Standortbescheinigung

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Veterano
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Standortbescheinigung

#1

Beitrag von Veterano »

Hallo,
nach der Freigabe auf 12 Watt bei SSB muß doch eigentlich jeder CB Funker jetzt eine Standortbescheinigung einreichen.Ich habe mir das Formular mal angesehen. :angry: .Ist ja soweit alles schön und gut,aber wo bekomme ich z.B. ein Antennendiagramm her. :think: .Sind die CB Funker jetzt alle Schwarzfunker oder was.Im Forum werden bestimmt einige Oms sein die sich mit der Materie auskennen.Ich habe erst vor einigen Monaten nach jahrelanger Abstinenz wieder mit CB angefangen und muß mich wieder neu orientieren.
Auf zahlreiche Antworten die dem Thema dienen bin ich echt gespannt.

73 Veterano
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artlandxy
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Re: Standortbescheinigung

#2

Beitrag von artlandxy »

Veterano hat geschrieben:Hallo,
nach der Freigabe auf 12 Watt bei SSB muß doch eigentlich jeder CB Funker jetzt eine Standortbescheinigung einreichen.Ich habe mir das Formular mal angesehen. :angry: .Ist ja soweit alles schön und gut,aber wo bekomme ich z.B. ein Antennendiagramm her. :think: .Sind die CB Funker jetzt alle Schwarzfunker oder was.Im Forum werden bestimmt einige Oms sein die sich mit der Materie auskennen.Ich habe erst vor einigen Monaten nach jahrelanger Abstinenz wieder mit CB angefangen und muß mich wieder neu orientieren.
Auf zahlreiche Antworten die dem Thema dienen bin ich echt gespannt.

73 Veterano
Noch gelten die 4 Watt! In der aktuellen Frequenzordnung (Vfg37/2005 geändert durch Vfg.03/2008) steht drin:
Kanäle 1-40 F3E/G3E
Maximal zulässigen äquivalente Strahlungsleistung, bezogen aus Lambda /2 4Watt
Maximal zulässige Senderausgangsleistung 4Watt
Auf den Kanälen 1-40 dürfen auch genutzt werden
A3E-- Amplitudenmodulation 1Watt
J3E-- Einseitenband mit unterdrücktem Träger 4Watt

§3 Absatz 3 Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn, nur in der Horizontalen Ebene gilt der Grenzwert von 4 Watt abweichend von §2 Nr.1 für die der Antenne zugeführten Leistung
§3 Absatz 4 ... gekürzt... Der Frequenznutzer unterliegt hinsichtlich des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von Funkanalagen entstehenden elektromagnetischen Felder den jeweils gültigen Vorschriften. Unabhängig von dieser Frequenzzuteilung dürfen ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten Strahlungsleistung (EIRP) von zehn Watt oder mehr erst betrieben werden, wenn die Reg-TP (BnetzA) eine entsprechende Standortbescheinigung erteilt hat.

Genauso kann man sie aktuell heute (24.11.2011 um 9.40 MEZ) auf der Internetseite der BnetzA abrufen.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_193 ... epage.html

Also nichts neues in dieser Richtung... Der Personenschutz ist schon länger da drin. 10Watt EIRP sind schnell erreicht...
Ein Antennendiagramm bekommt man im Übrigen beim Antennenhersteller. Das sollte bei jeder neu gekauften Antenne dabei sein.
Das hat im übrigen auch nicht nur mit CB-Funk zu tun. Es gilt für jede Funkanwendung mit >10W EIRP.
Ausgenommen sind hier die Funkamateure. Da gibt es die Selbsterklärung... (3-4 Blatt Papier und 15min Arbeit, wenn die Rahmenbedingungen nicht zu wuselig sind)
73 de Gerd
73
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Wiesel
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Re: Standortbescheinigung

#3

Beitrag von Wiesel »

Dazu wurde sich hier: http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=11&t=24165 schon über alle Maßen :kotz: . Viel Vergnügen bei der Lektüre.
- Wenn Sie nichts vorhaben sind Sie hier genau richtig -
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