PMR-Mühle mit abnehmbarer Antenne ? Wintec MR-200

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KLC
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PMR-Mühle mit abnehmbarer Antenne ? Wintec MR-200

#1

Beitrag von KLC »

Hallo Leute
Gips jetzt PMR Geräte mit abnehmbarer Antenne oder habe ich da was falsches verstanden ?
Es wäre ja schon schön , wenn sich in der Richtung "rechtlich" was geändert hätte.
Oder was weiß ich nicht ? :clue:
:paper: Habe sie jetzt mal beim NEUNER http://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgerae ... :9235.html und bei Maas gefunden.
Wird als "Intercom"-Anlage verkauft. Maas will knapp 300 T€uro haben, Markus ist da etwas "offensiver".

Böte sich ja für weitere interessante Sachen an, wie Umsetzer verschiedener Art.

:clue: Rolf :wave:
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Wolf
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Re: PMR-Mühle mit abnehmbarer Antenne ? Wintec MR-200

#2

Beitrag von Wolf »

KLC hat geschrieben:Hallo Leute
Gips jetzt PMR Geräte mit abnehmbarer Antenne oder habe ich da was falsches verstanden ?
Es wäre ja schon schön , wenn sich in der Richtung "rechtlich" was geändert hätte.
(...)
Nö, rechtlich hat sich nichts geändert, weil abnehmbare Antennen auch bisher nicht "verboten" waren.

Gruß
Wolf .-)
Jack4300
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Re: PMR-Mühle mit abnehmbarer Antenne ? Wintec MR-200

#3

Beitrag von Jack4300 »

Es gibt noch das G7 Mag "D". Das ist mit seinen 2 wechselbaren Antennen anscheinend nur in Deutschland zugelassen. Das G7 Mag ohne "D" mit angeklebter Antenne dagegen überall wi PMR zulässig ist. Auf welcher rechtlicher Grundlage weiß ich leider nicht.
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KLC
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Re: PMR-Mühle mit abnehmbarer Antenne ? Wintec MR-200

#4

Beitrag von KLC »

Wolf hat geschrieben:Nö, rechtlich hat sich nichts geändert, ....
Dann hatte ich da was Falsches im Hinterkopf ?
Aber wenn ich an der Billig-PMR den Spargel abmontiere und was rumbastele ist es aber mit der ABE wohl gleich Essig, das ist ja wohl noch richtig. Oder ?
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Re: PMR-Mühle mit abnehmbarer Antenne ? Wintec MR-200

#5

Beitrag von Wolf »

Naja, das Problem ist halt, dass sich die Hersteller bei der Konformitätsbescheinigung ihrer PMR-446-Geräte meist auf die Norm EN 300296 beziehen. Das müssen sie nicht unbedingt, aber es ist halt am einfachsten. Und die EN 300296 sieht halt nur "integral antennas" vor.

Auch die "ERC Decision (98)25" zu (Analog-)PMR446 sieht nur Geräte mit integrierten Antennen vor.
http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/offic ... c9825e.pdf
Aber eine solche "Decision" ist keine zwingende Vorgabe und CEPT-Länder können davon abweichen. (Beispiel: Die "Decision" für den CB-Funk sieht nur 40 Kanäle vor - in Deutschland, Polen, UK u.a. dürfen aber davon abweichende Kanäle bzw. Frequenzen benutzt werden.)

Die (deutsche) Frequenzzuteilung für PMR-446 enthält keine Vorschriften oder Einschränkungen zur Montage der Antenne.
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=3

Man kann die Auffassung vertreten, dass durch eine Änderung am Funkgerät die in §11 FTEG Abs. 1 vorgeschriebene CE-Kennzeichnung sozusagen "erlischt".
http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__11.html

Nun hat das FTEG in erster Linie die Sicherung der elektromagnetische Störsicherheit zum Inhalt und es ist fraglich, ob diese Störsicherheit (und damit die "Gültigkeit" der CE-Kennzeichnung) durch den Anschluss einer "wechselbaren" Antenne beeinträchtigt wird.

Wie dem auch sei - ein Verstoß gegen den besagten §11 FTEG Abs. 1 (sofern es sich bei einer Änderung des Antennenanschlusses überhaupt um einen Verstoß handelt) ist kein Bußgeldtatbestand und stellt somit keine Ordnungswidrigkeit dar.
http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__17.html

Gruß
Wolf :-)
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der_Kölner
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Re: PMR-Mühle mit abnehmbarer Antenne ? Wintec MR-200

#6

Beitrag von der_Kölner »

In der Allgemeinzuteilung für PMR steht aber auch:
"4. Der Frequenznutzer ist für die Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen und für die Folgen von Verstößen, z. B. Abhilfemaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.
5. Beim Auftreten von Störungen sowie im Rahmen technischer Überprüfungen werden für die Funkanwendungen die Parameter folgender Europäischer Normen zugrunde gelegt:
Frequenzbereich 446,0 – 446,1 MHz: EN 300 296"

Sollten also irgendwelche Störungen bei anderen auftreten oder eine technische Überprüfung stattfinden, so findet die EN 300296 Anwendung.
Da steht aber explizit "integral antenna" drin.
Also haftet nicht der Hersteller, nicht der Händler, sondern der Nutzer ist letztendlich der Dumme.
Die Behörden könnten sich nämlich auf die EN 300296 und die "integral antenna" berufen und feststellen, dass das Gerät auf PMR so gar nicht betrieben werden darf weil es gegen die Allgemeinzulassung verstößt.
Und schon hat man wieder eine Ordnungswidrigkeit: senden mit nicht zugelassenem Gerät bzw. unerlaubte Frequenznutzung.
Wolf
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Re: PMR-Mühle mit abnehmbarer Antenne ? Wintec MR-200

#7

Beitrag von Wolf »

Lieber Kölner,

nein, mit solchen abenteuerlichen Verrenkungen lässt sich keine Ordnungswidrigkeit konstruieren. Eine OWi muss direkt im betreffenden Gesetz als solche bestimmt sein.

Eine Ordnungswidrigkeit wegen unerlaubter Frequenznutzung liegt im Hobbyfunkbereich nur dann vor, wenn

1. ohne Frequenzzuteilung gesendet wird (§ 149 Abs.1 Punkt 10 TKG)
(trifft hier nicht zu, wenn die in der Zuteilung festgelegten Parameter eingehalten werden)
oder
2. einer "vollziehbaren Auflage" in der Frequenzzuteilung zuwidergehandelt wird (dto. Punkt 12).
("Vollziehbare Auflagen" sind die in § 60, Abs. 2 Satz 1 TKG genannten in der Frequenzzuteilung enthaltenen Nebenbestimmungen.)

Der von Dir zitierte Passus steht in der PMR446-Frequenzzuteilung unter "Hinweise". Hinweise sind keine "vollziehbaren Auflagen" (sie schreiben dem Funker nicht vor, was er "tun darf"), sondern sie haben (wie der Name schon sagt) lediglich hinweisenden, informellen Charakter. In diesem Falle weisen sie nur darauf hin, wie die Behörde intern z.B. bei der Behandlung von Störungen verfährt.

Gruß
Wolf :-)

(Nebenbei: Geräte-"Zulassungen" gibt es schon seit weit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr... ;-) )
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DocEmmettBrown
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Re: PMR-Mühle mit abnehmbarer Antenne ? Wintec MR-200

#8

Beitrag von DocEmmettBrown »

Wolf hat geschrieben:(Nebenbei: Geräte-"Zulassungen" gibt es schon seit weit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr... ;-) )
Es gibt aber das Konformitätsverfahren, wie im Gesetz über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
beschrieben. Danach muß schlichtweg alles, was irgendwie senden kann, dieses Verfahren durchlaufen. Nach § 1 Abs. 3 Ziffer 1 sind nur die Anlagen von Funkamateuren ausgenommen.

Falls die genannten Midland G7-Mag-D-PMR-TRX eine nach deutschem Recht ausreichende Konformitätserklärung im Karton haben, darf man die Dinger auch in Deutschland benutzen. Sie dürften dann aber logischerweise keine Konformitätserklärung EN 300296 im Karton liegen haben.

Allerdings, und das betone ich, bin ich kein Jurist!

73 de Daniel
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Re: PMR-Mühle mit abnehmbarer Antenne ? Wintec MR-200

#9

Beitrag von Wolf »

DocEmmettBrown hat geschrieben:(...) Es gibt aber das Konformitätsverfahren, wie im Gesetz über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
beschrieben. Danach muß schlichtweg alles, was irgendwie senden kann, dieses Verfahren durchlaufen. (...)
Das FTEG schreibt nicht zwingend vor, dass der Hersteller beim Konformitätsbewertungsverfahren unbedingt harmonisierte Normen anwenden muss. Er darf auch Konformitätsbescheinigungen für Geräte ausstellen, die nur teilweise oder überhaupt nicht harmonisierten Normen entsprechen.

Das ist für den Hersteller nur aufwändiger, weil er dann das Bewertungsverfahren nach den Anhängen IV oder V der Richtlinie 1999/5/EG durchführen muss. (Bei der Anwendung harmonisierter Normen genügt dagegen das "einfachere" Verfahren nach Anhang III.)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 028:de:PDF

Gruß
Wolf :-)
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