Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

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KLC
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Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#16

Beitrag von KLC »

Dipol hat geschrieben:
Wo Antworten auf Basis der Anerkannten Regeln der Technik (= Normmindestanforderungen) ...
....gefragt sind !!

GENAU !!!

Der Gernstel wollte genau das !! :tup:
Und zwar wollte er sich irgendwo an die Mietbude ne Antenne knallen! Wohl mit Wohlwollen des Vermieters.

Ohne sich oder seinem Vermieter zum Preis eines Kleinwagens oder bis Sportwagen aus Handarbeit, eine Blitz- und Überspannungsschutzanlage zu spendieren.
Im Laufe der letzten Posts ist er jetzt bald verantwortlich für die Blitzeinschläge in der Nachbarschaft oder im Ort .... :wall:

Kann er jetzt kostengünstig ne nutzbare gewinnbringende Antenne irgendwo hinbauen oder soll er das Hobby in die Tonne treten ??

Da müßte ne Antwort her . NEIN ich bestelle mir nicht die Normenreihe des VDE , hatte ich noch nie! :holy: (64,-t€euro/Band oder mehr)

Nur in der Funkbasis über Funk zu sinnieren , macht (uns) irgendwie nicht wirklich Laune !! Da muß Abstrahlung her !! :sdown:
Und lebendiger CB-Funk macht eine ständige Besetzung der Frequenzen notwendig. Und dazu ist der sogenannte "Sofa-Funk" "alternativlos" , wenn ich diesen üblen Ausdruck benutzen darf.
Ist hier Tag für Tag zu lesen !
Was issen nu mit de Antenne & günstigem Blitzschutz für wenich Kohlen ?? (angelehnt an ein Zitat des großen Carlo Pedersoli)
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Lindwurm
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Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#17

Beitrag von Lindwurm »

gernstel hat geschrieben:
DocEmmettBrown hat geschrieben:Gretchenfrage: Hat das Haus denn bereits einen Blitzschutz oder noch nicht?
Das Haus und wesentliche seiner Modernisierungen stammen ungefähr aus der Zeit der Napoleonischen Kriege. Franklin stellte den Blitzableiter zwar bereits viele Jahre früher vor, aber irgendwie wurde dieser beim Hausbau nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, beim Andrehen (kennt das noch wer) des Lichts muss man aufpassen, dass nicht irgendwo Gas ausströmt. :mrgreen:
13 RF 071 hat geschrieben:Wenn der Blitz im Haus einschlägt,sagen alle Hausbewohner,daß es an Deiner Antenne liegt.Egal,was Du machst. :clue:
Ein nicht unwichtiger Gesichtspunkt. Vielen Dank.
Dipol hat geschrieben: Das ist verständlich, aber machen denn Blitze einen Unterschied ob sie in eine Freilandantenne bzw. die Zuleitungen für Satellitenempfang oder CB-/Amateurfunk einschlagen?

Mal andersherum gefragt: Wenn einer deiner Nachbarn dir über laienhafte Manipulationen zumuten wollte, höhere Risiken für Blitz- und Überspannungsschäden hinzunehmen, nimmst du das dann fatalistisch hin?
Ja, nehme ich bisher fatalistisch hin. Und zwar in vier Punkten:

1. Nahe des Hauses stehen grüne Bäume mit deutlich höherem Wuchs als Haus und geplante Antennen. Diese Bäume verfügen über keine menschlich hinzugefügte Erdungs-/Blitzschutzmaßnahme. Diese Bäume gelten nicht als Antenne, dennoch zeigt die Erfahrung, dass Blitze auch in solche einschlagen, weil sie auf das elektrische Feld wirken. Ich nehme diese mir nicht gehörenden Bäume fatalistisch hin.

2. Der Nachbar ein Grundstück weiter hat seit Jahren eine Fahne am geschätzt 8 m hohen Aluminiummast gehisst. Dieser Mast steht in vielleicht 10 m Entfernung von dem von mir bewohnten Haus und ist nur mechanisch fundamentiert, aber nicht geerdet. Rechtlich ist der Mast keine Antenne, elektrisch dürfte er gleichartig wirksam sein.

3. In ca. 200 m Entfernung steht seit Jahren ein ungefähr 18 m hoher ungenutzter Antennenmast, ebenfalls fundamentiert und ohne Blitzschutz. Auch den habe ich sorglos hingenommen. Wie alles andere steht er schon länger da als ich dort wohne.

4. Aus dem Haus selbst gibt es von der anderen Partei eine im Ergeschoß herausgeführte, in den Garten reichende Lichterkette.

---

Der Verweis auf Normen ist nett, aber wenig hilfreich. Normen werden auch im Internet-Zeitalter weiterhin nur kostenpflichtig von z.B. Beuth-Verlag, VDE-Verlag, IEC als fantastische Einkommensquelle genutzt. Es stünde den Konsortien gut zu Gesicht, ihre Normen meinetwegen unformatiert und mit Rechtschreibfehlern zusätzlich direkt zu veröffentlichen, ähnlich wie dies mit RFCs erfolgt. So jedoch erinnert es an das Vorgehen des Klerus, das Volk dumm zu halten und/oder zu schröpfen. Seit ich für ein andere Projekt eine Normschrift für einen dreistelligen Betrag erworben habe und darin viele zu berücksichtigende Querverweise auf weitere, ebenfalls nur kostenpflichtig erwerbbare Normen vorgefunden habe, ist dieses Thema für mich durch.

Vielen Dank für das Stichwort "Blitzkugel", mit dessen Hilfe sich eine Schrift der Firma Dehn finden lässt. Darin begnet mir beim Anlesen:
Dehn hat geschrieben: Basierend auf der Hypothese des elektro-geometrischen Modells, dass sich der Leitblitzkopf den Objekten auf der Erde willkürlich und unbeeinflusst bis auf die Enddurchschlagstrecke annähert, lässt sich ein allgemeines Verfahren ableiten, das eine Überprüfung des Schutzraums beliebiger Anordnungen von Objekten gestattet.
(Fettung durch mich.)

Eine Hypothese hat also das Potential zu konkreten Auswirkungen auf den Füllgrad meines Geldbeutels. Das finde ich bitter.
[*]Aus Blitzschutzzone LPZ 0A ins Gebäude ein- oder ausgeführte Kabelschirme sind in den obligatorischen Schutzpotenzialausgleich der Gebäude einzubinden.
Auf den ersten Blick: In meiner Planung gibt es im Ruhezustand keinen durchgeführten Kabelschirm und auch kein Kabel, weil keine Bohrung durch die Außenwand usw. --> erfüllt.
[*]Antennen außerhalb der als sicher definierten Schutzzone von Fassaden sind blitzstromtragfähig mit dem Schutzpotenzialausgleich und einem normkonformen Erder zu verbinden.
Bei meiner Idee soll die Antenne ohne Verbindung zum Gebäude stehen und die Frage lautete: Ab welcher Entfernung ist das gegeben? Ich kann mir nicht vorstellen, eine entfernte Antenne ohne sonstige elektrische Verbindung zum Gebäude über die Entfernung mit einem Schutzpotenzialausgleich mit dem Gebäude verbinden zu müssen und über diesen womöglich noch Phänomene ins Gebäude einzutragen.
[*]Getrennte Erder sind gefährlich und seit jeher für Antennenerdungen unzulässig.
Wenn die Antenne im Ruhezustand keine Verbindung zum Gebäude hat... Der Ruhezustand besteht, damit es hier keine Missverständnisse gibt, zu mehr als 99% der Zeit. Vielleicht eine Stunde pro Woche - also 52 Stunden im Jahr - gäbe es eine variable, nicht ortsfeste Anbindung unter Aufsicht. Durch die organisatorische Maßnahme der Aufsicht soll der stundenweise Betrieb nur in gewitterloser Zeit erfolgen.
[*]Auch temporärer Antennenbetrieb unterliegt den Anerkannten Regeln der Technik.
Diesen Fall haben wir hier also.
Angesichts geplanter
- Vermeidung der Beschädigung von Vermieter-Eigentum = keine Wanddurchbrüche, keine Verschandelung historischer Bausubstanz durch stationär verlegte Leitungen usw. und somit ohne dauerhafte Verbindung Antenne - Gebäude,
- variabler, nur zu Zeiten geringsten Funkbetriebs verlegter Anschlussleitungen, die nur in Zeiten ohne Gewitterneigung bestehen (organisatorische Lösung),
- geringster Nutzung von 52 h / (24*365) h = 0,0077 Teil eines Jahres

...scheint mir dieses Argument ein unverhältnismäßiges Totschlagargument zu sein.
[*]Nach Ablauf der Übergangsfrist der Neunormen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 534 im Oktober sind zudem Überspannungsschutzableiter Pflicht.
Bei einer Antenne, die normalerweise vom Gebäude getrennt sein soll, sehe ich hier extreme technische Schwierigkeiten des Einbaus, da dazu die Antenne normalerweise (ständig) verbunden sein müsste bzw. über die Ableiter verbunden wird.

Mein Eindruck der Blitzschutzverordnung ist nunmehr dieser:

1. Sobald ein Gegenstand als Antenne bezeichenbar ist, unterliegt deren Betreiber/Besitzer voll der Blitzschutzverordnung und insbesondere jedweder denkbaren Haftung.
2. Bei Gewitter sollte ein Transistorradio mit Teleskopantenne ins Haus verbracht werden, weil es sich ansonsten um den temporären Betrieb einer nicht der Blitzschutzverordnung entsprechend betriebenen Antenneneinrichtung handelt.
3. Der meiner Ansicht nach gefährlichere Betrieb eines bei Gewitter als Regenschutz nach oben gehaltenen Regenschirms ist weiterhin frei, weil es sich um einen Schirm und nicht um eine Antenne handelt.
4. Auch Bäume sind frei, obwohl sie das elektrische Feld nachweislich verzerren und zu nahen Blitzeinschlägen führen können.
5. Bzgl. meiner oben genannten Beispiele "Fahnenmast", "Lichterkette", "200 m entfernter Antennenmast ohne Antenne" bin ich mir nun unschlüssig, ob ich hier "fatalistisch" zugunsten gut-nachbarschaftlicher Verhältnisse Risiken hinnehme.
Weit abstehende Bäume verursachen weder Schäden noch können sie nach Blitzkugel- oder Schutzwinkelverfahren nutzen. Bei nahestehenden Bäumen ist eine Schutzwirkung aufgrund ihrer Hochohmigkeit bestenfalls minimal und das Risiko, dass Blitzströme abspringen meistens größer.
Das schließt den Bogen zu meiner ursprünglichen, eigentlichen Frage: Welcher Abstand zum Gebäude ist "weit", so dass es keine Gebäude-bezogenen Maßnahmen des Blitzschutzes braucht?

Nach der bisherigen Konversation gehe ich davon aus, dass selbst eine solche Antennenanlage Blitzschutz braucht:

1. Aufbau mindestens 15 m vom Gebäude entfernt
2. Über diese Distanz bis auf bei seltenem, überwachten Betrieb ohne jede Drahtverbindung zum Gebäude
3. Beim seltenen, überwachten Betrieb existiert nur eine nicht fixierte, temporäre Drahtverbindung
4. Die Antenne selbst besteht aus 25 m Draht, gespannt über zwei GFK-Masten mit 12 m Höhe und Umlenkrollen.
5. Beim überwiegenden Nichtbetrieb liegt der Antennenleiter am Boden, die Antenne besteht dann nur noch aus zwei nichtleitenden GFK-Masten von 12 m Höhe, über die jeweils ein nichtleitendes Seil führt.

Denn es ist dann selbst beim Nichtbetrieb rechtlich wohl immer noch eine Antennenanlage, obwohl technisch neutral für das elektrische Feld.

Ich finde das sehr bedauerlich. Im nächsten Leben werde ich Jurist.

Bester Konter zum Thema den ich je gelesen habe! :king:

@KLC: Belebung des CB Bandes sollte gefördert werden. Richtig. Normenchinesisch ist da wenig hilfreich.

@All: Ich suche schon länger nach einer Blitzschutzlösung ähnlich wie Gernstel. Die Verweise auf DIN Normen sind nicht besonders hilfreich weil es Fachchinesisch ist. Eine kurze Erklärung in deutsch würde vielen helfen denke ich.

Gruß

Dieter
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Toni
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Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#18

Beitrag von Toni »

Na endlich das Sommerloch-Thema. 8)

73
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steff

Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#19

Beitrag von steff »

Es ist nunmal so, daß es oft um rechtlich-formale Dinge geht.
Rechtssicherheit hat man nur, wenn man vorschriftsmäßig installiert, die ewigen Wenns und Abers bringen doch nix.

Du stellst einen Mast in den Garten und machst keine Fahne dran, sondern eine Antenne.
Dann ist es eben ein Antennenmast und wird auch formal so behandelt.

Schlägt der Blitz in den Mast ein, wenn die Antennenleitung brav am Mast zusammengerollt ist, bildest sich um den Mast
ein Bereich lebensgefährlicher Spannung und es können Ströme in umliegende Bauteile eingekoppelt werden.
Das kann der Zaun des Nachbarn sein, oder eine Leitung im Boden.
Das wäre bei einem Fahenmast oder Baum nicht viel anders, die rechtliche Betrachtung aber schon.
Es ist also gar nicht sinnvoll, einen Abstand zu definieren.
Bei einem Kunden hast es letztens einen Direkteinschlag in die PV Anlage gegeben. Schaden gerade mal 1000€,
in der Nachbarschaft hat es in Folge Überspannungsschäden in mehrfacher Hähe verursacht. Wenn hier nicht fachgerechte Installation nachgewiesen werden kann, ist klar, wenn den Hut auf hat.
gernstel
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Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#20

Beitrag von gernstel »

Zunächst einmal Dank an Dipol für das Nennen einer normkonformen Lösung: Installation der Antenne im Schutzbereich des existierenden Gebäudes!

> Daher nur noch die Feststellungen, dass
mit zunehmenden Antennenabstand zum Haus die Risiken für Blitzstromeinkopplungen nicht kleiner, sondern - mit Erdkabel wie auch Freileitung - größer werden


Hier bitte ich um Erläuterung. Ich ging bisher wirkungsmäßig von 1/(r*r) aus.


Was das "Fachchinesisch in Normen" angeht, so bedarf es einfach einer gewissen Fachsprache für die präzise Bezeichnung dessen, was gemeint ist. Passendes Beispiel hier ist das Fachchinesisch im Funkbereich, das für Außenstehende bestenfalls skuril wirkt, den Funkbetrieb aber wesentlich erleichtert. Ansonsten käme es zu Situationen wie am Baumarkt-Informationsschalter: "Ich brauche da so ein rundes Ding mit vier Ecken."
Eine Fachsprache hat man auch für den Funkbetrieb lernen müssen.

Bzgl. Veröffentlichung von Normen greife ich nicht den Beuth-Verlag an, sondern die Praxis, Normen ausschließlich über solche Verlage teuer zu veröffentlichen, was im Internet-Zeitalter längst nicht mehr zeitgemäß scheint. In der Wirtschaftsgeschichte geht man davon aus, dass Deutschland die bis dahin führende Industrienation England allein schon deswegen überholt hat, weil in Deutschland (Fach-)Bücher für alle Schichten leistbar waren während die englischen Verlage sich auf hochwertige bibliophile Ausgaben für den reichen Adel spezialisierten. Das Wissen konnte sich so in Deutschland gut verbreiten statt als unberührtes Wohlstandssymbol in Privatbibliotheken herumzustehen. Ich werde somit immer für freien Zugang zu Primärquellen plädieren, die unser aller Leben beeinflussen.

Dipol mag sich bitte auch nicht persönlich angegriffen fühlen, seine Beiträge liefern einen wertvollen Zugang zur Norm und vielleicht auch deren Hintergründe. Was ich angreife, sind aus meiner Sicht unverhältnismäßige Eingriffe einer Norm in die freie Entfaltung.

Klar ist: Meine freie Entfaltung endet da, wo ich in die freie Entfaltung eines anderen eingreife bzw. diese/ihn selbst ernsthaft gefährde. Das ist einer der Gründe, warum ich eine sinnvolle Antennenlösung suche.

Man kann die Grenzen der freien Entfaltung auch etwas weiter ziehen: Wenn ich mit Antennenbasteleien ein unnötiges Risiko eingehe, das Schäden verursacht, die von Versicherungen bezahlt werden und damit von der Gesamtheit aller Versicherten, dann haben beispielsweise auch Versicherungen ein Mitspracherecht bzgl. Schadensvermeidung und damit ggf. auf Normentwicklung und Normeinhaltung.

Völlige Sicherheit ist jedoch Illusion und und sie anzustreben ein Weg in die Irre. Man könnte dann beispielsweise für den nachweislich extrem unfallträchtigen Straßenverkehr fordern, dass jedes Fahrzeug einen 2 m dicken Gummimantel trägt, um Unfallschäden und Verletzungen von Passanten zu vermeiden. Dieser würde den Gebrauchsnutzen aller Fahrzeuge jedoch so einschränken, dass man bis heute nur bei vergleichsweise wirkungsarmen Stoßfängern geblieben ist. Absolute Sicherheit bietet nur der absolute Verzicht.

Für eine Antennenanlage scheint mir das Übermaß darin zu liegen, dass offenbar technisch identisch wirksame Gegenstände wie der Fahnenmast des Nachbarn allein aufgrund seiner Nicht-Antennenbezeichnung frei sind, die gleichwertige Antenne aber nicht; dass ein Baum unbeachtlich ist, ein isolierender GFK-AntennenMast mit Seilzug aber schon (ist das so?). Ferner, dass offenbar selbst zeitlich nur beschränkt eingesetzte und dabei auf "organisatorische Weise" geschützte Antennenanlagen voll den Vorschriften unterliegen; dass sie dabei sogar technisch pervertiert werden, indem Vorschriften Verbindungen fordern, die doch gerade vermieden werden sollen.

Mir ist klar: Wenn mein Nachbar etwas aufstellt, das mich, meine Familie, mein Eigentum gefährdet, dann hilft eine Vorschrift, mit der ich das abstellen kann.
Mir ist auch klar: Ein Blitzeinschlag ist äußerst unwahrscheinlich, aber wenn er ohne Schutzmaßnahmen einschlägt, ist das Gejammer aufgrund der immensen Schadwirkung ggf. groß.

Werden technisch gleich wirksame Einrichtungen allein aufgrund unterschiedlicher Bezeichnung/Nutzung unterschiedlich behandelt, ist die Norm für mich sinnentleert. (Ein Fahnenmast/Baum/... darf mich gefährden - meine Antenne/GFK-Mast hingegen unterliegt teuren Zusatzmaßnahmen, die den Wert der Antenne um das Mehrfache übersteigen.)


> ob wir uns denn wenigstens als kleinsten gemeinsamen Nenner darauf einigen können, dass auch bei noch so kurzem temporären Betrieb einer Funksende-/empfangsanlage die DIN VDE 100-410 Schutz gegen den elektrischen Schlag zu beachten ist?

Sieht man von der bzgl. Antennen irrelevanten und damit hier zu weit führenden künftigen Verpflichtung zu Brandschutzschaltern ab (die in ihrem Herkunftsland durchaus Sinn machen können, während hier abweichende Rahmenbedingungen und Betriebsparameter vorliegen) zeichnen sich VDE-Normen nach meiner bisherigen Erfahrung durch ein gutes Schutz-/Eingriffsverhältnis aus.

Bzgl. des verlinkten PDFs frage ich mich, welchen Einfluss die genannte temporäre Antenne auf Ortsnetze/Sicherungen/Fehlerstromschutzschalter nimmt? Im Ruhezustand ist die geplante Antenne verbindungslos. Im Betriebszustand galvanisch getrennt über das Funknetzteil. Bisher ungenannt und damit unbeachtlich käme zu den kurzen Betriebszeiten sogar noch eine galvanische Trennung in der Antennenzuleitung dazu, die 6 kV widerstehen muss.

@ criticalcore5711: Den Komplettauf und -abbau der Antenne betreibe ich derzeit. Der dauert bei mir jedoch länger, er ist im Winter vollends unerfreulich, und der GFK-Schiebemast altert auch sichtlich durch häufiges Auf- und Abbauen. Was ich daher suche, ist ein technisch und möglichst auch juristisch einwandfreier dauerhafter Aufbau einer Mechanik, die elektrisch nur ganz temporär wirksam wird. Und der scheitert nach der bisherigen Diskussion offenbar daran, dass eine Antenne selbst wenn sie elektrisch gar nicht existiert - sprich Kunststoffmasten mit auf dem Boden liegenden Antennendraht und ohne elektrische Verbindung zum Haus, normativ als "gefährlicher und damit der Norm unterworfener Gegenstand" geführt wird, während der elektrisch dauerhaft wirksame Fahnenmast das eben nicht ist. Wobei ich hiermit bitte nicht einer Blitzschutzverordnungserweiterung auf Fahnenmaste, Regenschirme, Bäume und dergleichen das Wort reden möchte.

@steff: Gute Zusammenfassung, vielen Dank. Induktionswirkung, klar. Bleibt die Frage, ob selbst nichtleitende Bestandteile (GFK-Mast...) eine rechtliche Wirkung als Antenne entfalten.

Ich möchte eigentlich nur mein technisches Hobby ausüben können, ohne finanziell überstrapaziert zu werden, ohne Veränderungen an fremden Eigentum vornehmen (lassen) zu müssen, ohne meine Mitmenschen zu gefährden oder auch nur zu belästigen und ohne mich als "Antennenverbrecher" zu fühlen oder gar anreden lassen zu müssen. Das verstehe ich als freie Entfaltung.
Wolf
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Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#21

Beitrag von Wolf »

gernstel hat geschrieben:
(...)
Mein Eindruck der Blitzschutzverordnung ist nunmehr dieser:

1. Sobald ein Gegenstand als Antenne bezeichenbar ist, unterliegt deren Betreiber/Besitzer voll der Blitzschutzverordnung und insbesondere jedweder denkbaren Haftung.
2. Bei Gewitter sollte ein Transistorradio mit Teleskopantenne ins Haus verbracht werden, weil es sich ansonsten um den temporären Betrieb einer nicht der Blitzschutzverordnung entsprechend betriebenen Antenneneinrichtung handelt.
3. Der meiner Ansicht nach gefährlichere Betrieb eines bei Gewitter als Regenschutz nach oben gehaltenen Regenschirms ist weiterhin frei, weil es sich um einen Schirm und nicht um eine Antenne handelt.
4. Auch Bäume sind frei, obwohl sie das elektrische Feld nachweislich verzerren und zu nahen Blitzeinschlägen führen können.
(...)
Da unterliegst Du wohl einem kleinen Mistverständnis: Es gibt in DL keine "Blitzschutzverordnung". Folglich gibt es auch nichts, was der (nicht vorhandenen) Verordnung "unterliegen" oder davon befreit sein könnte.

Davon abgesehen sind Normen keine Verordnungen (Gesetze sind sie sowieso nicht), die eine unmittelbare Rechtswirkung auf den Bürger haben. Deshalb ist es auch irreführend, wenn der Eindruck erweckt wird, dass der Bürger etwas irgendwas "Verbotenes" tut, allein nur deshalb, weil er eine Norm nicht "einhält".

Ein spezielles Gesetz zum Blitzschutz gibt es in DL nicht. Auf Länderebene ist Blitzschutz in den Landesbauordnungen geregelt, die sich an der Musterbauordnung orientieren und zum Thema Blitzschutz meist nur die sehr allgemein gehaltene Regelung enthalten, dass bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen sind.

Ob im Einzelfall ein Blitzschutzsystem errichtet werden muss, bestimmt die zuständige Baubehörde in der Baugenehmigung (und kann von der Gebäudeversicherung zur Bedingung gemacht werden). Ansonsten ist die Errichtung einer Blitzschutzanlage eine freiwillige Angelegenheit.

Gruß
Wolf :-)
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Zintus
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Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#22

Beitrag von Zintus »

wasserbueffel hat geschrieben: @Bergfunker
Keine Angst,Blitzschutzexperte Dipol wird sich schon melden.....
Walter
Ein oder zwei Stunden sollte man da schon geben, bevor der Köder genommen wird. Es müssen ja auch noch ein paar Feuchttücher eingekauft werden u.ä. ....

:banane:
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Lattenzaun
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Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#23

Beitrag von Lattenzaun »

...hier mal eine Anleitung vom Fachmann Peter Baum dazu...

https://www.youtube.com/watch?v=WlPsc23BvYk
Ich habe eine gespaltene Persönlichkeit, notfalls führe ich mit mir selbst ein QSO !!!
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Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#24

Beitrag von Lattenzaun »

..wenn hier nuuuur die Wespen net wäääären...löööööööööl

..geiles Getüddel :)
Ich habe eine gespaltene Persönlichkeit, notfalls führe ich mit mir selbst ein QSO !!!
steff

Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#25

Beitrag von steff »

Davon abgesehen sind Normen keine Verordnungen (Gesetze sind sie sowieso nicht), die eine unmittelbare Rechtswirkung auf den Bürger haben. Deshalb ist es auch irreführend, wenn der Eindruck erweckt wird, dass der Bürger etwas irgendwas "Verbotenes" tut, allein nur deshalb, weil er eine Norm nicht "einhält".
Diesen Eindruck erweckt niemand.
Es ist einerseits -eigentlich- verpflichtend (NAV) geregelt, das solche Arbeiten nur durch konsessionierte Fachkräfte ausgeführt werden dürfen, was in der Praxis kein Mensch kontrolliert, andererseits wird IM FALLE EINES PERSONEN ODER SACHSCHADENS ein damit beschäftige Richter bzw. Gutachter exakt nach den einschlägigen Normen Recht sprechen.
ES SEI DENN MAN KANN GLEICHWERTIGE SICHERHEIt NACHWEISEN!
Stell ich mir schwierig vor, der Verweis auf ein Bezahlbares Hobby dürfte vom Richter dann gleich mal als Vorsatz betrachtet werden.
Der Hinweis auf den nicht bestehenden Zwang kann man sich also getrost schenken, das erzeugt nur falsche Sicherheit.
Selbstverständlich kann man immer nach dem Gundsatz "wo kein Kläger, da kein Richer" oder dem 11. Gebot handeln
Nur sollte man das den Leuten auch so darstellen und nicht so tun, als wären Zuwiederhandlungen folgenlos. Das ist maximal unsolide.


Übrigens ist die Erdung der Antenne und der Potentialausgleich des Leitungen nichts, was mit dem Vorhandensein eines "Blitzschutzes",gemeint ist wohl der "Blitzableiter des Hauses" zu tun hat. Sind zwei Paar Schuhe.


Was ich daher suche, ist ein technisch und möglichst auch juristisch einwandfreier dauerhafter Aufbau einer Mechanik, die elektrisch nur ganz temporär wirksam wird. Und der scheitert nach der bisherigen Diskussion offenbar daran, dass eine Antenne selbst wenn sie elektrisch gar nicht existiert - sprich Kunststoffmasten mit auf dem Boden liegenden Antennendraht und ohne elektrische Verbindung zum Haus, normativ als "gefährlicher und damit der Norm unterworfener Gegenstand" geführt wird, während der elektrisch dauerhaft wirksame Fahnenmast das eben nicht ist. Wobei ich hiermit bitte nicht einer Blitzschutzverordnungserweiterung auf Fahnenmaste, Regenschirme, Bäume und dergleichen das Wort reden möchte.
Überleg mal, wie man das sonst handhaben könnte. Du hast nunmal einen Mast mit Antenne, damit ist das Konstrukt ein Antennenmast, was auch sonst. Ist wie bei der Schwangerschaft, eigentlich nicht schwanger geht nicht. Ob Du eine direkte Verbindung zum Haus herstellst oder es eine indirekte über im Boden verlaufende Leitungen gibt, ist doch egal. Man macht sich übrigens auch bei Fahnenmasten Gedanken um den Schutz von Personen in der Nähe. Frage Dich einfach, der ob Du bei einem Gewitter mit einer 10m langen Stange aus Metall oder aus Kunststoff mit Antennendraht dran in der Hand herumlaufen würdest.

Du kannst Dir mal dieses Dokument anschauen, das kommt Deiner Fragestellung wohl am nächsten.

https://www.vde.com/resource/blob/15684 ... d-data.pdf


Ich fahre meinen 16m Alumast im Hof regelmäßig zum Gebrauch aus und danach wieder ein, das dauert keine Minute, obwohl das Ding mit montierter Antenne ganz schön schwer ist. Der Aufwand, jedes Mal mit der empfindlichen Antennenleitung herumzufuhrwerken ist höher.
Der Mast und die Antennenleitung sind mittels Tiefenerder geerdet, wie auf Bild 12 des verlinkten PDF. Das ist auch kein 100%iger Schutz und für eine quasi fest installierte Installation nicht koscher, für mich aber vertretbar, Ich will aus verschiedenen Gründen nicht fest installieren und trage das Restrisiko wie ein Mann :D .
Im Zweifeksfall würde ich erklären, die Anlage zu Testzwecken gerade aufgebaut zu haben.
Das soll keine Aufforderung zu Lug und Trug sein.


Zintus hat geschrieben:
wasserbueffel hat geschrieben: @Bergfunker
Keine Angst,Blitzschutzexperte Dipol wird sich schon melden.....
Walter
Ein oder zwei Stunden sollte man da schon geben, bevor der Köder genommen wird. Es müssen ja auch noch ein paar Feuchttücher eingekauft werden u.ä. ....

:banane:
Der Fragesteller hat offenbar ernsthaftes Interesse an einer Beantwortung seiner Fragen.
Ich weiß wirklich nicht, was solche dummen Sprüche bringen sollen. Wenn man sich für ein Thema nicht interessiert oder nichts sachliches beitragen kann, kann man einfach auch mal den Mund halten. Machen gut erzogene Erwachsene eigentlich so.


Grüße
Stephan

P.S.
Wenn ich die Norm (0855-300) richtig interpretiere, müsste man Maste, die nicht aus Metall sind, gar nicht erden, ebenso Drähte von AFU Drahtantennen. Es bliebe also nur noch die Einbeziehung der Leitung in den Potentialausgleich bzw. bei temporärem Einsatz Anschluß an den Erder.
Wie siehst Du das Diopl/Roland?
Wohl fühlen würde ich mich dabei nicht, ich glaube auch nicht, daß das im Sinne des Erfinders ist.
Yaesu FT857D

Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#26

Beitrag von Yaesu FT857D »

steff hat geschrieben:
Davon abgesehen sind Normen keine Verordnungen (Gesetze sind sie sowieso nicht), die eine unmittelbare Rechtswirkung auf den Bürger haben. Deshalb ist es auch irreführend, wenn der Eindruck erweckt wird, dass der Bürger etwas irgendwas "Verbotenes" tut, allein nur deshalb, weil er eine Norm nicht "einhält".
Diesen Eindruck erweckt niemand.
Es ist einerseits -eigentlich- verpflichtend (NAV) geregelt, das solche Arbeiten nur durch konsessionierte Fachkräfte ausgeführt werden dürfen, was in der Praxis kein Mensch kontrolliert,...

Da befindest du dich aber auf einem Irrweg....
Bei JEDER Elektroinstallation nach NAV bzw. DIN/VDE 0100, MUSS eine Elektrofachkraft (Meistertitel) über eine schriftliche Dokumentation mit Beweisfotos und Unterschrift nachweisen,
dass die E-Installation so gemacht wurde, wie sie in den einschlägigen Normen dazu, gefordert wird!
Das wird mal durch das EVU kontrolliert und erst recht, wenn es
steff hat geschrieben: andererseits wird IM FALLE EINES PERSONEN ODER SACHSCHADENS ein damit beschäftige Richter bzw. Gutachter exakt nach den einschlägigen Normen Recht sprechen.
ES SEI DENN MAN KANN GLEICHWERTIGE SICHERHEIt NACHWEISEN!
Letzteres kannst du als Laie (Funkamateur erst recht CB-Funker) nicht nachweisen!
Der Gutachter (vom Gericht oder der Versicherung) wird eine normkonforme Erdung/Potentialausgleich "vermerken", mehr wohl aber nicht....
steff hat geschrieben: Der Fragesteller hat offenbar ernsthaftes Interesse an einer Beantwortung seiner Fragen.
Ich weiß wirklich nicht, was solche dummen Sprüche bringen sollen. Wenn man sich für ein Thema nicht interessiert oder nichts sachliches beitragen kann, kann man einfach auch mal den Mund halten. Machen gut erzogene Erwachsene eigentlich so.

Grüße
Stephan
Wahre Worte Stefan! :thup:
Wolf
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Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#27

Beitrag von Wolf »

Die oben angesprochene NAV ist ja auch eine formelle Rechtsverordnung, die einen rechtsverbindlichen Rahmen vorgibt. Aber darum ging es hier nicht.

Hier war vielmehr die Rede von einer "Blitzschutzverordnung", und die gibt es in DL nicht (und folglich kann dagegen auch nicht "verstoßen" werden).

Die rechtlichen Vorgaben (Landesbauordnung, Baugenehmigung), aufgrund derer eine Blitzschutzanlage errichtet werden muss, habe ich ja oben genannt. Wenn diese nicht vorliegen, gibt es halt keine rechtliche Grundlage, aufgrund der die Errichtung eine Blitzschutzanlage erzwungen werden kann..

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
steff

Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#28

Beitrag von steff »

Da befindest du dich aber auf einem Irrweg....
Bei JEDER Elektroinstallation nach NAV bzw. DIN/VDE 0100, MUSS eine Elektrofachkraft (Meistertitel) über eine schriftliche Dokumentation mit Beweisfotos und Unterschrift nachweisen,
dass die E-Installation so gemacht wurde, wie sie in den einschlägigen Normen dazu, gefordert wird!
Das ist soweit richtig, es gibt aber keine Stelle, die das kontrolliert. Auch das EVU nicht, Es kann zwar im Prinzip bei unmittelbarer Gefarhr für Leib und Leben die Stromversorgung einstellen, eine Antenne reicht dazu ganz sicher nicht. Jeder, Fachman wie Laie, kann (nicht darf oder sollte!!!) basteln wie er das für gut heißt.
So lange nichts passiert, wird niemand Fragen stellen und es sind keine Konsequenzen zu erwarten.

Um beim Beispiel hier zu bleiben.
Kein Außenstehener kommt und kontrolliert, ob Gernstel seine Antenne im Garten vorschriftsmäßig aufgebaut hat und kann ihn zwingen, das zun tun, wenn er´s anders gemacht hat.
Ein vorsichtiger Vermieter könnte die entsprechenden Nachweise einfordern, das ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit und ich bin kein Rechtsanwalt.
Kommt jemand oder etwas zu Schaden, prüft der Richter, ob die einschlägigen Vorschriften eingehalten wurden. Wenn ja, lässt ihn der Richter springen. Wenn nein, kann er versuchen nachzuweisen, mit seinem Konstrukt gleichwertige Sicherheit hergestellt zu haben. Ich bin Deiner Meinung, daß ihm das schwer fallen wird.
Auch die diversen Versicherungenngen werden sich im Zweifel für die fachgerechte Ausführung interessieren.
Aber immer erst, wenn etwas passiert ist, nicht vorher.
Yaesu FT857D

Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#29

Beitrag von Yaesu FT857D »

steff hat geschrieben:
Da befindest du dich aber auf einem Irrweg....
Bei JEDER Elektroinstallation nach NAV bzw. DIN/VDE 0100, MUSS eine Elektrofachkraft (Meistertitel) über eine schriftliche Dokumentation mit Beweisfotos und Unterschrift nachweisen,
dass die E-Installation so gemacht wurde, wie sie in den einschlägigen Normen dazu, gefordert wird!
Das ist soweit richtig, es gibt aber keine Stelle, die das kontrolliert. Auch das EVU nicht,...
Doch, das EVU kontrolliert die schriftliche Abnahme.
So erlebt bei einer (Neu)Installation mit Setzen eines neuen Dachständers und Zähler/Sicherungskastens nach Umbau meines Elternhauses,
obwohl schon lange zuvor eine Installation nach der damaligen VDE 0100 (die eine Potentialausgleichserdung vorsah) bestand....

Auch hier, nach meinem Einzug in meine ETW, musste etwas am Sicherungskasten der Unterverteilung geändert werden.
Diese Arbeiten musste selbst da, der Elektriker von seinem Meister bestätigen lassen. Das Schreiben ging an das zuständige EVU (Stadtwerke Kaiserslautern).
Die wiederum schickten einen Beauftragten vorbei, der diese Arbeiten laut Schreiben überprüfte und genehmigte.
Erst dann wurde die E-Anlage meiner Wohnung "in Betrieb" genommen.

steff hat geschrieben: Jeder, Fachman wie Laie, kann (nicht darf oder sollte!!!) basteln wie er das für gut heißt.
So lange nichts passiert, wird niemand Fragen stellen und es sind keine Konsequenzen zu erwarten.
Bei einer Antenne, die bei Abnahme der E-Anlage durch den E-Meister laut NAV, nicht in die PA der E-Anlage laut Normen (VDE 0100, VDE 0855-300 usw.) integriert ist,
ist der Unterzeichner (E-Meister) im Schadenfall völlig raus aus der Nr.....
steff hat geschrieben: Um beim Beispiel hier zu bleiben.
Kein Außenstehener kommt und kontrolliert, ob Gernstel seine Antenne im Garten vorschriftsmäßig aufgebaut hat und kann ihn zwingen, das zun tun, wenn er´s anders gemacht hat.
Ein vorsichtiger Vermieter könnte die entsprechenden Nachweise einfordern, das ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit und ich bin kein Rechtsanwalt.
Kommt jemand oder etwas zu Schaden, prüft der Richter, ob die einschlägigen Vorschriften eingehalten wurden. Wenn ja, lässt ihn der Richter springen. Wenn nein, kann er versuchen nachzuweisen, mit seinem Konstrukt gleichwertige Sicherheit hergestellt zu haben. Ich bin Deiner Meinung, daß ihm das schwer fallen wird.
Auch die diversen Versicherungenngen werden sich im Zweifel für die fachgerechte Ausführung interessieren.
Aber immer erst, wenn etwas passiert ist, nicht vorher.
Genau so sehe ich das auch! Da sind wir einer Meinung dazu! :tup:
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Re: Antennenabstand vom Haus um Blitzschutz zu vermeiden

#30

Beitrag von KLC »

ich schau mal beim Decker Jürgen auf die Seite .
Solange ich für VCBF keine ausgeklügelte Blitzschutz- & Überspannungsschutzanlage brauch , mach ich das und laß die Antennen im Keller. Oder wie muß ich das Holzregal an den Potentialausgleich einbinden ? :ballon:
Gezwirbelter 0,75er Schießdraht von hinten an die Steckdose ist Pfusch und sowas hab ich früher immer verworfen.... :wall:

Oder wie ist das , wenn ich bei VCBF während des Gewitter "breake" und beim Nachbar schlä#gt der Blitz ein.
Muß ich dann auch haften, wenn ich inaktiver CB'ler bin und ein DX-Call beantragen wollte ?? :clue: :clue:
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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