Rundfunkgebühren teilweise unrechtmäßig
Verfasst: Mi 4. Okt 2017, 20:34
Hallo zusammen, gerade eben kam folgendes über die Ticker.
Zahlen nur bei Empfang:
Bundesverwaltungsgericht erklärt GEZ erstmals für unrechtmäßig
Zitat:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Rundfunkbeitrag erstmals für unrechtmäßig erklärt.
Ende September hat das Gericht entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.
Zitatende Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/welt/z ... 31513.html
73 de Alexander
Zahlen nur bei Empfang:
Bundesverwaltungsgericht erklärt GEZ erstmals für unrechtmäßig
Zitat:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Rundfunkbeitrag erstmals für unrechtmäßig erklärt.
Ende September hat das Gericht entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.
Zitatende Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/welt/z ... 31513.html
73 de Alexander