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Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 17:10
von odo
Jawa 01 hat geschrieben:.ich werde mich Beschweren
Rechtschreibschwäche kann man mit geeigneten Mitteln weitgehend umgehen.

Nutze z.B. die Rechtschreibkorrektur einer geeigneten Textverarbeitung.
Wer das nicht tut, dem unterstelle ich Faulheit und gezielte Provokation.

Deinen eigenen Text wirst du selber kaum lesen können und wollen....
Sätze möglichst auf 10 bis maximal 15 Worte zu begrenzen, ist dann sehr sinnvoll.

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 17:16
von Maulwurf
Hallo,
ich würde bei der Wohnungssuche auf Funktauglichkeit achten.

-Gelände, eher hoch als hinterm Hügel
-Balkon, Dachterrasse
-Sichtschutz zur Straße, Nachbarblock
-Mietvertrag ohne explizites Antennenverbot

Ein Bekannter wurde bereits wegen einer 20cm kurzen Magnetfußantenne auf dem Balkongeländer "abgemahnt". Auch eine Magnetfußantenne auf einem Ständer hinter der Balkonbrüstung mußte wieder entfernt werden.
Eine "Blockwartin" hat wohl die Hausverwaltung alarmiert, welche den Eigentümer der Wohnung anschrieb.

Ich würde, wenn ich kein Verbot unterschrieben habe, eine getarnte Antenne aufbauen. Ist es eine Wohnung im Haus eines Vermieters kann man ja bei der Besichtigung nachfragen. Bei Mehrparteien- oder Wohnungsbaublocks wäre ich mehr als vorsichtig.
Hat erst mal einer die Antenne entdeckt und den Abbau angeordnet ist eine getarnte Antenne schwieriger zu stellen. Man ist ja dann unter Beobachtung.

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 18:21
von DO4MJ (13DL7)
Ich würde vor der Unterschrift fragen, ob man was aufstellen kann, dann kann man evtl. weitersuchen.Und vorher dort mal lang fahren um zu checken, wie der QRM Pegel ist (Auf AM schalten) und man sich über eine Genehmigung freut und man aber "gepowerlined" wird und die Antenne aus Frust wieder abgebaut wird.
Gruß 13DL7

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 19:10
von marcel15
Moin ich denke es wird kein Privater Vermieter sein sondern eine Firma

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 19:27
von VictorPapa
@Jawa 01:
In der Landesbauordnung unter Antennenanlagen, Funkanlagen, SAT-Antennen, etc. steht sowas drin. Wenn Du Fragen hast, ist das Bauamt in der Gemeinde zuständig. Ich würde dann einfach mal im möglichen Rahmen Dein Vorhaben umsetzen und abwarten was passiert. Fragen kostet allerdings auch nichts. Aus der Wohnung darfst Du in jedem Fall funken, solange Du keine Störungen machst. Sind die Geräte original, hast Du sowieso nichts zu befürchten. Das Funken an sich ist eigentlich ein Grundrecht. Die Baulichen Angelegenheiten rund um die Sicherheit sind wenn das Problem. Eine andere Variante ist einfach machen und abwarten. Normalerweise hat keiner etwas gegen eine fachgerechte Installation eine normalen Antenne.

73 Victor.

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 19:47
von Mikado
...Ein Antennen-Verbot braucht gar nicht ausdrücklich im Mietvertrag stehen...

Anders rum wird ein Schuh draus!
Bei fremdem Eigentum braucht man eine schriftliche Antennen-Genehmigung!
Bei einer Eigentümergemeinschaft (Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen Eigentümern) sogar die Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer.
Möglicherweise erfordert die Teilungserklärung eine einstimmige Zustimmung aller Eigentümer oder deren Enthaltung. Also keine Gegenstimme. Üblicherweise wird so etwas dann nur in der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen. Immerhin ist das ein Eingriff in gemeinschaftliche Eigentum.
Das hiesse dann: mieten und warten, ob man die Genehmigung überhaupt bekommt.

Diese kann auch bestimmte Bedingungen einschließen wie Montageort, Kabelführung (also nicht frei Schnauze) und Installation durch Fachbetrieb und, ja, auch Blitzschutz mit allem Gedöns und Geschisse. Diese Kosten gehen dann in aller Regel zu Lasten des Mieters. Das ist dann in beiden Fällen so etwas wie ein nennenswerter Gewinn im Lotto. Für Genehmigung und Kosten.

73 Mikado

P.s. Das gilt für fest montierte Antennen an Gebäudeteilen wie Dach oder Giebel. Anderes hatte ja u.a. Wolf schon geschrieben.

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 20:27
von doeskopp
Maulwurf hat geschrieben:Hallo,
ich würde bei der Wohnungssuche auf Funktauglichkeit achten.

-Gelände, eher hoch als hinterm Hügel
-Balkon, Dachterrasse
-Sichtschutz zur Straße, Nachbarblock
-Mietvertrag ohne explizites Antennenverbot
Und alles für zweifuffzich pro m². Besser im Lotto spielen, gewinnen und selber bauen.

Grüße from Doeskopp

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 20:42
von Wolf
VictorPapa hat geschrieben:(...) Eine andere Variante ist einfach machen und abwarten. Normalerweise hat keiner etwas gegen eine fachgerechte Installation eine normalen Antenne.
Hmm, "einfach machen und abwarten" dürfte für einen Mieter, der eine Dachantenne errichten will, wohl der schlechteste Rat sein, den man geben kann.

Wie schon gesagt: Die Dachfläche gehört nicht zur Mietsache, über die der Mieter im Rahmen einer Hobbyausübung verfügen kann. Der Vermieter kann die Entfernung einer ungenehmigt errichteten Dachantenne und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands fordern, notfalls mit gerichtlicher Hilfe. Das kann teuer werden, ganz abgesehen davon, dass dadurch das Verhältnis Mieter <> Vermieter leicht getrübt werden könnte.

DF2VD hatte mal vor längerer Zeit eine Abhandlung mit dem Titel "Amateurfunkantennenanlagen in Wohngebieten" erstellt. Darin wird auch die Rechtstellung von Hobbyfunkern in Mietwohnungen behandelt.

Gruß
Wolf :-)

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 21:17
von Jawa 01
Danke für die Info es wird schon irgendwie werden, Gruß CB Station Jawa 01.

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 21:44
von VictorPapa
@Wolf:
Variante, spricht Möglichkeit. Das heißt man kann es, muss es aber nicht machen. Kabel muss man nicht festmachen, die Antenne kann man z.B. auf eine große betongefüllte Autofelge mit Mast setzen. Blitzschutz kann man auch anschließen. So lange nichts fest installiert ist ergibt sich eine 50:50 Chance auf Akzeptanz, eher mehr. Bei Mobilantennen sollten mehr als 80:20 drin sein. Wer steigt schon ewig aufs Dach und kontrolliert. Der Vermieter hat keinen Nachteil davon, da der Mieter im Extremfall sowieso haftet. Ein Loch in der Wand kann man übrigens auch kurzfristig wieder schließen. Wenn alle Funker ganz artig wären, dann wären alle Bänder tot.

73 Victor.

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Mo 13. Feb 2017, 22:23
von ROMEO 1
Da geben sich ein paar Leute wirklich Mühe, auf den Eröffnungsbeitrag ohne Punkt und Komma, Antworten zu geben und dann sowas:
Jawa 01 hat geschrieben:Danke für die Info es wird schon irgendwie werden, Gruß CB Station Jawa 01.
(Fettschrift von mir) :dlol: :think:

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Di 14. Feb 2017, 02:23
von DeltaFox
Kabel muss man nicht festmachen, die Antenne kann man z.B. auf eine große betongefüllte Autofelge mit Mast setzen
Gruselig!

Schon mal gesehen, was mit so einem "nicht festgemachten" Kabel bei Sturm alles passieren kann?
Und eine mit Beton gefüllte Autofelge?

2 Dinge kommen mir da in den Sinn:

1. Trägt das Dach diese Konstruktion auf Dauer?
2. Trägt das Dach überhaupt Jenen, der drauf rumläuft mit der betongefüllten Autofelge?
Also Wolf hat Recht...bin selber Vermieter Bohren, dübeln, etc. bedarf einer Genehmigung. Auf der Fläche des Balkons, wenn nicht sichtbar..Antenne kein Problem.
Eigentlich hat Wolf nicht Recht, dass müsstest du als Vermieter wissen! Es kommt nämlich ganz darauf an wo gebohrt und gedübelt werden soll. Innerhalb einer Mietsache, kann ein Mieter erst mal grundsätzlich bohren und dübeln wie er will. Dazu gehört auch der Balkon! Mit Umbaute die an die Bausubstanz gehen- wie von Wolf beschrieben- sind nicht bohren und dübeln gemeint! Hierbei handelt es sich bspw. um größere Durchbrüche oder feste Anbauten in Form eines Mauerwerks bspw. Also Umbauten, die, die Bausubstanz verändern!

Bedeutet: Bohrt der Mieter ein Loch in seinen Balkonwand von innen oder bspw. von oben um eine Halterung zu befestigen, darf der Mieter dies ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters. Jeder Vermieter der was anderes erzählt, spinnt! Wäre ja was, wenn ich meinen Vermieter jedes mal darum bitten müsste, ein Loch zu bohren, wenn ich ein Regal an die Wand schrauben will! Selbst ein Durchbohren vom Balkon zum Zimmer für das Kabel, ist ohne Genehmigung des Vermieters statthaft! Denn es macht keinen Unterschied ob Balkon oder Zimmer! Bohrungen für Kabel von Zimmer zu Zimmer sind ohne Genehmigung statthaft!
Grundsätzlich gehört sowas sogar zur üblichen Abnutzung der Mietsache und muss vom Mieter nicht mal beseitigt werden. Ausser man macht aus seiner Wohnung einen Schweizer Käse....

Fraglich ist hingegen, ob eine aus der Mietsache rausstehende Sache wie bspw. eine Antenne rechtmässig ist.
Eine Antenne auf dem Balkon hingegen und sei sie an der inneren Wand festgeschraubt, kann der Vermieter nicht untersagen auch wenn er optische Bedenken hat, sofern dies nicht über die übliche Nutzung des Balkon hinaus geht. Also ein Antennenwald, wäre dann zu viel des Guten.
Ich kann mir ja auch meine Uhr innen an die Balkonwand schrauben, mein Sache! Wenn es eine peinliche Micky-Maus-Uhr ist, die dem Vermieter gar nicht gefällt, hat er Pech gehabt, nicht hinschauen!
Voraussetzung wie erwähnt, die Antenne ragt nicht über die Mietsache hinaus...
Es bleibt nämlich dem Mieter überlassen, wie er seinen Balkon "schmückt" solange er damit niemanden beleidigt oder in anderer Form gegen geltendes Recht verstößt.

Einfach mal hier nachlesen: http://www.zuhause.de/duebelloecher-in- ... 1120/index
Oder hier: http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Mieter- ... 07201.html

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Di 14. Feb 2017, 04:01
von df2tb
Nachdem ich Dir ja wohl mit meiner Antwort etwas auf die Füsse getreten bin :D und außer Mikado keiner richtige Hinweise gegeben hat, bekommst Du von mir ein paar Vorschläge:

Wie schon gesagt, der Vermieter hat in einem Mehrparteienhaus keine Entscheidungsgewalt. Da muß er durch die Eigentümerversammlung. Ich bin selbst Eigentümer in einem 8 Parteienhaus, da ist es sehr einfach, zumal ich auch die Hausverwaltung mache. Bei sehr vielen Einheiten, gute Nacht.
Frage bei der Besichtigung der Wohnung, ob Du usw. Dann hast Du schon mal den ersten Eindruck. Wenn nein, dann entscheide Dich, ob Du da einziehen willst.
Achte auf den Balkon (Grösse, Lage, Geländer usw.). Wenn das in Deinen Augen passt, dann findest Du (mit unserer Hilfe) eine Antennenlösung. Nicht optimal, aber immerhin. Klar, wenn die Wohnung im 1. Stock liegt und Betonsilos herum stehen, dann wohl eher nicht.
Biete dem Vermieter an, einen Antennenvertrag zu formulieren. Das gab (gibt immer noch?) beim DARC, irgendein OM kann Dir den sicher besorgen. Ich nicht, ich bin nicht mehr im DARC. :tup:
Auf jeden Fall versprechen, daß Du eine Fachfirma beauftragst, die die Antenne nach VDE installiert, wenn sie auf das Dach soll. :banane:
Falls der Vermieter einen schriftlichen Antrag haben will, dann schick mir halt Deinen Entwurf und ich formuliere den so, daß er lesbar und überzeugend ist.
Selbst auf Deinem Balkon bist Du auch nicht unbedingt Dein eigener Herr. Deshalb immer ein gutes Verhälnis mit den Nachbarn pflegen.
Einem schriftlichen Antrag vielleicht ein Photo mit Photoshop beifügen, dann sehen alle, wie das Haus mit Antenne aussieht.
Ich weiß, jetzt kommt wieder das Gejammer wegen der Verluste, im Zweifelsfall spann halt einen Dipol. Besser als keine Antenne allemal.

Falls noch weitere Frage da sind, schicke mir eine email: andreas@df2tb.de

73 Andreas DF2TB

Noch ein Nachschlag: Irgendetwas ohne Einwilligung des Vermieters auf das Dach oder an die Hauswand zu schrauben, ist Dummheit. Erstens läufst Du Gefahr, daß Dir der Vermieter fristlos kündigt (erfolgreich oder nicht ist mal egal) und zweitens kann die Haftung sehr teuer werden. Beim Balkongeländer ist es sicher auch nicht ohne, versuche dann aber eine unauffällige Antenne anzubringen. Eine Lösung kann auch ein Schiebemast sein, den Du nach dem Funken wieder einfährst.

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Di 14. Feb 2017, 05:01
von DF5WW
df2tb hat geschrieben:Wie schon gesagt, der Vermieter hat in einem Mehrparteienhaus keine Entscheidungsgewalt. Da muß er durch die Eigentümerversammlung. Ich bin selbst Eigentümer in einem 8 Parteienhaus, da ist es sehr einfach, zumal ich auch die Hausverwaltung mache. Bei sehr vielen Einheiten, gute Nacht.
.
Naja, gute Nacht und träum weiter. Du redest von einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen und davon das der einzelne Vermieter durch die Eigentümerversammlung muss aber die Realität heisst Besitzer eines Wohnblocks, Mietverträge ohne Antennengenehmigung und eben keine Eigentumswohnungen.

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Verfasst: Di 14. Feb 2017, 06:30
von doeskopp
DeltaFox hat geschrieben:
Mit Umbaute die an die Bausubstanz gehen- wie von Wolf beschrieben- sind nicht bohren und dübeln gemeint! Hierbei handelt es sich bspw. um größere Durchbrüche oder feste Anbauten in Form eines Mauerwerks bspw. Also Umbauten, die, die Bausubstanz verändern!
Irrtum! Die Bausubstanz wird schon dann verändert wenn z.B. die Dämmung beschädigt wird.
Bedeutet: Bohrt der Mieter ein Loch in seinen Balkonwand von innen oder bspw. von oben um eine Halterung zu befestigen, darf der Mieter dies ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters. Jeder Vermieter der was anderes erzählt, spinnt!
Wo hast Du diesen Blödsinn her? Das wäre so als wenn Du in einen Mietwagen ein Loch bohrst um eine Antenne zu montieren.

Grüße from Doeskopp