Rufzeichenpflicht ???
Rufzeichenpflicht ???
Helft mir doch mal bitte.
Ich habe ein Alan 48 Plus Multi (Nix dran verbastelt, is noch so wie vom Händler gekauft) und eine 5,70 Hohe Antenne auf dem Balkon sowie verschiedene Antennen für das Autodach.
Ich habe keinerlei Lizenzen.
Ich wohne in keinem Sperrbezirk.
Soweit is doch erstmal alles "legal" oder ?????
Ein Rufzeichen in dem Sinne habe ich nicht ich nenne mich am Funk "Fanto".
Man kann nun auf der Seite des DAKfCBNF (Oh Mann was ne Abkürzung!) für 7,50€ ein Rufzeichen erstehen.
Wofür und warum?
Vielen dank im vorraus
P.S. Bitte bombadiert mich nicht mit irgendwelchen Paragraphen und wenn doch, dann bitte "übersetzen".
Gruß
Fanto
Ich habe ein Alan 48 Plus Multi (Nix dran verbastelt, is noch so wie vom Händler gekauft) und eine 5,70 Hohe Antenne auf dem Balkon sowie verschiedene Antennen für das Autodach.
Ich habe keinerlei Lizenzen.
Ich wohne in keinem Sperrbezirk.
Soweit is doch erstmal alles "legal" oder ?????
Ein Rufzeichen in dem Sinne habe ich nicht ich nenne mich am Funk "Fanto".
Man kann nun auf der Seite des DAKfCBNF (Oh Mann was ne Abkürzung!) für 7,50€ ein Rufzeichen erstehen.
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Re: Rufzeichenpflicht ???
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Liar´s are not the problem, the problem are the believers
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Re: Rufzeichenpflicht ???
Man kann sein Geld auch in die Mülltonne stecken, oder sich Kippen aus den Scheinen drehen. Es bleibt einem selbst überlassen. Fanto ist CB-Funk. Lass es dabei. Es gibt keine Rufzeichenpflicht im CB Funk. Leider habe ich den Link zum Amtsblatt nicht parat. Kannste trotzdem glauben.Fanto hat geschrieben: Ein Rufzeichen in dem Sinne habe ich nicht ich nenne mich am Funk "Fanto".
Man kann nun auf der Seite des DAKfCBNF (Oh Mann was ne Abkürzung!) für 7,50€ ein Rufzeichen erstehen.
Wofür und warum?
Wenn ich mir die Seite von diesem "Verein" ansehe muß ich an Satire denken. Macht auf mich fast den Eindruck, als würden ein paar Blagen Politik spielen.
Habe ich unter "Kuriositäten" abgespeichert.
Gebührenfreie Grüße from Doeskopp
Edit: Ich war neugierig. Da gibts noch mehr Formulare. Sogar einen Ersatzausweis........
http://www.deutscher-arbeitskreis-fuer- ... ulare.html
Zuletzt geändert von doeskopp am Di 17. Apr 2012, 19:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rufzeichenpflicht ???
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Re: Rufzeichenpflicht ???
Wenn ich ne "MAAS" hätt wärs ne gute Idee
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Re: Rufzeichenpflicht ???
Mich dünkt gar , würde der allseits beliebte Eduard Zimmermann, seines Zeichens bekannter deutscher Journalist und Fernsehmoderator, noch unter uns Lebenden weilen, hätte er Denen eine (n Teil seiner) Sendung/en gewidmet.doeskopp hat geschrieben:....
Wenn ich mir die Seite von diesem "Verein" ansehe muß ich an Satire denken. Macht auf mich fast den Eindruck, als würden ein paar Blagen Politik spielen.
Habe ich unter "Kuriositäten" abgespeichert.
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Edit: Ich war neugierig. Da gibts noch mehr Formulare. Sogar einen Ersatzausweis........
http://www.deutscher-arbeitskreis-fuer- ... ulare.html
Und dazu abrundend wohl eine größere "Sitzung" organisiert, mit staatlicher Förderung.
Des Weiteren ein neues Domizil eingerichtet, aber mit anderen Freunden&Helfern als Tine Wittler und Vera...
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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Re: Rufzeichenpflicht ???
Moin !
Da kannst Du auch ne Fuchjagt beantragen !
55+
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Re: Rufzeichenpflicht ???
Hallo,
es hat in der Tat einmal eine "Rufzeichenpflicht" gegeben.
Ab 1975 für Feststationen ("KF") Die mussten alle angemeldet werden, dazu wurde ein "Rufname" vom Fernmeldeamt zugeteilt, kostete 15 DM/Monat (wären heute 7,50 Euro)
Später auf 10 DM für 22 Kanäle (ortsfest) und 5 DM für 40/12 Geräte gesenkt.
Mit der Abschaffung der Anmelde/Gebührenpflicht ist das alles entfallen.
Später gabs nochmal eine offizielle Rufzeichenpflicht, allerdings nur für Datenfunk.
Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (worin fast alle CB-Hersteller und fast alle wichtigen regionalen CB-Organisationen zusammengeschlossen waren) wurde im Amtsblatt dazu beauftragt. Es wurden (und werden noch) Rufzeichen aus den für Deutschland reservierten Kennungen vergeben z.B. nach dem Muster DAB123 (Beispiel)
Da der DAKfCBNF mit der Vergabe der Rufzeichen überfordert war (lange Wartezeiten) und auf Anfragen und Kritik nur stark verzögert oder gar nicht reagierte, und da es viel Proteste von nicht organisierten Funkern und Frust gab, hat man beim Mainzer BAPT (Vor-Vorgänger der BNetzA) irgendwann die Rufzeichenpflicht gekippt, nachdem das Bundespostministerium aufgelöst worden war.
Seitdem sollen im Datenfunk "geeignete Rufzeichen" verwendet werden, die noch nicht anderweit vergeben sind. Wie der Funker das herausbekommen kann, ist der BNetzA egal.
Als der CB-Datenfunk (Packet-Radio) anfing, "beschwerten" sich einige lizensierte Funkamateure wegen der Verwendung "amateurfunkähnlicher" Rufzeichen im CB-Packet-Radio, deshalb wurde die Rufzeichenvergabe angeleiert.
Hätte man beim DAKfCBNF etwas professioneller gearbeitet und wäre auf die Nutzer zugegangen und hätte auf Wünsche und Kritik schneller reagiert, hätte das was werden können. Wurde es aber nicht.
Den DAKfCBNF gibts noch, die Öffentlichkeitsarbeit ist allerdings - sagen wir mal - stark verbesserungsfähig.
Eine kostenlose Rufzeichendatenbank betreibt/betrieb RegioNet (www.regio-net-dl.de) derzeit ist der Link dorthin tot.
es hat in der Tat einmal eine "Rufzeichenpflicht" gegeben.
Ab 1975 für Feststationen ("KF") Die mussten alle angemeldet werden, dazu wurde ein "Rufname" vom Fernmeldeamt zugeteilt, kostete 15 DM/Monat (wären heute 7,50 Euro)
Später auf 10 DM für 22 Kanäle (ortsfest) und 5 DM für 40/12 Geräte gesenkt.
Mit der Abschaffung der Anmelde/Gebührenpflicht ist das alles entfallen.
Später gabs nochmal eine offizielle Rufzeichenpflicht, allerdings nur für Datenfunk.
Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (worin fast alle CB-Hersteller und fast alle wichtigen regionalen CB-Organisationen zusammengeschlossen waren) wurde im Amtsblatt dazu beauftragt. Es wurden (und werden noch) Rufzeichen aus den für Deutschland reservierten Kennungen vergeben z.B. nach dem Muster DAB123 (Beispiel)
Da der DAKfCBNF mit der Vergabe der Rufzeichen überfordert war (lange Wartezeiten) und auf Anfragen und Kritik nur stark verzögert oder gar nicht reagierte, und da es viel Proteste von nicht organisierten Funkern und Frust gab, hat man beim Mainzer BAPT (Vor-Vorgänger der BNetzA) irgendwann die Rufzeichenpflicht gekippt, nachdem das Bundespostministerium aufgelöst worden war.
Seitdem sollen im Datenfunk "geeignete Rufzeichen" verwendet werden, die noch nicht anderweit vergeben sind. Wie der Funker das herausbekommen kann, ist der BNetzA egal.
Als der CB-Datenfunk (Packet-Radio) anfing, "beschwerten" sich einige lizensierte Funkamateure wegen der Verwendung "amateurfunkähnlicher" Rufzeichen im CB-Packet-Radio, deshalb wurde die Rufzeichenvergabe angeleiert.
Hätte man beim DAKfCBNF etwas professioneller gearbeitet und wäre auf die Nutzer zugegangen und hätte auf Wünsche und Kritik schneller reagiert, hätte das was werden können. Wurde es aber nicht.
Den DAKfCBNF gibts noch, die Öffentlichkeitsarbeit ist allerdings - sagen wir mal - stark verbesserungsfähig.
Eine kostenlose Rufzeichendatenbank betreibt/betrieb RegioNet (www.regio-net-dl.de) derzeit ist der Link dorthin tot.
73 & 55 (Gruss) Henning
CB: Bravo Delta 23 ("Bad Dürkheim 23")
QRV seit 1977
monatliche Funkertreffen: http://www.hobbyfunkduew.de
CB: Bravo Delta 23 ("Bad Dürkheim 23")
QRV seit 1977
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