Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
"wir sprechen hier von von Fällen, bei denen eine externe Antenne verwendet wurde, aber die zulässige Sendeleistung (500 mW ERP) eingehalten wurde. Sind Dir solche Fälle bekannt?
Gruß
Wolf
Hallo Wolf!
Ja, in einem Fall erging die Anzeige konkret gegen eine Außenantenne, die im Übrigen keinen besonderen Gewinn aufwies. Das verwendete Gerät war sekundär.
Soweit ich dem Ganzen entnehmen konnte, war es hier der Behörde egal ob freenet oder pmr.
73 de Anton
Gruß
Wolf
Hallo Wolf!
Ja, in einem Fall erging die Anzeige konkret gegen eine Außenantenne, die im Übrigen keinen besonderen Gewinn aufwies. Das verwendete Gerät war sekundär.
Soweit ich dem Ganzen entnehmen konnte, war es hier der Behörde egal ob freenet oder pmr.
73 de Anton
- David
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Das habe ich vergessen zu erwähnen: Mein letzter Beitrag war auf 149 Mhz bezogen.
55 & 73 David
55 & 73 David
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Hallo David und Anton,
vielen Dank für die Fallbeispiele.
Mich würde schon interessieren, ob in diesen Fällen tatsächlich Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden sind und - wenn dies der Fall war - wie die Begründung lautete.
Die BNetzA muss bei der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens darlegen, gegen welche Rechtsnorm der Betroffene verstoßen haben soll. Zudem muss dieser Verstoß im Gesetzestext auch ausdrücklich mit Bußgeld bedroht sein.
Meist lautet der Vorwurf "Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung", d. h. es wurde eine Funksendeanlage benutzt mit Parametern (z.B. Frequenz oder Sendeleistung) die von einer vorhandenen Allgemeinzuteilung nicht mehr erfasst werden bzw. für die gar keine Frequenzzuteilung existiert. Ersteres wäre z.B. bei einem PMR446- bzw. "Freenet"-Gerät der Fall, wenn durch den Einsatz einer gewinnbringenden Antenne die Strahlungsleistung mehr als 500 mW ERP beträgt.
Es gibt aber keine Rechtsnorm, in der allein die Anschlussart einer Antenne für PMR446- oder "Freenet"-Geräte geregelt ist (und schon gar keine, deren Missachtung mit Bußgeld bedroht ist). Die Behörde würde deshalb in erhebliche Begründungsnot kommen, wenn sie allein wegen der Verwendung einer extern angeschlossenen Antenne ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten wollte - immer vorausgesetzt, dass die in der Allgemeinzuteilung enthaltenen Parameter (Frequenzen, Strahlungsleistung in ERP) eingehalten werden.
Gruß
Wolf
vielen Dank für die Fallbeispiele.
Mich würde schon interessieren, ob in diesen Fällen tatsächlich Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden sind und - wenn dies der Fall war - wie die Begründung lautete.
Die BNetzA muss bei der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens darlegen, gegen welche Rechtsnorm der Betroffene verstoßen haben soll. Zudem muss dieser Verstoß im Gesetzestext auch ausdrücklich mit Bußgeld bedroht sein.
Meist lautet der Vorwurf "Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung", d. h. es wurde eine Funksendeanlage benutzt mit Parametern (z.B. Frequenz oder Sendeleistung) die von einer vorhandenen Allgemeinzuteilung nicht mehr erfasst werden bzw. für die gar keine Frequenzzuteilung existiert. Ersteres wäre z.B. bei einem PMR446- bzw. "Freenet"-Gerät der Fall, wenn durch den Einsatz einer gewinnbringenden Antenne die Strahlungsleistung mehr als 500 mW ERP beträgt.
Es gibt aber keine Rechtsnorm, in der allein die Anschlussart einer Antenne für PMR446- oder "Freenet"-Geräte geregelt ist (und schon gar keine, deren Missachtung mit Bußgeld bedroht ist). Die Behörde würde deshalb in erhebliche Begründungsnot kommen, wenn sie allein wegen der Verwendung einer extern angeschlossenen Antenne ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten wollte - immer vorausgesetzt, dass die in der Allgemeinzuteilung enthaltenen Parameter (Frequenzen, Strahlungsleistung in ERP) eingehalten werden.
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Wolf
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
... wenn das Gerät einen originalen Antennenanschluss hat und dann mit der Antenne die 500mW ERP eingehalten werden sollte das alles kein Problem sein, so verstehe ich zumindest die Aussage um die es hier geht ... wenn man aber den Antennenanschluss selber ins Gerät baut dann hat die Behörde wieder einen Ansatzpunkt ... der bezieht sich dann aber auch nicht auf die externe Antenne sondern auf das nicht mehr konforme Gerät.
Das ist zumindest meine Auffassung, man möge mich bitte korrigieren wenn ich falsch liege.
Das ist zumindest meine Auffassung, man möge mich bitte korrigieren wenn ich falsch liege.
Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Alles reine Vermutungen. Gewöhnt euch endlich daran, das die Gesetze in diesem unserem Lande aus Gummi sind und man sie als Pöbel unmöglich selbst deuten kann.
Wie wärs mit anrufen und fragen? Vermutlich gibts dann einen ellenlangen Vortrag in feinstem Amtsdeutsch. Natürlich ist das verboten, was sonst? Es ist schliesslich nicht ausdrücklich erlaubt.......
Grüße from Doeskopp
Wie wärs mit anrufen und fragen? Vermutlich gibts dann einen ellenlangen Vortrag in feinstem Amtsdeutsch. Natürlich ist das verboten, was sonst? Es ist schliesslich nicht ausdrücklich erlaubt.......
Grüße from Doeskopp
Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Alles was in Deutschland verboten ist steht irgendwo geschrieben. Zum Beispiel: Telefonieren während der Fahrt. Aber nicht das funken!
Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Also ich hatte vor geraumer Zeit Besuch von der BNetzA - wegen einer direkten und namentlichen Anzeige eines "Kollegens". Hab hier auch darüber berichtet:
http://funkbasis.vps9611.alfahosting-vp ... 45&t=29996
Meine 1/4 Lambda GP (Eigenbau) hat die aber wenig interessiert (ok, mein Team hat auch eine abnehmbare Antenne - nicht verklebt usw). Die haben sich die Antenne nicht mal näher angesehen, sondern nur gefragt, was das für eine Antenne sei (klar, 2m zum Mithören )
Aber, wie ich in dem o.g. Fred schon geschrieben habe, haben die sich auch überwiegend für die PMR-Geräte meines Juniors (interessiert (vielleicht weil da die Antennen ja fest angeklebt sind?). Bei meinem Freenet-Gerät (Team) haben die nur einen etwas zu hohen Hub bemängelt, mehr nicht, aber das HaFu war ja original...
Ich interpretiere es auch so, dass es auf die abgestrahlte Leistung ankommt und ob an dem Gerät was verändert wurde. Wer natürlich mit 5Watt, FM wide und das dann an einer X300 durch die Gegend bläst, der wird wohl auch über kurz oder lang Probleme bekommen - zumal es ja, zumindest in meiner Region, genügend Neider gibt und die Agentur eben doch auf gezielte Anzeigen reagiert (wie Toni es ja schon geschrieben hat!).
http://funkbasis.vps9611.alfahosting-vp ... 45&t=29996
Meine 1/4 Lambda GP (Eigenbau) hat die aber wenig interessiert (ok, mein Team hat auch eine abnehmbare Antenne - nicht verklebt usw). Die haben sich die Antenne nicht mal näher angesehen, sondern nur gefragt, was das für eine Antenne sei (klar, 2m zum Mithören )
Aber, wie ich in dem o.g. Fred schon geschrieben habe, haben die sich auch überwiegend für die PMR-Geräte meines Juniors (interessiert (vielleicht weil da die Antennen ja fest angeklebt sind?). Bei meinem Freenet-Gerät (Team) haben die nur einen etwas zu hohen Hub bemängelt, mehr nicht, aber das HaFu war ja original...
Ich interpretiere es auch so, dass es auf die abgestrahlte Leistung ankommt und ob an dem Gerät was verändert wurde. Wer natürlich mit 5Watt, FM wide und das dann an einer X300 durch die Gegend bläst, der wird wohl auch über kurz oder lang Probleme bekommen - zumal es ja, zumindest in meiner Region, genügend Neider gibt und die Agentur eben doch auf gezielte Anzeigen reagiert (wie Toni es ja schon geschrieben hat!).
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- Santiago 9
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Hallo Rubberduck01,Rubberduck01 hat geschrieben:... wenn das Gerät einen originalen Antennenanschluss hat und dann mit der Antenne die 500mW ERP eingehalten werden sollte das alles kein Problem sein, so verstehe ich zumindest die Aussage um die es hier geht ... wenn man aber den Antennenanschluss selber ins Gerät baut dann hat die Behörde wieder einen Ansatzpunkt ... der bezieht sich dann aber auch nicht auf die externe Antenne sondern auf das nicht mehr konforme Gerät.
Das ist zumindest meine Auffassung, man möge mich bitte korrigieren wenn ich falsch liege.
Geräte-"Konformität" ist nicht im TKG geregelt, sondern im FTEG - das ist 'ne andere Baustelle.
"Konform" im Sinne des FTEG bedeutet, dass ein Gerät den sog. "grundlegenden Anforderungen" des Gesetzes entspricht. Diese "grundlegenden Anforderungen" sind in § 3 FTEG definiert. Das sind im wesentlichen:
- Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Betreibers und anderer Personen
- aktiver und passiver Schutz vor elektromagnetischen Störungen
- effektive Frequenznutzung
In § 11 FTEG ist u.a. festgelegt, dass Geräte nur dann "zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden" dürfen, wenn sie diese "grundlegenden Anforderungen" erfüllen.
Man könnte nun drüber streiten, ob z.B. bei einem PMR446-Gerät, das durch einen "Ruck" an der festen Antenne in ein Gerät mit offener Antennenbuchse "umgewandelt" wurde, allein durch diesen simplen Vorgang die o.g. "grundlegenden Anforderungen" schlagartig verloren gehen.
Wie dem auch sei - auch bei Benutzung eines solchen möglicherweise "nicht konformen" Gerätes kann die BNetzA kein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, denn der Gesetzgeber hat diesen Tatbestand im FTEG schlicht und ergreifend nicht als Ordnungswidrigkeit festgelegt.
Gruß
Wolf
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Ich kann das was Du geschrieben hast, im wesentlichen bestätigen. Ich will nur ergänzen: Wenn jemand so blöde ist mit zu hohem FM-Hub und vor allen zusätzlich mit zuviel Leistung qrv zu sein, hat er nix anderes verdient als erwischt zu werden.13rdx009 hat geschrieben:Also ich hatte vor geraumer Zeit Besuch von der BNetzA - wegen einer direkten und namentlichen Anzeige eines "Kollegens". Hab hier auch darüber berichtet:
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Wenn jemand mit einem vernünftigen Hub und viel (sagen wir 20 Watt) Leistung fährt, stört er bedeutend weniger als einer mit 5 Watt und falschem Hub. in unserer Region sind zahlreiche Funkamateure an solchen Parametern, auf Freenet, auf LPD und auch auf PMR zu erkennen. Dabei kann man inzwischen jedes Gerät ordentlich einstellen.
Gruß Alexander
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Normale PMR Geräte ist was für Kinder.
Meine Meinung und Erfahrung.
Gruß Ralf
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Ich habe keinen Schiss mehr,denn Gott hat mir verziehen.
- grinsekater
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Das klingt interessant. Demnach dürfte ja jemand, der z. B. mit einer Wouxun auf PMR/Freenet Betrieb macht, aber 500 mW ERP und den zulässigen Hub nicht überschreitet, eigentlich auch mit keinem Bussgeldverfahren rechnen müssen, oder?Wolf hat geschrieben:
Wie dem auch sei - auch bei Benutzung eines solchen möglicherweise "nicht konformen" Gerätes kann die BNetzA kein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, denn der Gesetzgeber hat diesen Tatbestand im FTEG schlicht und ergreifend nicht als Ordnungswidrigkeit festgelegt.
Gruß
Wolf
73, Andy
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Hallo Andy,grinsekater hat geschrieben: Das klingt interessant. Demnach dürfte ja jemand, der z. B. mit einer Wouxun auf PMR/Freenet Betrieb macht, aber 500 mW ERP und den zulässigen Hub nicht überschreitet, eigentlich auch mit keinem Bussgeldverfahren rechnen müssen, oder?
das sehe ich auch so.
Das TKG bietet keine Handhabe (die in der Frequenzzuteilung festgelegten Parameter werden nicht überschritten) und das FTEG sieht in seinen Bußgeldvorschriften (§ 17) keine Sanktionen gegen die Benutzer von Geräten vor, die nicht "FTEG-konform" sind oder nicht "bestimmungsgemäß" betrieben werden. (Wobei sich die Frage stellt, ob in dem von Dir genannten Beispiel überhaupt von einem "nicht-konformen" Gerät oder einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung die Rede sein kann.)
Gruß
Wolf
- grinsekater
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Tja....., womit wir dann ja auch schon wieder das Thema "CB-Funk mit Amateurfunkgeräten" hätten. Da wäre die Sachlage dann ja recht ähnlich.
73, Andy
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Eben!grinsekater hat geschrieben:Tja....., womit wir dann ja auch schon wieder das Thema "CB-Funk mit Amateurfunkgeräten" hätten. Da wäre die Sachlage dann ja recht ähnlich.
73, Andy
Ein äusserst ermüdendes Thema.
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- grinsekater
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Re: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
Warum ermüdend? Ich finde die Ausführungen von Wolf zu den rechtlichen Aspekten doch recht aufschlussreich.
73, Andy
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