Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft ?

Wolf
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#16

Beitrag von Wolf »

Delta-Lima61 hat geschrieben:(...) Nun steht auf dem nächsten Sitzungsprotokoll, das einige Eigentümer der Eigentumsgemeinschaft die Antenne nicht mehr dulden.(...)
Wie begründen diese Miteigentümer denn jetzt ihren plötzlichen Sinneswandel?

Und bedeutet "nicht mehr dulden", dass die Antenne ursprünglich ohne Zustimmung der Miteigentümer errichtet und bisher nur "geduldet" wurde.? Dazu sollte man wissen, dass Ansprüche auf Beseitigung einer solchen ohne Zustimmung erfolgten "baulichen Veränderung" i.d.R. nach drei Jahren verjähren. (Näheres dazu auf blog-mietrecht.de/?p=379)

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
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Charly Alfa
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#17

Beitrag von Charly Alfa »

Wie begründen diese Miteigentümer denn jetzt ihren plötzlichen Sinneswandel?
Bestimmt wie bei mir im 1. QTH :
Das aussehen störte keinen, aber die Gesundheitlichen Folgen wegen der gefährlichen Strahlung obwohl man nicht funkt oder zuhause ist :dlol:
Sowas kann sich hochschaukeln, einer bekommt Krebs, der andere stirbt wegen ....., der Rest bekommt dann Angst.
Also die Antenne ist Schuld und muss dann weg.
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ROMEO 1
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#18

Beitrag von ROMEO 1 »

Zunächst müsste wohl mal geklärt werden ob er Eigentümer oder Mieter ist.
Eine bauliche Veränderung bei Verwendung eines GFK-Mast kann ich mir kaum vorstellen. Der wird doch vermutlich nur zum Funken aufgestellt? Seit wann wird das Ganze benutzt?

73, Horst
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Mikado
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#19

Beitrag von Mikado »

Naja wenn er schreibt "wohne in einer [...] Eigentumswohnung" dann sollte es seine sein. Sonst wohnte er ja in einer Mietwohnung ;)

Und "nicht mehr geduldet werden soll" müsste auch noch näher beleuchtet werden. Ist die Antenne wirklich nur geduldet oder gab es einen positiven Beschluss der Eigentümerversammlung über die Gestattung der Errichtung.

Üblicherweise (!!) Ist ein GFK Mast nicht unbedingt das was man dauerhaft fest installiert.

Also Buddää bai die Fischääää.... :)
...wenn 10 deziBel ein Bel sind, sind dann 20dB nicht ein ZwieBel? :O))
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DocEmmettBrown
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#20

Beitrag von DocEmmettBrown »

Mikado hat geschrieben:Üblicherweise (!!) Ist ein GFK Mast nicht unbedingt das was man dauerhaft fest installiert.
Also zumindest ich bei meiner Planung hätte nicht vor, mitten in der Nacht bei Wind und Wetter jedes Mal die GfK-Rute einzufahren.

73 de Daniel
Yaesu FT857D

Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#21

Beitrag von Yaesu FT857D »

DocEmmettBrown hat geschrieben:
Mikado hat geschrieben:Üblicherweise (!!) Ist ein GFK Mast nicht unbedingt das was man dauerhaft fest installiert.
Also zumindest ich bei meiner Planung hätte nicht vor, mitten in der Nacht bei Wind und Wetter jedes Mal die GfK-Rute einzufahren.

73 de Daniel
Also Daniel, meine Antennen mache ich VOR einem Unwetter weg.
Dazu beobachte ich 2 Seiten im Netz:
http://www.unwetterzentrale.de/uwz/rlpindex.html
http://en.blitzortung.org/live_lightnin ... php?map=16
oder sehe mal auf Katwarn nach....
Natürlich müssten die Antennen so befestigt sein, dass man diese schnell abmontieren kann.
Klar, ist ein anderes Thema. :)
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#22

Beitrag von DL 4 FCY »

Hallo Uwe !
Wenn die Antenne ursprünglich ohne Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft errichtet wurde und sich jetzt jemand auf den Schlips getreten fühlt, hast Du schlechte Karten. Sollte es vor der Errichtung eine Genehmigung gegeben haben, dann gilt die eigentlich weiter (Gewohnheitsrecht). Dann müßte der gestörte Miteigentümer das Thema erstmal auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen (lassen), und dann wird darüber diskutiert und ggf. abgestimmt. Leider ist es wohl so, daß es 100%ige Zustimmung sein muß-sobald einem Deine Nase nicht gefällt und er "Nein"sagt, dann ist das Thema gegessen. Ich bin leider in der gleichen Lage. Als wir die Wohnung gekauft haben, hatte ich in der Eigentümerversammlung einen Antrag auf Errichtung einer Antenne auf dem Dach gestellt und im Vorfeld jede Wohnung mit Infomaterial versorgt (Anschreiben, befürwortendes Schreiben des DARC, Kopie der Versicherungspolice vom DARC, Zeichnug der geplanten Antenne). Leider haben 2 Eigentümer abgelehnt, und das wars dann. Nun habe ich meine Antennen auf dem Balkon, da hat bis jetzt niemand was gesagt.
73,
Klaus, DL4FCY
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Charly Alfa
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#23

Beitrag von Charly Alfa »

Ja im Winter wird´s was schwierig , Rute ausgefahren und Std. später ALLES eingefroren.
Dann stand der Blödmann auf dem Balkon mit dem Föhn . :dlol: Was macht man nicht alles für´s Hobby

Aber auf dem eigenen Balkon so lange es keine fest montierte Antenne ist kann es keiner verbieten !

Wie bringt man ein GFK Mast von 10m oder sogar viel länger an´s stehen ohne das er um fällt beim Sturm OHNE ihn am Mauerwerk zu befestigen !?

Eigentlich unmöglich !

Man könnte sich eine grosse Regentonne besorgen in diese einen Sonnenschirmständer mit dem GFK Mast und diese befüllen mit zb Gehwegplatten .
Aber nun kommt das Gewicht, ist auch nicht gut wenn an einer Stelle mal eben 300 kg steht auf dem Balkon.

Einfacher wäre die Rute schräg fast waagerecht am Balkongeländer! so hat das der Blödmann gemacht
Am Fuss eine Cola Kiste , die Flaschen befüllt mit Wasser und 2 Gehwegplatten drauf.
Die Rute mit Kabelbinder an der Kiste fixiert! Fertisch.

Aber man denke an den Föhn im Winter . :dlol:

73 de Charly
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#24

Beitrag von noone »

Sehen wir es anders

Das ist eine Störung der Eigentumsrechte, solche Beeinträchtigungen sind per Entschädigung abzugelten, du hast dir eine Eigentumswohnung wegen der Freiheiten des Eigentümers gekauft und als Dachgeschossbewohner gehört der Himmel dir!

Die Wertminderung wäre von dir jetzt anzugeben und per Schreiben an die Eigentümergemeinschaft mitzuteilen, wenn du weiterhin funken willst brauchst du dafür einen Wohnwagen mit Stellplatz/Grundstück auf dem Berg ..... alles einpreisen.
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DocEmmettBrown
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#25

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL 4 FCY hat geschrieben:Leider haben 2 Eigentümer abgelehnt, und das wars dann.
Wie sieht das eigentlich aus? Kann man dann seinerseits mit seinem Veto auch die Vorhaben der Nachbarn vergiften und denen überall, wo es nur geht, Steine in den Weg legen? (Ich weiß, ist kein schöner Charakterzug.)

73 de Daniel
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#26

Beitrag von Mikado »

noone du hast, sorry, ne Vollklatsche.

Daniel, das kann man machen. Wenn man Krieg will. Das endet dann ziemlich sicher mit reifenstechereien und dergl.
Auf jeden Fall ist das dann eine Eigentümer - Ungemeinschaft. Wenn man das will und aushält....
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#27

Beitrag von Toni »

Wenn es die Eigentümergesellschaft nicht will, wozu Er ja auch gehört, ist der Fall doch klar!

Pech gehabt, entweder andere Eigentumswohnung oder aktzetieren - wo ist das Problem? :shock:

73
PeTA - Personen für essbare Tiere als Appetitanreger!
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#28

Beitrag von DocEmmettBrown »

Mikado hat geschrieben:Daniel, das kann man machen. Wenn man Krieg will.
Ich weiß, das ist ja das Dilemma. "Der Klügere gibt nach...
...bis er der Dümmere ist."

Oder wie ich es jeden Tag zu sagen pflege: "Wie man's macht, man macht's falsch." :(

73 de Daniel
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#29

Beitrag von Yaesu FT857D »

DL 4 FCY hat geschrieben: Als wir die Wohnung gekauft haben, hatte ich in der Eigentümerversammlung einen Antrag auf Errichtung einer Antenne auf dem Dach gestellt
Tja das ist aber das Problem im Vorfeld.
Ohne Kauf der ETW kein Eintrag im Grundbuch und somit Antrags und Stimmberechtigt in der Eigentümerversammlung....
Wenn man VORHER darüber informiert wäre, dass eine Antennenmontage abgelehnt würde, gäbe es viele FA und CB-Funker, die dort in dem Haus, keine ETW mehr kaufen würden....
DL 4 FCY hat geschrieben: Leider haben 2 Eigentümer abgelehnt, und das wars dann. Nun habe ich meine Antennen auf dem Balkon, da hat bis jetzt niemand was gesagt.
73,
Klaus, DL4FCY
Klaus, mal das WEG gelesen? Es muss mehrheitlich dagegen oder dafür gestimmt werden.
Da hier anscheinend 2 Eigentümer (von wievielen stimmberechtigten?) das abgelehnt haben, wäre ich vor das nächste AG gezogen und hätte den Beschluss angefochten.
Klar, man zieht neu ein, "stört" die Gemeinschaft mit einer oder mehreren Antennen und "dann zieht der bei Ablehnung noch vor Gericht, der kommt uns gerade recht...."
Untendrunterdurch, bist du dann auf jeden Fall schon mal und das kurz nach dem Einzug...
DL 4 FCY
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#30

Beitrag von DL 4 FCY »

Hallo Yaesu FT-857D !
Mir wurde durch unsere Eigentümerverwaltung mitgeteilt, daß ich in einem solchen Fall 100% Zustimmung benötige (da bauliche Veränderung), und da waren die beiden "Gegenstimmen" halt leider 2 zuviel. Natürlich hätte ich den Rechtsweg nehmen können, aber man muß/will ja mit den Leuten noch eine mehr oder weniger lange Zeit zusammenwohnen...Eines unserer damaliegn OV-Mitglieder hatte seinerzeit den Kampf gegen seine Eigentümergemeinschaft aufgenommen und hatte das auch durch alle Instanzen durchgeboxt, und er hat sogar gewonnen. Nun hat er mit allen Miteigentümern bis in alle Ewigkeit Krieg, weil die angefallenen Prozeßkosten auf die Eingentümergemeinschaft umgelegt wurden (letztendlich einige Tausend Euronen), und die machen ihm nun bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Leben schwer (Dachzugang abgeschlossen, kein Strom auf dem Dach usw.). Er hat mich gedrängt, das auch zu machen, aber wie gesagt, ich muß/will mit den Leuten keinen Krieg und muß mit denen noch mehr oder weniger lang zusammenleben. Und so tun es inzwischen mehrere Balkonantennen, und da hat sich bis jetzt auch noch niemand aufgeregt. Recht haben und Recht bekommen sind halt leider 2 verschiedene Paar Schuhe...
Kurze Zeit nach meinem erfolglosen Versuch wollte wohl übrigens eine Telefongesellschaft auf unserem Dach eine Mobilzelle errichten. Ich habe dann im Vorfeld mit unserem Eigentümerbeirat geredet und signalisiert, daß ich, wenn das ganze in einer Eigentümerversammlung diskutiert und zur Abstimmung kommt, auf gar keinen Fall zustimme, es sei denn, ich bekomme meine Antennengenehmigung, und zwar rückdatiert auf mein ursprüngliches Antragsdatum. Das ganze wurde dann auch kurz in einer der nächsten Eigentümerversammlungen angesprochen, und da waren dann plötzlich alle für die Mobilfunkantenne (mit einer Ausnahme: Ich). Begründung: Da kommt ja ein Haufen Geld rüber. Die lieben Nachbarn, die bei mir "gesundheitliche Schäden durch die Strahlung" befürchtet hatten, waren dann der Meinung, daß beim Mobilfunk alles ja nicht soooo schlimm wäre. Aber meinem Vorschlag mit der rückdatierten Zustimmung meines Antrages wollten sie dann aber doch lieber nicht zustimmen. Also gabs auch keine Mobilfunkantenne auf dem Dach, und das Thema wurde auch bis jetzt nie wieder angesprochen. Und da ich weiß, wer seinerzeit dagegen war, weiß ich auch, wo ich bei Anträgen zustimme und wo nicht...
In diesem Sinne,
73,
Klaus, DL4FCY
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