Mobiler (CB) Funk bald verboten?

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Santiago 5
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#406

Beitrag von Username: »

Da bekommen Bürgerwehr-Fanboys vermutlich feuchte Träume... :shock:
Da kann ich dir noch ganz andere sachen aus Ebay zeigen.
Also ich kann euch das empfehlen: http://www.511tactical.com/radio-pouch.html
Das passt perfekt auf meinen Rucksack und mein Speacker Mic drauf ist. :tup:
Eine Lösung für euch.
Neuge hat geschrieben:Die meisten verwehren sich nur weil die Geräte teuer sind und sie die Technik nicht verstehen ( wollen ). Es ist aber nur eine Frage der Zeit bis der Amateurfunk entweder komplett ausstirbt oder mehr und mehr digital gearbeitet wird.
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DocEmmettBrown
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#407

Beitrag von DocEmmettBrown »

Wolf hat geschrieben:Ob solche Lösungen nun unbedingt der Verkehrssicherheit dienen, sei mal dahingestellt...
Diese Lösungen sind die logische Antwort zu dem, was Dobrindt auf den Weg gebracht hat. Stand im neuen Gesetz nicht sogar wörtlich drin, daß solche (auch nichtelektronischen) Lösungen bis Juli 2020 für den Mobilfunk nachzurüsten seien? Dann ist das doch alles so gewollt.

73 de Daniel
gerrycom 66
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#408

Beitrag von gerrycom 66 »

Hallo,Zusammen!
Ich bin ein "Neuer" ;und schreibe hier meine erste Meinung zum Thema. Ich schliesse mich den Vorrednern an;das es wohl andere "Probleme" gibt,als den Mobilfunk zu beschneiden. Die Sache mit der Smartphone-Spielerei am Steuer ist da nur eine Sache! Cb-Funk gibt es jetzt schon soooo lange,und immer wieder findet sich einer von unseren "gewählten" Volks-ver..ähh...zertretern ;welcher sich profilieren möchte,um sich bei einer bestimmten Bevölk.Gruppe (?) beliebt bzw. unbeliebt zu machen!
Hoffen wir das Beste,und warten ab ! :tup:
Gruss und Schönes WE Euch allen! :wave:
Gerry
ROMEO 1
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#409

Beitrag von ROMEO 1 »

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DO4MJ (13DL7)
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#410

Beitrag von DO4MJ (13DL7) »

Alle reden hier nur von Funkgeräten, wie sieht das denn mit Fuchsjagdequipment aus ? Handpeile, Laptop mit TOP 50 Karten und als Alleinfahrer.Da müsste man ja bei jedem Vorgang das Auto samt Motor abstellen.
Als 2er Team macht das dann ja der Peiler, der Fahrer fährt ja nur.Aber als Alleinfahrer wirds schwer werden, bei KM Fahrten wirds noch gehen, bei einer "Schnellen" wohl weniger.
Gruß 13DL7
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SHIELD 6-1-6
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#411

Beitrag von SHIELD 6-1-6 »

Moin,
steht doch da,


Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Ge-
räte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur
Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone
oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, trag-
bare Flachrechner,
Navigationsgeräte, Fernseher
oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audio-
rekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne
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HF-verseuchter
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#412

Beitrag von HF-verseuchter »

Wie sieht es bei der Verwendung von Funkgeräten aus?

In § 52 IV StVO (neu) wird geregelt, dass das in § 23 Absatz 1a StVO enthaltene Verbot im Falle eines Funkgerätes erst ab dem 1.Juli 2020 anzuwenden ist.

§ 35 Absatz 9 StVO (neu) sieht weiterhin eine Ausnahmen für BOS-Funk (Funkanwendungen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), wenn kein Beifahrer im Fahrzeug ist. Abweichend von § 23 Absatz 1a StVO darf dann ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufgenommen und gehalten werden.

Quelle: ADAC Webseite

So wie es ausschaut, sind vor dem Gesetz doch nicht alle gleich....
oder anders, vor dem Gesetz sind alle gleich und andere noch etwas "gleicher", na ja....


Holger
Jack4300
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#413

Beitrag von Jack4300 »

HF-verseuchter hat geschrieben:
So wie es ausschaut, sind vor dem Gesetz doch nicht alle gleich....
oder anders, vor dem Gesetz sind alle gleich und andere noch etwas "gleicher", na ja....
Das ist mit dann sich etwas polemisch. Die BOSler haben ja aus gutem Grund noch ganz andere Sonderrechte im Straßenverkehr (z.B. Blaulichtfahrt)
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KLC
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#414

Beitrag von KLC »

HF-verseuchter hat geschrieben:[...] So wie es ausschaut, sind vor dem Gesetz doch nicht alle gleich....
oder anders, vor dem Gesetz sind alle gleich und andere noch etwas "gleicher", na ja....
:ballon: Da schließ ich mich dem Jack an , daß das nicht gerade der Auswurf ausgereifter Überlegung , wohlgereiften Geistes und umfassender Wissensabwägung war.
:sdown: Und weil ich während der Einsatzfahrt noch aufpassen muß, daß die anderen Sonntagsfahrer mir auch das Wegerecht geben , und mir nicht in ihrem Halbschlaf, die Kopfhörer auf, und einen Eintrag ins Fressenheft schreibend noch das Einsatzfahrzeug kaputtfahren. Da will ICH wenigstens dort ungestraft funken können.

Und in meiner Karre auch !
Und es hilft (mir) nicht , dich hier zu kritisieren oder an dir rumzumäkeln.

:thdown: Dieses Unrechtgesetz ist eine Grundlage für die automatische Bürgerbespitzelung und Volksüberwachung.

:thdown: Dieses Unrechtgesetz ist nur eine Alibi-Handlung gegen die "Smart-Phoner" , die dem heutigen Straßenverkehr nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geben und deren Dasein auf der Straße nicht anspruchvoll genug ist, daß sie nicht noch was Wichtiges posten müssen. Wirklich telefonanieren werden nur die , die das Diensthandy dabei haben und Geld mit verdienen müssen, und das sind wohl ein Bruchteil. die alten Gesetze hätten auch was gebracht , wären sie durch die unterbesetzte Polizei zur Anwendung gekommen.

:thdown: Dieses Unrechtgesetz ist aber nicht in der Lage, dem allzeitlichen Face-Booking , dem What's-Appening und unaufschiebliche Telefonate nach Heimkommen oder Mittagessen und Einkaufszettel, Einhalt zu gebieten. Weil da müßte man, wie vorne erwähnt, Polizei/Personal zum Einsatz bringen , das Telefonieren am Steuer aufbringt und ahndet.

:thdown: Dieses Unrechtgesetz wird in erster Linie die letzte Bastion des Hobbyfunks vernichten , denn in der zweiten Stufe werden Fahrdienst-/Fuhrparkleiter den Betrieb auf Firmenfahrzeugen verbieten (steht ja dann irgendwo im Gesetz) und in der dritten Stufe Versicherungen den Braten riechen , um eine Steigerung von Beiträgen in irgendeiner Art zu generieren.

:thdown: Dieses Unrechtgesetz unterstützt auch irgendwie meine Weltverschwörungsdtheoriethese ( geiles Wort , gelle ??), daß dem multinationalem reaktionär-faschistischem Komplott ( nicht Kompott) , also einer Weltherrschafts-Loge oder einfach mächtigen Wirtschaftsmonopolisten, (oder einfach die Lobbys, die unsere Politiker bestec... sponsorn), die providerfreie Kommunikation und/oder eine autonome barrierefreie, durch Jedermann mögliche Kommunikation, ein unangenehmer "Dorn im Auge " ist!

:nono: Genug gejammert.
Ich muß noch die richtige Antenne ins Auto schrauben, bevor deswegen die Betriebserlaubnis erlischt. :tup:
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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DO4MJ (13DL7)
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#415

Beitrag von DO4MJ (13DL7) »

Fehlt jetzt nur noch, dass CB- (Afu) Einbauten durch den TÜV abgenommen und eingetragen werden müssen und die Antennen eine ABE brauchen.....
Gruß 13DL7
CB:13DL7, Osna Radio 50, DK965, QRV:12,29,32 FM, 7, 15 USB.HAM:DO4MJ, DOK I38 (144.775 Mhz).Engagiert bei Entstörung von PLC Adaptern.FCK DSGVO !!!
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#416

Beitrag von Wolf »

Jack4300 hat geschrieben:
HF-verseuchter hat geschrieben:
So wie es ausschaut, sind vor dem Gesetz doch nicht alle gleich....
oder anders, vor dem Gesetz sind alle gleich und andere noch etwas "gleicher", na ja....
Das ist mit dann sich etwas polemisch. Die BOSler haben ja aus gutem Grund noch ganz andere Sonderrechte im Straßenverkehr (z.B. Blaulichtfahrt)
Für Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll, Landespolizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz ändert sich durch die neue Regelung gar nichts. Die sind von den Vorschriften der StVO sowieso ausgenommen, wenn ihr Einsatz "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist" - ebenso Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wenns um die Rettung von Menschenleben oder die Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden geht.

Der neue Absatz 9 (Bedienung eines Funkgeräts durch den Fahrer eines BOS-Fahrzeugs, wenn kein Beifahrer vorhanden ist) hat im Grunde nur Bedeutung, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen (z.B. Polizei auf normaler Streifenfahrt).

@ HF-verseuchter: Beim Art. 3 GG gehts um Gleichbehandlung (bzw. ein Verbot von Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund), nicht um ein Verbot, unterschiedliche Tatbestände gesetzlich unterschiedlich regeln zu dürfen.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#417

Beitrag von Wolf »

DO4MJ (13DL7) hat geschrieben:Fehlt jetzt nur noch, dass CB- (Afu) Einbauten durch den TÜV abgenommen und eingetragen werden müssen und die Antennen eine ABE brauchen.....
Gruß 13DL7
Eine ähnliche Diskussion gabs tatsächlich vor rd. 15 Jahren. Damals ging es um die Umsetzung bzw. Auslegung der europäischen Kfz-Richtlinie 95/54/EG. In dieser Richtlinie ist u.a. festgelegt, dass so genannte "elektrische und elektronische Unterbaugruppen" (EUB), die für den Einbau in Kraftfahrzeuge vorgesehen sind und während der Fahrt betrieben werden, von einem anerkannten EMV-Labor geprüft und mit einem speziellen "e-Zeichen" gekennzeichnet werden müssen.

Es gab damals ziemlichen Wirrwarr um die Auslegung, ob auch Funkgeräte unter den Begriff "EUB" fallen und für den Einbau ins Kfz besagtes e-Zeichen benötigen. Insbesondere das Kraftfahrt-Bundesamt vertrat damals die Auffassung, das sei der Fall. Albrecht und Stabo veranlassten daraufhin "e"-Prüfungen für ihre CB-Geräte.

Ziemlich wirre Diskussionen gab es damals auch um den Einbau von Altgeräten. Das Kraftfahrt-Bundesamt machte schließlich einen Rückzieher und das übergeordnete Verkehrsministerium erklärte plötzlich, dass beim Einbau von Funkgeräten ins Kfz die CE-Kennzeichnung ausreichend sei und dass die Hinweise der Fahrzeughersteller zu beachten sind. Bei dieser Regelung ist es bis heute geblieben.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#418

Beitrag von Wolf »

Jetzt nach dem Inkrafttreten der StVO-Novelle warte ich gespannt auf den ersten Prozess, bei dem ein Autofahrer vor Gericht steht, weil er während der Fahrt ein Handy am Ohr hatte und erklärt, er dürfe das, denn ein Handy sei zweifellos ein "Funkgerät" - und für Funkgeräte gelte eine "Schonfrist" bis Juli 2020... :-)

Gruß
Wolf :-)
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ROMEO 1
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#419

Beitrag von ROMEO 1 »

Das ist doch zu einfach. Ich besitze ein BT-Handmikrofon (https://www.google.de/search?q=wandfu+b ... 20&bih=963) für Zello.

Mal sehen, was sie dazu sagen, wenn sie mich denn damit mal erwischen. Zello habe ich auf dem Smartphone, das Smartphone selbst muss ich dazu nicht aufnehmen. :mrgreen: :banane:

73, Horst
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Re: Mobiler (CB) Funk bald verboten?

#420

Beitrag von ROMEO 1 »

Die trauen sich was... jetzt noch zu antworten. Gestern schon eingegangen, die Antwort aus Mecklenburg-Vorpommern, hier im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. September 2017.
Zunächst möchte ich mich für die späte Antwort entschuldigen.
Die von Ihnen vorgetragenen Argumente wurden auch im Bundesratsbeteiligungsverfahren intensiv erörtert. Im Ergebnis der Diskussion hat der Bundesrat der Vorlage (Bundesrat Drucksache 556/17) am 22.09.2017 mit kleinen Änderungen zugestimmt. Die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 18.10.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 68 verkündet und ist seit dem 19.10.2017 in Kraft. Das Bundesgesetzblatt können Sie online unter http://www.bgbl.de einsehen. Eine weitere Quelle ist https://www.buzer.de/gesetz/12844/index.htm.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Heiko Peters
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Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
VIII 200 / VIII 210
Schloßstraße 6 - 8
19053 Schwerin
Telefon: 0385 588 - 8203
E-Mail: Heiko.Peters@em.mv-regierung.de
Internet: http://www.em.regierung-mv.de
Forum: http://mitreden.mv-regierung.de
Diesmal konnte ich eine Antwort darauf nicht verhindern...
Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das Ergebnis war mir allerdings schon bekannt. Ob meine Argumente und die anderer Funker erörtert wurden oder nicht, gebracht hat es NICHTS!

Aber so ist das wohl, wenn Leute über eine Sache abstimmen, von der sie keine Ahnung haben. Und wenn man erst nach so langer Zeit antwortet, zeugt das davon, dass auch kein Interesse bestand,

sich eingehender mit der Angelegenheit zu beschäftigen.

Freundliche Grüße
73, Horst
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