CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

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michael07
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#31

Beitrag von michael07 »

Hallo,
Interessante Meinungen zu diesem Thema, aber wie sieht es in der Realität aus?
Da es nicht möglich ist alle Nutzer die eine Antenne aufm Autodach oder Hausdach sitzen haben zu kontrollieren, gibt es bestimmt viele Funker, die auf CB mit nicht erlaubten Geräten funken.
Der Reiz des Verbotenen und die Neugier sind wohl einige Gründe hierfür.
Alleine die vielen Trucker, die hier durch D fahren, haben wohl nicht immer ein CB konformes Funkgerät in Betrieb.
Die Polizei sucht eher nach Mängeln bei der Ladungssicherung und interessiert sich nicht für die Fahrerkabine.
Außerdem, wer sollte das alles kontrollieren?
Personalmangel und zig Überstunden machen dies unmöglich.
Falls man doch mal erwischt werden sollte, dann baut man schnell das Mike ab, so hat man nur noch einen Funk Empfänger und das ist nicht strafbar.
Die Verordnung existiert zwar, aber sie ist praktisch nicht umsetzbar.
Gerade die Funkgeräte, die auch im 10m Bereich funken, sind auch für CB modifizierbar.
Diese Geräte waren schon in den 80ern sehr begehrt und damit waren weittragende Verbindungen möglich.
Gesetze und Verordnungen sind nur so gut, wie man sie auch in der Praxis umsetzen und kontrollieren kann.
Das soll nicht heißen, dass ich das gut finde, das es immer mehr Benutzer gibt, die illegal funken.
Bin auf weitere Meinungen gespannt.
Gruß
Michael
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DO6WAB

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#32

Beitrag von DO6WAB »

@Michael

Die Überschrift hier lautet ja, CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

Der Kölner hat es mehrfach sehr gut beschrieben, dass ist erlaubt. Inwieweit Verstöße geahndet werden, steht ja auf einem anderen Blatt. Dieser Artikel
http://www.funkmagazin.de/16048.htm könnte den Eindruck erwecken, dass die Nutzung von Amateurfunkgeräten durch CB Funker in D durchaus legal ist.

Dem ist aber nicht so. Aus der Antwort auf die Anfrage von DO7NF geht ganz klar hervor, dass Funkamateure FTEG und CE konforme Geräte unter Anwendung der gültigen Parameter für den CB Funk auch auf CB Funkfrequenzen nutzen dürfen (bestimmungsgemäße Verwendung). Für selbstgebaute Funkgeräte, die diese Anforderungen (FTEG, CE, CB Parameter) nicht erfüllen, gilt die Aussage der BNetzA nicht! Die Aussage gilt auch nicht für CB Funker, weil die keine Amateurfunkstelle i.S.d.G. (§ 2 Abs. 3 AFuG) betreiben dürfen. Die CB Funker (aber auch alle anderen Personen), die es doch tun, handeln ordnungswidrig (§ 9 Abs. 1 AFuG). Ein Amateurfunkgerät, wie die CRE 8900, ist im Betrieb nun mal eine Amateurfunkstelle laut Definition.

Erlaubt ist also das, was in der Allgemeinzuteilung für den CB Funk steht.

73 de Jürgen
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Foliant
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#33

Beitrag von Foliant »

Nungut, ein zweiter Satz hätte uns das erspart, misslich formuliert.
der_Kölner hat geschrieben:Manche Kennzeichen werden nicht mehr vergeben
Genau das meinte ich.
Meines Wissens nach sind es nicht nur manche sondern alle. Wenn nicht wären sämtliche meiner Neugeräte (wie zB auch die MX-8) schlichtweg Exportbüchsen...
13PR87 - Wellenfilet, der hochfränkische Milliwattfunker
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der_Kölner
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#34

Beitrag von der_Kölner »

Die alten Kennzeichen sind aber noch gültig!
Genauso wie alte Kennzeichen am Auto ohne das blaue EU-Zeichen links noch gültig sind.
Bei neueren Geräten steht eben CE 0678 und ein Ausrufezeichen im Kreis drauf.
Außerdem erhält man mit dem Handbuch eine Konformitätserklärung.
Das ist das Papierzeug welches sich niemand anschaut.
Ich finde es faszinierend wie manche mit Händen und Füßen an den Vorgaben vorbeidiskutieren. ;-)
michael07 hat geschrieben:Interessante Meinungen zu diesem Thema, aber wie sieht es in der Realität aus?
Da es nicht möglich ist alle Nutzer die eine Antenne aufm Autodach oder Hausdach sitzen haben zu kontrollieren, gibt es bestimmt viele Funker, die auf CB mit nicht erlaubten Geräten funken.
Dass die Realität anders aussieht ist ein völlig anderes Thema.
Aber nur weil viele etwas falsch machen wird es nicht automatisch richtig.
Noch ein Beispiel: Wer hat für SSB mit 12 Watt an einer 5/8-Antenne eine Standortbescheinigung beantragt?
Da war doch was mit 10 W EIRP...
DO6WAB

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#35

Beitrag von DO6WAB »

@ der Köllner
Noch ein Beispiel: Wer hat für SSB mit 12 Watt an einer 5/8-Antenne eine Standortbescheinigung beantragt?
Da war doch was mit 10 W EIRP...
Oh oh ...... jetzt hast Du aber ein Thema angeschnitten! :D

73 Jürgen
Specky

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#36

Beitrag von Specky »

DO6WAB hat geschrieben:... dass Funkamateure FTEG und CE konforme Geräte unter Anwendung der gültigen Parameter für den CB Funk auch auf CB Funkfrequenzen nutzen dürfen (bestimmungsgemäße Verwendung).
Das gilt für Jedermann (auch CB Funker).
Wunschdenken ???...Funkamateure geniessen hier weder besondere Privilegien noch Sonderrechte bei der Nutzung von Funkanwendungen! (ausserhalb AFU)
Natürlich können im CB Funk (oder anderen Funkanwendungen) auch Funkamateure mit konformen (CB-)Geräten solche Anwendungen nutzen.
Parameter eingehalten hin oder her... AFU Geräte sind für die Nutzung auf den dafür vorgesehenen Frequenzen/Funkdiensten gedacht und nicht automatisch für die bestimmungsgemässe Verwendung von Funkanwendungen auf z.B. CB Funk zertifiziert noch gekennzeichnet. Solche Geräte müssen erst noch gebaut werden...
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michael07
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#37

Beitrag von michael07 »

Hallo,
Danke für die Info.
Trotzdem gibt es ja offensichtlich große Unterschiede wie diese Vorgaben und Verordnungen auszulegen sind.
Wünschenswert wäre es, wenn man diese Verordnung in leserlicher und begreifbaren Worten schreiben würde.
Glück für uns, dass wir hier im Forum solche Fachleute haben, die uns das erklären können.
Gruß
Michael
13HN357
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DO6WAB

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#38

Beitrag von DO6WAB »

@Specky
Das gilt für Jedermann (auch CB Funker).
Das subsumiere mir aber bitte mal in Anwendung der folgenden Norm (AFuG)! Das AFuG regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst.

§2 Abs. 3 AFuG
§3 Abs. 3 AFuG und
§9 Abs. 1 Satz 1 Punkt a) AFuG

Wenn das stimmen würde was Du geschrieben hast, dürfte jedermann Amateurfunkgeräte (Amateurfunkstelle) benutzen und auf CB Frequenzen senden unabhängig davon, ob er Funkamateur ist und damit auch auf Amateurfunkfrequenzen sendet oder nicht! Eine Amateurfunkstelle begründet sich schon in dem Fall, dass [Zitat] ... und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. [Zitat Ende] Das trifft auf die CRE 8900 zu. Ergo, kein Funkamateur (§2 Abs. 1 AFuG) keine Zulassung zum Amateurfunkdienst, keine Nutzung der CRE 8900 im Bereich CB Funk für CB Funker weil Amateurfunkstelle! Das hat auch absolut nichts mit Privilegien oder Sonderrechten zu tun.

Der letzte Satz in dieser eMail der BNetzA ist dazu entscheidend.

Bild

Da nur Funkamateure eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen, kann das nur für Funkamateure gelten. Das gilt übrigens auch nur für die erwähnten 10/11m Geräte! Wenn ich meinen ICOM IC 718 "aufbohre", gilt das nicht mehr weil er dann nicht mehr FTEG konform ist!

73 Jürgen
Specky

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#39

Beitrag von Specky »

DO6WAB hat geschrieben:
Wenn das stimmen würde was Du geschrieben hast, dürfte jedermann Amateurfunkgeräte (Amateurfunkstelle) benutzen und auf CB Frequenzen senden unabhängig davon, ob er Funkamateur ist und damit auch auf Amateurfunkfrequenzen sendet oder nicht!
Es geht um die Nutzung im CB Band und nicht im Amateurfunk und auch nicht um die Errichtung einer Amateufunkstelle! >s. Themenüberschrift :roll:
Und ich habe explizit nichts über die Nutzung von AFU Geräten in diesem Bereich geschrieben, sondern das hier allgemein alle Geräte von Jedermann verwendet werden dürfen, die bestimmungsgemäss für CB Funk Anwendungen ausgelegt sind. Wird ein AFU- oder sog. Export Gerät verbotener Weise im CB Funk (zu Sendezwecken) genutzt, wird daraus nicht automatisch eine Amateurfunkstelle (CB ist kein Amateurfunkdienst, sondern eine Funkanwendung), egal wer das Gerät betreibt! Die Nutzung dieses Geräts -auf für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen- zu Empfangszwecken, ist definitionsgemäss auch keine Errichtung einer Amateurfunkstelle, zudem für diesen Zweck auch noch für Jedermann völlig legal.
Eine CRE 8900 darf für Sendezwecke im CB Bereich weder von CB Funkern noch von Funkamateuren genutzt werden, auch wenn die (Sende-)Parameter eingehalten werden.

Du hattest geschrieben:
...geht ganz klar hervor, dass Funkamateure FTEG und CE konforme Geräte unter Anwendung der gültigen Parameter für den CB Funk auch auf CB Funkfrequenzen nutzen dürfen (bestimmungsgemäße Verwendung)
... und genau auf diese Aussage habe ich reagiert. Das würde bedeuten, dass das Funkamateuer dürfen und CB Funker nicht? Völliger Nonsens !
Sorry, aber da bist du leider auf dem Holzweg... Aber nutzen darfst du FTEG und CE konforme CB-Geräte, damit ist eine bestimmungsgemässe Verwendung gegeben. Auf AFU Geräte trifft diese bestimmungsgemässe Verwendung definitionsgemäss nicht zu, zumal auch die speziell für den CB Betrieb erforderlichen (EN 300 xyz...etc.) Konformitätserklärungen der Hersteller fehlen !
Specky

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#40

Beitrag von Specky »

der_Kölner hat geschrieben: Sie haben keine Kennzeichnung nach CEPT-PR27D, CEPT-PR27D-40, PR27D-FM, KAM, KFFM40, KFFM, AFM80, KFAM40, PR27, FM80, k/m, KF K/..., k/p und sind nicht vom Hersteller oder autorisierten Stellen für CB-Funk zertifiziert.
...
Diese Kennzeichnungen werden übrigens seit 15 Jahren nicht mehr vergeben und wurden durch andere Regelungen (Konformitätserklärungen der Hersteller auf EU Ebene) ersetzt... :wink:
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der_Kölner
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#41

Beitrag von der_Kölner »

Ist mir bekannt.
Lies meine Post bitte ganz!
Ich habe schon geschrieben, daß diese Kennzeichen noch gültig sind, auch wenn sie nicht mehr vergeben werden.
Bei Bedarf zitiere ich sie dir gern nochmal.
D.h., Geräte mit diesen Kennzeichnungen dürfen auf CB benutzt werden. Sie haben ja logischerweise (noch) kein CE-Zeichen. ;-)
DD1GG

Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#42

Beitrag von DD1GG »

Bringt doch den Mann nicht durcheinander :)

Gin Dobre, Zalezny,

unten ein Link, da stehen alle Frequenzen in D, die zugelassen sind, Frequenzraster beachten, wie der Kollege schon sagte.

http://www.funkfrequenzen01.de/index010.htm

Teoria:

Die CRE ist ein Amateurfunkgerät, dass für das 10 m Band gedacht ist. Da Du, wenn ich das richtig verstanden habe, keine Lizenz als Funkamateur und auch keine Zulassung zum Amateurfunkdienst hast, ist der Besitz erlaubt, der Betrieb nicht gestattet.

Praktyki:

Deine CRE hat Bänder A-E, 30 Watt Leistung auf SSB und Du sendest im Bereich 27410-27.999 mit einer DV 27 L aus dem Auto.Czy tak?

Niedozwolone, Niemniej jednak, dużo zabawy. Więcej na ten temat.
73

Peter
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Turner+3
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#43

Beitrag von Turner+3 »

Funkfreak65 hat geschrieben:
Gin Dobre, Zalezny,
Moin Peter,

im Land geirrt?

Queen Mum trank Gin. Pur.

Ich sage einfach immer nur "Cześć", bevor ich verprügelt werde.

Telefonnummer ist in Arbeit.
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#44

Beitrag von Rhöner Dröhner »

Auch wenn das hier "Off Topic" ist, und ich warscheinlich gleich gesteinigt werde,
würde es mich mal interessieren, warum der hier im Thread so engagierte DO6WAB denn nicht mehr mit seinem
ursprünglichen Usernamen "Casablanca" tätig ist?
Jürgen aus Wabern, Verschleierung der Vergangenheit? :clue:
Und nun wird der Amateurfunk umgekrempelt -> Erst citizensband.de und nun amateurfunkpraxis.de :lol:

Mach dort bitte mal den Vorschlag, andere Rufzeichen nach Regionen zu verteilen, wie hier vor einem Jahr.
Bin auf die Reaktionen gespannt. :paper:
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Re: CB Funk in Deutschland - was erlaubt ist ?

#45

Beitrag von Turner+3 »

Ha ha ha ha,

wie geil ist das denn!

Gute Ermittlung, @Rhöner Dröhner!
Je suis Charlie, ihr Fusselbartträger!
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