Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)
Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht
Ok, dann versuch' ich's mal.
Fest an Gebäuden angebrachte Antennen müssen eigentlich eine mechanische Mindestbelasbarkeit (Biegemoment etc.) haben. Das erfüllt der GFK Mast ganz sicher nicht.
Man geht bei Antennenmasten normalerweise davon aus, das sie aus Metall sind, sie müssen blitzstromtragfähig auf direktem Weg mit einem Erder verbunden werden. Macht bei einem GFK Mast natürlich keinen Sinn.
Die Antennenleitungen müssen mindestens oben am Mast und an der Stelle, an der sie in das Gebäude eintreten mit der Erdungsleitung verbunden und das Gesamtarrangement in den Potentialausgleich des Gebäudes einbezogen werden.
Die Antenne selbst muß, weil AFU- bzw. CB- Antenne, nicht blitzstromtagfähig sein.
Eine separate Fangeinrichtung, die die Antenne schützt, scheidet aus praktischen Gründen wohl aus, da kann man gleich
eine "richtige" Antenne bauen.
Was bleibt also?
Die Schirme der Antennenzuleitung in den Potentialausgleich einbeziehen?
Das müsste dann ebenfalls Blitzstromtragfähig gemacht werden.
Insgesamt also aus meiner Sicht eher fragwürdig.
Rechtssicherheit bietet so ein Machwerk nicht.
Ich würde mich daran gewöhnen, die Antenne nur kurzzeitig unter Beobachtung aufzubauen.
Egal, wie man es betrachtet, es wird immer ein Risiko für Dich bleiben.
Fest an Gebäuden angebrachte Antennen müssen eigentlich eine mechanische Mindestbelasbarkeit (Biegemoment etc.) haben. Das erfüllt der GFK Mast ganz sicher nicht.
Man geht bei Antennenmasten normalerweise davon aus, das sie aus Metall sind, sie müssen blitzstromtragfähig auf direktem Weg mit einem Erder verbunden werden. Macht bei einem GFK Mast natürlich keinen Sinn.
Die Antennenleitungen müssen mindestens oben am Mast und an der Stelle, an der sie in das Gebäude eintreten mit der Erdungsleitung verbunden und das Gesamtarrangement in den Potentialausgleich des Gebäudes einbezogen werden.
Die Antenne selbst muß, weil AFU- bzw. CB- Antenne, nicht blitzstromtagfähig sein.
Eine separate Fangeinrichtung, die die Antenne schützt, scheidet aus praktischen Gründen wohl aus, da kann man gleich
eine "richtige" Antenne bauen.
Was bleibt also?
Die Schirme der Antennenzuleitung in den Potentialausgleich einbeziehen?
Das müsste dann ebenfalls Blitzstromtragfähig gemacht werden.
Insgesamt also aus meiner Sicht eher fragwürdig.
Rechtssicherheit bietet so ein Machwerk nicht.
Ich würde mich daran gewöhnen, die Antenne nur kurzzeitig unter Beobachtung aufzubauen.
Egal, wie man es betrachtet, es wird immer ein Risiko für Dich bleiben.
Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht
Müssen muss man schon mal garnix, z.B. auf dem eigenen Gebäude bzw. Haus.steff hat geschrieben:Ok, dann versuch' ich's mal.
...
Die Antennenleitungen müssen mindestens oben am Mast und an der Stelle, an der sie in das Gebäude eintreten mit der Erdungsleitung verbunden und das Gesamtarrangement in den Potentialausgleich des Gebäudes einbezogen werden.
Die Antenne selbst muß, weil AFU- bzw. CB- Antenne, nicht blitzstromtagfähig sein.
Genau so wenig, das solche Gebäude eine Blitzschutzanlage (ugs Blitzableiter) haben müssen, oder das es vorgeschrieben ist.
Ob nun keine Blitzschutzanlage vorhanden ist, oder in diesem Zusammenhang keine Antennen-/Masterdung, ist faktisch egal.
Ein Blitz macht in dem Fall keinen Unterschied, ob er direkt in den Dachstuhl knallt oder den Umweg über eine evtl. vorhandene Antenne.
Auch wenn jetzt wieder das Märchen kommt, das Antennen Blitze "anziehen" oder sich damit "Blitze ins Haus holt"
Es ist aber durchweg sinnvoll und auf jeden Fall empfehlenswert.
Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)
Zum Blitzschutz gibt es doch schon gefühlte 1000 beiträge
Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)
Ich lass' mich jetzt ganz bestimmt nicht auf die 158. Grundsatzdiskussion ein.hf-doktor hat geschrieben:Müssen muss man schon mal garnix, z.B. auf dem eigenen Gebäude bzw. Haus.steff hat geschrieben:Ok, dann versuch' ich's mal.
...
Die Antennenleitungen müssen mindestens oben am Mast und an der Stelle, an der sie in das Gebäude eintreten mit der Erdungsleitung verbunden und das Gesamtarrangement in den Potentialausgleich des Gebäudes einbezogen werden.
Die Antenne selbst muß, weil AFU- bzw. CB- Antenne, nicht blitzstromtagfähig sein.
Genau so wenig, das solche Gebäude eine Blitzschutzanlage (ugs Blitzableiter) haben müssen, oder das es vorgeschrieben ist.
Ob nun keine Blitzschutzanlage vorhanden ist, oder in diesem Zusammenhang keine Antennen-/Masterdung, ist faktisch egal.
Ein Blitz macht in dem Fall keinen Unterschied, ob er direkt in den Dachstuhl knallt oder den Umweg über eine evtl. vorhandene Antenne.
Auch wenn jetzt wieder das Märchen kommt, das Antennen Blitze "anziehen" oder sich damit "Blitze ins Haus holt"
Es ist aber durchweg sinnvoll und auf jeden Fall empfehlenswert.
Von mir stammt der Unsinn, der vorher gepostet wurde nicht.
Ich habe die nötigen Unterlagen auf meinem Schreibtisch liegen. Du auch?
"Müssen" bezieht sich auf geltende Vorschriften, deren Gültigkeit ist ebenfalls klar definiert.
Darüber zu schwadronieren überlasse ich gerne Leuten, die dafür Zeit und Lust haben.
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht
Das hieße ja: Wie man's macht, man macht's falsch.steff hat geschrieben:Was bleibt also?
Die Schirme der Antennenzuleitung in den Potentialausgleich einbeziehen?
Das müsste dann ebenfalls Blitzstromtragfähig gemacht werden.
Insgesamt also aus meiner Sicht eher fragwürdig.
Rechtssicherheit bietet so ein Machwerk nicht.
Genau das wollte ich ja vermeiden, sondern die Gfk-Rute sollte mit Abspannseilen mehr oder weniger dauerhaft montiert sein, wenn vielleicht nicht gerade schwerste Unwetter vom DWD angedroht werden. So Blitzschutz-Zwischenstecker werde ich wohl einbauen und zwar außerhalb des Hauses, falls es mir gelingt, da irgendein Erdpotential zu finden. Ansonsten weiß ich nicht weiter.steff hat geschrieben:Ich würde mich daran gewöhnen, die Antenne nur kurzzeitig unter Beobachtung aufzubauen.
Absolut richtig. Vielleicht liegt es daran, daß die gefühlten 1000 Beiträge immer nur vage sind und sich fast alle widersprechen. Eine eindeutiges "So wird's gemacht"-Kochrezept scheint es nicht zu geben.13 RF 071 hat geschrieben:Zum Blitzschutz gibt es doch schon gefühlte 1000 beiträge
73 de Daniel
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)
@Doc mach´s Dir nicht so kompliziert , wirst doch irgendwo um dein Haus ein Strauch haben, dann spann Dir vom Kloofenster
nachts um 3 Uhr diesen unsichtbaren Draht
http://www.sauter-shop.de/kupferlackdraht/index.html
73 Charly
nachts um 3 Uhr diesen unsichtbaren Draht
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73 Charly
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht
Daniel,DocEmmettBrown hat geschrieben:Absolut richtig. Vielleicht liegt es daran, daß die gefühlten 1000 Beiträge immer nur vage sind und sich fast alle widersprechen. Eine eindeutiges "So wird's gemacht"-Kochrezept scheint es nicht zu geben.13 RF 071 hat geschrieben:Zum Blitzschutz gibt es doch schon gefühlte 1000 beiträge
73 de Daniel
eine eindeutige Aussage bzw. Kochrezept dazu, wirst du NIE bekommen, weil
1.jeder der dir zu das und dem rät, immer mit einem Bein beim Staatsanwalt bzw. vor Gericht stehen könnte
2.jeder der hier dazu etwas schreibt, ja angep.... wäre, sobald ein grösserer Schaden entstanden ist und demjenigen dann zur Last gelegt wird, so nach dem Motto
"der Herr Rambo von Blitzwald hat mir das so gesagt, wie ich den Blitzschutz meiner Antenne machen soll..."
Auch ich halte mich dazu bedeckt und verweise nur auf die einschlägigen Blitzschutznormen, die das vorgeben, was ein geschulter, geprüfter Fachmann tut.
Noch etwas zum Verständnis:
Das Haus in dem DocEmmett seine Eigentumswohnung hat, gehört nicht ihm. Nur seine Wohnung.
Ich kenne das, weil es bei mir das gleiche ist:
Das Haus in dem ich wohne, wurde vor vielen Jahren von einer Baufirma gebaut und an eine Stiftung mit Erbbaurecht auf 100 Jahre verkauft.
Diese verkaufte dann mehrere Wohnungen des Hauses auf der Grundlage des Erbbaurechtes weiter.
Was dann die Eigentümer der jeweiligen Wohnungen damit machen, blieb/bleibt denen überlassen. Sie können diese weiterverkaufen oder vermieten.
Alles was am und im Haus gemacht wird, unterliegt dem sogenannten WEG-Recht. Der Garten, die Parkplätze, die Wasserver und entsorgung, Hausmeistertätigkeiten usw. unterliegen dem WEG-Recht.
So auch das aufstellen von Antennen zum privaten Gebrauch.
Ich musste meine Satellitenschüssel bei der WEG-Versammlung (die einmal pro Jahr stattfindet) genehmigen lassen, obwohl der Balkon auf dem ich die Schüssel hinstellte, zu meiner Wohnung gehört.
Gerade aktuell muss ich eine Parkplatzsperre für meinen Stellplatz vor dem Haus, von der WEG auch genehmigen lassen.
Würde ich einfach so diese Sperre installieren, könnte mich die WEG auf Entfernung verklagen und ich bekäme u. U. sämtliche Kosten aufgebrummt....
Also so einfach, wie sich manche das hier vorstellen, ist das nicht....
Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)
In Deinem Fall ist das auch so.Das hieße ja: Wie man's macht, man macht's falsch.
Ich habe keine Angst, Aufgrund einer persönlichen Meinungsäußerung in einem Forum rechtlich belangt zu werden,
deshalb mein Rat, wenn Du's nicht lassen kannst, dann mach' es wenigstens so, das keine Dritten noch mehr gefährdet werden als ohnehin.
Zu den Blitzschutzzwischensteckern:
1.
Die sind viel zu "schwach" als das sie bei einen direkten Blitzschlag sicher schützen könnten.
Dafür sind sie auch nicht gedacht. Sie sollen lediglich zusätzlich zu einer fachgerechten Erdung/Potentialausgleich
den Schutz für die angeschlosssene Technik erhöhen. Das kann die Erdung und der Potentialausgleich nähmlich alleine nicht.
2.
Damit sie überhaupt Wirkung zeigen, brauchen Sie eine Erde, die stark und niederohmig genug ist, den Strom auch abzuleiten.
Mal ganz praktisch betrachtet kann das in Deinem Fall eigentlich nur eine metallene Rohrleitung sein oder z.B. eine durchgehende Stahlkonstruktion des Gebäudes.
Letztes dürfte kaum vorhanden sein, die Rohrinstallation missbrauchen darfst Du auf gar keinen Fall!!!
Gleiches gilt für den Schutzleiter der Elektroinstallation.
Mach sowas bitte nicht, auch wenn es sinnvoll erscheint. Damit gefährdest Du akut andere Bewohner des Hauses.
Fazit:
Es wird keine Lösung geben, die man mit gutem Gewissen als sicher bezeichnen kann und die Du Zuhause umsetzen kannst.
Kannst Du nicht eine stabile Halterung konstruieren, die den GFK Mast ohne Abspannung sicher hält?
Ich hab' meinen noch nie abgespannt, ist aber auch nicht der billigste. Was soll denn für ein Antenne dran?
So ein Mast ist ja schnell aus-und ein gefahren und die Antenne selbst, je nach Konstruktion, schnell verstaut.
Ich habe übrigens ein ähnliches Problem mit der fachgerechten Antennenmontage.
Ist bei mir kaum umsetzbar.
Ich behelfe mir mit einem 15M Alutelekopmast und einem Stativ und im Hof.
Wenn ich nicht da bin, ist das Ding komplett eingefahren und steht nicht mal über die Garage über.
Alles Weitere kann ich für mich verantworten, es betrifft auch sonst niemand.
Grüße Stephan
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)
Geht nicht, da ist kein erreichbarer Strauch. Da wären zwar Bäume, die gehören aber der Stadt und mit DENEN will ich mich ganz gewiß nicht anlegen. (Habe da Horrorgeschichten im OV gehört.)Charly Alfa hat geschrieben:wirst doch irgendwo um dein Haus ein Strauch haben, dann spann Dir vom Kloofenster nachts um 3 Uhr diesen unsichtbaren Draht
Die Gfk-Rute ist schon nicht schlecht, aber erst mal kratze ich alle Ideen zusammen, bevor es zur Eigentümerversammlung geht und ich dort "die Bombe platzen lasse". (Einen Nachbar habe ich bereits eingeweiht, weitere folgen nach Möglichkeit.)
So isses. Allerdings wird das die Eigentümergemeinschaft vermutlich nicht mal groß scheren, ob da ein Blitzschutz dran ist oder nicht. Da ich es aber "richtig" machen will, möchte ich natürlich gerne vorab schon wissen, was Vorschrift ist, was nicht und was ich machen muß und was nicht.Yaesu FT857D hat geschrieben:Also so einfach, wie sich manche das hier vorstellen, ist das nicht....
Endlich versteht mich jemand!steff hat geschrieben:wenn Du's nicht lassen kannst, dann mach' es wenigstens so, das keine Dritten noch mehr gefährdet werden als ohnehin.
Erdung kann noch ein ziemliches Problem werden. Die Regenrinnen reichen nicht in den Boden, Blitzableiter gibt's kaan, die Blitzenergie ins Haus führen will ich auf gar keinen Fall. Wahrscheinlich wird nicht mal der Metallschornstein geerdet sein.steff hat geschrieben:Zu den Blitzschutzzwischensteckern:
1.
Die sind viel zu "schwach" als das sie bei einen direkten Blitzschlag sicher schützen könnten.
Dafür sind sie auch nicht gedacht. Sie sollen lediglich zusätzlich zu einer fachgerechten Erdung/Potentialausgleich den Schutz für die angeschlosssene Technik erhöhen. Das kann die Erdung und der Potentialausgleich nähmlich alleine nicht.
Ist nachvollziehbar und absolut logisch.steff hat geschrieben:2.
Damit sie überhaupt Wirkung zeigen, brauchen Sie eine Erde, die stark und niederohmig genug ist, den Strom auch abzuleiten.
Mal ganz praktisch betrachtet kann das in Deinem Fall eigentlich nur eine metallene Rohrleitung sein oder z.B. eine durchgehende Stahlkonstruktion des Gebäudes.
Letztes dürfte kaum vorhanden sein, die Rohrinstallation missbrauchen darfst Du auf gar keinen Fall!!!
Die Antenne soll ja gerade NICHT ständig aus- und eingefahren werden, sondern dauernd stehen. Abspannung tut Not, weil es hier trotz der Tallage schon ziemlich windig werden kann, die Windenergie durch Resonanz (hier bei einer Brücke) ein Aufschaukeln des Mastes bewirken und dieser dann durch die Schwingungen brechen kann. Zwei um 90° versetzte Leinen sollen genau das verhindern.steff hat geschrieben:Kannst Du nicht eine stabile Halterung konstruieren, die den GFK Mast ohne Abspannung sicher hält?
Ich hab' meinen noch nie abgespannt, ist aber auch nicht der billigste. Was soll denn für ein Antenne dran?
So ein Mast ist ja schnell aus-und ein gefahren und die Antenne selbst, je nach Konstruktion, schnell verstaut.
73 de Daniel
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)
Hej
Hier mal ein Bild von meinem Spiderbeam
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/ ... 5921av.jpg
hälsningar
Hier mal ein Bild von meinem Spiderbeam
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/ ... 5921av.jpg
hälsningar
73 de Peter
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Ant : 5/8 Sigma 2, FD 4, Reussenantenne, 40 m Hygain 2 ele Beam, 10 m Cushcraft 5 ele Beam, diverse Drahtantennen
QRA : JP94TT
ITU : 18
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)
Das hab ich schon verstanden, es wäre halt die sicherste Lösung.Die Antenne soll ja gerade NICHT ständig aus- und eingefahren werden, sondern dauernd stehen. Abspannung tut Not, weil es hier trotz der Tallage schon ziemlich windig werden kann, die Windenergie durch Resonanz (hier bei einer Brücke) ein Aufschaukeln des Mastes bewirken und dieser dann durch die Schwingungen brechen kann. Zwei um 90° versetzte Leinen sollen genau das verhindern.
Wenn man es ganz genau nimmt, spricht VDE 0855-300 von " METALLENEN" Antennenmasten, die entsprechend geerdet werden müsssen und davon, das die Kabelschirme von AFU-und CB DRAHT- Antennen nicht in den Potentialausgleich einbezogen werden müssen.
Das wäre in Deinem Fall ja gegeben.
Ob man das dann als sicher bezeichnen kann, sei dahingestellt.
Ich würde Dir da keinen Freischein ausstellen wollen.
Wenn Du Dir das selbst durchlesen willst,
https://www.vde-verlag.de/normen/085504 ... 08-08.html
Einscannen und veröffentlichen kann ich's leider nicht.
Grüße
Stephan
- Charly Alfa
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)
Kann eigentlich geschlossen werden, habe mit Doc die halbe Nacht diskutiert
Und sind zu einer Lösung gekommen.
Dafür braucht man kein Blitzschutz , keine Antenne und kein Funkgerät
Und trotzdem ist man sende und empfangsseitig auf allen Bändern QRV :
https://www.youtube.com/watch?v=e6tlE4CSaNg
Programm download ----------------> http://download.remotehams.com/
RX ist für jeden möglich aus der Liste der 100 Remote Stationen weltweit. (Anmeldung dann zb SWL Willi reicht aus)
TX bedarf es eine Anmeldung mit Rufzeichen bei den betr. Betreibern.
Eine Mail reicht in der Regel aus, der eine oder andere möchte eine geringe
Aufwandentschädigung für Stromkosten haben wenn man senden möchte über seine Station.
Eine echte Alternative für Leute ohne Antennengenehmigung und knappes Budget .
Es bietet sich die Möglichkeit wenn man auf einer Station ist ein Chat in schriftlicher Form und live Gespräch ohne TX .
Noch mal zur Verständlichkeit , es ist eine echte Funkverbindung die nur vom eigenem PC per Internet zum Betreiber
geht und da über seine Station ausgesendet wird.
73 de Charly
Und sind zu einer Lösung gekommen.
Dafür braucht man kein Blitzschutz , keine Antenne und kein Funkgerät
Und trotzdem ist man sende und empfangsseitig auf allen Bändern QRV :
https://www.youtube.com/watch?v=e6tlE4CSaNg
Programm download ----------------> http://download.remotehams.com/
RX ist für jeden möglich aus der Liste der 100 Remote Stationen weltweit. (Anmeldung dann zb SWL Willi reicht aus)
TX bedarf es eine Anmeldung mit Rufzeichen bei den betr. Betreibern.
Eine Mail reicht in der Regel aus, der eine oder andere möchte eine geringe
Aufwandentschädigung für Stromkosten haben wenn man senden möchte über seine Station.
Eine echte Alternative für Leute ohne Antennengenehmigung und knappes Budget .
Es bietet sich die Möglichkeit wenn man auf einer Station ist ein Chat in schriftlicher Form und live Gespräch ohne TX .
Noch mal zur Verständlichkeit , es ist eine echte Funkverbindung die nur vom eigenem PC per Internet zum Betreiber
geht und da über seine Station ausgesendet wird.
73 de Charly
TRX: FT-7800E ; UVR 5 ; IC 7400 ; IC 7300 ;PA´s Ameritron AL 80A + Alpin 100
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)
Das ist eine verwertbare Aussage. Charly Alpha, mit dem ich die ganze Nacht im Chat geklönt habe, hat ähnliches verlauten lassen.steff hat geschrieben:Wenn man es ganz genau nimmt, spricht VDE 0855-300 von " METALLENEN" Antennenmasten, die entsprechend geerdet werden müsssen und davon, das die Kabelschirme von AFU-und CB DRAHT- Antennen nicht in den Potentialausgleich einbezogen werden müssen.
Haftbar bin so oder so ich. Es geht mir nur darum, daß ich nach bestem Wissen und Gewissen mit angemessenem Aufwand eine Lösung bekomme, die jetzt nicht gerade als grob fahrlässig gilt.steff hat geschrieben:Das wäre in Deinem Fall ja gegeben.
Ob man das dann als sicher bezeichnen kann, sei dahingestellt.
Ich würde Dir da keinen Freischein ausstellen wollen.
Bleibt offen! Sonst kommt in einer Woche der Nächste, hat eine Anschlußfrage und dann muß er wieder einen neuen Thread eröffnen. Also offen lassen!Charly Alfa hat geschrieben:Kann eigentlich geschlossen werden,
Ja, 10 m vertikale Gfk-Rute, Draht unten gewickelt, die oberen 6 m senkrecht nach oben und zur Vermeidung von statischen Aufladungen einen R mit >= 100 kOhm zwischen Seele und Schirmung des RG58-Kabels verbunden. Aber erst einmal sehen, ob ich überhaupt eine Gfk-rute genehmigt bekomme.Charly Alfa hat geschrieben:habe mit Doc die halbe Nacht diskutiert
Plan B: Regenrohrantenne.
Plan C:
Aber Plan C ist bestenfalls ein Notbehelf und nicht das, was ich eigentlich will.Charly Alfa hat geschrieben:Programm download ----------------> http://download.remotehams.com/
73 de Daniel