Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

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0kHz
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Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#1

Beitrag von 0kHz »

Hallo hier …

mir wurde leiheweise die CQDL 7-2011 überlassen. Dort gibt es eine Nachricht, in der der Autor darauf hinweist, das Funkamateure bei z. B. großräumogen und langandauernden Stromausfällen ggf. nach § 323c Strafgesetzbuch dazu gezwungen werden sollen zu helfen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/056/1705672.pdf

Über diese Möglichkeit wird auf Seite 35, rechte Spalte (Mitte) wirklich nachgedacht:
Erwähnenswert ist des Weiteren noch das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG), das in § 2 als Amateurfunkdienst einen Funkdienst definiert, der u. a. zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen werden kann. § 5 sieht für den Not- und Katastrophenfall ausdrücklich eine Ausnahme für das Verbot der Übermittlung von Nachrichten an Dritte (nicht Funkamateure) vor. Eine staatliche Inanspruchnahme des Amateurfunks im Krisenfall lässt sich daraus nicht ableiten, eventuell könnte die allgemeinere Norm des § 323c Strafgesetzbuch (Unterlassene Hilfeleistung) in diesen Fällen greifen und eine Pflicht des Funkamateurs zur kommunikativen Hilfe im Katastrophenfall begründen.
Der jetzt interessante Punkt kommt aus der Nachricht der CQDL:
Für mich unverständlich, dass teilweise Angebote von Funkamateuren zu Absprachen wie geholfen werden kann/sollte, von Behörden zurückgewiesen wurden".
Dieser Satz ist die Essenz des Artikel und legt nahe, das Politker das Bedürfnis hatten, zu zeigen wo der Hammer hängt. Oder liegt durch den Autor (DH5FFL) eine Fehleinschätzung vor? Ist diese Sache in dieser Form überhaupt noch aktuell???

Danke euch

0kHz
Alexander
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#2

Beitrag von Alexander »

Hallo...

... ich bin nicht Mitglied im DARC und somit nicht im Besitz der cqDL. Ich kann also keinen direkten Bezug zu diesem Bericht herstellen. Was ich jedoch kann ist aus nur einem Beispiel aus der Vergangenheit berichten.

Während des Hochwassers an Elbe und Weißeritz waren es Funkamateure und auch CB-Funker welche die ersten waren, die Kommunikationswege eingerichtet, betrieben und aufrechterhalten haben. Der Katastrophenstab in Dresden hat sich in der Hochzeit der Krise beharrlich geweigert die Hilfe von den Funkern anzunehmen, mit der Konsequenz dass die Katastrophenhilfe erheblich verzögert wurde.
Die Funkamateure standen bereit, haben mit einem kaum vorstellbaren Aufwand versucht zu helfen, sie wurden kaum zur Kenntnis genommen. Trotzdem waren es Funker welche gerade im Bereich der Weißeritz alles getan haben um den Menschen zu helfen.

Dies ist das wirklich einzige Beispiel dass ich in Erinnerung habe.

Gruß Alexander
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0kHz
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#3

Beitrag von 0kHz »

Klingt so, als würde die Behörde des betroffenen Bereichs es sofort vorziehen mit Polizei und (Gerichts)-Beschluss die Funker an die Kette zu legen. Keine Zusammenarbeit sondern gleich verdonnern. Irgendjemand muss regieren …

0kHz
Dackel01
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#4

Beitrag von Dackel01 »

können auch wir cb funker im katastrophen oder krisenfalle helfen oder unsere geräte zur verfügung stellen
odo
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#5

Beitrag von odo »

Dackel01 hat geschrieben:können auch wir cb funker im katastrophen oder krisenfalle helfen oder unsere geräte zur verfügung stellen
nicht ja oder
:wave: :wave:
odo
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Krenkel
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#6

Beitrag von Krenkel »

Das Thema Notfunk bzw. Katastrophenhilfe durch Funkamateure (und CB-Funker) ist ein heißes Eisen. Aus meiner Zeit in einer IuK-Einheit der BOS kann ich mich noch gut daran erinnern, daß damals einige interessierte FAs auf uns zugekommen sind und eine festere Zusammenarbeit vereinbaren wollten. Wir standen dem aufgeschlossen gegenüber, aber unsere Obrigkeit hat gebremst. M.E. aus dem Grund, daß die AFu-Strukturen vielen KatS-Verantwortlichen zu lose/unverbindlich und unüberschaubar erscheinen. Daran hat sich mittlerweile, wie man u.a. bei Notfunk Deutschland nachlesen kann, einiges geändert und es hat sich zumindest lokal eine fruchtbare Zusammenarbeit ergeben.

Möglicherweise sind manche interessierte FAs an anderen Orten einfach frustriert und wollen unbedingt eine Zusammenarbeit erzwingen. So ließen sich manche Artikel erklären, die ich vor ein paar Jahren mal zu diesem Thema gelesen habe. Gäbe es eine Rechtspflicht zum Notfunk, wäre die Sache für solche Aktivisten schon ein wenig leichter ...

In diesem Licht möchte ich die Frage von 0kHz eingehen. Da mehr der o.g. Artikel der CQ-DL nicht vorliegt, kann ich nur allgemein die erwähnten Rechtsnormen behandeln. § 3 Abs. 5 Satz 2 AFuG statuiert keine Rechtspflicht zum Notfunk. Vielmehr erlaubt er Funkamateuren lediglich, ausnahmsweise Nachrichten für Dritte zu übermitteln.

Aus § 323c StGB läßt sich im Umkehrschluß eine allgemeine Hilfeleistungspflicht herleiten. Allerdings ist fraglich, wie weit diese im konkreten Fall reicht. Das Lehrbuchbeispiel ist ja der Autounfall auf der Landstraße, bei dem es genügt, den Notruf zu wählen und die Rettungsleitstelle zu informieren, um der Pflicht aus § 323c zu genügen. Ob man auf diese Norm im Zweifelsfall ein ausgedehntes Notfunknetz stützen könnte, wage ich zu bezweifeln, denn dieser Paragraph enthält zu viele Ausnahmen (die Hilfe muß erforderlich und den Umständen nach für jeden einzelnen Hilfeleistenden zumutbar sein, insbesondere ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten).
Aus dem StGB folgt also, daß ein Funkamateur, CB-Funker oder SWL, der einen SOS- oder Mayday-Ruf empfängt, diesen weiterleiten muß. Für Maßnahmen, die darüber hinausgehen, wäre ich mit § 323c zurückhaltend.

Nicht angesprochen wurde bisher allerdings die allgemeine Hilfeleistungspflicht, die sich aus den Landesgesetzen für Brand- und Katastrophenschutz ergibt. Hier in Sachsen-Anhalt ist das u.a. § 21 KatSG:
§ 21
Persönliche Hilfeleistung

(1) In einem Katastrophenfall ist jedermann verpflichtet, bei Abwehrmaßnahmen Hilfe zu leisten, wenn er von der Katastrophenschutzbehörde oder einem von ihr Beauftragten dazu aufgefordert wird.

(2) Die Hilfeleistung kann nur verweigern, wer durch sie erheblich gefährdet würde oder höherwertige Pflichten verletzten müsste.

(3) Personen, die hiernach zur Hilfeleistung herangezogen werden oder mit Einverständnis der Katastrophenschutzbehörde freiwillig Hilfe leisten, haben für die Dauer der Hilfeleistung die Rechtsstellung eines Helfers.
(In § 22 findet sich eine analoge Bestimmung für das Erbringen von Sachleistungen.)

Es sind diese Bestimmungen, nach denen im Katastrophenfall jedermann zum Sandsackschippen verpflichtet werden kann. Diese "ungelernten" Kräfte sind dann allerdings genauso versichert wie die "richtigen" Helfer. Ebenso könnte die zuständige Behörde im Kat-Fall auch Amateur- und CB-Funker zur Unterstützung von Gefahrenabwehr und Schadensbekämpfung heranziehen.

Ob sie das allerdings tun wird, halte ich aufgrund meiner Erfahrungen für unwahrscheinlich (Alexander hat diese weiter oben bestätigt). Wenn Hobbyfunker in Notfällen helfen wollen, tun sie gut daran, sich möglichst schon vor einem Ereignis zusammenzuschließen und die KatS-Behörden zu kontaktieren. Ad hoc aufgebaute Funknetze werden wohl (leider!) in der Regel von den Behörden nicht genutzt werden.

Mithin ist die zwangsweise Verpflichtung von Hobbyfunkern zum Not- und Katastrophenfunk theoretisch möglich (gem. Landesrecht oder im Kriegsfall nach § 28 ZSKG), praktisch jedoch unwahrscheinlich.
Zuletzt geändert von Krenkel am Mo 19. Mär 2012, 16:40, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#7

Beitrag von captn »

Dackel01 hat geschrieben:können auch wir cb funker im katastrophen oder krisenfalle helfen oder unsere geräte zur verfügung stellen
Meistens hat eine Katastrophe ja Ausmaße über 15-20km hinweg. Und ich weiß nicht, ob es so gut ankommt, wenn du sagst, "ich hab einen 1KW Brenner, damit komm ich auch weiter".

Zusätzlich unterliegst du als CB Funker nicht der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk). Regeln zum Verhalten bei Notfallmeldungen bzw, zur Verschwiegenheit beim Mithören sind dir also nicht offiziell bekannt. Eine Behörde würde dich daher nicht ansprechen, wenn es irgendeinen anderen Weg gibt.
13JO306 / QRV: CH-15 - 27,135 Mhz (USB), CH-25 - 27,245 Mhz (PSK-31) / www.cbaprs.de
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#8

Beitrag von odo »

captn hat geschrieben:
Dackel01 hat geschrieben:können auch wir cb funker im katastrophen oder krisenfalle helfen oder unsere geräte zur verfügung stellen
Meistens hat eine Katastrophe ja Ausmaße über 15-20km hinweg. Und ich weiß nicht, ob es so gut ankommt, wenn du sagst, "ich hab einen 1KW Brenner, damit komm ich auch weiter".
Zur Rettung von Leib und Leben und zur Verhinderung von erheblichen Schäden wäre auch das völlig legal. Sogar dann, wenn du auf BOS-Frequenzen senden würdest um für dich oder andere Hilfe zu erlangen.
Das nennt sich "rechtfertigender Notstand" und der ist im Katastrophenfall sogar amtlich.
:wave: :wave:
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#9

Beitrag von Dackel01 »

rein rechtlich gesehn auf bos frequenzen zu senden ist doch strafbar gibt es im katastrophen falle eine ausnahme zb wenn telefon und handynetz nicht mehr funktionieren
Zuletzt geändert von Dackel01 am Mo 19. Mär 2012, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#10

Beitrag von Dackel01 »

ein funkgerät funktioniert bekanntlicher weise immer wenn es strom hat zb baterie und die antenne es sei denn es ist atomare strahlung aus gesetzt dan geht auch das nicht mehr
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doeskopp
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#11

Beitrag von doeskopp »

odo hat geschrieben:
captn hat geschrieben:
Dackel01 hat geschrieben:können auch wir cb funker im katastrophen oder krisenfalle helfen oder unsere geräte zur verfügung stellen
Meistens hat eine Katastrophe ja Ausmaße über 15-20km hinweg. Und ich weiß nicht, ob es so gut ankommt, wenn du sagst, "ich hab einen 1KW Brenner, damit komm ich auch weiter".
Zur Rettung von Leib und Leben und zur Verhinderung von erheblichen Schäden wäre auch das völlig legal. Sogar dann, wenn du auf BOS-Frequenzen senden würdest um für dich oder andere Hilfe zu erlangen.
Das nennt sich "rechtfertigender Notstand" und der ist im Katastrophenfall sogar amtlich.
Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Ich würde sowas bestenfalls NACH dem Einschlag der Atombombe tun. Die Bürokratie würde aber vermutlich sogar den überleben....

Grüße from Doeskopp
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#12

Beitrag von Dackel01 »

habe den beitrag geändert das mit dem rechtlichen
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#13

Beitrag von odo »

doeskopp hat geschrieben: Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Ich würde sowas bestenfalls NACH dem Einschlag der Atombombe tun. Die Bürokratie würde aber vermutlich sogar den überleben....

Grüße from Doeskopp
Noch vorsichtiger?
Es ist doch bekannt, dass sich unsere "Regierenden" nur einem geschaffenen Status Quo beugen. :crazy:
:wave: :wave:
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#14

Beitrag von odo »

Dackel01 hat geschrieben:habe den beitrag geändert das mit dem rechtlichen
Du solltest deinen Schreibstil deutlich ändern, wenn du verstanden und ernst genommen werden willst.
Lies bitte die Boardregeln die du mit der Anmeldung im Forum anerkannt und deren Einhaltung du zugesichert hast.
Hier insbesondere die Regel #11.

Noch so ein Ding, dann -> Killfile.
:wave: :wave:
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doeskopp
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#15

Beitrag von doeskopp »

odo hat geschrieben:
doeskopp hat geschrieben: Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Ich würde sowas bestenfalls NACH dem Einschlag der Atombombe tun. Die Bürokratie würde aber vermutlich sogar den überleben....

Grüße from Doeskopp
Noch vorsichtiger?
Es ist doch bekannt, dass sich unsere "Regierenden" nur einem geschaffenen Status Quo beugen. :crazy:
So gesehen hast Du Recht. Also ne Piratenflagge an die Antenne. Wenn Deine Theorie stimmt, funktioniert das auch in kriesenfreien Friedenszeiten.

"Brate einschalten zum Ändern!"

Grüße from Doeskopp
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