Über der Legalitaetsmauer funken

pom
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Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#151

Beitrag von pom »

hf-doktor hat geschrieben: Die nicht ganz billige Standortbescheinigung muss man als CB Funker nicht machen lassen und kann das auch selbst erklären.
Dass das nur FA selber machen dürfen, ist ein FA Märchen.... man kann sich ja fachkompetent dabei helfen lassen.
Wenn Du das mit der BEMFV belegen könntest, hättest Du es auch getan. Tatsächlich taucht der Begriff "CB-Funk" dort gar nicht auf, folglich unterliegen auch CB-Funkstellen der BEMFV, die nur Funkamateuren das Sonderrecht der Selbsterklärung einräumt.
Man stelle sich vor,
Gestatten, Pom.
das ein Mitarbeiter der Bundeswehr erst eine Lizenz machen muss, um die Erklärung für eine stationäre Radaranlage abzugeben...
Die Bundeswehr muss bei mehr als 10 W EIRP eine Standortbescheinigung vorlegen, keine Erklärung, siehe oben.
Oder der arme Techniker, der mir meine Internetsat-Anlage montiert hat, die 650 Watt EiRP abstrahlt... das liegt auch nur ein bisschen über der 10W Grenze.
Den Nachweis über die Einhaltung der Sicherheitsabstände habe ich damals mit einer Kamera gemacht und gut wars... Da ist nie jemand von der BNA hier vor Ort aufgetaucht... Sowas läuft auf dem kleinen Dienstweg zwischen Diensteanbieter und BNA.
Ich habe mal am Stopp-Schild nicht angehalten, kurz darauf wurde ich deswegen angehalten. Bezahlen musste ich nichts und daher muss kein Verkehrsteilnehmer jemals für kleine OWis bezahlen.
:rolleyes:
Ahoi!
Bitte den Ken Sie da ran, nach je dem ein Zell nen Wort ein Leer Zeichen ein zu fügen.
Pantau48

Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#152

Beitrag von Pantau48 »

Die Bundeswehr nutzt jetzt auch CB Funk und muss eine Bescheinigung dafür vorlegen? Es hat sich wirklich in den letzten 25 Jahren viel verändert.
pom
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Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#153

Beitrag von pom »

Wo ist der Gefällt-mir-Button?
YMMD
Bitte den Ken Sie da ran, nach je dem ein Zell nen Wort ein Leer Zeichen ein zu fügen.
hf-doktor

Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#154

Beitrag von hf-doktor »

Wolf hat geschrieben: (...)
Ohne Not bemisst die BNetzA die Sendeleistung nicht in Form der Ausgangsleistung an der Antennenbuchse des Funkgeräts, sondern in der theoretischen Rechengröße ERP, die den "Gewinn" der Antennenanlage einbezieht. (...)
... was techn/mathematisch auch völlig wurscht ist. 4/12W bleiben 1/12 Watt egal ob an der Buchse oder in Strahlungsleistung ausgedrückt. Bezugsgrösse ist der Dipol mit 0 dB (also keinen) Gewinn. Hat die je nach benutzter Antenne einen Gewinn, erhöht sich die Leistung. Das Heranziehen der Geräteleistung/Buchse wäre ebenfalls wurscht, den die Obergrenze ist eh vorgegeben. Wenn das Gerät unterhalb liegt. ist das doch Sache ("Schuld") des Geräts, nicht die Art wie/wo sie gemessen oder berechnet wird.
Nein, in der zugrundeliegenden europäischen "CB-Decision" ist nirgendwo von einer Bemessung der Strahlungsleistung in ERP die Rede.
Muss dort auch nicht stehen, und ob AM/FM Träger-/SSB PEP (Hüllkurven-)Leistung Buchse oder Strahlungsleistung... >s. oben. Auch hier greifen wieder verbindliche "Nebenreglungen/Nebenbestimmungen" (ich nenne sie mal so zur Verbildlichung, bevor hier wieder einige Erbsenzähler protestieren)
1. durch ETSI /EN. Hier stehen neben den Parametern auch die Methode, wie durch Messvorschriften die Werte zu messen sind, übrigens auch, welche Einstellknöpfe bzw. Einstellungen an einem CB Gerät vorhanden sein dürfen bzw. welche Parameter verändert werden dürfen... und welche eben nicht! (im Gegensatz zu z.B. einem AFU Gerät bzw. zur Abgrenzung Definition CB Gerät) > also alle EU Reglungen und nix deutsch. Auch eine deutsche Banane muss hinsichtlich Biegung/Krümmungsradius den Bestimmungen entsprechen .... sagt die EU.
2.Basierend auf den Vorgaben/Empfehlungen der CEPT, die wiederum zur Festlegung in den ETSI Normen herangezogen wurden.
Damals zu Zeiten des Fernmeldeanlagengesetzes sah sich das Ministerium noch als Herrscher über die Fernmeldehoheit des Staates und glaubte, sich sowas erlauben zu können...
Ne... Grundlage war 2002 das Bundes-Immissionsgesetz zur Reduzierung dieser (nicht nur HF), Also Politik >durch Bundestag, zementiert durch Bundesrat.
Wurde im Fernmeldeanlagengesetz nur umgesetzt.
Auch nicht willkürlich, sondern hier griffen ebenfalls wieder "Nebenreglungen/Nebenbestimmungen", durch die VDE > Stichwort Herzschrittmacher*
Änderung 2005 hatte aber mit dem AFU Gesetz zu tun, da AFU in einer Grauzone in Bezug 10 Watt war. Hier mussten erstmal Begriffsdefinitionen aus dem AFU mit in die 10 Watt Reglung eingebaut werden. Letztendlich auch nur, um den AFU auch mit den 10 Watt zu gängeln bzw. festzunageln... Auch das musste durch die Politik bzw. Bundesrat abgesegnet werden (In Deutschland nennt man das Gewaltenteilung ;) )
Nix mit CB zu tun > andere Baustelle....

*Bitte jetzt keine Disskussion, das Herzschrittmacher das abkönnen und das auch damals schon. Habe beruflich selbst mit Schrittmachern zu tun gehabt i.R. techn. Assistenz bei ärztlicher Untersuchungen/Kontrollen (Parameterüberprüfung, Fehlerspeicher auslesen (auch mal bei einem "verstrahleten" FA, natürlich nichts beim Auslesen ;) ), Restkapazität Batterie, Backup/Notlaufeigenschaften etc. pp... übrigens werden diese Parameter teils induktiv, aber auch durch HF(Sendeempfänger) !!! in einigen Millimetern Abstand zueinander!
Zuletzt geändert von hf-doktor am Do 9. Feb 2017, 12:20, insgesamt 4-mal geändert.
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DL0815
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Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#155

Beitrag von DL0815 »

Admin, bitte schliessen :wall:
PS: Das mit dem Kopf ist die Legalitätsmauer... :seufz:
Aktuelle Gerätschaften:
CRT Superstar 3900 + ein paar Oldies...
Antennen:
Wilson 1000, Blizzard 2700 (simply the best) :tup:
Adams
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Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#156

Beitrag von Adams »

Nein. Offen lassen bis mindestens 50 Seiten voll werden. Mit dem sich ständig wiederholenden Pamphlet von immer den gleichen Leuten. :tup:
hf-doktor

Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#157

Beitrag von hf-doktor »

Admin bitte offen lassen.

Es geht nicht um Meinungen oder Senfzugaben der Frösche, dessen Teich vllt trockengelegt werden soll,
oder ob jemand nicht mit den Antworten klarkommt, die er aus verständlichen Gründen nicht hören will.
hf-doktor

Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#158

Beitrag von hf-doktor »

DL0815 hat geschrieben:Admin, bitte schliessen :wall:
PS: Das mit dem Kopf ist die Legalitätsmauer... :seufz:

Hier besteht KEIN Lesezwang.
Aber scheinbar interessiert es dich doch, sonst würdest du es ja nicht lesen und was dazu schreiben... auch wenns in deinem Fall keinen Sinn ergibt.
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DL0815
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Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#159

Beitrag von DL0815 »

Ja, der eigentliche Tread hat mich interessiert. Leider ist dies aus meiner Sicht etwas aus dem Ruder gelaufen.
Daher meine Bitte um Beendigung.
Aktuelle Gerätschaften:
CRT Superstar 3900 + ein paar Oldies...
Antennen:
Wilson 1000, Blizzard 2700 (simply the best) :tup:
DD1GG

Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#160

Beitrag von DD1GG »

Pantau48 hat geschrieben:Den meisten Dingen hier kann ich nicht mehr folgen. Ich dachte immer Cb Funk ist für die Bürger und einfach. Kostet CbFunk eigentlich noch irgendwelche Gebühren?
Das nicht, aber solche Fragen kosten:

10 E, wenn Baron von HF schreibt (Erlaucht)

20 E, wenn ich meinen kostbaren Urlaub spende

30 E, wenn Dr.Wolf mal wieder so nen alten CB Schinken rauskramt und zitieren muss

40 E, wenn "Presswurst" Clerence mal wieder einen ablässt :dlol:

50 E, wenn Yaesu ft 857, osser Hällmut, dass wissenschaftlich beleuchtet

Wenn Pater Wurstauge mit der Bibel kommt, unbezahlbar.

Jetzt schlauer? Milch gibt's übrigens beim LIDDL, NICHT bei Reichelt..nur mal so.
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ax73
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Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#161

Beitrag von ax73 »

Pantau48 hat geschrieben:... Trotzdem habe ich das mit der Zulassung der CB Funkgeräte wirklich nicht verstanden.
Das ehemalige Zulassungsverfahren der Post gibt es nicht mehr und somit auch keine neu zugelassenen Geräte.
Stattdessen gibt es Konformitätsbescheinigungen der Hersteller für bestimmte Funkgeräte.

Wenn du also ein gebrauchtes Gerät anschaffen möchtest bei dem du unsicher bist ob dessen Betrieb gesetzeskonform
ist musst du nachsehen oder nachfragen ob der Hersteller Konformität für das Gerät bescheinigt hat.

Wenn das der Fall ist darfst du das Gerät ohne weitere Anmeldung und Gebühren nutzen. Das gilt für CB wie auch
für Freenet und PMR.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
Dookie
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Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#162

Beitrag von Dookie »

Ausgenommen Du hast ein Kennwood, Yaesu, Icom, Elecraft, etc..
Dann bitte nur auf Boss-Mode umstellen, dann geht das alles auch so! :paper: :thup:
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Wurstauge
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Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#163

Beitrag von Wurstauge »

@peter

Amen ... ich lese und schweige ... wer viel fragt ...
DO8ZZ
Nur verrückte hier! ;)
hf-doktor

Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#164

Beitrag von hf-doktor »

pom hat geschrieben:
Wenn Du das mit der BEMFV belegen könntest, hättest Du es auch getan. Tatsächlich taucht der Begriff "CB-Funk" dort gar nicht auf, folglich unterliegen auch CB-Funkstellen der BEMFV, die nur Funkamateuren das Sonderrecht der Selbsterklärung einräumt.
Muss ich auch ich auch nicht tun. Auch das dort CB Funk auftauchen muss. Schuster, Bäcker und Frisöre können Programme bedienen, und wenn alle Unterlagen vorliegen einschl. plausibler Berechnungen ist das sehr wohl möglich. BEMFV? Steht nur, das FA das selbst für ihre orstfeste AFU Anlage dürfen... (sofern sie sich dazu in der Lage fühlen)
Mit welcher Begründungung sollte das nur ein FA dürfen/können und kein anderer?
Weil er unreflektiert auswendig gelernt hat, wo die paar Kreuzchen auf dem Fragebogen im Multiple Choice Verfahren zu machen sind?
Ich lach mich gleisch nen Ast...

Ich habe mal am Stopp-Schild nicht angehalten, kurz darauf wurde ich deswegen angehalten. Bezahlen musste ich nichts und daher muss kein Verkehrsteilnehmer jemals für kleine OWis bezahlen.
:rolleyes:
Ahoi!
Müssen das jemand verstehen und vor allem, in welchem Zusammenhang?

Meine Anlage ist übrigens "Standortbescheinigt". Und wenn ich sage das die Bilder zur Dokumentation bezügl. Sicherheitsabstände der BNA gereicht hat, dann ist das so. Wenn es nicht so gewesen wäre, hätte ich es nicht geschrieben und die BNA wäre sicherlich aktiv geworden... falls du darauf abzielst.

In diesem Sinne
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11.jpg (127.03 KiB) 3957 mal betrachtet
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Re: Über der Legalitaetsmauer funken

#165

Beitrag von Wolf »

Ich kann verstehen, dass langatmige Ausführungen nerven, aber Fakten bleiben nun mal Fakten. Ich versuche, hier nur Fakten zu bringen. "Alternative Fakten" gibts woanders genug.

Alte Sachen (z.B. Standortbescheinigungspflicht schon seit 1992) habe ich nur deshalb erwähnt, weil die BNetzA das heute noch unsinnigerweise auch von CB-Funkern fordert. Behörden-Entscheidungen sind nicht gottgegeben, dagegen kann man sich wehren, aber dazu muss man die Hintergründe kennen.

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Zum ERP-Wert: Der ERP-Wert bemisst sich aus der Senderausgangsleistung und dem Gewinn der Antennenanlage (Antennengewinn abzüglich aller Verluste in der Zuleitung).

Bei einer Senderausgangsleistung von 4 Watt und null dBd Gewinn der Antennenanlage entspricht der ERP-Wert 4 Watt.

Bei lächerlichen 2 dBd Gewinn der Antennenanlage würde der ERP-Wert 6,3 Watt betragen Bei 3 dBd Gewinn wären es schon knapp 8 Watt ERP, also rd. das doppelte des erlaubten Wertes (bei AM/FM).

Das sind ganz einfach Fakten, die man nicht wegdiskutieren kann.

Dass in der CB-Allgemeinzuteilung die zulässige Strahlungsleistung für AM/FM in "ERP" angegeben ist, begründet die Behörde mit der CEPT-ECC-Decision. Darin ist aber nirgendwo von "ERP" die Rede. Auch das ist einfach nachprüfbar.

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Die Standortbescheinigungspflicht mit der willkürlich* festgelegten 10-Watt-EIRP-Grenze wurde nachweislich am 1. Juli 1992 vom damligen BMPT in Form einer Amtsblatt-Verfügung eingeführt. (Das war dem DARC damals sogar eine Rundspruch-Meldung wert.)

(*"willkürlich" deshalb, weil es keinerlei wissenschaftliche oder medizinische Begründung für die Festlegung dieser Grenze gibt.)

Die Pflicht zur Standortbescheinigung ist nie in einem vom Bundestag (der Legislative) verabschiedeten formellen Gesetz festgelegt worden (auch nicht im Bundesimmissionsschutzgesetz). Sie beruht nur auf Verordnungen der Behörden (also der Exekutive). Das bedeutet, dass auch Ausnahmeregelungen von der Standortbescheinigungspflicht auf dem Behördenweg geschaffen werden könnten, ohne dass Gesetzesänderungen erforderlich wären (was in der Praxis allerdings eher unwahrscheinlich ist, weil sich fast ein Vierteljahrhundert lang kaum jemand dran gestört hat).

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Sorry, tut mir leid, wenn ich hier einige Leser genervt habe. Auf keinen Fall sollte das irgendwie oberlehrerhaft rüberkommen, aber "alternative Fakten" sind nun mal nicht mein Ding.

Ich klink mich erstmal aus dem Thema hier raus ;-)

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
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