Beitrags" (PMR-Funk") ist irreführend, denn PMR ist ein Oberbegriff, der nicht nur die Jedermannfunk-Variante PMR446 umfasst, sondern z.B. auch Betriebsfunk-Anwendungen.

Gruß
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Re: Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

#19

Beitrag von criticalcore5711 »

Aua ha.. wie erwähnt: jedes Gerät hat eine Art 'individuelles sendeverhalten'.
guglielmo hat geschrieben:Ersteinmal Fakten:

Schlusfolgerung:
Wenn man ein einem modernes AFU-Gerät besitzt, kann man unter gewissen Voraussetzungen auch auf den PMR Frequenzen unauffällig arbeiten.

1. Man muss das AFU-Gerät so umkonfigurieren, das man auf diesen Frequenzen auch senden kann. Normalerweise geht dies nicht.
2. Dann muss man den Betriebsmodus so einstellen wie im Wiki Artikel beschrieben. Das setzt gewisse Erfahrungen und Kenntnisse voraus.
3. Es ist wichtig die Leistung so zu begrenzen, das man nicht auffällt.
Und genau das ist doch der Punkt.
Wissen wie macht einen großen teil aus, die BnA kann einem bei Einhaltung der erlaubten Bestimmungen zwar immernoch nachweisen das ein bestimmtes Gerät verwendet wurde, aber so lange die Bestimmungen eingehalten werden sollte es sie 'nicht stören', glaube ein Verstoß gegen FTEG.(Wenn sie einen denn haben....)

Auch wenn man einem trotzdem noch an den karren pissen kann, könnte es bei korrekt eingestellten Geräten wenig Probleme geben. (Weil kein Grund zu suchen...)

Aber das bekommst halt nicht so mal 'eben im Forum' erzählt, wie und was.

Das muss man sich schon ein gutes Stück erarbeiten.
Wenn du wirklich am Hobby funk interesse hast, bleib erst mal legal bis du dir zutraust etwas 'größeres' zu benutzen.

Ich wünsche dir viel Erfolg, egal was du am ende machst.

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Re: Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

#20

Beitrag von guglielmo »

@Wolf: Funkgeräte, die kommerziell gehandelt werden, benötigen immer noch eine Zulassung. Diese erfolgt nach europäischen Richtlinien. Die nationalen Staaten haben ihre Kompetenzen aus der Hand gegeben. Diese Geräte besitzen dann eine CE-Kennzeichnung, die angeblich dafür bürgt, das sämtliche geltenden Anforderungen erfüllt werden. Amateurfunker dürfen jedoch weiterhin Funkgeräte selber bauen und vorhandene Geräte umbauen, solange sie keine Störungen verursachen und diese Anlagen sich in Punkto Leistung und Frequenzen usw. innerhalb der geltenden Vorschriften bewegen.

Schaut man sich jedoch die europäischen Richtlinien etwas genauer an, so kommen doch arge Zweifel auf, ob die Verfasser über das notwendige Fachwissen verfügen.

Beispiel aus der Richtlinie 2014/53/EU Absatz (11):
"Obwohl Empfänger selbst keine funktechnischen Störungen verursachen, kommt den Empfangsfähigkeiten eine immer größere Bedeutung für die effiziente Nutzung von Funkfrequenzen durch größere Störfestigkeit der Empfänger gegen funktechnische Störungen und unerwünschte Signale gemäß den einschlägigen grundlegenden Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union zu."

Empfänger verursachen also keine Störungen. Sie haben also keine Antenne, keinen Eingangsschwingkreis und auch keine HF Signalverstärker, wo sich irgendwelche HF Wellen bilden und abstrahlen könnten. Gut das wir in der EU solche Experten haben, die wir alle teuer bezahlen müssen. Wenn schon Empfänger keine Störungen verursachen, dann natürlich Ladegeräte und Netzteile auch nicht. Das ist das erste Beispiel was mir in wenigen Sekunden auffiehl als ich den Text zum ersten mal las.

Desweiteren wird es teilweise den Herstellern übertragen die Konformitätsprüfung ihrer Geräte selber vorzunehmen. Hier greift das Prinzip, ich mache mal eben den Bock zum Gärtner. Zitat aus derselben Richtlinie Absatz (29):

"Der Hersteller ist dank seiner gründlichen Kenntnis des Entwurfs- und Fertigungsprozesses am besten in der Lage, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Die Konformitätsbewertung sollte daher weiterhin allein dem Hersteller obliegen."

O.K. wenn ich mir das alles so anschaue hast Du im Prinzip ja Recht. Das CE Siegel ist eigentlich gar keine Zulassung im klassischen Sinn sondern eher eine Alibiveranstaltung. Es kommt im Papier immer die Sorge um den Markt und der Wirtschaft zum tragen. Auf dem CE Siegel sollte zumindest eine Kennnummer stehen, die die Stelle ausweist, die letztlich die CE-Kennung ausgestellt hat. Auch diese Regelung ist im Papier aufgeweicht. In vielen Fällen muss dieser Nachweis auch nicht mehr erbracht werden. Die öffnet dubiosen Zulassungsstellen z.B. in Südosteuropa Tür und Tor.

Zum Schluss die Quellen und Links zum selber schauen.

http://www.ce-zeichen.de/klassifizierun ... linie.html
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-z ... 014-53.pdf
http://www.cb-funkshop.de/information/g ... ulassungen
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Re: Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

#21

Beitrag von noone »

Konformitätserklärung

Ersetzt die Zulassung früher FTZ ZZF etc.. In der Praxis werden produktionsbedingte Ausreiser mit Unterschieden zum Mustergerät berücksichtigt. Das ist so wie wie zb. bei den KFZ die in der Realität durchaus mal 20 oder 30% mehr Sprit brauchen dürfen und damit CO2 ausstoßen dürfen, die Testefahrt zur Ermittlung des Verbrauchs erfolgt dann bei den KFZ ohne Aufbauten, Klimaanlage und ohne unnötiges Gewicht und elektrische Verbraucher sowie mit abgeklebten Spalten und sehr schmalen Reifen die für den PKW nicht zugelassen sind.

Die Tricks für den Funk gehen nicht so weit, aber man verzichtet zb. auf Leistung um weniger Oberwellen zu haben wie bei der CEPT-George mit Frankreich-Zulassung (erste echte CB-George in DL) bei den PMRs setzt man Inputleistung mit Output gleich etc etc .

Reine Verbraucher und PLCs betreibt man an in der Praxis nicht vorhandenen Versorgungsneznachbildungen die streng symetisch aufgebaut sind ......

Das sind alles Lücken die man nutzen kann wenn man die Expertengremien stellt welche die Gesetze schreiben die das Stimmvieh im Parlament raushauen.

Siehe jüngst den neusten Fall

http://funkmagazin.de/300916.htm

https://www.darc.de/fileadmin/filemount ... gnahme.pdf

Recht traurig wenn der Reibach sprich die Gewinnmaximierung regiert! Die Ersparnis für die fehlenden Kondensatoren und Induktivitäten werden privatisiert der Ärger und die Störungen sozialisiert und wenn der Funkamateur vor Gericht geht trift er auf unkundige und unwillige Sachkundige und Richter. [Bei VW macht man dann so ein Aufheben. Als ich noch ein Kind war gab es nach Zweitakter-PKW und große Zweitakt Motorräder bei US-Fahrzeugen kam 10-20% des Sprits unverbrant aus dem Auspuff und Ruß war bei Diesel und Benzinfahrzeugen normal, bei LKW so und so, Müll wurde Zuhause im Badeofen oder der Kohlezentralheizung verbrannt! Und an der Ruhr und im Osten war die Luft immer gelb bis braun!]

Der Amateurfunkpresse und der Elektronikpresse war das neue Gesetz bisher keine Sondermeldung wert, dass sich der DARC überhaupt bewegt hat liegt vielleicht daran dass die Kurzwelle tangiert wird! Nun ja wenn der Strom ausgefallen ist sind diese Geräte ja still und der Funkamateur der sich inzwischen wegen Störungen und dem Zeitlofssyndrom anderen Hobbys zugewendet hat könnte loslegen!
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Re: Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

#22

Beitrag von Radiofreund »

gerhard63 hat geschrieben:Wen man so fragen lesen tut ,fragt man sich ?wie dumm kann ein Mensch sein! :wall:
Hallo gerhard63 und Ihr, die hier mitlesen,
eher fragen, was helfen könnte oder eben die eigenen Erkenntnisse konsolidieren. Menschen, die etwas nicht wissen, haben darüber keinerlei Kenntnisse und vielen ist Lernen "abgewöhnt" worden. Wieviele Kinder haben keine Väter, die sie fragen könnten und auch keine (männlichen, sachkundigen) Lehrer, die ihnen weiterhelfen könnten? Die Phänomene haben Ursachen und zu denen gilt es, sich eine eigene Agenda zuzulegen... eine umfassende Aufgabe, ich weiß, aber wir können uns das nicht mehr raussuchen oder wir versagen... aber kein Grund zur Verzweiflung, im Gegenteil, unser Freund hat sich an welche gewendet, die es wissen könnten, er ist auf dem richtigen Weg zu den nötigen Erkenntnissen... Vielleicht regt es ihn an, das E-Zeugnis zu machen, sich über Funk, Funkortung, Funkmess und die ganze Physik schlauer zu machen, anstatt sich mit Kosmetik für Männer :crazy: "entmannen" zu lassen :dlol: ...
Gruß
Radiofreund
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Re: Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

#23

Beitrag von Wolf »

Liebe Leute,

das CE-Zeichen ist kein administratives "Zulassungszeichen" (sowas gibt's schon seit 16 Jahren nicht mehr), sondern ein Handelskennzeichen, das den freien Warenverkehr in der EU gewährleisten soll.

In der Konformitätserklärung erklärt der Hersteller lediglich, dass das betreffende Gerät den Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie(n) entspricht. Dazu zieht er i.d.R. ein (privates) zertifiziertes HF-Labor hinzu, das in DL oder irgendwo in der EU liegen kann. Wenn der Hersteller über ein sog. Qualitätssicherungssystem verfügt, kann das zertifizierte Labor entfallen.

Konformitätserklärung und CE-Zeichen werden also vom Hersteller selbst erstellt bzw. angebracht. Staatliche Stellen haben damit überhaupt nichts mehr zu tun.

Gruß
Wolf :-)
DerKleineLord
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Re: Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

#24

Beitrag von DerKleineLord »

Ganz einfach die checken deine kontobewegungen und wenn die sehen du hast bei einem Händler etwas für 500€ gekauft dann wissen die das du ein afu gerät hast :)

Gesendet von meinem VIE-L09 mit Tapatalk
werft mal ein Blick auf meine Webseite: http://www.facebook.com/sediiderkleinelord
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Re: Woher wissen Behörden ob man ein Amateurfunkgerät hat?

#25

Beitrag von 13DS29 »

Drum kriegen die mit Abschaffung des Bargeldes zum Drogensumpf auch gleich den Schwarzfunkersumpf ausgetrocknet. :lol:

Andersrum: Das mit den Drogen ist denen doch völlig wurscht, die wollen die Schwarzfunker kriegen, dieses Pack, das millionenfaches Leid über die Menschheit bringt. :angry:
Über 80 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig funken - Schreib Dich nicht ab, mach die Amateurfunklizenz.
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