Kanalratte I hat geschrieben:PITTI hat geschrieben:
PS:
Ach ja ich las mal irgendwo, das man ja sogar damit Senden darf, wenn man die Richtlinien der BNetzA. für die freien Bänder (jedermannfunk) einhält.
Leider nicht. Das wünschen sich viele, und bei vielen führt der Wunsch dazu, das man sich denkt: Ich wünsch mir das, also darf ich das doch auch. Ist aber leider nicht so. Selbst ein Funkamateur...
"Selbst ein Funkamateur..." bla, bla, bla
Natürlich ist das so. Man muss sich nur von Fall zu Fall ansehen worum es gerade geht.
Nur ein Beispiel: die AE2990AFS von Albrecht ist mit der Allgemeinzulassung für CB-Funkgeräte konform.
Das Gerät lässt sich recht einfach in einen Modus schalten, in dem es den Frequenzbereich von 25.165 bis 29.655 MHz
abdeckt. Das Senden in den meisten dieser Bereiche ist nur für Funkamateure erlaubt.
Trotzdem kann man mit diesem Gerät in diesem Modus auch auf den freigegebenen CB-Frequenzen senden ohne
ungesetzliches zu tun.
Es ist denkbar und sinnvoll, dass in Zukunft immer mehr Geräte in dieser Art Nutzungserweiterungen erfahren.
Im VHF- und UHF-Bereich gibt es auch Amateurfunkgeräte, die sich bestimmungsgemäß für freie Funkanwendungen
einsetzen lassen.