EMV Abgabe

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Anonymous

EMV Abgabe

#1

Beitrag von Anonymous »

Wie ist der aktuelle Stand mit dieser lästigen EMV-Abgabe? War ja bis zuletzt nicht klar,ob das mit rechten Dingen zugeht.
moeppikf
Santiago 9
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Re: EMV Abgabe

#2

Beitrag von moeppikf »

Mein derzeitiger Wissenstand ist das die EMV-Erklärung erstmal bis auf weiteres abgegeben werden muß.

Ob und inwieweit sich da bis dato was an der rechtlichen Seite etwas geändert hat Bild

Auf jedenfall ist diese Erklärung wohl ungemein schwierig in der korrekten Ausfüllung und Abgabe, da haben schon einige Afu´s begeistert dran gebastelt Bild Bild
Keep it Country & 55 / 73 ; Thomas ; 13 TH 559/Moeppi-07 / Moeppi-KF/ 13 GD 724 ; QRV 9 AM / 17 USB / 1 FM .
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Papi
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Re: EMV Abgabe

#3

Beitrag von Papi »

auch die neuen ex-klasse 2 lizenzler sollen erst die selbsterklärung abgeben bevor sie auf kw betrieb machen. es sei denn sie bleiben qrp-, mobil- oder portabel-stationen.
73 de papi
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Hotte

Re: EMV Abgabe

#4

Beitrag von Hotte »

Was für ein Tüdelkram, bisher hat sich doch auch niemand dafür interessiert, und ob nun 1KW oder 500 Watt, ist doch eh egal, die Tauben auf der Antenne werden sowieso gebraten. Bild
Beste Grüße, Hotte
13EB304

Re: EMV Abgabe

#5

Beitrag von 13EB304 »

Ich wäre da etwas vorsichtiger.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es einige Elite-Funker (Klasse 1) geben wird, die es den minderwertigen (Klasse 2) Funkern den Betrieb aud KW nicht gönnen und in die Pfanne hauen.

Das muß nicht der Regelfall sein...... Könnte aber wohl passieren.
Papi
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Re: EMV Abgabe

#6

Beitrag von Papi »

@bigben
Merkst Du nicht, daß Hotte nur provozieren will und kein Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung hat? Irgendwann wird er Opfer der Rhode & Schwarz Meßtechnik werden. Auch wenn die RegTP viel zu tun hat, ist bei der Power & dem Störpotential immer Vorsicht geboten. Aber das juckt Hotte ja nicht.
73 de Papi
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Schnuck
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Re: EMV Abgabe

#7

Beitrag von Schnuck »

<hr>Zitat Anfang<hr>
auch die neuen ex-klasse 2 lizenzler sollen erst die selbsterklärung abgeben bevor sie auf kw betrieb machen. es sei denn sie bleiben qrp-, mobil- oder portabel-stationen.
73 de papi
<hr>Zitat Ende<hr>Kommentar<hr>

Oder sie entscheiden sich fuer QRP, habe mir extra dafuer ein QRP-TRX gekauft
und da ich dann unter 10 Watt arbeite ist nix mit Standort und EMV sache.

QRP macht eh mehr spass. Bild

73 de Tomas
QTH: Bad Camberg | Loc: JO40DG | AFU : DB4SNK,PE2SNK | OV : F74 | CB : Schnuck,Snoek
Anonymous

Re: EMV Abgabe

#8

Beitrag von Anonymous »

Hallo, neben Fl.Adler kommt hier mal der Hubertus1 zu Wort:

seit 1984 mache ich QRP mit der großen Lizenz , selten bin ich auf 100Watt gekommen.
Mit der Lincoln und ner 1/4 GP (deswegen habe ich die Liz.gemacht), habe ich auf 10m fast alle Länder gearbeitet.

Man muss nur ein bischen Geduld aufbringen können, dann klappts auch mit der nachbarin.

Grus, Ralf
Gulliwer

Re: EMV Abgabe

#9

Beitrag von Gulliwer »

Papi schrieb am 01.09.2003 20:13 Uhr:
auch die neuen ex-klasse 2 lizenzler sollen erst die selbsterklärung abgeben bevor sie auf kw betrieb machen. es sei denn sie bleiben qrp-, mobil- oder portabel-stationen.
73 de papi
So ich habe mal diesen etwas älteren Thread rausgekramt weil ich zum Mobilbetrieb eine Frage habe. Darf man ohne Selbsterklärung aus dem Auto Sendebetrieb mit mehr als 10W EIRP machen wenn man sich dabei vor dem eigenen Grundstück befindet? Dürfte rechtlich ja egal sein ob ich von einem Berg aus standmobil bin oder von woanders.
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Brock
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Re: EMV Abgabe

#10

Beitrag von Brock »

Wenn du nicht generell aufgrund deiner Lizenzklasse leistungstechnische Beschränkungen hast (also wie die Klasse E) dann kannst du mobil und auch portabel, also auch bei Events wie Fieldday, bis zu 750 W nutzen, ohne eine Selbsterklärung abzugeben (aber immer ein Auge auf evtl. Gefährdung von Fußgängern haben). Es darf nur nicht dauerhaft oder längerfristig aufgebaut bleiben (wie lange genau weiß ich nicht aus dem Kopf)
Gulliwer

Re: EMV Abgabe

#11

Beitrag von Gulliwer »

Naja, also bei meiner Frage ging es eigendlich weniger um "echten" Mobil- / Portabelbetrieb als vielmehr um die Frage was noch so gerade ebend als selbiges zulässig wäre, sozusagen "rechtliche Grauzone" ist.

Daher auch mein o.a. Beispiel. Mobilbetrieb in einem PKW mit mehr als 10W EIRP (aber nicht mit mehr als durch die Lizensklasse vorgegeben) ist ohne Selbsterklärung zulässig. Aber muss ich deswegen fahren oder mich bei einem Event befinden?

Und das die Anlage nicht langfristig aufgebaut sein darf ist ja auch so eine Sache, fahre ich das Auto ebend zwischendurch in die Garage.

Ich habe übrigends nicht wirklich vor mich jeden Abend ins Auto zu setzten, würde mich nur mal interessieren.
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Brock
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Re: EMV Abgabe

#12

Beitrag von Brock »

portabel kennzeichnet auch den Betrieb aus einem stehenden/parkenden Fahrzeug....
Es ist nicht zwingend ein "Event" vorgeschrieben, und was den Rest deiner Fragen betrifft: Wenn du aus dem PLW funkst, und der auch TÜV hat, kannst du überall parken (wo es grundsätzlich erlaubt ist) und auch von überall her Funkbetrieb machen ohne auf EMV-Grenzen zu achten (solange du nicht schon fast mutwillig jemanden Störungen verursachst)
Zuletzt geändert von Brock am Sa 17. Jun 2006, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
DO1NPR

Re: EMV Abgabe

#13

Beitrag von DO1NPR »

Stationär arbeite ich zum Beispiel ehrenhaft mit den zulässigen 10 Watt EIRP. Vom gleichen Standort könnte ich auch nicht dauerhaft und absolut portable mit meinem Mobilgerät arbeiten. Ohne einer Zwangsabgabe der EMV-Erklärung Bild

1 Mobilfunkgerät ( Marke:Egal)
1 traggbaren mobilen Endstufe ( wenn es denn sein soll )
1 beweglichen und nicht fest montierten Mehrelementbeam
und jetzt ganz wichtig:

Einhell Energiestation EGS 12 / 12 Volt - 7 Ampere. Mobiler geht es im Sinne des Gesetzes nicht mehr. Darüber hinaus habe ich aber tatsächlich noch eine 65 Ampere starke Autobatterie im Haus. Die kann man aber inkl. Funktechnik schlecht tragen Bild

Und zur Not bastel ich alles auf ein ordnungsgem. Fahrrad. Mitten in das Wohnzimmer. Von wegen EMV-Abgabe Bild Nicht mit DO1NPR !
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Charly Alfa
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Re: EMV Abgabe

#14

Beitrag von Charly Alfa »

Hallo Rainer
Und zur Not bastel ich alles auf ein ordnungsgem. Fahrrad. Mitten in das Wohnzimmer. Von wegen EMV-Abgabe


Äh, egal wo du Dich in deinem gemeldeten Betriebsort ( R. 3??; 90??? N.)
befindest, ob Kloo oder bei Mami unter der Decke mit dem Handfunkgerät.
(auch Fahrrad ) Du bist nie portabel :
Das ganze geht bis zum Ende des Grundstücks (Garten u. Vorgarten)
Obwohl wenn man/n im Garten sitzt mit nem kühlen und 2 yl´s Bild und ner Handfunke würde ich auch portabel sagen. Bild

73 Charly
Zuletzt geändert von Charly Alfa am So 18. Jun 2006, 07:05, insgesamt 1-mal geändert.
TRX: FT-7800E ; UVR 5 ; IC 7400 ; IC 7300 ;PA´s Ameritron AL 80A + Alpin 100
DO1NPR

Re: EMV Abgabe

#15

Beitrag von DO1NPR »

Siehst Du Bild

"Portable" ist vom Gesetzgeber nicht zu 100 % deffiniert.
"Portable" = Die Fernmeldestelle muss tragbar sein. Inkl. aller seiner Funktionseinheiten wie Akku und Sende/Empfangsantenne. Das Gegenteil davon ist eine ortsfeste Funkstelle.
Die ggf. mit einer Sendeleistung von über 10 Watt EIRP für unnötigen Frust sorgen kann.

Als stolzer Besitzer einer "Kenwood MA - 5 Mobilantenne" ( derzeit € 205,- ) , mache ich sogar eine 75 Watt ERP- Amateurfunkdienststelle tragbar. Auch auf dem 160 Meter - Band Bild

Ohne der lästigen EMV-Abgabe Bild

Über den Wirkungsgrad dieser Antenne auf dem 160-Meter Band, sollte jedoch keinesfalls eine Beurteilung erstellt werden.
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