Der Vater wollte den Schaden einfach so nicht bezahlen, erst recht weil der keine PHV hatte.ROMEO 1 hat geschrieben:
Ich verstehe nicht, wieso du immer die RS-Vers. der Gegenseite erwähnst. Die hat doch mit der Angelegenheit rein sachlich nichts zu tun. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist Sache der Haftpflichtversicherung und nicht der RS.
Nochmals: Ich habe meinen RA beauftragt, in meinem Namen den Vater nur mal schriftlich hinzuweisen (das war durch die damalige RV gedeckt), dass er als Erziehungsberechtigter für Scäden seines Sohnes haftbar gemacht werden kann.ROMEO 1 hat geschrieben: Wenn der Vater nun keine PHV hatte und es auf einen Rechtsstreit angelegt hat, macht er das auf eigene Kosten. Deswegen wurde dir deine RS bestimmt nicht gekündigt.
Dann kam ein Schreiben der Gegenseite von dessen RA, an meinen RA, dass dieser die Zahlung des Schadens aus den und den Gründen, ablehnt.
Ich wollte daraufhin Klage vor dem Gericht erheben, da kam nach der Anfrage bei meiner RV deren Kündigung meiner Rechtsschutzversicherung.
Das mit der Beamtenbeleidigung ein paar Posts vorher, war nur ein Beispiel. Damals wegen dem Schadensersatz, hatte ich vorher jahrelang keine Fälle für meine RV gehabt. Das war der erste Fall nach Jahren.ROMEO 1 hat geschrieben: Wohl eher, weil du sie schon zum wiederholten Male in Anspruch genommen hast (Beamtenbeleidigung, Schadenersatzforderung und sonst noch was?).
Bist du etwa auch so ein Prozesshansel?
Ich ziehe die Frage zurück. Hast du ja weiter vorne schon beantwortet.
73, Horst
Somit bin ich kein Prozesshansel. Eher die, welche wegen jedem Sch.... (das scheint Mode geworden zu sein, gerade wegen den vielen RVs) einem verklagen und gleich zum RA rennen....