Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

Anonymous

Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#1

Beitrag von Anonymous »

Hallo Forum

Dürfen Jornalisten eigentlich Scanner betreiben oder nicht? Bild
Und wenn unter welchen bedingungen?
Anonymous

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#2

Beitrag von Anonymous »

Hallo!

Würde mich auch mal interessieren. Bei unserem lokalem Tageblatt stand in der Redaktion auch ein Albrecht-Handscanner rum.
Anonymous

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#3

Beitrag von Anonymous »

Hallo
Grundsätzlich darf jeder einen Scanner betreiben und besitzen.
Es ist jedoch nur das Hören von Sendungen erlaubt ,die sich an die Allgemeinheit richten(CB-Amateurfunk,Rundfunk)Alle anderen Sendungen fallen unter das s.G.ABHÖRVERBOT auch Journalisten dürfen keinen Polizeifunk abhören,dies ist immer noch Strafbar.
Gruss Michael
Anonymous

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#4

Beitrag von Anonymous »

@13FK111:
Das ist so nicht ganz richtig. Das Abhören von Polizeifunk etc. ist grundsätzlich nicht verboten. Verboten ist es nur, wenn daraus ein Nutzen gezogen wird. Beispielsweise der Abschleppdienst, der einen Scanner laufen hat, um sich zu informieren, wo gerade ein Unfall stattgefunden hat und dort dann "ganz zufällig" an der Unfallstelle vorbeifährt, damit die Polizei ihm den Auftrag gibt.
Oder aber wie hier gefragt, der Journalist, der sich auf der Suche nach einer heißen Story, den Scanner laufen läßt, um schnellstmöglich am Einsatzort zu sein, um die besten Bilder zu machen. Dies praktizieren u.a. einige Privatsender (selbst erlebt!). Die waren schneller da, als die Rettungskräfte!!
Was auch noch verboten ist, ist das weitergeben der gehörten Informationen, sprich wenn ich jetzt mit meinem Scanner den Polizeifunk abhöre und dort erfahre, dass soeben ein Raubüberfall auf die Sparkasse, etc. stattgefunden hat, dann darf ich diese Info nicht an Dritte weitergeben.

Dies ist mein Kenntnisstand, Quelle habe ich jetzt nicht im Kopf, müßte ich nachsehen.
Anonymous

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#5

Beitrag von Anonymous »

Hallo
Hast recht Sharky,sollte auch nur die Kurzform sein.Weitergehende Infos gibt es Hier
http://WWW.Funkurteile.de
Gruss Michael
Anonymous

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#6

Beitrag von Anonymous »

Hallo

Das ging aber schnell Bild danke an alle. Bild
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13OT057
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Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#7

Beitrag von 13OT057 »

scanner darf jeder besitzen, man darf aber nur bestimmte sachen hören....BOS IST VERBOTEN, schon allein die abgespeicherte frequenz von einer Behörde ist untersagt, dass heißt, man fährt durch die gegend, mit seinem scanner der aus ist, man wird angehalten, der scanner wird von der polizei angeschaut, eingeschaltet und siehe da.... ohoh :) illegale frequenzen, tja, pech gehabt ;)
Name: Matthäus | Call: 13OT057 | QTH: Aachen | QRV: DB0WA: 145.7875 CTCSS: 94.8 Hz / DB0WA DMR TS2 Ref:4045 / CB: 12 USB
bitboy0

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#8

Beitrag von bitboy0 »

Na ist aber auch hochpeinlich das die deutschen Behörden im zeitalter der Digitaltechnik immer noch mit 2m-Geräten rumlaufen müssen!

Bestraft wird der Neugierige - meist nicht kriminelle - Scannerfreund. Die, die wirklich Mist machen und dabei von BOS profitieren werden nur sehr selten erwischt ...

Ich denke mal das es sinnvollere Einsatzmöglichkeiten für Polizeibeamte gibt als das Einsammeln von Scannern, CB-Funken und PMR's ... Mich stört es deutlich mehr wenn ich sehe das Alkohol an Jugendliche verkauft wird, wenn 12-Jährige in der Öffentlichkeit rauchen und es keinen interessiert usw....

und wech
Ryo

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#9

Beitrag von Ryo »

Häh was schreibt ihr da???

Polizeifunk höhren ist legal solange man nicht darüber redet?!?!

Na das zweifel ich aber mal STARK an!

Ansonsten...ich sehe das auch so wie bitboy0
Mich kotzt es an das überall 12 Jährige sturzbesoffen, zugekifft und mit der Kippe im Maul rumlaufen. da wird nix gemacht. Aber wenn einer nen modifiziertes PMR oder BOS pver Scanner hört issa gleich ein verbrecher.. tsts


Ich wurde mal beim einkaufen von 2 15 Jährigen mädels angelabert ob ich denn schon 18 sei und ob ich ihnen denn nicht was kaufen könnte zu trinken....
ich hätte die am liebsten zur filialleitung geschliffen und dafür gesorgt das die hausverbot erhalten..
noch dazu haben die dann gemeint als ich NEIN sagte "Ja klar aber sie haben ja auch als sie noch nicht 18 waren alkohol getrunken und von anderen besorgen lassen" FRECHE JUGEND! hab ich nie, weil ich Alk nicht mag.

Ok das war OT ;-)

Aber schade das man BOS nicht Legal mithöhren darf :-(...oder?:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 einen Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt."

.....
"Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist.
Der Angeklagte hat ein mit dem CE-Konformitätszeichen versehendes Empfangsgerät ohne jede technische Änderung betrieben. Dieses durfte er straflos tun. Er hat entsprechend dem Empfangsfrequenzbereich dieses Gerätes den Flugfunkbereich abgehört. Dieses durfte er tun. Darüber durfte er auch in seiner Fachzeitschrift berichten, ohne sich strafbar zu machen."
Zuletzt geändert von Ryo am Mo 25. Okt 2004, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#10

Beitrag von 13OT057 »

ja, dürfen sie, so wie es jeder darf

was sie nicht dürfen, sind frequenzen abzuhören, die nicht für jederman gedacht sind.
Name: Matthäus | Call: 13OT057 | QTH: Aachen | QRV: DB0WA: 145.7875 CTCSS: 94.8 Hz / DB0WA DMR TS2 Ref:4045 / CB: 12 USB
pcx

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#11

Beitrag von pcx »

| "[...] Der Angeklagte hat ein mit dem CE-Konformitätszeichen versehendes Empfangsgerät ohne jede technische
| Änderung betrieben. Dieses durfte er straflos tun.[...]"

Woher stammt denn dieses Zitat? Das würde ich doch arg bezweiflen, auch ein CE-Zeichen ist keine Erlaubnis zum Abhören. (steht in der Anleitung zu meinem Scanner)

Nach meiner Kenntnis der Rechtslage ist es wie 13OT057 geschrieben hat: Selbst das Speichern der Frequenzen ist illegal und das Abhören des Polizeifunks wird dann illegal, sobald man ihn als solchen erkannt hat. Wer ihn versehendlich im Suchlauf findet, macht sich also nicht strafbar, wohl aber, sobald er ihn gezielt einstellt oder länger zuhört. Sich blöd stellen ("Ich dachte das war ein Reality-Hörspiel!") dürfte vor Gericht auch nichts helfen.
Ryo

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#12

Beitrag von Ryo »

<font color=#ff0000> Zitat Anfang</font><br><hr>|
Woher stammt denn dieses Zitat? <br><hr><font color=#ff0000>Zitat Ende -> Kommentar:</font><br><hr>
http://www.funkurteile.de/Gerichtsurtei ... gdorf.html
pcx

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#13

Beitrag von pcx »

| http://www.funkurteile.de/Gerichtsurtei ... gdorf.html

Hmm, das Urteil ist von '97 und dort ist immer noch von der Post die Rede... ich glaube, das ist nicht mehr so ganz aktuell.
Malta-Main-Taunus

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#14

Beitrag von Malta-Main-Taunus »

Stimmt pcx. Genau das ist geändert worden.

Das "reine" Abhören ist nicht mehr strafbar. Nur noch die Weitergabe der abgehörten Infos oder aus den Infos einen Nutzen zu ziehen.

Die Änderung spart den Feuerwehren übrigens viel Geld. Jetzt sind die Mithörfunktionen der Funk-Alarm-Empfänger von den Fachleuten geschaltet worden und es gibt keine Schäden mehr, weil den Feuerwehrkameraden zufällig ein Klumpen Lötzinn auf eine bestimmte Stelle in dem Gerät gefallen ist....

Bild Bild Bild Bild
Ryo

Re: Dürfen Jornalisten Scanner betreiben

#15

Beitrag von Ryo »

@MMT: Haste da eine Quelle?!?!?

Wenn man einen Scanner auf einer BOS Frequenz hat ist also nicht mehr strafbar?

Und wenn man beim spazierengehen Laut BOS hört? *G*
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