Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

odo
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Re: Zwnagyverpflichtung der Amateurfunker in Kriesenfällen

#16

Beitrag von odo »

doeskopp hat geschrieben:
"....einschalten zum Ändern!"

Grüße from Doeskopp
Das tue ich doch seit Jahrzehnten :holy:
Huch, das war jetzt sicher politisch unkorrekt. :seufz:
:wave: :wave:
odo
Dackel01
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#17

Beitrag von Dackel01 »

leben retten und sich strafbar machen oder kein leben retten und sich ebenfalls mit unterlassener hilfeleistung strafbar machen
odo
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#18

Beitrag von odo »

Dackel01 hat geschrieben:leben retten und sich strafbar machen oder kein leben retten und sich ebenfalls mit unterlassener hilfeleistung strafbar machen

OK, lernresistent....
:wave: :wave:
odo
Flunder

Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#19

Beitrag von Flunder »

Wenn man immer wieder und immer wieder mit Boardregeln droht, wird man kein Erfolg haben. Einwenig Höflichkeit und benehmen ist immer die bessere Variante. Begreifen das ist eine Kunst die Dir leider nicht mit in die Wiege gelegt wurde.
Gehört zwar nicht zum Thema,aber es war nicht umgänglich...Kurz lesen, verstehen und dann darf es gelöscht werden lieber Admin. Punkt! :D
Kanalratte I
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#20

Beitrag von Kanalratte I »

Um die Frage noch etwas zu erweitern:

Ein Funkamateur ist ja verpflichtet, empfangene Notrufe an die entsprechenden Behörden weiterzuleiten. Das mag noch Funktionieren, wenn ich einen Notruf aus der Umgebung, oder irgendwo aus Deutschland empfange. Aber Amateurfunk beschränkt sich ja nicht auf die heimische Zone. Speziell über Kurzwelle ist da einiges Möglich. Und schon wird es kompliziert, ich kann ja schlecht die Polizei über 110 anrufen, wenn ich über Kurzwelle einen Ruf vom anderen Ende der Welt erhalte, weil dort ein Erdbeben, oder Wirbelsturm eine ganze Region verwüstet hat. Dennoch handelt es sich rechtlich um einen Notruf, den es weiterzuleiten gilt. Nur: An wen? Die örtliche Polizeidienststelle scheidet aus, per Telefon in Neuseeland anzurufen, um denen zu sagen, daß bei denen alles kaputt ist, ist ebenfalls sinnlos. Was macht man dann?
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#21

Beitrag von Winedou »

also wen aus einen entfernten land ein norruf gesendet wird dan heißt das soviel wie den eigenen stat verständigen das dort alles hin ist und hilfe gefragt wäre die kümmern sich dan schon um die weiteren schritte

oft ists ja die einzige möglichkeit nach einen erdbeben per funk hilfe zu rufen und sei es in 3000km entfernung

habt ihr in DL keine statsfunkstellen?? ich würde hald nach einen notruf unsere österreichische katastrophenfunkstelle darauf aufmerksam machen in salzburg OE2KAT
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doeskopp
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#22

Beitrag von doeskopp »

Kanalratte I hat geschrieben:Um die Frage noch etwas zu erweitern:

Ein Funkamateur ist ja verpflichtet, empfangene Notrufe an die entsprechenden Behörden weiterzuleiten. Das mag noch Funktionieren, wenn ich einen Notruf aus der Umgebung, oder irgendwo aus Deutschland empfange. Aber Amateurfunk beschränkt sich ja nicht auf die heimische Zone. Speziell über Kurzwelle ist da einiges Möglich. Und schon wird es kompliziert, ich kann ja schlecht die Polizei über 110 anrufen, wenn ich über Kurzwelle einen Ruf vom anderen Ende der Welt erhalte, weil dort ein Erdbeben, oder Wirbelsturm eine ganze Region verwüstet hat. Dennoch handelt es sich rechtlich um einen Notruf, den es weiterzuleiten gilt. Nur: An wen? Die örtliche Polizeidienststelle scheidet aus, per Telefon in Neuseeland anzurufen, um denen zu sagen, daß bei denen alles kaputt ist, ist ebenfalls sinnlos. Was macht man dann?
Keine Sorge, das kommt an. Es wäre nicht zum ersten Mal.

Grüße from Doeskopp
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KLC
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#23

Beitrag von KLC »

Wenn ich als AFu vom andern Ende der Welt einen Katastrophenfall berichtet bekäme , würde ich vielleicht versuchen, die jeweilige Niederlassung dieses Landes oder unser Auswärtiges Amt zu belämmern.
Daß wir im Katastrophenfall zu irgendwas verpflichtet werden , auch WIR CB-Funker oder IHR Funkamateure, halte ich eher für unwahrscheinlich, höchstens werden die Geräte beschlagnahmt und von irgendwelchen Knalltüten kaputtgemacht.
Der Bericht von Alexander bestätigt das, was ich dazu denke. Arroganz und Unkenntniss aber auch Mißtrauen und Unsicherheit sind hier die bösen Umstande bei Katastrophenstäben.
Was sagen unsere Freunde in den Alpen dazu ? Da habe ich einen ganz anderen Eindruck. Die Österreicher scheinen mir hierzu ganz Andreas mit umzugehen. :link: http://www.oe3.oevsv.at/opencms/notfunk/notfunkkoffer/
Außer wenn jemand in der (Gegen-)Richtung intervenieren will , muß er gleichzeitig im CB- / AFu-Verein sein und in einer Hilsorganisation/BOS und den "Passionsfunk" seinen Kameraden unterbreiten. Gibt's ja hier ein paar...
Alexanders Ausführungen finde ich bezeichnend und aussagekräftig.
Ich kenne noch die Hochwasser hier an der Saar, 1993 das letzte große. War schon schlimm aber Im Osten (nach 2002 ?? ) hat's ausgesehen als ob die Welt wirklich untergeht/absäuft.

:wave: Rolf
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Tango
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#24

Beitrag von Tango »

Bei der heutigen Kriegsführung und oder derer in der Zulunft, sollte man sich lieber Gedanken machen, wie man dann überleben kann!

Bei einer Atombombenexplosion und dem danach folgendem Nuklearem Gau, dann funktioniert so oder so nichts mehr! Dann werden wir in die Steinzeit zurück geworfen! Da heißt es Überleben! Da mach ich mir und andere sicher auch, keine Gedanken mehr über Funkverbindungen, Funk, Funkgeräte, BOS, e.c.t.!

Denn "Ich will leben, bzw. überleben"!

73 :wave:

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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#25

Beitrag von Winedou »

man mus nicht immer vom schlimsten ausgehen wie atombombe etz

wir hatten letztes jahr ein hagelunwetter in flachgau (salzburg) kein strom kein telefon kein handy ging mehr da wurde alles über funk abgewikelt
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#26

Beitrag von Alexander »

Hallo zusammen....

... also diese Notfallkoffer, die gibt es auch in Deutschland und in zahlreichen Ortsvereinen. Wer öfter in Weinheim oder in Friedrichshafen ist, der findet dort auch in schöner Regelmäßigkeit, die Stände des Notfunkreferates des DARC e,V. und die entsprechenden Menschen in de Referaten. Die Referate sind da, die Menschen die bereit sind zu helfen auch - nur eingesetzt bzw. benötigt werden sie offenbar nicht. Zumindest nicht in der offiziellen Leseart.

Man hört hier - und auch an anderer Stelle - oft böse Worte über die CB-Funker in und aus Italien.

Was viele nicht wissen (und auch nicht wissen wollen), der CB-Funk ist in Italien unmittelbar in den Katastrophenschutz eingebunden. Sie werden auch als tatsächliche Hilfskräfte zur Kommunikation angefordert und eingesetzt. Obwohl die Gefahr für die Menschen dort im Moment nicht besonders hoch ist, stehen rund um den Vulkan Ätna (er ist seit Sonntag wieder ziemlich aktiv) zahlreiche Funkfreunde bereit um die Kommunikation aufrecht zuerhalten. (Die Geschäfte, Hotels, die Seilbahn und die wenigen Bewohner haben nur Funktelefone und wie schnell die ausfallen können wissen wir)

Was bei uns kaum auf Gegenliebe stößt: Dafür steht bestimmten Funkstationen - organisiert u.a. in der FIR-CB - http://it.wikipedia.org/wiki/Federazion ... zen's_Band fast der gesamte Frequenzbereich zwischen 25,5 bis 28,5 MHz (ja auch im 10m-Band!!!) zu Verfügung. Auch bei 160MHz und auf 43MHz sowie ein paar Frequenzen im UHF-Bereich dürfen benutzt werden. Für ihre Aufgaben im Zivilschutz sind die CB-Funker direkt dem Ministerium für Kommunikation unterstellt. Wer der italienischen Sprache mächtig ist - und ich bin es - der hört (wenn das Band offen ist) mindestens einmal in der Woche Übungen für den Notfall. Bei den letzten Erdbeben in der Mitte des Stiefels, waren es die CB-Funker, welche wirkungsvoll helfen konnten.

Und noch ne Kleinigkeit: Wer z.B. mit dem LKW oder dem Auto den Brenner überquert hat, der wird - wenn er es macht - manchmal darauf hingewiesen doch bitte den Kanal 9 nicht (oder nur im Notfall) zu nutzen. Die freundlichen und höflichen Durchsagen kommen direkt von der jeweiligen Questura (Polizeidirektion) Denn dort steht überall in den Einsatzzentralen ein CB-Funkgerät.

Ich denke alleine diese Tatsache, sagt viel über die Wertigkeit des CB-Funkes in Italien aus. Und bei uns? Auch wenn es höhnisch klingt: Die Vereine, Verbände und Clubs, haben selbst dazu beigetragen dass der CB-Funk seinen Ruf endgültig bei den Behörden verloren hat. Und ob es uns gefällt oder nicht, der Amateurfunk hat in Saxhen Notfunk den gleichen Stellenwert.

Dies sollte uns nachdenklich machen.

Gruß Alexander

Nachsatz: Man könnte nun argumentieren, dass wir in Deutschland froh sein können, dass unsere BOS-Dienste so gut auf- und ausgebaut sind, dass derartige Hilfe von den Funkern nicht nötig ist. Ich traue mich zu wetten, dass der Katastrophenschutz an Oder un Elbe bzgl. der Kommunikation in einem erneuten Vorfall ähnlich wie damals versagen wird.
Hoffentlich täusche ich mich.
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#27

Beitrag von DO1MOX »

also ich denke egal ob Funker oder nicht Funker wenn eine Katastrophe oder ein Unfall usw ist . dann muss es Selbst verständlich sein das man hilft!!
artlandxy
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#28

Beitrag von artlandxy »

Kanalratte I hat geschrieben:... ich kann ja schlecht die Polizei über 110 anrufen, wenn ich über Kurzwelle einen Ruf vom anderen Ende der Welt erhalte, ....
Und warum nicht? Das wäre die erste Anlaufstelle. Die Jungs vor Ort werden da nicht wirklich was machen können, aber sie werden das weiter geben.

73 de Gerd
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#29

Beitrag von Tango »

artlandxy hat geschrieben:
Kanalratte I hat geschrieben:... ich kann ja schlecht die Polizei über 110 anrufen, wenn ich über Kurzwelle einen Ruf vom anderen Ende der Welt erhalte, ....
Und warum nicht? Das wäre die erste Anlaufstelle. Die Jungs vor Ort werden da nicht wirklich was machen können, aber sie werden das weiter geben.

73 de Gerd
Ja das ist richtig! Bei dem schönen alten Film aus den 50er wird es ja anschaulich gezeigt (Film 1 und ungefähr in der mitte des Filmes).

http://www.cb-funker.eu/t791f120-Alter- ... Jahre.html

Der Film ist unteranderem auch als Link hier in der Funkbasis zufinden!

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Krenkel
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Re: Zwangsverpflichtung der Funkamateure in Krisenfällen

#30

Beitrag von Krenkel »

Kanalratte I hat geschrieben:Dennoch handelt es sich rechtlich um einen Notruf, den es weiterzuleiten gilt. Nur: An wen? Die örtliche Polizeidienststelle scheidet aus, per Telefon in Neuseeland anzurufen, um denen zu sagen, daß bei denen alles kaputt ist, ist ebenfalls sinnlos. Was macht man dann?
Eine gute und wichtige Frage! Nachdem meine Erfahrungen mit Polizeibeamten an der 110 z.T. recht negativ sind, würde ich bei Notrufen aus dem Ausland zwei Anlaufstellen vorschlagen:

1. Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die sitzen in Bonn und sind sind wie folgt erreichbar:

Code: Alles auswählen

Telefon: 02 28 99 - 550 - 0

E-Mail allgemein: poststelle@bbk.bund.de

E-Mail Abteilung 1 (GMLZ): BBK-Abteilung-I@bbk.bund.de

2. Die Seenotleitung der DGzRS in Bremen. Dort möchte man nicht per E-Mail, sondern per Telefon oder Fax alarmiert werden:

Code: Alles auswählen

Telefon: 04 21 - 536 87 - 0

Fax: 04 21 - 536 87 - 14 
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