Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

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13RF231
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Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#1

Beitrag von 13RF231 »

Hallo mal eine Allgemeine Frage an Alle hier sind Träger, die Unmodoliert erlaubt, die länger als 2 Minuten stehen und länger (Dauerträger)???????????



Wie denkt Ihr darüber?

Ich glaube mit sowas hat man in jeder Stadt bzw Bezirk zu kämpfen wo man anständige QSO´s versucht zu machen.
Wie sieht es in anderen Städten aus?
Und wie sieht die Rechtslage dazu aus ist sowas Strafbar, wenn dadurch QSO´s gestört werden??????
Dazu würden mich einige Antworten mal intressieren.
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Neuge

Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#2

Beitrag von Neuge »

Hallo,


das ist ganz klar geregelt .
§3 Nebenbestimmungen
(1) Nicht gestattet sind:
• die Übermittlung von Nachrichten, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden,
• Funkanlagen zum Abhören zu benutzen.
• rundfunkähnliche Sendungen, Daueraussendungen, Rundspruch- oder Baken- aussendungen, es sei denn, es handelt sich um die Kennzeichnung der Aussen- dungen mit unbemannten, automatisch betriebenen Station für digitale Daten- übertragung,
die Daueraussendung des unmodulierten Trägers,
• die Nutzung des CB-Funks zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten.

Auch im Amateurfunk ist das genau geregelt. Hier ist die Aussendung eines unmodulierten Trägers nur kurz zum Abstimmen des Antennentuners gestattet.

Menschlich ist das eine ganz andere Sache. Hier bei uns ist fast kein QSO mehr möglich, ohne dass so ein Hilfsschüler dazwischen drückt. Aus diesem Grund habe ich mich auch für den Amateurfunk entschieden.
Hie gibt es zwar auch ein paar unterbelichtete, bei weitem aber nicht so häufig wie im CB. Vor allem sitzen da am Abend nicht ein Haufen besoffene vor der Kiste und nerven andere Leute.


Änder mal deine Signatur. Das muss BNetzA heißen.
Zuletzt geändert von Neuge am Do 4. Jul 2013, 10:05, insgesamt 2-mal geändert.
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grinsekater
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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#3

Beitrag von grinsekater »

Strafbar sicher nicht, allenfalls eine Owi, da Verstoss gegen die Zuteilungsbedingungen.

In der Allgemeinzuteilung steht:
...............Nicht gestattet sind:
(3)
- rundfunkähnliche Sendungen, - Daueraussendungen4 (mit unmoduliertem- oder moduliertem Träger), - Aussendungen ohne Nachrichteninhalt, - Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder der Teilnahme am bestehenden Funkverkehr dienen, - Rundspruch- oder Bakenaussendungen, es sei denn, es handelt sich um die Kennzeichnung der Aussendungen mit unbemannten, automatisch betriebenen Stationen,

...............


4=
Da eine störungsfreie und effiziente Nutzung auch von gemeinschaftlich zugeteilten Frequenzen sichergestellt werden muss, dürfen diese nicht durch Daueraussendungen blockiert werden. Unter Daueraussendungen sind Aussendungen zu verstehen, die auf einer konstanten Frequenz/Kanal erfolgen und sich über einen Zeitraum erstrecken, der über das für die bestimmungsgemäße Frequenznutzung der Funkanwendung erforderliche Maß hinausgeht. Für die diesbezügliche Auslegung ist auch das berechtigte Interesse Anderer zu berücksichtigen. Funkaussendungen sind daher auf die unbedingt notwendige Zeit zu beschränken.
Also weitgehend Auslegungssache. Der "Trägerdrücker" sollte also im Falles des Falles einen guten Grund vorweisen können, warum er wie lange den unmodulierten Träger gedrückt hat.

Andererseits muss natürlich der gerichtsfeste Nachweis erbracht werden (Messung durch BNetzA), dass die Person X überhaupt den Träger für y Stunden/Minuten auf Kanal Z gedrückt hat. Gibt es diesen Nachweis nicht und wehrt sich der Beschuldigte gerichtlich gegen einen eventuellen Bussgeldbescheid, wird das Ding mit grösster Wahrscheinlichkeit eh eingestellt.
Neuge hat geschrieben: Hier bei uns ist fast kein QSO mehr möglich, ohne dass so ein Hilfsschüler dazwischen drückt.
Ist bei Euch denn noch so viel los auf Band? :D Ich dachte, die Jugend hat gar kein Interesse mehr am CB-Funk... :lol:

Finde ich aber cool, dass bei Euch noch ein so tolles Miteinander herrscht, dass Ihr Euch sogar über Eure Schulabschlüsse austauscht. :tup:

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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#4

Beitrag von 13RF231 »

Schönen Dank für Eure Antworten bin mal gespannt was noch alles Antwortet...........
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David
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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#5

Beitrag von David »

13RF231 hat geschrieben:
Wie denkt Ihr darüber?

Ich glaube mit sowas hat man in jeder Stadt bzw Bezirk zu kämpfen wo man anständige QSO´s versucht zu machen.
Wie sieht es in anderen Städten aus?
Und wie sieht die Rechtslage dazu aus ist sowas Strafbar, wenn dadurch QSO´s gestört werden??????
Dazu würden mich einige Antworten mal intressieren.
Also ich bin mir fast sicher, dass es im Funkmagazin mal einen Fall gab, der nicht alt zu lange zurück liegt.

Dort wurde glaube bei einer Routinekontrolle ein CB-Funker ausgemessen, der einen unmodulierten Träger bzw. einen Musikträger gesendet hat. Er war dan mit dem PKW weggefahren um zu sehen, wie weit er zu hören ist.
Dort wurde dieses Thema eindeutig nochmal angesprochen.



Wenn man sowas macht, dann ist die Amplitudenmodulation angebracht, da kommt meisten keiner auf die Idee, dass es sich um eine Feststation handeln könnte.

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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#6

Beitrag von grinsekater »

David hat geschrieben:
Dort wurde glaube bei einer Routinekontrolle ein CB-Funker ausgemessen, der einen unmodulierten Träger bzw. einen Musikträger gesendet hat. Er war dan mit dem PKW weggefahren um zu sehen, wie weit er zu hören ist.
Dort wurde dieses Thema eindeutig nochmal angesprochen.
Tja....
・31.08.2012: CB Funk Vfg. Nr. 77/2011 Dauersendungen - § 149 Abs. 1 Nr. 10 TKG - § 142 TKG
Im März 2011 begehrte die Bundesnetzagentur von einen Funkamateur aus H. durch Bescheid Gebühren für einen Messeinsatz und für eine schriftliche Beanstandung. Er soll mit seinem CB Funkgerät im Januar 2011 auf der Frequenz 27.025 MHz verbotswidrig Daueraussendungen durchgeführt haben. Zugleich leitete die Behörde gegen ihn ein Bussgeldverfahren wegen Nutzung einer Frequenz ohne vorherige Erlaubnis ein. Nachdem der Funkamateur gegen den Gebührenbescheid bei dem Verwaltungsgericht Klage erhoben und u.a. die Unvereinbarkeit der Verfügung der Bundesnetzagentur Nr. 77/2011 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB Funk“ mit Gemeinschaftsrecht und dem Telekommunikationsgesetz rügte, nahm die Behörde den Gebührenbescheid ohne jede weitere Stellungnahme zurück und stellte das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 47 OWiG ein. VG Köln - 25 K 2465/12 - Beschluss vom 29.08.2012 (RR); siehe auch Meldung vom 07.07.2012
Quelle Lawfactory

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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#7

Beitrag von 13KR »

David hat geschrieben:Wenn man sowas macht, dann ist die Amplitudenmodulation angebracht, da kommt meisten keiner auf die Idee, dass es sich um eine Feststation handeln könnte.
... aber wo liegt der Unterschied zwischen einem unmodulierten AM- bzw. FM-Signal :?:

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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#8

Beitrag von grinsekater »

Das hab ich mich vorhin auch gefragt..... :D

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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#9

Beitrag von artlandxy »

Nein nein, vielleicht war ja unmoduliertes SSB gemeint--->>> :lol:
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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#10

Beitrag von David »

Ne, da bekommen die noch mehr Fragen. :D
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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#11

Beitrag von Rossi »

Na ja irgendwie hab ich noch im Hinterkopf diese Sadelta Echo Master hatten doch so eine Arretiereinrichtung, die die Post nie gerne gesehen hatte.
Daueraussendungen sind uncool und ich denke mal, dass wenn man unbeabsichtigt die Miketaste für längere Zeit betätigt, das es da keine Schwierigkeiten gibt.
Das erinnert mich an einen Funkfreund der vor dem Gerät eingeschlafen ist und die Taste runtergedrückt hatte. So konnte dann jeder sein Schnarchen auf dem Kanal hören.
Mit dem S-Wert den er brachte, fanden wir es aber für angemessen, ihn per Telefonterror zu wecken, da man sonst wohl Eier hätte braten können auf dem Gerät was da noch als Zusatz lief :dlol:
Ansonsten bei modulierten Musikträger wir die Sache natürlich noch ganz anderst, das mag dann die GEMA wissen, da sie dafür Geld verlangen könnte wegen öffentlicher Verbreitung von Musik.
Und die Herren von der GEMA sind noch mehr zu fürchten als die von der Bundesnetzagentur, da wird es dann nämlich ganz schnell teuer :paper:
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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#12

Beitrag von 13KR »

David hat geschrieben:vielleicht war ja unmoduliertes SSB gemeint
grinsekater hat geschrieben:4=
Da eine störungsfreie und effiziente Nutzung auch von gemeinschaftlich zugeteilten Frequenzen sichergestellt werden muss
Passt doch ...

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Re: Sind Unmodulierte Träger erlaubt?

#13

Beitrag von David »

Oh je, hier muss einer nochmal das Zitieren lernen! :dlol:
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