Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Ich kann nur empfehlen, den LETZTEN Eintrag in diesem Link zu lesen, der ist von heute und ich hatte gerade ein langes Telefonat mit dem Sachbearbeiter:
https://www.bundesnetzagentur.de/cln_14 ... ?nn=265778
Ich habe verstanden, dass:
Messeinsätze mit Gebühren belegt werden (können)
Der in Auftrag gebende (also z.B. ein FA) zahlt und sich das später zivilrechtlich (sofern er "Recht" bekommen hat) sich das beim realen Verursacher erstatten lassen kann.
Soweit, so gut, aber:
Auch laufende Messeinsätze und "Altaufträge" (mein Auftrag ist von Mitte letzten Jahres) können eventuell (dazu gibt es noch kein klares Statement) kostenmäßig auferlegt werden, das ist noch in der Prüfung. In meinem Fall hat der MA angeregt, die weiteren Prüfungen zurückzustellen und abzuwarten, wie sich das Ganze darstellen wird.
Die rechtliche Seite sehe ich als sehr fragwürdig an, de fakto wird das wohl kaum jemand so hinnehmen und ich sehe da ein riesen Konfliktpotenzial, daher habe ich meine persönliche Entscheidung bereits getroffen.
Hoffen wir im Falle der noch streitenden und belasteten Kollegen und Kolleginnen, dass die BNA eine "weise" Entscheidung trifft.
Vielleicht können die Sponsoren dass entsprechend streuen, das Ganze ist ja zu mindestens von der Dokumentation her nachvollziehbar. Bei Fragen->PN
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https://www.bundesnetzagentur.de/cln_14 ... ?nn=265778
Ich habe verstanden, dass:
Messeinsätze mit Gebühren belegt werden (können)
Der in Auftrag gebende (also z.B. ein FA) zahlt und sich das später zivilrechtlich (sofern er "Recht" bekommen hat) sich das beim realen Verursacher erstatten lassen kann.
Soweit, so gut, aber:
Auch laufende Messeinsätze und "Altaufträge" (mein Auftrag ist von Mitte letzten Jahres) können eventuell (dazu gibt es noch kein klares Statement) kostenmäßig auferlegt werden, das ist noch in der Prüfung. In meinem Fall hat der MA angeregt, die weiteren Prüfungen zurückzustellen und abzuwarten, wie sich das Ganze darstellen wird.
Die rechtliche Seite sehe ich als sehr fragwürdig an, de fakto wird das wohl kaum jemand so hinnehmen und ich sehe da ein riesen Konfliktpotenzial, daher habe ich meine persönliche Entscheidung bereits getroffen.
Hoffen wir im Falle der noch streitenden und belasteten Kollegen und Kolleginnen, dass die BNA eine "weise" Entscheidung trifft.
Vielleicht können die Sponsoren dass entsprechend streuen, das Ganze ist ja zu mindestens von der Dokumentation her nachvollziehbar. Bei Fragen->PN
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- roter-baron
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Peterchen
........... müssen wir jetzt SAMMELN oder einen Spendenaufruf in Krefeld starten
vom baroni der einen Euro übrig hätte
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vom baroni der einen Euro übrig hätte
Auf DAUER hilft nur Power und HYPERFLEX 13
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https://www.youtube.com/watch?v=1uBUbAM ... uBUbAMCwhQ
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Eher weniger. Ärgerlich für die, die es nicht wissen und hinterher blechen. Daher hatte ich das geschrieben, Du Zigeunerroter-baron hat geschrieben:Peterchen
........... müssen wir jetzt SAMMELN oder einen Spendenaufruf in Krefeld starten
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- Santiago 4
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Wo ist da die Neuigkeit? Diese Möglichkeit gibt es schon lange, das Verursacherprinzip gilt auch hier und ein FA zahlt bereits Gebühren für den Messdienst, die sogenannten EMV-Gebühren.Funkfreak65 hat geschrieben:...
Bitte Fakten statt Panikmache!
Bitte den Ken Sie da ran, nach je dem ein Zell nen Wort ein Leer Zeichen ein zu fügen.
Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Das ist mit dem Lesen so eine Sache..... Also, nochmal für DICH: "Genau eben das will man ändern, nicht mehr Verursacherprinzip, sondern dem "Meldenden aufdrücken"....." Ruf an und frag nach....pom hat geschrieben:Wo ist da die Neuigkeit? Diese Möglichkeit gibt es schon lange, das Verursacherprinzip gilt auch hier und ein FA zahlt bereits Gebühren für den Messdienst, die sogenannten EMV-Gebühren.Funkfreak65 hat geschrieben:...
Bitte Fakten statt Panikmache!
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- Santiago 4
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Kein Grund, überheblich zu werden.Funkfreak65 hat geschrieben:...
Das ist wie erwähnt nicht neu und lässt auch erstmal keinen Rückschluss zu, wer zahlungspflichtig ist. Neu wäre, warum ein Telefongespräch ein Schriftstück der Behörde sticht oder warum für einen Einsatz künftig doppelt gezahlt werden sollte (regelmäßige EMV-Gebühren + Kosten für einen Einsatz). Daher: Fakten bitte!Die Bundesnetzagentur berät und klärt im Einzelfall, ob eine Störungsbearbeitung vor Ort erforderlich ist und ob gegebenenfalls Gebühren erhoben werden müssen.
Bitte den Ken Sie da ran, nach je dem ein Zell nen Wort ein Leer Zeichen ein zu fügen.
Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Er hat es nicht verstanden: Ich habe heute dieses Telefonat geführt und gebe das wieder, was ich vernommen hatte. Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Wenn Du Fakten brauchst, nimm den Hörer in die Hand und ruf an.
@Admin Vielleicht machst Du den Thread einfach dicht, die Fraktion "sit and wait" braucht es schriftlich (die weinen dann wieder, wenn sie einen Bescheid bekommen und zahlen sollen).
@Admin Vielleicht machst Du den Thread einfach dicht, die Fraktion "sit and wait" braucht es schriftlich (die weinen dann wieder, wenn sie einen Bescheid bekommen und zahlen sollen).
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Nein! Einsätze des Prüf- und Messdienstes können nicht "in Auftrag" gegeben werden.Funkfreak65 hat geschrieben:(...)Ich habe verstanden, dass:
Messeinsätze mit Gebühren belegt werden (können)
Der in Auftrag gebende (also z.B. ein FA) zahlt und sich das später zivilrechtlich (sofern er "Recht" bekommen hat) sich das beim realen Verursacher erstatten lassen kann.(...)
Es kann lediglich eine Störung gemeldet werden. Wie die BNetzA mit einer solchen Meldung umgeht (ob sie z.B. den Prüf- und Messdienst rausschickt), liegt allein im "pflichtgemäßen Ermessen" der Behörde.
Gebühren darf eine Behörde natürlich nicht "frei Schnauze" erheben, sondern sie ist dabei an rechtliche Vorgaben gebunden, in diesem Falle an die "EMV-FTE-Kostenverordnung".
In der Kostenverordnung ist klar festgelegt, dass Gebühren für die Störungsermittlung oder -beseitigung nur bei schuldhaftem(!) Verstoß gegen Vorgaben des EMVG beim Gerätebetreiber erhoben werden dürfen.
Mittelfristig ist geplant, eine neue Gebührenverordnung zu schaffen. die gibt es aber noch nicht mal als Entwurf.
Geändert hat sich also überhaupt nichts.
Gruß
Wolf
Mit einigermaßen bösem Willen könnte man auf die Idee kommen, dass die BNetzA mit solchen merkwürdigen Auskünften bewirken will, dass von Funkstörungen betroffene Bürger aus Angst vor Kostenforderungen keine Störungsmeldungen mehr abgeben. Aber das ist sicher völlig abwegig...
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
- hotelsierra1
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Noch mal zum Mitschreiben: Absprachen am Telefon sind nur unter Kaufleuten gültig - und zwar solange, bis es zum Prozess kommt. Alles andereFunkfreak65 hat geschrieben:Er hat es nicht verstanden: Ich habe heute dieses Telefonat geführt und gebe das wieder, was ich vernommen hatte.
(was also juristische oder finanzielle Folgen hat) ist immer schriftlich zu regeln. <-- Punkt
-hs1
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(13)HS1 - Op: Holger - Heimat-QTH: Bad Kreuznach, im Tal, selten QRV - ansonsten auf dem Hügel oder im Hobbykeller.
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Und das ist absolut Falsch.hotelsierra1 hat geschrieben:Noch mal zum Mitschreiben: Absprachen am Telefon sind nur unter Kaufleuten gültig - und zwar solange, bis es zum Prozess kommt. Alles andereFunkfreak65 hat geschrieben:Er hat es nicht verstanden: Ich habe heute dieses Telefonat geführt und gebe das wieder, was ich vernommen hatte.
(was also juristische oder finanzielle Folgen hat) ist immer schriftlich zu regeln. <-- Punkt
Ein Vertrag kann immer auch Mündlich geschlossen werden. Generell ist ein solcher Mündlich geschlossener Vertrag auch genauso gültig wie ein Schriftlicher. Es gibt kein Gesetz das eine bestimmte Form (schriftform etc) vorschreibt. Daß es im Streitfall besser ist, was schriftliches in der Hand zu haben, um zu belegen was im Vertrag bestimmt wurde, ist eine andere Sache. Sogesehen ist die Schriftform natürlich immer vorzuziehen. Das gilt aber auch im Kaufmännischen Bereich. Aber an der grundsätzlichen rechtlichen Sachlage, daß ein Vertrag immer auch dann gilt, wenn er mündlich geschlossen wurde, ändert das erstmal nichts.
DL8CBM
QRV auf: DF0ANN-0 (VHF+UHF), DB0VOX, 145,425
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Ein mündlicher Vertrag ist natürlich auch gültig - bis es zum Streit kommt. Und dann hast Du nicht mal schlechte Karten, sondern gar keine. Also ist meine Aussage richtig: was Dir ein Beamter (wenn der Sachbearbeiter überhaupt verbeamtet ist) am Telefon verklickert, ist die Telefoneinheit nicht wert.Kanalratte I hat geschrieben: Und das ist absolut Falsch.
Erst ein konkludentes Handeln macht einen mündlichen Vertrag wenigstens zu einem Viertel halbwegs brauchbar. Aber auch das ist nicht wirklich juristisch haltbar, Millionen Urteile sprechen hier Bände.
Selbstverfreilich wird Dir überall im Internet (auch von Juristen) erklärt, daß ein mündlicher Vertrag bindend ist - und wenn es nur die Bestellung über einen BicMac ist. Aber nehmen wir an, Dir wird er auf den Tisch gestellt und Du isst und bezahlst ihn nicht. Ohne Zeugen keine Möglichkeit auf Schadensersatz für den Koch.
Nun aber genug der Haarspaltereien. Zurück zum Thema: was ein Sachbearbeiter der BNA am Telefon erzählt, ist ziemlich wertlos.
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Ach, was meinst Du, was noch vor zehn Jahren so alles völlig abwegig war und heute alles im Rahmen der Privatisierung frech durchgezogen wird. Da könnte ich Dir zahllose Beispiele nennen bis hin zum ebenfalls schwebenden Verfahren der Privatisierung der Autobahnen.Wolf hat geschrieben:Aber das ist sicher völlig abwegig...
SpoilerShow
Mindestens bei der Polizei in Österreich gibt es bereits die sog. Blaulichtsteuer. Oder erinnere Dich mal daran, was passierte, wenn einst Dein Telephon nicht arbeitete und Du eine Störungsmeldung abgabst. Zu Bundespostzeiten war das noch kostenlos. Heute dagegen mußt Du beweisen, daß die Schuld bei Deinem Telephonanbieter liegt. Läuft das Telephon aber zwischenzeitlich wieder, wenn der Telekomiker kömmt (weil es nämlich am Netz lag), wird das mit dem Beweis schwierig.
73 de Daniel
PS: Weiterer Vorteil dieses Modells: Diese ganzen Meckereien über das wunderschöne PLC hörten dann endlich auf, woran die PLC-Hersteller ganz sicher Interesse hätten.
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Hier in der Stadt ist PLC (nach Befragung diverser Nachbarn kaum vorhanden, aber WLAN) nicht das Problem. Aber fast jeder im Umkreis von 100m hat sich in den letzten 2-3 Jahren eine neue Flachglotze und/oder SAT-Anlage geholt. Kabelfernsehen aus bauidiotischen Gründen erst in ca. 150m verfügbar.DocEmmettBrown hat geschrieben: PS: Weiterer Vorteil dieses Modells: Diese ganzen Meckereien über das wunderschöne PLC hörten dann endlich auf, woran die PLC-Hersteller ganz sicher Interesse hätten.
Und ich wundere mich über einen sauberen S9-Teppich
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Man kann sich Deiner Ausführung nicht entziehen, Wolf, ich war auch überrascht. Nun kenne ich die Herren schon länger: Es war im Kontext der "Vorschlag" zu warten, ich gehe davon aus, dass man man ansonsten eher gesgt hätte, " kostet, wenn wir weiter prüfen". Solaranlagen sind sicher ein komplexes Thema. Kostenbewusstes handeln wird man den Jungs auch auf die Fahne geschrieben haben.Wolf hat geschrieben:Nein! Einsätze des Prüf- und Messdienstes können nicht "in Auftrag" gegeben werden.Funkfreak65 hat geschrieben:(...)Ich habe verstanden, dass:
Messeinsätze mit Gebühren belegt werden (können)
Der in Auftrag gebende (also z.B. ein FA) zahlt und sich das später zivilrechtlich (sofern er "Recht" bekommen hat) sich das beim realen Verursacher erstatten lassen kann.(...)
Es kann lediglich eine Störung gemeldet werden. Wie die BNetzA mit einer solchen Meldung umgeht (ob sie z.B. den Prüf- und Messdienst rausschickt), liegt allein im "pflichtgemäßen Ermessen" der Behörde.
Gebühren darf eine Behörde natürlich nicht "frei Schnauze" erheben, sondern sie ist dabei an rechtliche Vorgaben gebunden, in diesem Falle an die "EMV-FTE-Kostenverordnung".
In der Kostenverordnung ist klar festgelegt, dass Gebühren für die Störungsermittlung oder -beseitigung nur bei schuldhaftem(!) Verstoß gegen Vorgaben des EMVG beim Gerätebetreiber erhoben werden dürfen.
Mittelfristig ist geplant, eine neue Gebührenverordnung zu schaffen. die gibt es aber noch nicht mal als Entwurf.
Geändert hat sich also überhaupt nichts.
Gruß
Wolf
Mit einigermaßen bösem Willen könnte man auf die Idee kommen, dass die BNetzA mit solchen merkwürdigen Auskünften bewirken will, dass von Funkstörungen betroffene Bürger aus Angst vor Kostenforderungen keine Störungsmeldungen mehr abgeben. Aber das ist sicher völlig abwegig...
Ich lasse mich mich überraschen. Vllt. bekommt Herr Riedel Arbeit
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Re: Eventuelle Kostenerhebung bei Messeinsätzen der BNETZA
Lieber Daniel, das weiß ich doch (leider gibts hier kein Ironie-Tag).DocEmmettBrown hat geschrieben:Ach, was meinst Du, was noch vor zehn Jahren so alles völlig abwegig war und heute alles im Rahmen der Privatisierung frech durchgezogen wird. (...)Wolf hat geschrieben:Aber das ist sicher völlig abwegig...
Schon die gesetzliche Festlegung im alten EMVG 2008, die Bearbeitung von Störungen bestimmter Funkdienste/-anwendungen zu priorisieren und den Rest (darunter KW-Rundfunkempfang) ins Belieben der Behörde zu stellen, hatte damals gezeigt, wohin der Hase läuft.
Gruß
Wolf
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)