Beleidigungen in Packet Radio

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Beleidigungen in Packet Radio

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BELEIDIGUNGEN IN PACKET RADIO

Das Amtsgericht Leverkusen hat am 29. November 2002 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Funkamateur abgelehnt und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Funkamateur angeklagt, weil er im Februar des Jahres in Packet Radio eine Funkamateurin dadurch beleidigt haben soll, indem er unter seinem Rufzeichen in einer Nachricht suggerierte, die Funkamateurin biete Geschlechtsverkehr gegen Geld an. Nachdem im April ihm Rahmen einer Hausdurchsuchung die gesamte Amateurfunkstelle des Funkamateurs beschlagnahmt und dann durch das Landeskriminalamt überprüft wurde - dieses stellte dabei fest, das der Funkamateur mehrfach Rufzeichen Dritter benutzt hatte - lehnte das Gericht nach Einlassung des Verteidigers, Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln, DG2KAR, nun die Eröffnung des Hauptverfahrens mit einer bemerkenswerten Begründung ab. Nach Ansicht des Gerichts sei es höchst unwahrscheinlich, dass jemand, der regen Gebrauch von anderen Rufzeichen macht und ihm diese Möglichkeit vertraut sei, solche Beleidigungen unter seinem eigenen Rufzeichen aussendet.

Michael Riedel, DG2KAR
Rechtsanwalt
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