Es ging um "Bohren, Dübeln etc." im Zusammenhang mit Eingriffen in die Bausubstanz bei der Errichtung einer Antenne auf dem bzw. am Balkon (wovon i.d.R. auch die Außenhaut des Hauses betroffen sein dürfte).
Genau, und wo liegt der Unterschied zwischen einem 6mm Dübel/Loch für einen Bilderrahmen und einem 6mm Dübel/Loch für eine Antennenhalterung?
Was du auf deinem Balkon machst, ist innerhalb deiner Mietsache! Egal ob es nun ausserhalb des Gebäudes ist oder nicht!
Du interpretierst ein wenig zuviel in den Begrifflichkeit "an die Bausubstanz". Wenn du ein Loch bohrst, geht es in jedem Fall an die Bausubstanz, da du i.d.R für einen festen Halt eines Bildes o.Ä. das Mauerwerk triffst.
Niemand wird es dir verbieten könne, wenn du bspw. eine Halterung für eine unscheinbare Mobilantenne an die Wand bringst!
Juristisch macht es keinen Unterschied ob Antenne oder ein Gitter für deine Balkonpflanzen, oder wie erwähnt eine Uhr oder Bild....
Es gibt Leute, die haben sich ihren ganzen Balkon mit Sammeltellern voll gehangen und für jeden Teller ein 6mm loch gebohrt!
Mein Nachbar bspw. hat einen Stahlschrank auf dem Balkon stehen, den er an das Mauerwerk auf seinem Balkon geschraubt hat!
Alles legitim solange es INNERHALB des Balkons ist! Und ich rede jetzt nicht von der Fassade ausserhalb des Balkons!
Irrtum! Die Bausubstanz wird schon dann verändert wenn z.B. die Dämmung beschädigt wird.
Jaja genau! Wie gesagt, bohre ich ein Loch in eine Wand egal ob in der Wohnung oder auf dem Balkon, treffe ich unweigerlich auf die Bausubstanz.
Es ist im Mietrecht nicht die Frage, ob ich auf die Bausubstanz treffe, sondern ob ich diese verändere! Als Veränderungen gelten wie erwähnt große Eingriffe oder das anbringen schwerer oder größerer Objekte.
Aber keine Antennenhalterung für bspw. eine Mobilantenne oder Bild, oder Teller oder Uhr....
Hierbei geht es um was ganz anderes, als um das Befestigen von Dingen an der Wand! Hierbei geht es um die Frage, ob es Sicherheitsbedenken geben könnte bei Veränderungen an der Bausubstanz!
Bspw. einen Durchbruch an einer tragenden Wand! Sollte nie vom Mieter in Eigenregie vollzogen werden! Hingegen wird ein 6mm Loch in der Wand nicht gleich die ganze Statik des Hauses verbiegen! Genau so wenig, wird sich die Energiebilanz des Hauses drastisch verschlechtert, mache ich das auf dem Balkon und treffe die Isolierung!
Nur in Sachen Isolierung, sollte man sicherheitshalber den Vermieter fragen, ob ggf. Dämmung auf dem Balkon vorhanden ist! Ist dies nicht der Fall, kann man bedenkenlos bohren...
Wo hast Du diesen Blödsinn her?
Entstammt dem allgemein in Deutschland gültigem Wohnmietrecht!
Das wäre so als wenn Du in einen Mietwagen ein Loch bohrst um eine Antenne zu montieren.
Doeskopp unter uns, wenn man keine Ahnung hat.....
Du vergleichst hier gerade Äpfel mit Birnen! Der Mietwagen wird dir gemäß vertraglicher Nutzungsbedingungen überlassen!
Da würde ich an deiner Stelle bei Gelegenheit mal in solche Nutzungsbedingungen schauen, da steht nämlich was du mit dem Fahrzeug darfst und was nicht!
Dieses Fahrzeug wird dir zur Verfügung gestellt um von A nach B zu kommen, oder auch G. Und ggf. um Dinge zu transportieren...
Eine Wohnung, wird dir gleichermaßen zur Nutzung zur Verfügung gestellt! Nur ist das Wohnmietrecht wesentlich komplexer als der Vertrag eines Mietwagen.
Gerichte haben schon lange vor deiner Logik entschieden, was im Rahmen eines Mietverhältnisses im Wohnrecht gestattet ist und was nicht!