Das tue ich doch seit Jahrzehntendoeskopp hat geschrieben:
"....einschalten zum Ändern!"
Grüße from Doeskopp
Huch, das war jetzt sicher politisch unkorrekt.
Das tue ich doch seit Jahrzehntendoeskopp hat geschrieben:
"....einschalten zum Ändern!"
Grüße from Doeskopp
Dackel01 hat geschrieben:leben retten und sich strafbar machen oder kein leben retten und sich ebenfalls mit unterlassener hilfeleistung strafbar machen
Keine Sorge, das kommt an. Es wäre nicht zum ersten Mal.Kanalratte I hat geschrieben:Um die Frage noch etwas zu erweitern:
Ein Funkamateur ist ja verpflichtet, empfangene Notrufe an die entsprechenden Behörden weiterzuleiten. Das mag noch Funktionieren, wenn ich einen Notruf aus der Umgebung, oder irgendwo aus Deutschland empfange. Aber Amateurfunk beschränkt sich ja nicht auf die heimische Zone. Speziell über Kurzwelle ist da einiges Möglich. Und schon wird es kompliziert, ich kann ja schlecht die Polizei über 110 anrufen, wenn ich über Kurzwelle einen Ruf vom anderen Ende der Welt erhalte, weil dort ein Erdbeben, oder Wirbelsturm eine ganze Region verwüstet hat. Dennoch handelt es sich rechtlich um einen Notruf, den es weiterzuleiten gilt. Nur: An wen? Die örtliche Polizeidienststelle scheidet aus, per Telefon in Neuseeland anzurufen, um denen zu sagen, daß bei denen alles kaputt ist, ist ebenfalls sinnlos. Was macht man dann?
Und warum nicht? Das wäre die erste Anlaufstelle. Die Jungs vor Ort werden da nicht wirklich was machen können, aber sie werden das weiter geben.Kanalratte I hat geschrieben:... ich kann ja schlecht die Polizei über 110 anrufen, wenn ich über Kurzwelle einen Ruf vom anderen Ende der Welt erhalte, ....
Ja das ist richtig! Bei dem schönen alten Film aus den 50er wird es ja anschaulich gezeigt (Film 1 und ungefähr in der mitte des Filmes).artlandxy hat geschrieben:Und warum nicht? Das wäre die erste Anlaufstelle. Die Jungs vor Ort werden da nicht wirklich was machen können, aber sie werden das weiter geben.Kanalratte I hat geschrieben:... ich kann ja schlecht die Polizei über 110 anrufen, wenn ich über Kurzwelle einen Ruf vom anderen Ende der Welt erhalte, ....
73 de Gerd
Eine gute und wichtige Frage! Nachdem meine Erfahrungen mit Polizeibeamten an der 110 z.T. recht negativ sind, würde ich bei Notrufen aus dem Ausland zwei Anlaufstellen vorschlagen:Kanalratte I hat geschrieben:Dennoch handelt es sich rechtlich um einen Notruf, den es weiterzuleiten gilt. Nur: An wen? Die örtliche Polizeidienststelle scheidet aus, per Telefon in Neuseeland anzurufen, um denen zu sagen, daß bei denen alles kaputt ist, ist ebenfalls sinnlos. Was macht man dann?
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