Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

Whiskey_Kilo
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Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#1

Beitrag von Whiskey_Kilo »

Ja Servus,

kennt jemand einen Link oder Quellenangabe oder weiß jemand ob es im Fernmeldegesetz oder wie auch immer das Gesetz heißen mag falls es sowas überhaupt gibt das untersagt das man im CB/Amateurfunkbereich keine Tonbandaufnahmen des gesprochenen Wortes von Teilnehmern machen darf.

Hintergrund:
Wir haben hier in München jemanden der gelegentlich unter Zuhilfename von reichlich bis ganz ganz viel Alkohol von anderen Leuten Mitschnitte auf Kassette macht und dann durch Abspielen dieser Amok läuft.
Vor kurzem hatte dieser jemand behauptet eine seiner ""selbstaufgenommene"" Kassette im Briefkasten gefunden zu haben,
diese wurde weitergegeben und beim Anhören festgestellt das er im Zuge fortgeschrittenen Alkoholkonsums am Ende der Kassette mit eigener Stimme Frequenz/Datum und Uhrzeit daraufgesprochen hat.

Wer kann Auskunft oder sachdienliche Hinweise über die rechtliche Situation geben.


Gruß
Whiskey Kilo / München / Die stärkste Station in deiner Stadt
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ursuppe
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#2

Beitrag von ursuppe »

Ich schätze mal, das fällt am ehesten in den Bereich der Persönlichkeitsrechte.
Du darfst prinzipiell erstmal niemandem Gelaber mitschneiden, sofern derselbe seine Einwilligung dazu nicht gibt. Genauso darfst du eigentlich auch niemanden einfach so fotografieren. Ich bin kein Jurist, aber wenn du beweisen kannst, dass dich dieser jemand aufnimmt, kannste ihm denke ich rechtlich schon an den Karren pissen. Nur der Beweis ist halt schwierig.

73
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Romeo Oscar ( 13RO763)
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#3

Beitrag von Romeo Oscar ( 13RO763) »

Hallo Wolfgang,

hier hilft ein Blick in das Strafgesetzbuch ( StGB ):

Siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Kurz erläutert:
- bei QSO´s auf CB und AFu handelt es sich aber definitiv NICHT um "nichtöffentlich gesprochene Worte eines anderen"

Siehe dazu auch: §89 TKG http://dejure.org/gesetze/TKG/89.html ---> hier steht nochmals explizit, dass die Aussendungen für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind

Fazit:
Tonträgeraufnahmen von QSO´s sind erlaubt und NICHT verboten !

P.S. Es kommt aber immer darauf an, was mit den Aufnahmen gemacht wird und ob damit gegen andere Gesetze verstossen wird ....
73&55
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grinsekater
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#4

Beitrag von grinsekater »

Ich hab von so einem, der hier durch alkoholisierte Ausfälle auf dem Funk regelmässig auffiel, alles beschimpfte und beleidigte, mal was aufgenommen, zusammengeschnitten und (mit freien Beats unterlegt) einen HipHop-Track draus gemacht.... :lol:

73, Andy
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doeskopp
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#5

Beitrag von doeskopp »

[quote="315";p="206713"]Ich hab von so einem, der hier durch alkoholisierte Ausfälle auf dem Funk regelmässig auffiel, alles beschimpfte und beleidigte, mal was aufgenommen, zusammengeschnitten und (mit freien Beats unterlegt) einen HipHop-Track draus gemacht.... :lol:

73, Andy[/quote]

Dann bete mal das es kein Hit wird. Sonst kannste dem nachher den Sprit bis ans Lebensende zahlen. Copyright, Du verstehst...... :D

Ne fröhliche Schneekatastrophe wünscht der Doeskopp
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grinsekater
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#6

Beitrag von grinsekater »

Nicht so schlimm, ausserdem hat er vor Zeugen bestätigt, dass er nix dagegen hat. Er kennt das Ding ja. :lol:

73, Andy
odo
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#7

Beitrag von odo »

[quote="315";p="206713"]Ich hab von so einem, der hier durch alkoholisierte Ausfälle auf dem Funk regelmässig auffiel, alles beschimpfte und beleidigte, mal was aufgenommen...[/quote]

Ähnliches habe ich in meinem CB-Umfeld von einem OM erfahren als ich diesen nach dem Verbleib eines zuweilen "auffälligen" Funkers fragte.
Hier wurde der unveränderte Mitschnitt bei Youtube eingestellt und der Link dem "Sprecher" zugespielt.

Dieser war dann so erschrocken über sich selber dass der daraufhin nie wieder auf CB aktiv war und sein umfangreiches Equipment verhökert hat.
:wave: :wave:
odo
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grinsekater
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#8

Beitrag von grinsekater »

Der Typ hier bei uns hatte gar kein Internet. :) Aber ihm wurde der Song auf andere Weise bekannt, (unter anderem durch mich selbst :D), und er hat zuerst total getobt. :D
Aber das hat sich dann schnell gelegt, weil ihm in einem lichten Moment wohl klar wurde, dass er sich, je mehr er sich aufregte, um so lächerlicher machte. :) Das Lied ist aber auch wirklich heftig.

Inzwischen haben die den aber aus dem Verkehr gezogen, und er verbringt erst mal ein Jahr in irgendner Trinker-Entzugsklinik.

73, Andy
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carli536
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#9

Beitrag von carli536 »

[quote="76";p="206692"]Hallo Wolfgang,

hier hilft ein Blick in das Strafgesetzbuch ( StGB ):

Siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Kurz erläutert:
- bei QSO´s auf CB und AFu handelt es sich aber definitiv NICHT um "nichtöffentlich gesprochene Worte eines anderen"

Siehe dazu auch: §89 TKG http://dejure.org/gesetze/TKG/89.html ---> hier steht nochmals explizit, dass die Aussendungen für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind

Fazit:
Tonträgeraufnahmen von QSO´s sind erlaubt und NICHT verboten !

P.S. Es kommt aber immer darauf an, was mit den Aufnahmen gemacht wird und ob damit gegen andere Gesetze verstossen wird ....

73&55
:sup: Joachim :sup:[/quote]


?????? wie vertehst du denn Gesetzestexte ?????? :paper:

ist etwa BOS Funk Öffendlich :?:

Mittschitte eines Gespräches sind nur dann nicht strafbar, wenn er diese NUR für sich verwendet !!!
sobald er sie aber (eben über Funk) wieder gibt, MACHT er sich Definitiv strafbar...
ausser alle beteiligten in einem QSO stimmen einer Aufname zu...
rein Rechtlich greift hier (Funkerei) das Telecommunikations Gesetz !!!


...also da niemand von euch seine Zustimmung gegeben hat, könnt ihr rechtiche schritte einleiten
zur Beweis erbringung, empfehle ich ihn mit seinen eigenen Mitteln zu schlagen dh. alle die in eurem QSO sind stimmen einem Mittschnitt deinerseits zu..wie auch immer, Ideal ist es, die Frage über diese Zustimmung mit aufzunehmen aber auch schon im Vorfeld Fragen!!!(Achtung: sobald aber einer nicht zustimmt ist die Aufname wertlos)
ansonsten zählt dieser Mittschnitt vor Gericht als Beweis ! :thup: :book:

viel Glück
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grinsekater
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#10

Beitrag von grinsekater »

[quote="852";p="206987"]
rein Rechtlich greift hier (Funkerei) das Telecommunikations Gesetz !!!
[/quote]

Und welche Paragraphen genau?

73, Andy

PS: Bist Du Anwalt? :dlol:
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Romeo Oscar ( 13RO763)
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#11

Beitrag von Romeo Oscar ( 13RO763) »

PS: Bist Du Anwalt?
Wahrscheinlich nicht, sonst wären einige Rechtschreibfehler weniger drin´ ... sorry, das musste jetzt raus´ :king:

Ich jedenfalls bin in meinem Beitrag explizit auf die Fragestellung von Wolfgang eingegangen und habe auch die
jeweiligen Belege dafür genannt !

Ich bitte darum, dass sich in dieser Frage eventuelle "Hobby-Juristen" zurückhalten und nur ernstgemeinte, fundierte
Beiträge mit Quellennennung gepostet werden.

P.S. Ja, richtig, ich bin Jurist !

P.P.S Bei den hier gesposteten Beiträgen, handelt es sich um KEINE Rechtsberatung !
73&55
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cougar
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#12

Beitrag von cougar »

P.P.S Bei den hier gesposteten Beiträgen, handelt es sich um KEINE Rechtsberatung !


Sonst müsstest Du hier auch noch Rechnung stellen! :oops: :oops:

Sorry, Joachim das musste jetzt aber auch raus! :D

Gruß Cougar Thomas
ROMEO 1
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#13

Beitrag von ROMEO 1 »

Ich kann dem Beitrag von Romeo Oskar (13RO763) nur zustimmen. Die Aussage trifft kurz und präzise genau den Punkt.

@carli536
ich verstehe nicht, wie du aufgrund des Beitrages von RO auf die Frage kommst: "ist etwa BOS-Funk öffentlich?"
Dein Beitrag ist leider falsch und entbehrt jeglicher Rechtsquelle.

73, Horst

P.S.: Ich bin kein Jurist!
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grinsekater
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#14

Beitrag von grinsekater »

[quote="4366";p="207041"]

@carli536
ich verstehe nicht, wie du aufgrund des Beitrages von RO auf die Frage kommst: "ist etwa BOS-Funk öffentlich?"
Dein Beitrag ist leider falsch und entbehrt jeglicher Rechtsquelle.
[/quote]

Zumal von BOS-Funk überhaupt keine Rede war. BOS (und u. a. auch Betriebsfunk) ist juristisch was völlig anderes als Amateurfunk oder CB.

73, Andy

OT:
@ Romeo 1: Melde Dich mal bitte auf 42, Alex hat evtl. Interesse an Deinem Scanner. :)
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Romeo Oscar ( 13RO763)
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Re: Unerlaubtes Aufnehmen oder vielleicht doch nicht

#15

Beitrag von Romeo Oscar ( 13RO763) »

Zumal von BOS-Funk überhaupt keine Rede war. BOS (und u. a. auch Betriebsfunk) ist juristisch was völlig anderes als Amateurfunk oder CB.
Genau darum geht es ! :thup:

Ich reagiere für viele Mitleser womöglich etwas "genervt", aber wenn man vom Fach ist, muss man wissen, dass es in der
Jurisprudenz immer nur um Sachverhalte geht. Deshalb "kriege ich Plaque" :dlol: wenn durch Halbwissen und das
Durcheinanderwürfeln von Vermutungen neue Sachverhalte geschaffen werden, die so gar nicht zutreffend sind bzw. waren.

Im deutschen Recht, egal ob Strafrecht, Privatrecht oder öffentliches Recht, kommt es auf jegliche Nuance an und es können
sich die Sachverhalte im Einzelfall total unterschiedlich darstellen.
73&55
:sup: Joachim :sup:

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