Amtsgericht Bonn: Funkamateur verurteilt

Antworten
Lawfactory CGN

Amtsgericht Bonn: Funkamateur verurteilt

#1

Beitrag von Lawfactory CGN »

Amtsgericht Bonn: Funkamateur verurteilt

Im Juni 2005 erhielt ein Funkamateur aus Norddeutschland von der Bundesnetzagentur einen Bußgeldbescheid in Höhe von 200,00 EUR. Ihm wurde vorgeworfen, vorsätzlich ohne zugeteiltes Rufzeichen im Sinne der §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 3 AFuG eine Amateurfunkstelle betrieben zu haben, obwohl die Zuteilung des Rufzeichens wegen Nichtzahlung der Frequenznutzungsbeiträge widerrufen worden und dieser Bescheid bestandskräftig geworden sei soll. Auf den Einspruch des Betroffenen hin verurteilte das Amtsgericht Bonn den Betroffenen am 27. März 2006 wegen fahrlässiger Tatbegehung zu einer Geldbuße in Höhe von 100,00 EUR. Das Gericht begründete die Änderung des Schuldspruchs sinngemäß damit, dass dem Betroffene die Säumnis des Widerspruchs zuzurechnen sei, er jedoch in einer laienhaften Wertung der Rechtslage den Bescheid für rechtswidrig gehalten und sich als rechtmäßigen Teilnehmer am Amateurfunkdienst betrachtet habe (AG Bonn 73 OWi 505/05).

Bemerkenswert und erfreulich ist, dass die Regulierungsbehörde dem Funkamateur während des Verfahrens jeweils antragsgemäß dessen angestammtes persönliches Rufzeichen wieder zugeteilt und ihm die Nutzung der dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen des 6m-Bandes gestattet hat.

mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
Antworten

Zurück zu „Recht - Urteile“