Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

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Kanalratte I
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Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#1

Beitrag von Kanalratte I »

Mal eine "blöde" Frage am Rande.
Angenommen 2 Funkamateure beide mit persönlichem Rufzeichen ausgestattet und natürlich mit Zulassung treffen sich. Angenommen sie treffen sich in der Wohnung von A. Dürfte B dann die Funkanlage von A benutzen, unter Verwendung seines eigenen Rufzeichens? Generell müsste das doch gehen, da Rufzeichen Personenbezogen sind, und nicht von der benutzen Funkstation abhängen. Andererseits wären dann ja Klubstationen sinnlos, weil einfach einer eine Station aufstellen könnte, und jeder befreundete/bekannte Funkamateur kann die dann benutzen.
Wie wäre der Fall wenn A und B gemeinsam im Auto (Auto von A) unterwegs sind, dürfte B dann von dort aus Funken?
Noch komplizierter: B hat zusätzlich ein Ausbildungsrufzeichen. Dürfte einer der noch kein Funkamateur ist, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens von B, die Station von A benutzen?
ich finde dazu leider nichts konkretes. Da ist immer nur von personenbezogenen Rufzeichen die Rede, aber nie ob man dann mit diesem Rufzeichen von überall aus Funken darf.
Wär nett wenn einer den Knoten in meinem Hirn auflösen könnte.
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13EC19
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Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#2

Beitrag von 13EC19 »

lass das komplizierte einfachmal weg....
klar darf a bei b ans gerät unter einhaltung der lizenzrechtl. bestimmungen (freq/leistung)
und mit ausbildungsrufzeichen darf c bei b ans gerät, wenn a dabei ist.

ps: ich hab mal auf 29 reingerufen... :banane:
Zuletzt geändert von 13EC19 am Sa 23. Jun 2012, 09:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Nightrider
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Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#3

Beitrag von Nightrider »

Viel zuviel geschrieben...

Ist eigentlich ganz einfach ....

Hier ist DL1.... an der Station von DK2....

Oder ...hier ist die Clubstation DL... am Mike....DO1.....

Manchmal , aber eher selten , meldet sich die "Gaststation" als portabel.

So wird das bei uns in der Gegend um Bielefeld gehandhabt...
Viele Grüße aus JO42HC / Herford !!!

Meine Antenne , mein Funkgerät.....meine Kaffeemaschine !!!

APRS......find ich prima !!!!

SSB ist die wahre Betriebsart !!!! :banane:

aprs.fi und http://www.cbaprs.de

13GHOST oder N8rider on cbaprs.de
13DT322

Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#4

Beitrag von 13DT322 »

Kanalratte I hat geschrieben:Mal eine "blöde" Frage am Rande.
Angenommen 2 Funkamateure beide mit persönlichem Rufzeichen ausgestattet und natürlich mit Zulassung treffen sich. Angenommen sie treffen sich in der Wohnung von A. Dürfte B dann die Funkanlage von A benutzen, unter Verwendung seines eigenen Rufzeichens? Generell müsste das doch gehen, da Rufzeichen Personenbezogen sind, und nicht von der benutzen Funkstation abhängen. Andererseits wären dann ja Klubstationen sinnlos, weil einfach einer eine Station aufstellen könnte, und jeder befreundete/bekannte Funkamateur kann die dann benutzen.
Wie wäre der Fall wenn A und B gemeinsam im Auto (Auto von A) unterwegs sind, dürfte B dann von dort aus Funken?
Noch komplizierter: B hat zusätzlich ein Ausbildungsrufzeichen. Dürfte einer der noch kein Funkamateur ist, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens von B, die Station von A benutzen?
ich finde dazu leider nichts konkretes. Da ist immer nur von personenbezogenen Rufzeichen die Rede, aber nie ob man dann mit diesem Rufzeichen von überall aus Funken darf.
Wär nett wenn einer den Knoten in meinem Hirn auflösen könnte.
Hi Kanalratte...
Wenn ich bei meinem benachbarten Funkkollegen zu Besuch bin und an seinen Geräten arbeite dann nenne ich ganz einfach mein Rufzeichen - es ist weder Pflicht das Call des Stationsinhabers noch sonstirgendetwas dazu sagen zu müssen. Früher war es wohl mal Pflicht daß man den Zusatz "portabel" zum Rufzeichen gesagt hatte wenn man nicht an seiner eigenen Station war - so handhabe ich es heutzutage wenn ich entweder beim Kollegen an der Station oder in meinem Gartengrundstück Funkbetrieb mache.

Wenn ich bei meinem Kollegen im Auto als Beifahrer bin und an seinem Gerät funke nenne ich auch nur ganz normal mein Rufzeichen.

Wenn B Inhaber eines Ausbildungsrufzeichens ist dann darf der unlizenzierte Kollege A unter Aufsicht von B an dessen Geräten "Ausbildungsfunkbetrieb" machen..

Clubstationen haben nicht nur die Funktion daß eine Ansammlung von Funkamateuren sich dort trifft und Funkbetrieb macht, sondern es fördert unter anderem den Spaß am gemeinsamen Hobby - beispielsweise gemeinsamen Contestbetrieb, heranführen von interessierten Anwärtern an die Funktechnik indem man den Leuten mal im "Vorführbetrieb" zeigt was der Amateurfunk so alles "kann", Ausbildungsbetrieb unter Anleitung der Ausbilder an der Clubstation undsoweiter. Teilweise hatten unsere damalige Clubstation auch OV-Mitglieder genutzt die keine eigene Station aufgrund grausam dämlicher Vermieter oder Hauseigentümer aufbauen konnten.

...noch Fragen? Einfach melden...

Gruss Mike
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doeskopp
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Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#5

Beitrag von doeskopp »

Nightrider hat geschrieben: So wird das bei uns in der Gegend um Bielefeld gehandhabt...
Echt jetzt?

Grüße from Doeskopp
Funkfeuer
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Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#6

Beitrag von Funkfeuer »

Ist doch eigendlich Wurscht ....solange ich mit Rufzeichen melde,ist doch alles in Butter,da Interessiert es miemanden an wessen Station ich sitzte :clue:
Gesendet via Siemens S6

ʎɐqǝ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝu ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝɟnɐʞ ɥɔı uɐɯ ɥo
13sw001
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Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#7

Beitrag von 13sw001 »

Nächste Frage :

Wie sieht es aus wenn mein OV-Kollege mit DO-Call bei mir mit meinem DN-Call ( A) Funkbetrieb auf , z.B 40 m macht.
Muß ich den OM auch beaufsichtigen, bzw muß daneben sitzen , oder kann ich mich mit dessen Familie und meiner Frau im Wohnzimmer unterhalten ?Anwesend wär ich ja .

73 de Frank
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13EC19
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Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#8

Beitrag von 13EC19 »

unter einhaltung der lizenzrechtl. bestimmungen (freq/leistung)
die frage mit do und 40m sollte sich erübrigen
solltest du die grosse lizenz haben und deinen dn zur verfügung stellst, dann ist das unter beaufsichtigung ok. dann frage ich mich allerdings, wie du dazu gekommen bist und ob du die fragerei ernst meinst
artlandxy
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Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#9

Beitrag von artlandxy »

Melde Dich mit Deinem persönlichen Call. Anschliessend kann man der Gegenstation die Information geben, das man nicht an der eigenen Station, sondern an der Station von DFxxx sitzt.
Bei Mobil oder Portabel MUSS man seit einiger Zeit das Mobil oder Portabel nicht mehr nennen.
Aber es stellt sich immer wieder mal heraus, das die Info für die Gegenstation trotzdem nützlich und sinnvoll ist.

73 de Gerd
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13sw001
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Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#10

Beitrag von 13sw001 »

13EC19 hat geschrieben:
unter einhaltung der lizenzrechtl. bestimmungen (freq/leistung)
die frage mit do und 40m sollte sich erübrigen
solltest du die grosse lizenz haben und deinen dn zur verfügung stellst, dann ist das unter beaufsichtigung ok. dann frage ich mich allerdings, wie du dazu gekommen bist und ob du die fragerei ernst meinst
1. Die Fragerei ist ernst .
2. Mit DN-Call funkt ja meistens einer ohne Liz . in Beaufsichtigung , da ist der Fall ja klar .
3. Es steht nirgends etwas in den Statuten bezgl. dieses speziellen Falles
4. Ich bin dazugekommen , indem ich bei der Agentur einen Antrag auf ein Ausbildungsrufzeichen gestellt habe
5. Ich komme mir blöd dabei vor , einem 20 Jahre älteren Herrn mit DO-Call , der durchaus Betriebstechnik draufhat ,
den Aufpasser zu mimen .
6. Wie ist Baufsichtigung gemeint , in Wikipedia steht nichts konkretes drin ?
7. Was soll die Frage , ich erwarte keine Fragen sondern Antworten-jetzt Du

Frank
dg5be
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Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#11

Beitrag von dg5be »

13sw001 hat geschrieben:
13EC19 hat geschrieben:
unter einhaltung der lizenzrechtl. bestimmungen (freq/leistung)
die frage mit do und 40m sollte sich erübrigen
solltest du die grosse lizenz haben und deinen dn zur verfügung stellst, dann ist das unter beaufsichtigung ok. dann frage ich mich allerdings, wie du dazu gekommen bist und ob du die fragerei ernst meinst
1. Die Fragerei ist ernst .
2. Mit DN-Call funkt ja meistens einer ohne Liz . in Beaufsichtigung , da ist der Fall ja klar .
3. Es steht nirgends etwas in den Statuten bezgl. dieses speziellen Falles
4. Ich bin dazugekommen , indem ich bei der Agentur einen Antrag auf ein Ausbildungsrufzeichen gestellt habe
5. Ich komme mir blöd dabei vor , einem 20 Jahre älteren Herrn mit DO-Call , der durchaus Betriebstechnik draufhat ,
den Aufpasser zu mimen .
6. Wie ist Baufsichtigung gemeint , in Wikipedia steht nichts konkretes drin ?

Du musst jederzeit, wenn er mit DN Betrieb macht eingreifen können, d.h. Du musst neben ihm sitzen.

7. Was soll die Frage , ich erwarte keine Fragen sondern Antworten-jetzt Du

Frank
73 de DG5BE, Holger
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energist
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Re: Funkstation von anderen AFUs mitbenutzen?

#12

Beitrag von energist »

13sw001 hat geschrieben:1. Die Fragerei ist ernst .
2. Mit DN-Call funkt ja meistens einer ohne Liz . in Beaufsichtigung , da ist der Fall ja klar .
3. Es steht nirgends etwas in den Statuten bezgl. dieses speziellen Falles
4. Ich bin dazugekommen , indem ich bei der Agentur einen Antrag auf ein Ausbildungsrufzeichen gestellt habe
5. Ich komme mir blöd dabei vor , einem 20 Jahre älteren Herrn mit DO-Call , der durchaus Betriebstechnik draufhat ,
den Aufpasser zu mimen .
6. Wie ist Baufsichtigung gemeint , in Wikipedia steht nichts konkretes drin ?
7. Was soll die Frage , ich erwarte keine Fragen sondern Antworten-jetzt Du

Frank
Hallo Frank,

auch wenn Du das vermutlich nicht gerne hörst, in den Statuten (also AFuV § 12) steht sehr wohl etwas zu diesem speziellen Fall.

1. Wenn Dein OV-Kollege „durchaus Betriebstechnik draufhat“ ist zweifelhaft, ob eine „praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses“ vorliegt. Die Benutzung des DN-Calls ist also ggf. gar nicht erst zulässig. Dieser Punkt wird gern übersehen, weil es natürlich praktisch ist, sich darüber keine Gedanken zu machen. :roll:
2. Wenn Du doch Ausbildungsfunkbetrieb mit ihm durchführst beantwortet sich eigentlich auch die Frage selbst – denn dann braucht er ja Deine Unterstützung und Beaufsichtigung, um zu Lernen. Die kannst Du nicht gut aus dem Nebenzimmer geben.
3. Auch aus dem Wortlaut der Verordnung ergibt sich diese Forderung. Dort heißt es, daß unter DN-Call „Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind,“ am Amateurfunkdienst teilnehmen können. Ein DOler ist in dem Fall also einem völlig unlizensierten Auszubildenden völlig gleichgestellt. Auch was mit Beaufsichtigung gemeint ist ist geregelt: „unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht“. Außerdem mußt Du jedes einzelne QSO im Log überprüfen und mit Unterschrift bestätigen, mußt also zwingend beim QSO dabeisein. Das alles läßt recht wenig Spielraum für Auslegungen.

Beste Grüße


energist


Der Wortlaut des § 12 AFuV:

§ 12 Ausbildungsfunkbetrieb
(1) Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses. Zur Durchführung des Ausbildungsfunkbetriebs sind zum Amateurfunkdienst zugelassene Funkamateure nach vorheriger Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 des Amateurfunkgesetzes berechtigt. Das Ausbildungsrufzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Mit der Zuteilung wird der Berechtigungsumfang für den Ausbildungsfunkbetrieb festgelegt.
(2) Im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebs ist Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, die Teilnahme am Amateurfunkdienst unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Inhabers des Ausbildungsrufzeichens gestattet.
(3) Während des Ausbildungsfunkbetriebs ist von den Auszubildenden das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen.
(4) Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen. Dieser hat die Aufzeichnungen ein Jahr aufzubewahren.
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