Hallo,
ok, Dipol ist Dipol, in der Theorie, aber nicht im Prospekt des Antennenherstellers
Und die Errungenschaft der CB-Verbände, die Freigabe von Richtantennen dürfen wir auf dem Altar der Strahlenschützer opfern
Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
73 & 55 (Gruss) Henning
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- Wiesel
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Lesen Mann, lesen auch falsch. Nur Mehrelement vertikal ist nicht zulässig, Richt oder Mehrelement darfst du weiterhin aber nur bis 10W. Machst du eigendlich alles so Oberflächlich?BravoDelta23 hat geschrieben:Hallo,
ok, Dipol ist Dipol, in der Theorie, aber nicht im Prospekt des Antennenherstellers
Und die Errungenschaft der CB-Verbände, die Freigabe von Richtantennen dürfen wir auf dem Altar der Strahlenschützer opfern
Und mit Herstellern ist das wie mit Zitronenfaltern...
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Nö, in Sachen Richtantennen hat sich die Situation für uns mit der "neuen" CB-Allgemeinzuteilung wesentlich verschlechtert.Wiesel hat geschrieben:(...) ... Richt oder Mehrelement darfst du weiterhin aber nur bis 10W. (...)
Früher galt: In eine Richtantenne dürfen (real) 4 Watt eingespeist werden - der Gewinn der Antenne ist egal.
Heute gilt: Auch bei Verwendung einer Richtantenne darf die äquivalente Strahlungsleistung der Funkanlage 4 Watt ERP nicht überschreiten (bei Nutzung von AM/FM) - was bedeutet, dass (bei 4 Watt am Geräteausgang) der Gesamt"gewinn" der Antennenanlage sinnigerweise Null dBd betragen darf...
Gruß
Wolf
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
Das kann wahrscheinlich(?) auch mit daran liegen, dass die mit ihrer Kontrolliererei nicht auf (legale) "Ausreden" stossen wollen, wie "ich hatte doch die Richtantenne dran, und keine überhöhte Leistung".....
Kann mich aber auch täuschen, ich weiss ja nicht, wie die da ticken.
73, Andy
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73, Andy
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- Wiesel
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011
@Wolf
Hab ich da jetzt gepennt
@Kater
Die These ist bekannt.
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