CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

zalezny
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CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#1

Beitrag von zalezny »

Hallo Kollegen,


ich bin CB Radio Amateur aus Polen. Ich suche eine Informationen ueber CB Radio Erlaubnis in Deutschland.

1. Soll ich mein Basisstation in einen Amt registrieren ? Wenn ja, wo genau ?

2. Kann mann USB(27,555Mhz) 12W in Deutschland nutzen ? Oder braucht man eine speziale Lizenz ?


Vielen Dank im Voraus fuer Ihre Antwort.


Zalezny
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13DL04
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#2

Beitrag von 13DL04 »

73' de "HORNSBY" (Wer Klartext redet, riskiert verstanden zu werden.)
Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute allezeit;
aber alle Leute allezeit zum Narren halten kann man nicht. (Abraham Lincoln)
zalezny
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#3

Beitrag von zalezny »

Ich weiss nicht ob habe ich diese Artikel gut verstanden (bolden text).

Ich verstehe dass SSB man bis 12W ohne spezial Erlaubnis nutzen kann. Stimmt ?

Regulierung des CB-Funks

Der CB-Funk ist eine Funkanwendung im Mobilen Landfunkdienst. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den CB-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Die Bundesnetzagentur geht heute durch Messungen davon aus, dass die Geräte bestimmte technische Grenzwerte einhalten. Darin sind die Leistung der Geräte sowie die Art der Aussendungen (Modulationsart, Bandbreite, Kanalabstand) streng beschränkt.

Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E)/PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt. Auf den Kanälen 1 bis 40 sind auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 4 W (ERP) und SSB (J3E) mit 12 W Hüllkurvenspitzenleistung zugelassen.

Ergibt sich bei einer ortsfesten CB-Funkanlage eine Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP, so darf die CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat. Deshalb ist Senden in SSB mit der erlaubten Leistung von 12 Watt ohne diese Standortbescheinigung illegal, da dabei weit über 10 Watt EIRP abgestrahlt werden. Es sind deshalb entsprechende Dämpfungsglieder oder "schlechte" Antennen zu benutzen.

Der CB-Funk genießt keinen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer (z. B. Babyfone, Fernsteuerungen für Modelle), die u. a. im sog. ISM-Bereich (26,957-27,283 MHz) arbeiten.
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doeskopp
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#4

Beitrag von doeskopp »

Ganz wichtig!
Man sollte das hier übliche Frequenzraster verwenden.

Grüße from Doeskopp
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genesis91
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#5

Beitrag von genesis91 »

Du darfst ohne Anmeldung ein CB-Funkgerät mit 4/4/12Watt FM/AM/SSB betreiben.

FM Kanal 1-80
AM/SSB Kanal 1-40

An der Antenne dürfen maximal 10Watt EIRP abgegeben werden.

Aber das ist ein rechnerisch zu ermittelnder Wert. Messen kann man nur ERP an der Antennenbuchse.

Theoretisch muss man mit SSB also eine Standortbescheinigung durch die BNetzA machen lassen, kostet wohl um 160€.

27.555 ist keine zugelassene Frequenz für CB-Funk. Und Geräte die diese Frequenz können sind keine CB-Funkgeräte.
Gruß, Martin

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NSA001
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#6

Beitrag von NSA001 »

Hallo Zalezny,

wenn Du in Polen eine Amateurfunk Zulassung hast und ein zugeteiltes Rufzeichen, dann kannst Du dieses doch als DL/xxxxxx in Deutschland verwenden.
Für CB Funk ist in Deutschland grundsätzlich keine Zulassung notwendig, aber es sind nur zugelassene CB-Funk Geräte erlaubt. Amateurfunkgeräte oder Exportgeräte wie President Lincoln, Ranger und co. sind nicht erlaubt.

Grüße Tobias
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#7

Beitrag von zalezny »

genesis91 hat geschrieben:Du darfst ohne Anmeldung ein CB-Funkgerät mit 4/4/12Watt FM/AM/SSB betreiben.

FM Kanal 1-80
AM/SSB Kanal 1-40

An der Antenne dürfen maximal 10Watt EIRP abgegeben werden.

Aber das ist ein rechnerisch zu ermittelnder Wert. Messen kann man nur ERP an der Antennenbuchse.

Theoretisch muss man mit SSB also eine Standortbescheinigung durch die BNetzA machen lassen, kostet wohl um 160€.

27.555 ist keine zugelassene Frequenz für CB-Funk. Und Geräte die diese Frequenz können sind keine CB-Funkgeräte.

Vielen Dank fuer deine Antwort. Jetzt verstehe ich.
Ich habe noch eine Frage.

Ich habe ein radio CRE 8900 (10 und 11m) und Antenne DV-27L.
Diese Radio hat CE Certifikat. Brauche ich noch eine spezial Zullasung fuer CRE 8900 ?

MfG

Zalezny
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#8

Beitrag von zalezny »

NSA001 hat geschrieben:Hallo Zalezny,

wenn Du in Polen eine Amateurfunk Zulassung hast und ein zugeteiltes Rufzeichen, dann kannst Du dieses doch als DL/xxxxxx in Deutschland verwenden.
Für CB Funk ist in Deutschland grundsätzlich keine Zulassung notwendig, aber es sind nur zugelassene CB-Funk Geräte erlaubt. Amateurfunkgeräte oder Exportgeräte wie President Lincoln, Ranger und co. sind nicht erlaubt.

Grüße Tobias

Halo Tobias,

ich habe leider kein DL Nummer. In Polen habe ich nur CB Frequenz benutzt. Naechstes Jahr will ich ein Deutsches Nummer haben, aber erst muss ich besser Deutsch kennenlernen.

[quoteAmateurfunkgeräte oder Exportgeräte wie President Lincoln, Ranger und co. sind nicht erlaubt.][/quote]
Das heisst, dass ich meine CRE 8900 leider nicht nutzen darf ?

MfG

Zalezny
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#9

Beitrag von 13DL04 »

zalezny hat geschrieben:
****
Das heisst, dass ich meine CRE 8900 leider nicht nutzen darf ?

MfG

Zalezny
Das hast du richtig erfasst!
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genesis91
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#10

Beitrag von genesis91 »

Die cre 8900 ist ein 10/12m-Amateurfunkgerät, der Besitz ist in D nicht strafbar, die Benutzung auf 11m, also CB ist aber verboten und wird als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Als legale CB-Funkgeräte mit AM/FM/SSB sind derzeit aktuell auf dem Markt zu haben:

President Jackson 2, President Grant 2, Albrecht AE 7500 und AE 5890 EU

Die dürfen auch nicht umgebaut werden hinsichtlich Leistung und mehr Frequenzen.
Gruß, Martin

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DO6WAB

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#11

Beitrag von DO6WAB »

@DF2TR

§ 9 Bußgeldvorschriften Abs. 1 Satz 1 im AFuG!

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

73 de Jürgen
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#12

Beitrag von DO6WAB »

@DF2TR

Richtig und wenn ich eine CRE 8900 (10/11m-Amateurfunkgerät) ohne Zulassung zum Amateurfunkdienst betreibe, bin ich im Bereich AFU, weil ich dann eine Amateurfunkstelle ohne Zulassung betreibe. Das hat dann nix mehr mit CB Funk zu tun.

http://www.bensons-funktechnik.de/amate ... 0-10m.html

Derr Herr "Benson" weist ja auch ausdrücklich darauf hin! :D
Der Gebrauch dieses Gerätes bedarf einer gültigen Amateurfunk-Lizenz. Die unerlaubte Benutzung kann rechtliche Folgen haben.
73 de Jürgen
Wolf
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#13

Beitrag von Wolf »

df2tr hat geschrieben:AFuG § 1
Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst.

Hier gings doch um CB-Betrieb.
Daher kann man das AFuG nicht anwenden.
Klar, völlig richtig. Der Geltungsbereich des Amateurfunkgesetzes als "Lex specialis" beschränkt sich (logischerweise) auf den speziellen Sachbereich des Amateurfunkdienstes.

CB-Funk ist nicht Bestandteil des Amateurfunkdienstes. Für den CB-Funk gelten die "allgemeinen Gesetze", in diesem Fall das TKG und das FTEG.

Das TKG besagt, dass für eine Frequenznutzung eine Frequenzzuteilung erforderlich ist. Die Frequenzzuteilung (Allgemeinzuteilung) für den CB-Funk enthält keine Regelungen darüber, dass nur bestimmte Geräte zwingend benutzt werden dürfen. Bußgeld droht nur dann, wenn die in der Frequenzzuteilung festgelegten technischen Parameter (z.B. max. Strahlungsleistung 4 bzw 12 Watt ERP) nicht eingehalten werden.

Das FTEG besagt in § 11 Abs. 1, dass Geräte zu ihrem "bestimmungsgemäßen Zweck" in Betrieb genommen werden dürfen.

Nun regelt das FTEG in erster Linie lediglich den freien EU-Warenverkehr und die Störsicherheit von Funkgeräten und TK-Endeinrichtungen. Der Gesetzgeber maß dem besagten § 11 Abs. 1 wohl keine allzu große Bedeutung bei, denn Verstöße dagegen können nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (sie sind nicht in den Bußgeldvorschriften des FTEG enthalten).

Gruß
Wolf :-)
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der_Kölner
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#14

Beitrag von der_Kölner »

Wolf hat geschrieben:Die Frequenzzuteilung (Allgemeinzuteilung) für den CB-Funk enthält keine Regelungen darüber, dass nur bestimmte Geräte zwingend benutzt werden dürfen. Bußgeld droht nur dann, wenn die in der Frequenzzuteilung festgelegten technischen Parameter (z.B. max. Strahlungsleistung 4 bzw 12 Watt ERP) nicht eingehalten werden.
Lies dir in der Frequenzzuteilung auf Seite 5 unter "Hinweise" bitte mal Punkt 1 durch.
Dann erkennst du, daß tatsächlich nur bestimmte Geräte für CB-Funk benutzt werden dürfen.

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=5
odo
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#15

Beitrag von odo »

der_Kölner hat geschrieben: Lies dir in der Frequenzzuteilung auf Seite 5 unter "Hinweise" bitte mal Punkt 1 durch.
Dann erkennst du, daß tatsächlich nur bestimmte Geräte für CB-Funk benutzt werden dürfen.

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=5
Da gehen die Meinungen auseinander.
Alleine schon die Formulierung: "Die Reg TP geht davon aus....." lässt einen weiten Spielraum zu.

Allein die tatsächliche Einhaltung der technischen Parameter ist hier letzlich ausschlaggebend.
:wave: :wave:
odo
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