Wolf hat geschrieben:
(...)
Ohne Not bemisst die BNetzA die Sendeleistung nicht in Form der Ausgangsleistung an der Antennenbuchse des Funkgeräts, sondern in der theoretischen Rechengröße ERP, die den "Gewinn" der Antennenanlage einbezieht. (...)
... was techn/mathematisch auch völlig wurscht ist. 4/12W bleiben 1/12 Watt egal ob an der Buchse oder in Strahlungsleistung ausgedrückt. Bezugsgrösse ist der Dipol mit 0 dB (also keinen) Gewinn. Hat die je nach benutzter Antenne einen Gewinn, erhöht sich die Leistung. Das Heranziehen der Geräteleistung/Buchse wäre ebenfalls wurscht, den die Obergrenze ist eh vorgegeben. Wenn das Gerät unterhalb liegt. ist das doch Sache ("Schuld") des Geräts, nicht die Art wie/wo sie gemessen oder berechnet wird.
Nein, in der zugrundeliegenden europäischen
"CB-Decision" ist
nirgendwo von einer Bemessung der Strahlungsleistung in ERP die Rede.
Muss dort auch nicht stehen, und ob AM/FM Träger-/SSB PEP (Hüllkurven-)Leistung Buchse oder Strahlungsleistung... >s. oben. Auch hier greifen wieder verbindliche "Nebenreglungen/Nebenbestimmungen" (ich nenne sie mal so zur Verbildlichung, bevor hier wieder einige Erbsenzähler protestieren)
1. durch ETSI /EN. Hier stehen neben den Parametern auch die Methode, wie durch Messvorschriften die Werte zu messen sind, übrigens auch, welche Einstellknöpfe bzw. Einstellungen an einem CB Gerät vorhanden sein dürfen bzw. welche Parameter verändert werden dürfen... und welche eben nicht! (im Gegensatz zu z.B. einem AFU Gerät bzw. zur Abgrenzung Definition CB Gerät) > also alle EU Reglungen und nix deutsch. Auch eine deutsche Banane muss hinsichtlich Biegung/Krümmungsradius den Bestimmungen entsprechen .... sagt die EU.
2.Basierend auf den Vorgaben/Empfehlungen der CEPT, die wiederum zur Festlegung in den ETSI Normen herangezogen wurden.
Damals zu Zeiten des Fernmeldeanlagengesetzes sah sich das Ministerium noch als Herrscher über die Fernmeldehoheit des Staates und glaubte, sich sowas erlauben zu können...
Ne... Grundlage war 2002 das Bundes-Immissionsgesetz zur Reduzierung dieser (nicht nur HF), Also Politik >durch Bundestag, zementiert durch Bundesrat.
Wurde im Fernmeldeanlagengesetz nur umgesetzt.
Auch nicht willkürlich, sondern hier griffen ebenfalls wieder "Nebenreglungen/Nebenbestimmungen", durch die VDE > Stichwort Herzschrittmacher*
Änderung 2005 hatte aber mit dem AFU Gesetz zu tun, da AFU in einer Grauzone in Bezug 10 Watt war. Hier mussten erstmal Begriffsdefinitionen aus dem AFU mit in die 10 Watt Reglung eingebaut werden. Letztendlich auch nur, um den AFU auch mit den 10 Watt zu gängeln bzw. festzunageln... Auch das musste durch die Politik bzw. Bundesrat abgesegnet werden (In Deutschland nennt man das Gewaltenteilung
)
Nix mit CB zu tun > andere Baustelle....
*Bitte jetzt keine Disskussion, das Herzschrittmacher das abkönnen und das auch damals schon. Habe beruflich selbst mit Schrittmachern zu tun gehabt i.R. techn. Assistenz bei ärztlicher Untersuchungen/Kontrollen (Parameterüberprüfung, Fehlerspeicher auslesen (auch mal bei einem "verstrahleten" FA, natürlich nichts beim Auslesen
), Restkapazität Batterie, Backup/Notlaufeigenschaften etc. pp... übrigens werden diese Parameter teils induktiv, aber auch durch HF(Sendeempfänger) !!! in einigen Millimetern Abstand zueinander!